YouTube Videos in Website einbinden - Recht
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Hallo Lima-City-Gemeinde,
ich habe eine Frage zur Einbindung von YouTube-Videos auf der eigenen Website. Im Internet wird häufig über die Frage disskutiert ob man als Website-Betreiber dafür haftet, mich interessiert allerdings ob die Videos auf YouTube urheberrechtlich geschützt sind. In meinem Fall geht es um Buchtrailer etc.. Muss ich erst den Prouzenten fragen oder ist das kein Problem?
Ich freue mich auf eure Antworten!
mfg -
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hintergrund-dc schrieb:
Hallo Lima-City-Gemeinde,
ich habe eine Frage zur Einbindung von YouTube-Videos auf der eigenen Website. Im Internet wird häufig über die Frage disskutiert ob man als Website-Betreiber dafür haftet, mich interessiert allerdings ob die Videos auf YouTube urheberrechtlich geschützt sind. In meinem Fall geht es um Buchtrailer etc.. Muss ich erst den Prouzenten fragen oder ist das kein Problem?
Ich freue mich auf eure Antworten!
mfg
Grundsätzlich musst du immer den Rechte-Inhaber fragen, unabhängig davon was es für ein Video ist.
Ausnahmen sind, wenn jemand das Video unter eine bestimmte Lizenz stellt, wie zu Beispiel, die CC-Lizenz, bei der du unter Nammensnennung oftmals den Inhalt wiederveröffentlichen darfst.
mfg -
Gibt es bei YouTube denn zu den Videos Lizensangaben. Mir ist sowas nie aufgefallen.
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Ja das ist sogar völlig legal wenn du YouTube Videos auf deine Webseite stellst. YouTube bietet das sogar von sich selbst an. Du musst nur unter dem Video auf "Einbetten" klicken und schon hast du das Video für deine Webseite.
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Solange du dir nicht das Video herunterlädst, auf deine Website lädst und als dein eigenes "verkaufst", sollte das alles legal sein.
Wichtig ist (wie ich finde), dass du auf den Video-Ersteller verweist, damit deine Leser sehen, woher du das Video hast.
Es gibt übrigens auch User bei YouTube, die die Einbett-Funktion bei ihren Videos deaktiviert haben (aus welchem Grund auch immer).
MfG
Dominic -
Wenn man die Beschreibung unter dem Video aufklappt, dann steht ganz unten die Lizenz. In der Regel "Standard-You-Tube-Lizenz".
Was man darf und was nicht ist in den Nutzungsbedingungn nachzulesen: http://www.youtube.com/t/terms -
Ja weil du ja eigentlich nur das Video "verlinkst" und du da keine Kopie machst. Und YT bietet es ja an durch das "Einbetten".
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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten! Ich habe mir schon gedacht das ich das darf, wollte es aber noch einmal abklären. ;)
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Darf man. Bei den Videos die nicht eingebettet werden sollen ist dies auch normalerweise deaktiviert.
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hintergrund-dc schrieb:
Hey hey!
Ich habe mir schon gedacht das ich das darf, wollte es aber noch einmal abklären. ;)
Nicht so schnell!
Was ist, wenn ein Video von einem anonymen User auf YT kopiert, und erneut verbreitet wird?
Hats ja schon 1000-fach gegeben. ;)
Oder wenn ein besagtes Video zur Veröffentlichung im nachherein gerichtlich untersagt wird?
Siehe hier!
Jungs, denkt doch erstmal nach, bevor ihr jemandem einen Floh ins Ohr setzt.
Könnte teuer für den armen Kerl werden. ;) -
Youtube Videos einbetten ist kein Problem. Aber guck dir mal das hier mal an. Es kann Fälle geben die doch nicht so unproblematisch ist.
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Sollte auf Youtube ein Video ein bestimmtes Urheberrecht Verletzen ist die Einbett Funktion eh Deaktiviert also kannst du Problemlos Videos Einbetten gegebenfalls kann aber im Video dann Folgender Text Erscheinen:
Einbetten auf Anfrage Deaktiviert : Auf YouTube ansehen.
LG -
marvinkleinmusic schrieb:
Sollte auf Youtube ein Video ein bestimmtes Urheberrecht Verletzen ist die Einbett Funktion eh Deaktiviert also kannst du Problemlos Videos Einbetten
- no comment -
menschle schrieb:
Hey hey!
Nicht so schnell!
Was ist, wenn ein Video von einem anonymen User auf YT kopiert, und erneut verbreitet wird?
Hats ja schon 1000-fach gegeben. ;)
Oder wenn ein besagtes Video zur Veröffentlichung im nachherein gerichtlich untersagt wird?
Siehe hier!
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marvinkleinmusic schrieb:
Sollte auf Youtube ein Video ein bestimmtes Urheberrecht Verletzen ist die Einbett Funktion eh Deaktiviert also kannst du Problemlos Videos Einbetten gegebenfalls kann aber im Video dann Folgender Text Erscheinen:
Einbetten auf Anfrage Deaktiviert : Auf YouTube ansehen.
Autsch!! [hier bitte das bekannte Zitat von Dieter Nuhr einsetzen]
Übernimmst Du die Kosten, wenn sich der Fragesteller auf deine Antwort verläßt und dadurch Probleme bekommt?
Wenn YT eine Urheberrechtsverletzung bekannt ist, ist das Video gelöscht! Das heißt im Umkehrschluß aber nicht, daß ein verfügbares Video keine Probleme bereiten kann.
"Einbetten auf Anfrage Deaktiviert" hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit der Verletzung von Urheberrechten zu tun! -
FALSCH
Es ist nicht gelöscht es ist nur in Japan und Deutschland nicht verfügbar allerdings sonst überall auf der Welt verfügbar mit Werbung die den Urherber Das Geld durchs Video Einbringt.
Die Gema stört halt nur Japan und Deutschland ;) -
fatfreddy schrieb:
[...]
Wenn YT eine Urheberrechtsverletzung bekannt ist, ist das Video gelöscht!
[...]
Das mag ich mal stark bezweifeln
Das sieht man daran, dass YouTube so viele Musikvideos hat, von denen die Uploader meistens keine Urheberrechte haben. Davon weiß YT hundertpro bescheid, mach aber nichts dagen (mit Außnahme dieser GEMA-Geschichte). Aber die von der GEMA "gesperrten" Videos sind streng genommen nicht wirklich gesperrt, da man sie sich nur in Deutschland nicht ansehen kann. Und selbst die Deutschen können sich die Videos problemlos über einen Proxy ansehen. Das zeigt eindeutig, dass es YouTube eigentlich egal ist. -
da man sie sich nur in Deutschland nicht ansehen kann.
Und in Japan sind die Gesperrt ;) -
marvinkleinmusic schrieb:
FALSCH
Die Gema stört halt nur Japan und Deutschland ;)
Es geht bei Urheberrechtsverletzung nicht zwangsläufig um die Geier der GEMA .
Mir ist im Übrigen nicht bekannt, daß die GEMA auch in Japan aktiv ist. Meines Wissens hat in Japan die JASRAC die Funktion der dt. GEMA..
Von GEMA war hier auch bisher nicht die Rede, aber gut, gehe ich halt auch mal kurz darauf ein.
Wenn die GEMA keine Nutzungsrechte für DE erteilt, liegt eine Urheberrechtsverletzung auch nur bei Nutzung in DE vor. Dementsprechend muß nicht gelöscht werden, sondern die Nutzungssperre für User aus diesem unserem Lande reicht aus.
fuhnefreak schrieb:
Das mag ich mal stark bezweifeln
Das sieht man daran, dass YouTube so viele Musikvideos hat, von denen die Uploader meistens keine Urheberrechte haben. Davon weiß YT hundertpro bescheid, mach aber nichts dagen (mit Außnahme dieser GEMA-Geschichte). Aber die von der GEMA "gesperrten" Videos sind streng genommen nicht wirklich gesperrt, da man sie sich nur in Deutschland nicht ansehen kann. Und selbst die Deutschen können sich die Videos problemlos über einen Proxy ansehen. Das zeigt eindeutig, dass es YouTube eigentlich egal ist.
Zweifeln darfst Du gern.
Fakt ist, daß die Urheberrechtsverletzung bekannt im Sinne von "man ist darauf hingewiesen worden" ist,. damit YT reagiert, was aber im Normalfall dann auch passiert. Ansonsten wäre ab dem Moment der Kenntnis nämlich YT selbst in der Haftung.
YT hält sich mit Aktivitäten (z.B. Sperrung oder Löschung) verständlicherweise solange zurück, bis ihnen die Rechtsverletzung "offiziell" bekannt ist und ist damit auf der sicheren Seite. Denn, ganz ehrlich, wer kann verlangen, daß YT, bei der Masse an täglichen Uploads, jedes Video überprüft.
Für YT ist es sogar nötig, die sog. positive Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung zu haben, da YT selbst keine Möglichkeit hat, Urheberrechte zu prüfen. Eine unberechtigte Löschung würde für YT eventuell ebenfalls problematisch.
Beitrag zuletzt geändert: 2.9.2012 20:50:07 von fatfreddy -
Die Gema Sperrt auch in Japan ich hatte mal ein Musik Video hochgeladen und dort stand das die Gema das in Deutschland un Japan gesperrt hat.
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Youtube regelt das schon mit den Rechten, trotzdem sollte man selber das Video kennen.
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