Produktdaten mit falschen Angaben
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Hallo
ich habe mehrere verschiesene Affiliate Produktdaten-APIs ausprobiert
(für Produktsuche + Preisvergleich Webseite)
und dabei stoße ich ziemlich oft auf das Problem: falsche Angaben zu Preis / Versandkosten
ich habe u.a. in Produktdaten gefunden, dass bei dem in Versandkosten steht: 4,20 EUR
aber dann im Shop (Warenkorb mit diesem Artikel) steht dann + Versand: 5,20 EUR
auch war der "Preis" in den Produktdaten anscheinend "ohne" MwSt angegeben
... die MwSt kam dann im Warenkorb noch "oben drauf" ...
zudem hatte dieser Shop die MwSt auch mit auf die Versandkosten berechnet
aber ... soviel ich weiss, wird aber auf Versandkosten normalerweise keine MwSt erhoben ?!
---> FRAGE: darf ein Online-Shop MwSt auf Versandkosten erheben ?
ok, das mit der MwSt ist wohl das Problem des Shop-Betreibers,
aber wegen "falschen" Angaben bei Preis + Versandkosten kann auch der Publisher Probleme bekommen, denn auf Produktsuche + Preisvergleich Webseiten muss man ja "richtige" und "vollständige" Angaben zum Preis machen, also korrekter aktueller Preis (inkl. MwSt) plus die Versandkosten, damit ein "fairer" Preisvergleich möglich ist.
um sich vor Abmahnungen zu schützen,
könnte man bei Nutzung von Produktdaten (sinngemäß) folgenden Text verwenden
Die Informationen (Daten) zu den Artikeln / Produkten (Preis, Versandkosten, etc) werden direkt von den Shop-Betreibern bereitgestellt, und der Autor dieser Homepage hat keinen Einfluss auf die bereitgestellten Daten, daher sind alle Angaben ohne Gewähr.
Bei Fragen oder Beanstandungen zu den Informationen (Daten) zu den Artikeln / Produkten wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Shop-Betreiber.
Auf dieser Homepage werden die vom Shop-Betreiber bereitgestellten Daten nur wiedergegeben, daher liegt jegliche Haftung für die Informationen (Daten) zu den Artikeln / Produkten ausschließlich beim jeweiligen Shop-Betreiber.
Das ist nur ein Vorschlag, keine Rechtsberatung, im Zweifel muss man einen Anwalt fragen, welche Formulierung "rechts-sicher" ist.
Hat jemand weitere Vorschläge, was in so einer "Haftungs-Ausschluß-Formulierung" rein müsste ?!
.. oder andere Ideen, wie mit dem Problem umzugehen ist ?!?
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Naja, es muss die Mehrwertsteuer ausgeschildert werden, aber nicht im Preis inkludiert. Solange angegeben wird, dass die Preise ohne Mehrwertsteuer angegeben sind, ist alles im grünen Bereich.
Desweiteren sind Versandkosten ebenfalls Mehrwertsteuerpflichtig. Wäre komisch wenn nicht, denn Versandkosten sind eine Dienstleistung und werden entsprechend dem Produkt mit versteuert (also meist 19%).
Hier gilt das selbst informieren. Du bist dafür zuständig deine Rechnungen zu kontrollieren, und wenn dort steht "ohne MwSt" dann hast du das auch zu beachten.
In meinen Augen daher keine Abzocke, nichtmal ein Versuch dessen, sondern nur eine ganz normale Praktik. Vor allem: Wenn die Kunden vorzugsweise Geschäftsleute sind, müssen diese die Preise nicht erst runterrechnen, sondern können direkt mit dem Preis rechnen, ohne das Geld zu beachten, welches sie später wiederbekommen. Hat also alles Hand und Fuß.
Liebe Grüße -
Nun, die Mehrwertsteuer muß nicht gleich im Preis enthalten sein, es muß aber erkenntlich sein, daß der Preis ohne Steuern angegeben wurde, Das kann man beispielsweise erreichen, in dem man den Preis und dahinter das Wörtchen Netto schreibt. Das ist bei einigen Geschäften gang und gäbe, die Preise ohne Steuern anzugeben und die Steuer meinetwegen separat anzugeben, in dem sie schreiben 7% oder 19 % Mehrwertsteuern. Wie mein Vorredner schon sagte, ist auf den Versand auch Mehrwertsteuer zu erheben.
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also ok, Umsatzsteuer (MwSt) auf Versankosten = richtig ) siehe: Link)
Aber da sind ganze hat nichts mit "meine Rechnungen" zu tun,
wie geschrieben, handelt es sich nicht um "meine" Produkte,
sondern um Affiliate-Links zu Produkten von anderen Shops.
... Es geht um Affiliate Produktdaten (CSV / XML)
die Mehrzahl der Artikel in den Produktdaten ist inkl. MwST.
aber einige wenige Shops machen die Preis-Angabe ohne MwST,
doch es gibt in den Produktdaten auch kein Feld mit Angebe ob Preis = mit oder ohne
Wenn jetzt zwei verschiedene Shops das "gleiche" Produkt anbieten,
und der eine macht Preis-Angabe inkl. MwST. und der andere ohne, aber keine Angabe dazu
dann kommt beim "Preisvergleich" der ohne MwSt weiter oben, sieht also erstmal "billiger" aus,
kannn dann aber im Warenkorb doch "teuerer" sein, weil ja noch MwSt dazu kommt.
So würde meine "Preisvergleich-Webseite" dann den eigentlich "teuereren" Shop
als "günstiger" ausgeben, und das könnte zu rechtlichen Problemen führen,
denn Preis-Suchmaschinen müssen ja "vergleichbare" Preise zeigen.
Laut einem BGH Urteil heisst es auch:
Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis “Alle Angaben ohne Gewähr!” in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert.
Da bei einer Preissuchmaschine oft Daten aus über 500 Online-Shops verarbeitet werden
und ständig neue Shops dazukommen und auch die Daten vorhandener Shops sich ändern,
ist es quasi unmöglich, ständig die Korrektheit der Preis-Angaben zu prüfen,
auch weil in den Produktdaten keinerlei Angabe dabei ist, ob Preis mit oder ohne MwSt. ist.
... eigentlich müsste doch das jeweilige Affiliate-Netzwerk dafür sorgen,
dass alle Produktdaten Preis-Angaben einheitlich sind, aber diese sagen auf Nachfrage,
Sie können es den Shop-Betreibern zwar deutlich mitteilen, aber auch nicht kontrollieren.
... und das "Problem" bleibt dann beim Publisher, der solche Produktdaten verwendet ?!?
das kann es doch aber nicht sein, letztlich Verantwortlich ist doch der Shop-Betreiber, der,
wenn vereinbart wurde: Preise inkl. MwSt zu liefern - aber dann "ohne" liefert ...
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Hmm, ich glaube, du solltest dich mal aufn Pot setzen und das Problem selbst angehen, anstatt hier dananch zu rufen, dass für dich was geregelt wird...
Wir haben bereits ausgeführt: Ein Shop muss seine Preisangaben nicht mit MwSt angeben. Das ist so. Punkt. Trotz allem werde ich nun ein bissel Rechtsgeschafel schreiben, welcher dir klar machen sollte, wieso es so ist:
Nach PAngV §1 Abs.1 besagt, dass ein Preis mit allen Inhalten (Endpreis) angegeben sein muss. Soweit hast du recht. ABER dann betrachtet man auch mal PAngV §1 Abs.6, welcher besagt, salop gesagt, dass die Preise nur gut gezeigt werden müssen, und bei einer Preisaufgliederung muss der Endpreis hervorgehoben werden. Aber was heißt das?
Solange wie nur Preise gezeigt werden, kann einfach beistehen "ohne MwSt" und fertig. Sofern bei der Bestellung die MwSt dabei steht, ist alles im Lot. Es muss nur so gekennzeichnet sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html
Sollte es dir nicht gefallen wie ein Shop seine Preise beziffert, so kannst du dieses natürlich anklagen, allerdings ohne weiten Erfolg denk ich. Ich möchte dir nicht zu viel aufbürden und verlinke darum auf dieses Aufbereitete Stück schrift: http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/11/28/bgh-hinweis-auf-mwst-und-versandkosten-auf-produktdetailseite-ausreichend/
Weil das ganze jetzt doof und mies klingt, nochmal anders:
Ein Shop ist nicht verpflichtet diese Daten so anzugeben, dass du sie einfach benutzen kannst. Und mal ganz ehrlich: Jeder andere Preisvergleich kriegt es hin, muss man sich also nun nach dir richten? Nein. Denn diese Schnittstellen können auch für Aggregationsprogramme für Reseller sein, welche ohne MwSt einkaufen.
Es gibt 3 Wege rundrum:
- Du ignorierst alle Shops ohne Angabe von MwSt, ist ja nicht dein Problem, wenn die nicht kooperieren wollen
- Du merkst dir, bei welchen Shops du MwSt rauf rechnen musst und rechnest sie oben drauf, gibst ein Hinweis "MwSt manuell aufgerechnet", wie man möchte
- Dich interessiert es nicht die Bohne und du gibst die Preise gemischt an
Du kannst dir auch anschauen wie andere Portale es machen, bei Idealo wird es beispielswiese einfach mal ignoriert. Es werden Preise samt alle Informationen angezeigt, die es gibt. Aber ob MwSt drin ist kann man nicht immer erkennen:
http://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/3318935_-realssd-m4-msata-128gb-ssd-crucial.html
http://geizhals.de/crucial-m4-slim-ssd-128gb-ct128m4ssd1-a717117.html
Tut mir Leid, wenn es mies klingen sollte, so soll es nicht sein. Aber für dich wird die Welt sich nicht anders drehen, und oben habe ich bereits aus der Preisangaben Verordnung rausgeschrieben, hieran kannst du dich langhangeln, wenn du möchtest. Dies ist die deutsche gültige Verodnung. Fang aber bloß nicht an die Shops anzupieseln oder so, sonst kommt zurück "du verwendest unser Logo", "du aggregierst von uns, und wir wollen das nicht" und pieseln zurück. Ich habe dir 3 Lösungsvorschläge, die mir in den Sinn kamen genannt, vielleicht helfen diese dir ja.
Liebe Grüße -
@ggamee zu Deinem Beitrag,
.... wie kommst Du bitte drauf, dass ich "danach rufe,dass ... was geregelt wird." ????
ich habe das Problem nur geschildert und möchte es hier diskutieren, wie man damit umgehen kann.
Wenn Du aus meinem Beitrag (oben) heraus-liest
... das ich will dass "die Welt sich (für mich) anders drehen soll ..."
dann hast wohl eher DU ein Problem damit, dass jemand in einem Forum auch mal ne Frage formuliert ???
Auch Dein vorheriger Beitrag war auch so ne Sache
.... ich sprech von Affiliate-Produktdaten und deren Daten-Felder
und Du schreibst mir was von "Rechnungen zu kontrollieren" ---> absolut unpassende Antwort
Also wenn Du schon "mitreden" willst, dann ...
... a) bitte zum Thema und nicht irgend was dazu Phantasieren
und dem TE was "in den Mund legen", was nie gesagt (geschrieben) wurde.
ich will weder, dass "was geregelt wird" noch das sich für mich "die Welt anders dreht"
sondern auf das Problem aufmerksam machen und Meinungen dazu als Antwort bekommen.
... b) bitte wenn Du mir Tipps geben willst, dann den Beitrag vorher "sogfältig" lesen,
z.B. Dein Tipp dazu schreiben "ohne MwST" ist quatsch, die meisten Preise kommen inkl. MwSt
und bei denen, wo es mal ohne kommt, ist es nicht per Script erkennbar, ob Preis "ohne MwSt" ist,
DAS habe ich oben ausführlich beschrieben, dass es keinen Hinweis in den Daten dazu gibt.
Tut mir auch Leid, wenn es mies klingen sollte, aber auf solche Antworten kann ich gerne verzichten.
... klar bekommen es "andere Preissuchmachinen hin", aber die haben auch ganz andere Möglichkeiten
(mit vielen Mitarbeitern und Erfahrung) als eine Einzelperson die auch mal Produktdaten nutzen will.
Wenn jemand im Forum die Frage stellt: "wie starte ich einen Online-Shop"
wäre dann Deine Antwort dann wohl: schau wie es Amazon macht, die bekommen es ja auch hin
Meinst Du das würde dem Fragen-Steller irgendwie weiter-helfen ???
also... genau so gehts mir mit Deinem Hinweis,
dass es andere Preissuchmaschinen (wie Idealo) ja auch hinbekommen
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katalogbox schrieb:
Laut einem BGH Urteil heisst es auch:
Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis “Alle Angaben ohne Gewähr!” in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert.
Hi,
verurteilt wurde in diesem Fall der Händler (Shopbetreiber) und nicht die Preissuchmaschine:
“Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.”
Das heißt, so weit ich das verstehe: Mit der Zeile "Alle Angaben ohne Gewähr" ist zwar der Händler nicht fein raus, Du aber schon. Analog zur idealo-Fußnote könntest Du formulieren: "Preise ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand. Alle Angaben ohne Gewähr".
Ob Du damit dann tatsächlich wasserdicht bist, kann ich Dir aber auch nicht garantieren. Ist schon reichlich kompliziert die Materie.
LG Matti
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ggamee schrieb:
Wir haben bereits ausgeführt: Ein Shop muss seine Preisangaben nicht mit MwSt angeben. Das ist so. Punkt.
Das ist eben nicht so!
Den Grund nennst Du selber, formulierst aber falsch:
Trotz allem werde ich nun ein bissel Rechtsgeschafel schreiben, welcher dir klar machen sollte, wieso es so ist:
Nach PAngV §1 Abs.1 besagt, dass ein Preis mit allen Inhalten (Endpreis) angegeben sein muss. Soweit hast du recht.
Lt. PAngV MUSS der angebene Preis alle Bestandteile ENTHALTEN.
ABER dann betrachtet man auch mal PAngV §1 Abs.6, welcher besagt, salop gesagt, dass die Preise nur gut gezeigt werden müssen, und bei einer Preisaufgliederung muss der Endpreis hervorgehoben werden. Aber was heißt das?
Solange wie nur Preise gezeigt werden, kann einfach beistehen "ohne MwSt" und fertig. Sofern bei der Bestellung die MwSt dabei steht, ist alles im Lot. Es muss nur so gekennzeichnet sein.
Und das ist eben ein Denk- oder Lesefehler.
Der Schlußsatz des §1 Abs. 6 lautet: "Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben."
Das heißt: Anzugeben (sönst könnte man ihn ja nicht hervorheben. ;) ist der Endpreis. (ergo der Preis inkl. MwSt.) Nettopreis dürfen zusätzlich (!) angegeben werden.
Sollte es dir nicht gefallen wie ein Shop seine Preise beziffert, so kannst du dieses natürlich anklagen, allerdings ohne weiten Erfolg denk ich.
Wenn ich einen Shop, der an Verbraucher ausliefert, wegen fehlender Endpreise abmahne, wird die Erfolgsquote bei ca. 100% liegen.
Schwierig ist es momentan für Unternehmer, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen und einen Shop betreiben, der sich an Verbraucher richtet. Die sind in einem kaum lösbaren Konflikt zwischen Umsatzsteuerrecht und Preisangabenverordnung. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Ich möchte dir nicht zu viel aufbürden und verlinke darum auf dieses Aufbereitete Stück schrift: http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/11/28/bgh-hinweis-auf-mwst-und-versandkosten-auf-produktdetailseite-ausreichend/
Das dort kommentierte Urteil betrifft nicht die Pflicht zur Angabe des Endpreises sondern ausschließlich das (zu damaliger Zeit wirklich nervende) Problem, an welcher Stelle darauf hinzuweisen ist, daß dieser Preis die MwSt. enthält.
Weil das ganze jetzt doof und mies klingt, nochmal anders:
Ein Shop ist nicht verpflichtet diese Daten so anzugeben, dass du sie einfach benutzen kannst. Und mal ganz ehrlich: Jeder andere Preisvergleich kriegt es hin, muss man sich also nun nach dir richten? Nein. Denn diese Schnittstellen können auch für Aggregationsprogramme für Reseller sein, welche ohne MwSt einkaufen.
Da wird schon eher ein Schuh raus. ;am sollte aber sauber zwischen den Begriffen "Shop" und "Produktdaten" unterscheiden, damit keine Verwirrung aufkommt
Sofern ein Anbieter einem Affiliate Produktdaten zur Verfügung stellt. agiert er eben nicht mit einem Verbraucher, darf also auch Nettopreise angeben.
Dies ist solange korrekt, wie die Produktdaten dem Affiliate zur Weiterverarbeitung überlassen werden. Werden z.B. nur fertige Banner, Widgets oder etwas wie der Ashop von Amazon geliefert, wären Nettopreise schon nicht mehr statthaft, aber die Verantwortung läge dann beim Anbieter. Dazu gibt es bereits aussagekräftige Urteile.
@katalogbox:
Als Betreiber eines Preisvergleichsportals, ist es dein Job, dafür zu sorgen, daß Du vernünftiges, aussagekräftiges Datenmaterial zur Verfügung hast.
Da Du nicht einfach Werbeanzeigen (sprich fremde Inhalte) einblendest, sondern die Daten für deine Zwecke aufbereitest, kann es durchaus sein, daß ein Richter im Zweifelsfalle sagt, Du hättest dir diese (fehlerhaften) Inhalte zueigen gemacht. Damit bist Du in der Haftung für fehlerhafte Angaben.
Ein Haftungsausschluß, gleich welcher Art, wird dich davor nicht zuverlässig schützen können.
Ganz im Gegenteil.
Bei anderen Disclaimern haben Richter auch schon entschieden, daß gerade diese darauf hindeuten, der Betreffende wäre sich der Problematik bewußt, hätte also bereits im Vorfeld Kenntnis von den fehlerhaften Umständen gehabt, oder, allein wegen seiner Befürchtungen, von vorn herein haben können und daher dauerhaft auf solche Fehler prüfen müssen.
Und ab Kenntnis haftest Du auf jeden Fall.. Da hilft eh nix.
Wie andere Preisvergleichsportale damit umgehen, kann nicht der Maßstab sein und schützt auch vor nichts.
Beitrag zuletzt geändert: 16.6.2013 21:54:10 von fatfreddy -
ok, ich sehe schon ... lieber die Finger weg davon lassen :(
... bei über 500 Shops, deren Produktdaten sich täglich (oder sogar stündlich) ändern können,
habe ich als einzelne Person keine Chance, wenn ich nach jedem Update eine Prüfung
der Produktdaten machen müsste, ob die Angaben vollständig und richtig sind.
Ist das nur bei "Preisvergleich / Preissuchmaschine" so streng,
was, wenn ich sie Seite statt dessen als "Produktsuche / Produktempfehlung" bezeichne ?
Aber auch da gilt aber wohl der Grundsatz, dass der "Publisher" letztlich für die Inhalte, die auf seiner Webseite angezeigt werden auch verantwortlich ist, egal welche Bezeichnung die Seite hat und egal aus welcher Quelle die angezeigten Inhalte stammen.
also letztlich ist man als Publisher wohl immer der Depp,
der eventuelle Fehler vom Partnerprogramm-Anbieter ausbaden muss ?!?
Das Problem gibt es wohl auch für Banner (und alle anderen Affiliate Werbemittel),
diese können ja auch "falsche Informationen" enthalten, wie z.B. "alter Preis", etc.
und auch da müsste man als "Publisher" ständig kontrollieren, ob alles richtig ist.
ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass es für Affiliate-Werbemittel (wo ich Produktdaten dazu zähle)
keine "angemessene" Regelung gibt, sondern das komplette Risiko erstmal beim Publisher liegt.
PS: Ist das "nur" im Internet so ... ?! ... es gibt ja auch andere "Publisher" im Real-Life:
Haftet ein Anbieter einer Plakat-Wand auch für den Inhalt der dort an-geklepten Plakate ?
Haftet ein Fernsehsender auch für den Inhalt der ausgestrahlten Werbe-Spots ?
Haftet eine Tages-Zeitung auch für den Inhalt der gedruckten Anzeigen ?
.... nein, oder ? .. aber Publisher im Internet haften für "Inhalte Dritter" ... ???????
-
katalogbox schrieb:
ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass es für Affiliate-Werbemittel (wo ich Produktdaten dazu zähle)
keine "angemessene" Regelung gibt, sondern das komplette Risiko erstmal beim Publisher liegt.
PS: Ist das "nur" im Internet so ... ?! ... es gibt ja auch andere "Publisher" im Real-Life:
Haftet ein Anbieter einer Plakat-Wand auch für den Inhalt der dort an-geklepten Plakate ?
Haftet ein Fernsehsender auch für den Inhalt der ausgestrahlten Werbe-Spots ?
Haftet eine Tages-Zeitung auch für den Inhalt der gedruckten Anzeigen ?
.... nein, oder ? .. aber Publisher im Internet haften für "Inhalte Dritter" ... ???????
Ähem! Das Problem in Foren ist ja im Allgemeinen, dass sich immer wieder Leute mit gefährlichem Halbwissen melden, ohne dass man sie erkennt. Da wird mit Paragraphen geschleudert, dass man annehmen muss, da spricht ein Jurist, der es ganz genau weiß - aber am Ende ist es nur ein Laie, der sich irgend etwas (halbrichtig und halbfalsch) zusammen gereimt hat. Um es klar zu sagen: Ich kann Dir Deine Fragen auch nicht mit letzter Sicherheit beantworten, auch ich bin kein Jurist.
Aber: Ich habe noch NIE von einem Publisher gehört, der Ärger deswegen bekommen hat, weil ein Advertiser ihn mit falschen Infos* versorgt. Noch nie! Darum jetzt bitte mal Karten auf den Tisch: Kann mir jemand hier auch nur ein konkretes Beispiel von einem Publisher nennen, der auf die Mütze bekommen hat? Alternativ: Wer von den Diskutanten ist Jurist und kann deshalb wenn schon nicht das praktische, dann wenigstens das theoretische Risiko professionell beurteilen? Ich bin gespannt...
LG Matti
* Nachtrag: Wir reden hier ja ganz konkret von Affiliate-Netzwerken und den darüber verbreiteten XML- und CSV-Dateien. Affilinet und Zanox verlangen von den Advertisern zum Beispiel ausdrücklich, in diesen Dateien die Mehrwertsteuer auszuweisen! Wenn die Advertiser das falsch machen, informieren sie falsch.
Beitrag zuletzt geändert: 17.6.2013 14:07:27 von kinderbuch-welt -
kinderbuch-welt schrieb:
Ähem! Das Problem in Foren ist ja im Allgemeinen, dass sich immer wieder Leute mit gefährlichem Halbwissen melden, ohne dass man sie erkennt. Da wird mit Paragraphen geschleudert, dass man annehmen muss, da spricht ein Jurist, der es ganz genau weiß - aber am Ende ist es nur ein Laie, der sich irgend etwas (halbrichtig und halbfalsch) zusammen gereimt hat. Um es klar zu sagen: Ich kann Dir Deine Fragen auch nicht mit letzter Sicherheit beantworten, auch ich bin kein Jurist.
Andererseits muß man nicht unbedingt Jurist sein, um sich mit deutschen Gesetzen und Paragraphen auszukennen (praktische, eventuell leidvolle Erfahrungen von "Kollegen" sind manchmal sogar wertvoller). Und wenn schon jemand mit Paragraphen "um sich wirft", sprich: Quellen für seine Meinung angibt , ist das doch schon ein Ansatz, um sich selbst eine qualifizierte Meinung zu bilden. Was nützt dir ein Jurist, dessen Ausführungen Du auch nicht verstehst?
Wer das Risiko nicht genau kennt, kann dem Lügenkittel auch nicht die ultimativ befreiende Frage stellen.
Wie heißt es so schön? Ein Anwalt gibt dir vielleicht die richtige Antwort. Die richtige Frage dazu mußt Du ihm stellen. Und wenn der Richter dann trotzdem anders entscheidet, ist der Anwalt sehr betrübt, schreibt dir aber trotzdem seine Rechnung, denn, und das wird er gern zitieren, "auf hoher See und vor Gericht, sind wir alle in Gottes Hand", oder "Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge" . Hilft im Zweifelsfalle auch nicht weiter. Zumindest nicht dem Klienten.
Aber: Ich habe noch NIE von einem Publisher gehört, der Ärger deswegen bekommen hat, weil ein Advertiser ihn mit falschen Infos* versorgt. Noch nie!
Das Du noch nie davon gehört hast, ist natürlich ein kaum zu schlagendes Argument. [/ironie]
Wenn man etwas nicht hören kann, hilft es manchmal, zu lesen.
Darum jetzt bitte mal Karten auf den Tisch: Kann mir jemand hier auch nur ein konkretes Beispiel von einem Publisher nennen, der auf die Mütze bekommen hat?
Wenn schon, dann Links und nicht Karten. Die allerdings, mit verschiedensten Hintergründen, kannst Du gerne haben.
Beginnen wir mit dem einfachsten: Googlesuche nach " Haftung eines Affiliate". da findest Du schon einiges.
Du brauchst es konkreter? Ok!
Abmahnung wegen Amazon-Produktdaten
Rechtliche Gefahren beim Verkauf über Amazon Hier ist Abbschnitt III.2 interessant
Abmahnung des Affiliates wegen Bild in Produktdaten
Affiliate & Co: Haften Seitenbetreiber für rechtswidrige Werbung?
Diese Liste ließe sich noch nahezu beliebig fortsetzen. Die Gründe, weswegen ein Publisher was auf die Mütze bekommen kann, sind vielfältig, aber deutlich. Es geht eben meist um Haftung für unreflektiert verwertete Daten.
Alternativ: Wer von den Diskutanten ist Jurist und kann deshalb wenn schon nicht das praktische, dann wenigstens das theoretische Risiko professionell beurteilen? Ich bin gespannt...
Man muß kein Jurist sein, um sich mit Rechtsthemen auszukennen.
Manchmal sind praktische Erfahrungen sogar wertvoller, als die rechtswissenschaftlichen Theorien eines Juristen.
* Nachtrag: Wir reden hier ja ganz konkret von Affiliate-Netzwerken und den darüber verbreiteten XML- und CSV-Dateien. Affilinet und Zanox verlangen von den Advertisern zum Beispiel ausdrücklich, in diesen Dateien die Mehrwertsteuer auszuweisen! Wenn die Advertiser das falsch machen, informieren sie falsch.
Ach!? Und was schließt Du daraus? Hoffentlich keinen durchsetzbaren Anspruch deinerseits aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber des Netzwerkes und den Advertisern.
Als Affiliate hast Du die, meist sehr einseitig vorteilhaft formulierten, Bedingungen des Anbieters der Produktdaten akzeptiert. Dumm gelaufen!
Wenn die Daten des Advertisers fehlerhaft sind, hast Du eventuell einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz, bei dem Du die Mittel haben mußt, ihn auch durchzusetzen, den Ärger mit einer Abmahnung hast Du allemal. Dass es diesen Ärger, obwohl Du davon noch nie gehört hast, gibt, kannst Du in obigen Links nachlesen.
Fakt ist eines: Wer sich in Gefilde begibt, von denen er keine Ahnung hat, hat meist von vorn herein verloren. Man muß kein Jurist sein, um sich über eventuelle Risiken zu informieren. Es stimmt, daß man sich nicht auf die Aussagen in Foren verlassen sollte. (Selbst wenn User XY behauptet, Jurist zu sein, hilft das im Zweifelsfalle nicht weiter.) Denkanstäße, Tipps und Lesestoff findet man in Foren aber allemal. Sei es nur, daß sie dazu helfen, einem später beauftragten Juristen, die richtigen Fragen/Aufträge zu geben.
Ach ja, wenn Du hier nach Juristen schreist, sollte dein Ruf nicht "Karten auf den Tisch", sondern "Geld auf den Tisch" heißen. Die Herren Lügenkittel leben nämlich davon, sich ihre Ratschläge, für die sie nur in Ausnahmsfällen haften, bezahlen zu lassen.
Selbst dann helfen Forenbeiträge noch, wenn es darum geht, die Antworten des Juristen zu verstehen, bzw. ihm im Vorfeld die richtigen Fragen zu stellen.
Beitrag zuletzt geändert: 18.6.2013 3:31:59 von fatfreddy -
Hey fatfreddy,
danke für Deinen Beitrag. Jetzt wird's ja mal langsam konkret - und um nichts anderes hatte ich gebeten. Kein Grund, schnippisch zu werden, oder?
fatfreddy schrieb:
Darum jetzt bitte mal Karten auf den Tisch: Kann mir jemand hier auch nur ein konkretes Beispiel von einem Publisher nennen, der auf die Mütze bekommen hat?
Wenn schon, dann Links und nicht Karten. Die allerdings, mit verschiedensten Hintergründen, kannst Du gerne haben.
Abmahnung wegen Amazon-Produktdaten
Okay, natürlich ist es unangenehm, eine Abmahnung zu bekommen. Das ist nervenaufreibend - mindestens. In diesem Fall scheint es das aber auch wirklich gewesen zu sein. Der Threadstarter schreibt zwei Wochen nach seinem ersten Beitrag, in dem er das Problem geschildert hat: "Mein Anwalt hat erstmal einen netten Brief zurückgeschrieben, dass das ja wohl so nicht sein kann. Das war vor einer Woche, seitdem habe ich noch nix mehr gehört."
Damit ist der Thread beendet. Offenbar ist da nichts mehr nachgekommen...
Rechtliche Gefahren beim Verkauf über Amazon Hier ist Abbschnitt III.2 interessant
Stimmt, der ist echt interessant. Es steht aber auch nicht da, wie der Fall ausgegangen ist. Ich versuche das jetzt mal herauszufinden. Ich habe dem Anwalt, der von dem Fall berichtet hat, eine Mail geschrieben. Wenn er antwortet, lasse ich es Euch wissen.
--> Nachtrag: Der bloggende Anwalt hat sich gemeldet. Leider weiß er auch nicht, wie die Sache ausgegangen ist... Das ist natürlich schade und lässt mich fragen: Was sagt das eigentlich aus, wenn eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei von nur EINEM Fall gehört hat, in dem ein Publisher wegen fehlerhafter Infos des Merchants eine Abmahnung erhalten hat, und dann noch nicht einmal weiß, wie das ganze Ding ausging? Entweder ist die Kanzlei nicht so dolle, oder das Problem, das Publisher mit solchen Abmahnungen haben, ist vielleicht doch nicht so gigantisch. Ich weiß es nicht...
Abmahnung des Affiliates wegen Bild in Produktdaten
Dem ganzen Artikel voran stehen diese Sätze: "Derjenige, der dem Affiliate rechtswidrige Werbemittel zur Verfügung stellt, macht sich gegenüber dem Affiliate schadensersatzpflichtig. Sei es nun das Netzwerk oder sei es der Merchant.
Im Außenverhältnis gegenüber dem Rechteinhaber kann sich der Affiliate nicht mit dem Argument verteidigen, er sei nicht verantwortlich. Hier haftet er grundsätzlich voll. Im Innenverhältnis kann er jedoch Regress nehmen und Ersatz des Schadens verlangen, der bei ihm eingetreten ist.”
Leider ist dann aber aus dem weiteren Text auch nicht herauszulesen, wie der konkrete Fall ausging. Auch hierl bemühe ich mich jetzt mal um Aufklärung. Vielleicht kann der damals Betroffene selbst etwas dazu sagen, ich habe ihn über ein soziales Netzwerk ausfindig gemacht und ihm eine Mail geschrieben. Also ggf. später mehr...
Affiliate & Co: Haften Seitenbetreiber für rechtswidrige Werbung?
Ich zitiere von der von Dir verlinkten Seite: "Das Landgericht Düsseldorf gab dem klagenden Affiliate Recht und entschied Ende März 2012 (Beschluss vom 21.03.2012 – Az.: 2a 323/11), dass ein Affiliate für Rechtsverletzungen, die von seinen Merchants begangen werden, nicht haftbar ist. Die Klage des Markenrechtsinhabers wurde damit abgewiesen."
Die Seite hält allerdings auch fest, dass das Urteil kein Freifahrtschein für Affiliates ist. "Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Haftung nur dann in Frage kommt, wenn sich der Webseitenbetreiber fremde Dienste, also hier die Inhalte des Merchants zu Eigen macht, vgl. § 7 Abs. 1 TMG."
Das heißt dann wohl, man sollte Werbung bzw. Affiliate-Links deutlich als solche kenntlich machen.
Die von Dir zitierte Seite endet übrigens mit folgendem Fazit: "Die Entscheidung ist aus Sicht des Webseitenbetreibers zu begrüßen, die hierdurch etwas mehr Rechtssicherheit erlangen sollten. Da in der vorliegenden Konstellation bisher jedoch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, sollten Webseitenbetreiber dennoch Vorsicht beim Einbinden von Werbung Dritter walten lassen."
Yeah, Vorsicht ist immer gut...
Und damit hätten wir die Diskussion doch in produktivere Bahnen geleitet, oder? Bisher hatte katalogbox noch den Schluss gezogen, dass der Publisher immer der Depp ist und man von dem ganzen Affiliate-Ding besser die Finger lässt. Den Eindruck konnte man aber auch wirklich gewinnen, bei der Diskussion hier. Dank der von Dir geposteten Links ist es nun aber möglich, etwas zu differenzieren. Ich fasse mal zusammen:
Als Publisher ist man der bösen Welt nicht schutzlos ausgeliefert, sondern hat durchaus Rechte. Andererseits muss man sich natürlich informieren und die Regeln einhalten. Dann kann es einem immer noch passieren, dass man abgemahnt oder sogar vor Gericht geschleift wird. Aber gegen Abmahnungen kann man sich wehren und auch vor Gericht scheinen die Chancen nicht so schlecht zu stehen...
Damit kann zumindest ich ganz gut leben. Denn wer Geschäfte macht, muss immer mit klagenden Konkurrenten rechnen, die Dir eins auswischen wollen. Das Problem hast Du als Würstechenbudenbesitzer auch.
LG Matti
Beitrag zuletzt geändert: 18.6.2013 11:20:48 von kinderbuch-welt -
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