Steinschlag und TÜV
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Solange der Steinschlag klein und außerhalb des Sichtfeldes liegt, solltest du kein Problem beim TÜV haben. Wenn es aber ein längerer Riss ist, wirst du wohl nicht durchkommen. Denn die Frontscheibe ist auch zuständig für die Statik eines Autos:
Sie (die Frontscheibe) sorgt beispielsweise für bis zu 30 Prozent der Karosseriesteifigkeit. Diese Steifigkeit ist enorm wichtig für Personenschutz und Haltbarkeit des Fahrzeugs. Je weniger sich die Karosserie auf unebenen Straßen oder in schnell gefahrenen Kurven verbiegt, desto sicherer ist das Fahrverhalten. Außerdem ist die Windschutzscheibe bei Autos mit Airbag mittragend: Kommt es zu einem Unfall, stützen sich die öffnenden Front-Airbags an der Scheibe ab und fangen die Insassen ab.
Quelle: http://automobiltechnik.suite101.de/article.cfm/steinschlag_und_risse_in_der_windschutzscheibe
Auf dieser Seite steht auch noch, dass Risse bis zu 10mm kein Problem darstellen, darüber hinaus dann aber schon. Allerdings ist es meist so, dass der Steinschlag oft nicht so klein bleibt, sondern mit der Zeit immer länger wird (eigene Erfahrung). -
kaetzle7 schrieb: Solange der Steinschlag klein und außerhalb des Sichtfeldes liegt, solltest du kein Problem beim TÜV haben. .
Hi
Also diese vorrraussetzungen musst du auch bei en Carglass leute erfüllen. Laut werbung: Ausserhalb des Fahrersichtfeldes und kleiner als ein 1Euro stück. Sollte dein steinschlag diese Vorausssetungen erfüllen, rate ich dir es bei Carglass machen zu lassen. Kostet ja nichts, für kaskoversicherte ( Biste denn kaskoversichert?!?)
MFG -
Hi
Danke erstmal für die Antworten.
Der Steinschlag war in der Frontscheibe ziemlich weit unten, also nicht im Sichtbereich. Zumindest der wurde auch vom TÜV nicht bemängelt.
Bin Teilkasko-Versichert. Reicht das um das bei Carglas kostenlos reparieren zu lassen?
MfG
Faultier -
Auch wenn deine Frage schon 2 Wochen alt ist:
Ja, wenn Carglas den Steinschlag ohne Austausch der Scheibe reparieren kann, dann genügt irgend eine Teilkasko (also unabhängig der vereinbarten Selbstbeteiligung).
Anders sieht es aus wenn die Scheibe raus muss. Dann wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Alle Angebote von Autoglasern die Anbieten, daß selbige NICHT entrichtet werden muss fallen unter Versicherungsbetrug. Selbst die Varianten die sich einige haben einfallen lasesn, die Reperatur an einen Werbevertrag zu koppeln (150 EUR werden verrechnet mit der Gegenleistung für das anbringen eines Aufklebers auf der Scheibe, etc.) sind schon vor Gericht gescheitert.
Gruß. -
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