kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Impressum bei Jugendlichen

lima-cityForumDie eigene HomepageHomepage Allgemein

  1. Autor dieses Themas

    gaestefun

    Kostenloser Webspace von gaestefun

    gaestefun hat kostenlosen Webspace.

    Hallo!
    Ich hab eine Frage zu dem Thema Imressum bei Jugendlichen,
    müssen in den Impressen(?) nahe personenbezogene daten(zB Wohnort,Hausnummertelefonnummer, nicht E-mail und Name) vorhanden sein ?
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Wenn deine Website redaktionelle Inhalte hat oder kommerziell ist auf jeden Fall =)
  4. Welche Angaben im Impressum anzugeben sind, regelt das die Gesetzgebung (TMG, RStV) unabhängig von deinem Alter.
    Eine aussagekräftige, kommentierte Erklärung eines Juristen findet sich hier: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html (siehe dort: 3. Fallgruppe)

    Der gern zitierte § 55 des RStV hält aber sogar noch eine Überraschung bereit. :wink:

    In Satz 2 diese Paragraphen findet sich dies:

    ... Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
    1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
    2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
    3. voll geschäftsfähig ist und
    4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
    (Fettung von mir)

    Als Minderjähriger bist Du noch nichtvoll geschäftsfähig. Da stellt sich also nicht die Frage ob, sondern wessen Name und Anschrift im Impressum zu stehen haben. Im Zweifelsfalle eigentlich derjenige, der bis zu deiner Volljährigkeit in der Verantwortung steht -> Deine Eltern.

    Welche Auswirkungen es hat, wenn deine Daten an Stelle derer deiner Eltern im Immpressum genannt sind, müßte ein Jurist klären.


    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 13.7.2010 19:40:08 von fatfreddy
  5. h******************g

    An dieser Stelle habe ich mal eine Frage, die vielleicht auch für den TS interessant sein könnte:

    Reicht es aus, wenn man "Adresse auf Anfrage" in das Impressum schreibt, und die E-Mail Adresse angibt?

    Beitrag zuletzt geändert: 13.7.2010 20:18:30 von homepage-versammlung
  6. homepage-versammlung schrieb:
    An dieser Stelle habe ich mal eine Frage, die vielleicht auch für den TS interessant sein könnte:

    Reicht es aus, wenn man "Adresse auf Anfrage" in das Impressum schreibt, und die E-Mail Adresse angibt?

    Kurze Antwort: Nein
    Begründung: Das deutsche Internetgesetz ist einfach Hinterwäldlerisch und immer noch zu sehr der offline-Welt nachempfunden.
  7. Die Gesetzgebung Deutschlands bezüglich des Internets ist zwar wirklich oftmals bescheuert, hier macht sie aber ausnahmsweise Sinn. In dem Fall ist es, wie wenn du im Straßenverkehr das Fahrzeug einer nicht anwesenden Person beschädigst und deine Kontaktdaten da lassen musst. Du kannst nicht einfach auf den Zettel schreiben "Name und Adresse gibt es auf Anfrage unter folgender Telefonnummer...", das geht einfach nicht.
  8. Eine vollständige Fassung des neuen Telemediengesetzes findet man übrigens hier (nichtamtliches Inhaltsverzeichnis) oder hier (Ausgabe im Zusammenhang).
    Wenn ich hier richtig lese, gilt nach §5 dieses Gesetzes die Impressumspflicht sogar ohne Ausnahme.

    Diese lässt sich erst aus §55 des Rundfunkstaatsvertrags herleiten (der Hinweis auf ausschließlich persönliche und familiäre Zwecke findet sich nur hier).

    Allerdings, die Einschränkung der möglichen Verantwortlichen auf ständig sich im Inland befindliche Personen u.s.w., gilt wiederum nur für "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden".

    Über Kriterien dafür, wann eine Homepage diesen Charakter hat, bin ich mir nicht klar - wenn man zum Beispiel nur eigene literarische Texte ins Netz stellt, dürfte der journalistische Gehalt in der Regel gering sein, und unter Umständen wäre dann diese Zusatzangabe nicht erforderlich - aber sicher bin ich mir hier natürlich auch nicht.

    Mit anderen Worten: Es ist eine ziemlich verzwickte Materie, und im Zweifelsfall sollte man wohl immer lieber etwas mehr Angaben im Impressum machen.
  9. Autor dieses Themas

    gaestefun

    Kostenloser Webspace von gaestefun

    gaestefun hat kostenlosen Webspace.

    In &5 wird aber nur erwähnt "...zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme..."
    Soll das heißen das ich anstatt Telefonnummer auch zB Skype,ICQ,Jabber, Adresse hinterlegen kann ?
  10. auch wenn es anders gang und gebe ist

    gibt es keine ausnahme für "private" seiten, eine verantwortliche voll haftbare person muss immer kontaktierbar sein, und das auf dem direkten weg, deshalb nur telefonnummer oder email, so sachen wie skype, msn oder facebook sind keine direkten kommunikationswege, die anschrift ist dein postkasten über dem man dich, den verantwortlichen, im zweifelsfalle erreichen kann,

    alles was du ins internet stellst ist eine publikation (veröffentlichung), sobald du über andere dinge oder personen berichtest ist es jounrnalistisch (ermittelte informationen), um es mal allgemein zu sagen, als verantwortlicher für die seite bist du für den inhalt der seite verantwortlich und musst deshalb kontaktierbar sein, du kannst dich nicht von deinem eigenen inhalt distanzieren, in einem forum oder ähnlichem ist das was anders, da hat der anbieter die verantwortung für den Inhalt und muss entsprechend handeln

    fotos von person die nicht in der öffentlichkeit stehen dürfen nicht ohne erlaubnis veröffentlicht werden, und auch deshalb musst du kontaktierbar sein, du musst dich jeder zeit beim verantwortlichen melden können um zb beispiel ungewollt publizierte bilder von dir oder deiner familie(kinder) unverzüglich löschen zu lassen

    darum impressum für publikationen = alle webseiten der welt

    ausreden wie "aber sowas mache ich doch nicht" zählen nicht
    du möchtest etwas veröffentlichen, dann musst dich rechtlich auch dahinter stellen und verantwortung übernehmen
    sowie jeder andere erwachsene es auch tun muss, eltern haften für ihre kinder

    wenn du einen dienst gewerblich anbietest gelten die zusätzlichen vorschriften, wie angabe der steuer idnr.


    zitat aus dem link oben:
    Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    das gilt nur wenn die inhalte nicht öffentlich sind, sprich das man einen zugang benötigt um die inhalte einblicken zu können, wenn der zugang öffentlich, also sich jeder frei nach nase anmelden kann, ist es öffentlich.

    Beitrag zuletzt geändert: 14.7.2010 9:57:05 von aero23
  11. Autor dieses Themas

    gaestefun

    Kostenloser Webspace von gaestefun

    gaestefun hat kostenlosen Webspace.

    Also wüRde das heißen, dass wenn ich meine Beta Webseite per .htacess verschlüssle, dass ich kein Impressum benötige?
    Wie ist es, wenn ich anderen, die nicht familiär sind das Passwort sage ?
    Oder wie ist es, wenn ich zum Nachweis, die IP von Nutzern speichere?
  12. Du musst auf Jeder Webseite ein Impressum angeben, egal ob du minderjährig bist, oder erwachsen bist.

    (Ich spreche aus Erfahrung, dies ist keine Rechtsberatung!)

    LG Joseph
  13. gaestefun schrieb:
    Also wüRde das heißen, dass wenn ich meine Beta Webseite per .htacess verschlüssle, dass ich kein Impressum benötige?

    keine Publikationen kein impressum ;)
    wenn jemand deine domain kaufen will, muss er sich an die denic oder so wenden ;)

    gaestefun schrieb:
    Wie ist es, wenn ich anderen, die nicht familiär sind das Passwort sage ?

    das ist wurst du kannst es 100 oder 1000 freunden sagen, was hinter verschloßenen türen geschieht weiß niemand, du schießt du dir nur ins eigene knie, wenn du die zugangsdaten veröffentlichst, also frei zugänglich machst

    gaestefun schrieb:
    Oder wie ist es, wenn ich zum Nachweis, die IP von Nutzern speichere?

    dafür macht man eine Datenschutzerklärung, macht aber nur bei öffentlichen seiten sinn

    add:
    die meisten dinge erschließen sich aus dem menschlichem verstand, ob umsetzbar oder nicht, dass impressum hat einen vertretbaren sinn, der nicht zu bestreiten ist, wer anonymität wünscht, muss sich auf entsprechende anbieter beschränken und damit auch die zensur dises Anbieters, der für ihn den kopf hinhält, in kauf nehmen

    Beitrag zuletzt geändert: 14.7.2010 11:12:29 von aero23
  14. fatfreddy schrieb:
    Welche Angaben im Impressum anzugeben sind, regelt das die Gesetzgebung (TMG, RStV) unabhängig von deinem Alter.
    Eine aussagekräftige, kommentierte Erklärung eines Juristen findet sich hier: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html (siehe dort: 3. Fallgruppe)

    Der gern zitierte § 55 des RStV hält aber sogar noch eine Überraschung bereit. :wink:

    In Satz 2 diese Paragraphen findet sich dies:

    ... Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
    1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
    2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
    3. voll geschäftsfähig ist und
    4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
    (Fettung von mir)

    Als Minderjähriger bist Du noch nichtvoll geschäftsfähig. Da stellt sich also nicht die Frage ob, sondern wessen Name und Anschrift im Impressum zu stehen haben. Im Zweifelsfalle eigentlich derjenige, der bis zu deiner Volljährigkeit in der Verantwortung steht -> Deine Eltern.

    Welche Auswirkungen es hat, wenn deine Daten an Stelle derer deiner Eltern im Immpressum genannt sind, müßte ein Jurist klären.


    FF


    Hey? auf der Seite steht bei Punkt 5, den erforderlichen Angaben nochmal was interessantes:
    Ist ein Diensteanbieter noch minderjährig, so ist die Angabe seiner Vertretungsberechtigten (also in der Regel der Eltern) nicht erforderlich. Diesbzgl. dürfte eine gesetzliche Lücke bestehen, die nicht im Wege der Analogie geschlossen werden kann. Das Analogieverbot des Art. 103 II GG betrifft auch Ordnungswidrigkeiten.


    Das heißt doch das man dort auch als Minderjähriger seine eigenen Daten angeben muss, oder?

    grüße
  15. ich finde es komisch das der autor des textes gewerblich und geschäftsmäßig nicht unterscheiden kann, aber menschen sind eben nur menschen

    zitat:
    Wann ist ein Teledienst / Mediendienst "geschäftsmäßig"? Um einem Irrtum abzuhelfen: "geschäftsmäßig" ist nicht gleichzusetzen mit "beruflich" oder "gewerblich". Das Angebot muss noch nicht einmal mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Ausreichend ist vielmehr das "nachhaltige Angebot von Telekommunikation", was auch bei privaten Internetseiten in der Regel zutrifft. Nicht geschäftsmäßig Angebote stellen damit die absolute Ausnahme dar.

    da eine webseite für gewöhnlich immer erreichbar ist und zur verfügung steht, ist geschäftsmäßigkeit praktisch immer vorhanden. außer es ist eine private seite nach oben genannten bedingung

    Ist ein Diensteanbieter noch minderjährig, so ist die Angabe seiner Vertretungsberechtigten (also in der Regel der Eltern) nicht erforderlich. Diesbzgl. dürfte eine gesetzliche Lücke bestehen, die nicht im Wege der Analogie geschlossen werden kann. Das Analogieverbot des Art. 103 II GG betrifft auch Ordnungswidrigkeiten.


    es gilt grundsätzlich: eltern haften für ihre kinder

    minderjährigkeit ist kein freifahrschein, ab 14 jahren muss ein jugendlicher nicht nur lernen verantwortung zu übernehmen, scheinbar glauben zu viele, das vl sei nur eine simulation, aber es ist harte realität, auch wenn sie sehr verwässert ist

    Beitrag zuletzt geändert: 14.7.2010 12:15:35 von aero23
  16. Autor dieses Themas

    gaestefun

    Kostenloser Webspace von gaestefun

    gaestefun hat kostenlosen Webspace.

    Wie ist es eigentlich wenn ich ein Froum betreibe, und ei User die Uhrheberrechte verletzt, kann ich dann einfach die IP des Useres vorzeigen und sagen: "Der wars(^^)" oder ist dies Komplexer ?

    Bzw was schreibt man ins Impressum, wenn noch andere "Autoren(Forennutzer)" vorhanden sind

    Beitrag zuletzt geändert: 14.7.2010 17:30:00 von gaestefun
  17. 0.o

    ähm der webmaster des forums ist für den inhalt zuständig/verantwortlich also steht seine identität und die kontaktmöglichkeit im impressum, wenn er zukuckt wie dort file sharing oder was auch immer betrieben wird, kommt er dieser aufgabe nicht nach und hat zumindest eine teilschuld, von der verantwortung kann er sich nicht einfach freisprechen, z.b. durch ein satz in den agb, er muss dafür sorgen das die gesetze des zuständigen landes eingehalten werden, über die zuständigkeit kann
    man streiten,

    es gibt ein sprichwort grauzonen vermeiden

    aber im eigentlichen können sich die leute das veröffentlichen von inhalten sparen für das sie nicht bereit sind ihr gesicht zu zeigen, es gibt natürlich dinge welche von den meisten menschen als normal betrachtet werden, aber illegal sind, diese dinge werden aber auf einem anderen blatt bearbeitet, man begibt sich praktisch in die öffentlichkeit

    es ist eins der größten probleme, dass das internet bereits globalisiert ist, und jeder sehen kann das es viel zu viele verschiedene ansichten von recht und ordnung, gut und böse bzw freiheit gibt, diese kann weder in freiheit noch in rechtsordnung zu einem ganzen verschmolzen werden, ohne das andere dabei ihrer persönlichen vorstellung von richtig und falsch beraubt werden bzw diese unterdrückt wird
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!