Unterbodenbeleuchtung an Fahrzeugen
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Ist es erlaubt eine Unterbodenbeleuchtung am Auto zu haben die während der fahrt auf öffentlichen straßen nicht an ist sondern nur auf treffen und shows verwendet wird?
also wenn ich sie nicht an habe und mich hält die rennleitung an, können die dann was sagen?
gruß
sascha -
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Ja! Es darf technische nicht möglich sein sowohl die Unterbodenbeleuchtung als auch das Fahrzeug gleichzeitig zu betreiben
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wie soll ich das denn machen?
ist ja wohl klar das ich es einschalten könnte. der schalter ist im handschuhfach.
meinen kumpel haben sie angehalten und er hat das gleiche verbaut wie ich.
der musst 20 € zahlen wegen nicht erlaubt angebrachter beleuchtung. er hatte sie nicht an sondern wurde nur angehalten und die haben
gesehen das da was verbaut ist.
können die da echt kohle verlangen wenn ich es nicht an habe wenn sie mich anhalten? -
Ist es Aufgabe der Polizei oder des TÜV, dir zu erklären wie Du technische Probleme bei der Einhaltung von Vorschriften löst? Nein. Wenn Du nicht in der Lage bist, diese Dinger zulassungsfähig einzubauen, mußt Du es halt lassen.
Ob zur Eintragung/Zulassung die Einschränkung ausreicht, daß die Beleuchtung nur bei ausgeschalteter Zündung finktioniert, ist außerdem fraglich.
20€? Ja, das dürfen sie und eventuell sogar noch mehr. Im Zweifelsfalle legt dir die Polizei das Fahrzeug bei einer Kontrolle einfach still. Und das ist gut so.
FF -
Technisch möglich ist es ohne weiteres, zB mit dem Einschalten der Zündung die Unterbodenbeleuchtung gänzlich außer Funktion zu setzen. Du kannst aber noch froh sein, in Deutschland sind die Regelungen ohnehin viel weicher als zB hier in Österreich oder in der Schweiz! Was bei euch an Tieferlegungen, Spurverbreiterungen, Leistungssteigerung & größeren Felgen möglich ist wäre bei uns gar nicht denkbar
Und auch wenn ich kein großer Fan der Verkehrspolizei bin, so verstehe ich in diesem Fall jedoch deren Einwände! Keine Sorge, wenn du an den richtigen kommst werden da 20€ nicht reichen von wegen nicht ordnungsgemäße Beleuchtungseinrichtung.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob sich da nicht bei einem Unfall (und wenn die nicht entsprechend der Regeln montiert und geschalten sind) die Versicherung herauswindet...
Die Frage außerdem: Wofür braucht mans? Prolo-Runde am Kiosk? Die "The-fast-and-the-furious"-Phase ist längst vorbei..
Beitrag zuletzt geändert: 27.9.2010 11:53:47 von chst -
@ chst
jeder hat halt einen anderen geschmack. und mir gefällt es.
wenn ich endlich mal meine hompage hier hochladen kannst du dir meine kiste gerne mal ansehen.
frag jetzt bitte nicht wann das sein wird denn wann ich sie hochladen kann, kann mir auch keiner sagen da hier ja wartungsarbeiten sind.
aber die werden das schon noch hinbekommen.
also bitte nicht gleich so negativ.
gruß
sascha -
Hey,
du könntest auch eine Halterung Bauen womit du es bei Treffen ect eben anbaust.
Zu dem verlegst du ein Kabel mit Steckvorrichtung um Strom Drauf zu legen.
Das anbauen von Vorrichtung , wenn sie natürlich die STVO nicht behindern ist nicht verboten.
Ein Bekannter hat es genau so gemacht.
Alluhalter gebaut und ein Stecksystehm für strom verlegt.
Lg Dave -
Möglich ist es das man die Beleuchtung einzel schaltet. Aber alles was am Auto ist muss auch den Regeln entsprechen. Der Schutzmann freut sich wenn er sowas findet und stellt einen schönen Zettel aus. Lass es lieber bringt nur Ärger
TZR 250 -
Na da habt ihr ja eine richtige "grau" Zone in der STVO gefunden !!
1. Alles was installiert ist MUSS funktionieren...
2. Die Unterbodenbeleuchtung ist in der STVO WÄHREND des Betriebes verboten .... (auf Messen und zu Showzwecken auf nicht öffentlichen Bereichen natürlich erlaubt)
also wenn du die Dinger installieren willst, dann so, das Du eine "Abdeckung" drüber schrauben (klemmen, oder wie auch immer) kannst, so das Sie nicht ersichtlich leuchten können. Wenn Du sie dann vorführen willst, nimmst die Abdeckung ab und schon leuchtet es .....
FAST AND THE FURIOUS ist nie out !! -
http://www.tuning-freaks-pfalz.de/Forum/topic-317-Ist-Unterbodenbeleuchtung-erlaubt.html
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Das einzige was du legal am Auto verbauen darfst, wären gelbe Dioden die du an der Seite des Wagens anbringen darfst. Alles andere ist laut der StVo unzulässig.
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