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Haftungsausschluss

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  1. Autor dieses Themas

    juliantop

    juliantop hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    in wie fern bin ich Haftbar, wenn ich eine Funktion anbiete, mit der User sich ein Avatar Bild in Ihr Profil laden können und sie so Urheberrechte verletzten. Und wenn ich eine Funktion anbiete, dass User einen Text in ihr Profil schreiben können. Und sie mit ihrem Text Rechte verletzten. Reicht es, dass ich in meinem Haftungsausschluss schreibe, dass die User dafür Verantwortlich sind oder bekomme ich dann trotzdem die Schuld.

    Man kann ja sicherlich nicht alles in den Haftungsausschluss schreiben. Bzw man kann es tuen, aber falls man angeklagt wird, schütz das einen nicht. Vor welchen Sachen kann man sich die Haftung nicht ausschließen?
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  3. t******s

    Ein Foren- oder Blogbetreiber ist er nach dem Telemediengesetzes zunächst einmal für fremde Inhalte oder Informationen nicht verantwortlich. Das gilt allerdings nur so lange, wie er keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat und wenn er Kenntnis davon hat nicht unverzüglich handelt, um die rechtswidrigen Inhalte aus seinem Blog bzw Forum entfernt.

    Ich würde mir aber einmal das Telemediengesetz näher anschauen bzw einschlägige Seiten im Internet besuchen und nicht auf die Rechtsauskünfte von anderen Usern vertrauen
  4. Da das TMG in diesem Speziellen fall nichts weiter Aussagt, würde ich nach dem Lesen des TMGs zusätzlich Gerichtsbeschlüsse der letzten 5 Jahre zur Rate ziehen. Da sich da einies geändert hat, sollte man sich auf die aktuellsten Beschlüsse stützen, weil 2003 z.b. das noch etwas lockerer gehandhabt wurde als in einem beschluss 2007.

    Des Weiteren kann ich Teutates Post nur vollständig zustimmen. User, die dir hier rat geben, haften nicht für Ihre auskunft. IM Zweifelsfalle immer den Anwalt konsultieren.
  5. Wer sich näher für das Telemediengesetz interessiert: man findet es bei
    Gesetze im Internet, soviel ich weiß, ist es ein Service des Bundesjustizministeriums und juris.

    Eine pdf-version des Gesetzes findet man hier.

    Was den Diensteanbieter angeht, so findet man in §7 folgende Bestimmungen:

    § 7 Allgemeine Grundsätze
    (1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

    (2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
    Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.
    Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.


    Interessant ist: Der Anbieter ist nicht verpflichtet eine, Rundumüberwachung seiner Nutzer durchzuführen - allerdings ist er (so verstehe ich die Bestimmung), sehr wohl verpflichtet, bei Bekanntwerden eines illegalen Inhalts diesen so schnell wie möglich zu entfernen.

    Ich bin allerdings kein Jurist und könnte auch falsch liegen.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.10.2011 15:17:01 von wpl
  6. Autor dieses Themas

    juliantop

    juliantop hat kostenlosen Webspace.

    Danke für die Hilfe. Ich werde mir dieses Gesetz auf jeden Fall durch lesen. Bei den ganzen Gesetzen, die es gibt und worauf man alles Achten muss und die Folgen, da vergeht mir der Spaß am Homepage bauen. Will nicht, verklagt werden, nur weil ich irgend einen Punkt nicht beachtet habe, nicht wusste oder ähnliches. Da sollte meiner Meinung nach zwischen Privater Homepage und Gewerblicher Unterschieden werden. Sonst investiert man mehr Zeit die Gesetze zu beachten, als man Zeit in die Homepage steckt.
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