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Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

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  1. Bist du Harz 4 Empfänger oder hast ein Einkommen was grade mal so reicht, gehst du zum Amtsgericht und holtst dir Gerichtskostenbeihilfe - Beratungsbeihilfe! Das kostet dich dann 10 Euro. Wenn du diese bekommst wird dir auch der Anwalt vor Gericht bezahlt!

    Schildere dein Problem den Anwalt deines Vertrauens und der wird dir das gleiche sagen!

    bzw, er wird es für dich Beantragen ....

    Also immer Ruhe bewahren niht Hecktisch werden, dann haben die erreicht was Sie wollen! Jemand der nicht klar denkt und einfach so zahlt.

    PS: Kein Kontakt zu der Anwaltschaft aufnehemn die dir den Brief geschickt hat.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 12:56:38 von dieantiker
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  3. shual schrieb:

    "Nötigung" ist etwas lächerlich.


    Vielleicht lächerlich, eindeutig aber strafbar. Hier wird mit einem empfindlichen Übel gedroht - dies ist aber unrechtmäßig, da der Rechtsanwalt nicht dazu legitimiert ist, zu behaupten, es würde zur Strafzahlung über € 10.000,00 kommen.

    shual schrieb:

    LG Bielefeld ist seit dem Umzug der Telefonica nicht mehr zuständig


    Gut zu wissen :)

    shual schrieb:

    Veröffentlichungen wie "Abmahnungen wegwerfen" natürlich nicht ok. Gerade die unbegründeten Abmahnungen sollten recht schleunig abgewehrt werden.


    Natürlich wäre es am besten, eine negative Feststellungsklage zu erheben. Bei den (teilweise offensichtlich) unberechtigten Massenabmahnungen verhält es sich jedoch wie bei den Abo-Abzocken: Im Grunde kann man sie alle in die Tonne tun, denn es passiert sowieso nichts, wenn man nicht reagiert.

    Und wenn dann eben eine EV kommt - was solls? Strafanzeige erstatten wegen Abgabe einer falschen EV und das HV erzwingen. Die Kosten musst der Abgemahnte ja nicht tragen.

    Das war aber eben auch nur für die Fälle gemeint, wo es klar ist. Wenn man Musik heruntergeladen hat, ist es klar: Anwalt kontaktieren.

    Denn dann, aber nur dann, wenn man selbst Unrechtmäßiges getan hat, kann es ins Auge gehen.

    Im Zweifel ist aber natürlich immer folgendes festzuhalten: Bist du dir nicht absolut sicher, dass du nichts falsches getan hast (rechtlich sachlich, nicht moralisch): Ab zum Rechtsanwalt!
  4. dieantiker schrieb:
    imm dir ein Anwalt da Debian ein Open Source ist, wirst du bestimmt keine Strrafe zahlen müssen!

    Das Problem an der sache ist, die wollen von denen die sich nicht mit auskennen nen Schnellen Euro machen!

    Und debian bietet seine dienste selber über Torrents an!

    Nur wenn ud garnichts machst wie manche glauben, gibs richtig Ärger!

    Und sowas ist bekannt und nannte sich Abmahnwelle.

    Aber ich sage auch mal wer Heute noch Torrent benutzt ist selber Schuld!

    Und ich werfe dir nicht vor was Illegales runter zu laden, da ich deine Problematik kenne!

    Die haben eine Strafanzeige gegen die IP erstellt und bekahmen zu 99,99 % einen brief das das Verfahren eingestellt wurde, haben aber mit dem Brief auch deine Daten erhalten und wollen dich Abzocken.. Also ruhe bewahren Anwalt anrufen und gut ist Jong

    Behalte Ruhig Blut, das wird schon Gut gehen Jong :prost:
    hast du den Thread eigentich gelesen?
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Edit:

    Ich habe vorhin meinen Anwalt erreicht und der ist auch schon Informiert. Am Dienstag hab ich bei dem nen Termin, habe dem auch schon die ganzen Unterlagen zugefaxt. Mal sehn was da rauskommt und wie wir weitermachen.
  5. ilosuna schrieb:
    dieantiker schrieb:
    Also ruhe bewahren Anwalt anrufen und gut ist Jong


    Und wer bezahlt den Anwalt?


    Ja, habe ich!

    Nur wenn Fragen aufkommen kann man ja auch Mal alles Erkären das keine Weiteren Fragen aufkommen!

    Und warum schrieebst du mich damit an, lies mal ein post unter mir, den verstehe ich auch net warum der da ist und dann 2 dann weist du Warum ich nochmal Antworte!

    Und deine Aussage hilft ja nun auch nicht weiter!
  6. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    dieantiker schrieb:
    Bist du Harz 4 Empfänger oder hast ein Einkommen was grade mal so reicht, gehst du zum Amtsgericht und holtst dir Gerichtskostenbeihilfe - Beratungsbeihilfe! Das kostet dich dann 10 Euro. Wenn du diese bekommst wird dir auch der Anwalt vor Gericht bezahlt!

    Schildere dein Problem den Anwalt deines Vertrauens und der wird dir das gleiche sagen!

    bzw, er wird es für dich Beantragen ....

    Also immer Ruhe bewahren niht Hecktisch werden, dann haben die erreicht was Sie wollen! Jemand der nicht klar denkt und einfach so zahlt.

    PS: Kein Kontakt zu der Anwaltschaft aufnehemn die dir den Brief geschickt hat.


    Ich kriege kein Harz 4 und verdiene auch nicht wirklich schlecht. Ich hab wie ich schon mehrfach erwähnte eine Rechtschutzversicherung wo ich in jedem Fall was Anwalts und Gerichtskosten angeht nur die Selbstbeteiligung zahlen müsste. Den Kontakt zu den Anwälten übernimmt auch mein Anwalt selbst.
  7. kalinawalsjakoff schrieb:
    Unterstellungen
    Es geht um die Klärung der Frage, ob Du das Opfer
    - einer unberechtigten echten Abmahnung
    - einer gefälschten Abmahnung
    bist und es genügend Leute über Ostern gegeben hätte...

    Und bitte: Rechtschutzversicherung? Keine Rechtschutzversicherung (nach Deinen Angaben) übernimmt Filesharingfälle (Ausschlussgrund Urheberrecht + Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung), es sei denn man ist über den Kulanzweg erfolgreich.

    @ Elekon

    Man sollte im Gegenteil nur in den wenigsten Fällen einen Rechtsanwalt kontaktieren, auch wenn das die Rechtsanwaltschaft gar nicht gerne liest. Bei einer begründeten Abmahung schon gar nicht. Bei einer strittigen oder unbegründeten Abmahnung ist es immer noch oft zweifelhaft ob der Anwaltsgang etwas bringt.

    Vor allem ... immer wieder gerne die Kostenfrage. Wer soll die eigenen Rechtsanwaltskosten tragen? Etwa eine niederländische Firma die es vielleicht gar nicht gibt? Dem (rechtsanwaltlichen) Dienstleister selbts die Sache aufzubürden ist fast unmöglich.

  8. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Gefälschte Abmahnung eher nein, die Anwaltskanzlei gibts wirklich. Es sieht eher aus wie eine unberechtigte Abmahnung. Die Rechtschutz beinhaltet Internet, Marken und Uerheberrecht unter anderem dafür zahl ich im Jahr schon genug
  9. Das ist ja mal echt dreist. Ich wünsch dir da viel Glück.

    Ich wäre ziemlich wütend, wenn jemand für den Download von Software, die ich frei zu Verfügung stelle, einfach mal willkürlich Leute abmahnt. Deswegen war das schon richtig, dass du unter anderem das Debian-Team informiert hast.
  10. shual schrieb:
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Unterstellungen
    Es geht um die Klärung der Frage, ob Du das Opfer
    - einer unberechtigten echten Abmahnung
    - einer gefälschten Abmahnung
    bist und es genügend Leute über Ostern gegeben hätte...

    Und bitte: Rechtschutzversicherung? Keine Rechtschutzversicherung (nach Deinen Angaben) übernimmt Filesharingfälle (Ausschlussgrund Urheberrecht + Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung), es sei denn man ist über den Kulanzweg erfolgreich.

    @ Elekon

    Man sollte im Gegenteil nur in den wenigsten Fällen einen Rechtsanwalt kontaktieren, auch wenn das die Rechtsanwaltschaft gar nicht gerne liest. Bei einer begründeten Abmahung schon gar nicht. Bei einer strittigen oder unbegründeten Abmahnung ist es immer noch oft zweifelhaft ob der Anwaltsgang etwas bringt.

    Vor allem ... immer wieder gerne die Kostenfrage. Wer soll die eigenen Rechtsanwaltskosten tragen? Etwa eine niederländische Firma die es vielleicht gar nicht gibt? Dem (rechtsanwaltlichen) Dienstleister selbts die Sache aufzubürden ist fast unmöglich.


    wer sich im Recht fühlt sollte nicht leichtfertig eine Abmahnung unterschreiben. Und woher willst du die Bedingungen von kalinawalsjakoff RS-Versicherung kennen. Wenn er gewinnt werden die Kosten eh der Gegemseite aufgebürdet, für mich stellt sich hier also nicht die Kostenfrage.

    Edit: der Fall wird auch auf anderen Seiten diskutiert und ach Anwälte machen schon auf ihn afmerksam: http://www.recht-hat.de/urheberrecht/abmahnung-debian-5-von-negele-im-auftrag-der-video-art-holland/

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 17:49:56 von harrybotter
  11. Mit der Veröffentlichung des Abmahnschreibens solltest du auf jeden Fall vorsichtig sein. Hiermit könntest du den Abmahnern in die Hände spielen.

    zB:
    http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1065.html

    Grüße und viel Erfolg.
  12. kalinawalsjakoff schrieb:
    Gefälschte Abmahnung eher nein, die Anwaltskanzlei gibts wirklich. Es sieht eher aus wie eine unberechtigte Abmahnung. Die Rechtschutz beinhaltet Internet, Marken und Uerheberrecht unter anderem dafür zahl ich im Jahr schon genug
    Also, ich habe nächste Woche mit den Herren einen Gerichtstermin, beschäftige mich mit diesen Herren seit Ende 2008 recht intensiv, usw.../usf....

    Sowas gabs einfach noch nicht. Die gesamte Story weicht vollständig von der Normalität ab, zumal getroffene Aussagen auch nicht in das Normale passen. Bereits der von Dir gepostete Eingang passt nicht, wie schon mal einer anmerkte ("Urheberrechtsverletzung?").

    Einfach Fragen wie ... ob da nun eine Vollmacht beigelegt wurde oder nicht.... na egal.... ich les es jetzt in der Zeitung und falls nicht frag ich die Typen eben nächste Woche selber.

    PS: Eine RSV mit einer 150,00€-Selbstbeteiligung soll WAS ... schau lieber noch mal nach.
    Marken/Patenrechts-RSVs sehen so aus: http://www.priormart.com/de/rechtsschutz_versicherung

    Zu trennen ist die Sache sowieso: Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei unerlaubten Handlungen kann und wird nicht versichert werden. Die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche schon. Das heißt nichts anderes, als das die eigenen RA-Kosten bei der Abwehr der Abmahnung später als eigener Schadensersatz wohl gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Wenn die echt sind und eine Adresse haben ... sind sie es nicht zahlt niemand was, außer man selbst.

    Ein Telefonat mit der RSV morgen hilft sicher weiter.
  13. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Es liegt eine Generalvollmacht dabei wenn du das wissen willst plus 4 seiten tatvorwurf und 1 seite unterlassungserklärung

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 18:14:00 von kalinawalsjakoff
  14. Äußerst interessanter Fall hier. Vor allem natürlich deshalb, weil ja offensichtlich keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ehrlich gesagt, ich hätte hier auch überhaupt nichts unternommen und einfach mal abgewartet, bis ein Brief eines Gerichtes eintrudelt. Schließlich hast du ja gegen kein Gesetz verstossen.

    Und ehrlich gesagt, ich glaube auch, dass das nur so eine Abzockanwaltskanzlei ist, die große Kohle machen mit Serienbriefen.
  15. also, bezüglich der Rechtslage wurde ja schon viel gesagt, aber was so zum Finanziellen kam, ist ja absolut haarsträubend...

    @ TE
    du hast einen Wohnsitz in der Schweiz und nutzt die (mit ~3k€ enorm[!] günstige) Rechtsschutz, die auch Urheberechtsverletzungen abdeckt? Nein? Warum bist du dir dann so sicher, nur 150€ zu zahlen?

    @ dieantiker
    Der Tipp mit Beratungshilfe ist super - aber Prozesskostenhilfe (das fürs Verfahren) gibt es nur dann, wenn auch Erfolgsaussichten bestehen. Das bekommst du dann direkt vor der Verhandlung gesagt ;D


    Mails an das Debian-(Anwalts-)Team wäre sicher auch gut, damit die entsprechend wegen Rufschädigung o.ä. vorgehen können.
  16. kalinawalsjakoff schrieb:
    Es liegt eine Generalvollmacht dabei
    Ganz sicher liegt keine Generalvollmacht bei.

    Das hier ist die Vollmacht die am besten auch formal (Adresse, Werkbezeichnung) richtig ausgefüllt beiliegen müßte:

    http://4.bp.blogspot.com/-vyp9OM9slG8/TbXk1-vRfMI/AAAAAAAAAaE/5-bCtaQ1DVU/s1600/Vollmacht.jpg

    Allerdings nach viel einfacher zu fälschen als eine .... "Unterlassungsschriften"-Abmahnung. Es muß aber eine bestimmte Adresse des angeblichen Rechteinhabers dort notiert sein. Anhand dieser Adresse kann man Näheres erforschen.



  17. shual schrieb:
    ...
    Einfach Fragen wie ... ob da nun eine Vollmacht beigelegt wurde oder nicht.... na egal.... ich les es jetzt in der Zeitung und falls nicht frag ich die Typen eben nächste Woche selber.

    PS: Eine RSV mit einer 150,00€-Selbstbeteiligung soll WAS ... schau lieber noch mal nach.
    ...
    Zu trennen ist die Sache sowieso: Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei unerlaubten Handlungen kann und wird nicht versichert werden. Die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche schon. Das heißt nichts anderes, als das die eigenen RA-Kosten bei der Abwehr der Abmahnung später als eigener Schadensersatz wohl gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Wenn die echt sind und eine Adresse haben ... sind sie es nicht zahlt niemand was, außer man selbst.
    ...
    Dein Post macht für mich nur unter den Überlegunegen Sinn dass du kalinawalsjakoff verunsichern wilst damit sie die Unterlassungserklärung unterschreibt und von einer Strafanzeige absieht.
    Wie willst du sie treffen wenn es sie nicht gibt? Der Rechtsanwalt der sie vertritt wird ja wogl eine Ladungsfähige Adresse seines Mandaten haben, diese sollte üblicherweise auch in der Vollmacht genannt sein.
    Also was soll deine Unkerei?
    shual schrieb:
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Es liegt eine Generalvollmacht dabei
    Ganz sicher liegt keine Generalvollmacht bei.
    warum zweifelst du an den Angaben von Kalina? Bist du Partei in diesem Streit oder Hellseher?
    Dass du ausgerechnet seit diesem Thema hier Mitglied bist gibt mir bei deiner Art Kalina anzugehen zu denken noch dazu da du nur in diesem Thema postest.
    Oder wilst du hier Rechtsschutzversicherungen verkaufen, auf diese Idee könnet man auch kommen habe deshalb den Link aus dem Zitat entfernt. In anderen mir bekannte Foren würden diese Links auch aus deinen Posts entfernt.


    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 23:56:48 von harrybotter
  18. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun es liegt eine Generalvollmacht dabei, aber die werde ich zu diesem Zeitpunkt absolut nicht veröffentlichen. Es steht leider keine Adresse drin deswegen ist der Fall mir auch ziemlich suspeckt

    Aber HarryBotters Post weckt in mir ein paar Fragen. Wer sind Sie Shual?

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 23:48:33 von kalinawalsjakoff
  19. kalinawalsjakoff schrieb:
    Nun es liegt eine Generalvollmacht dabei, aber die werde ich zu diesem Zeitpunkt absolut nicht veröffentlichen. Es steht leider keine Adresse drin deswegen ist der Fall mir auch ziemlich suspeckt

    Na, dann wird ja wohl dein Anwalt als 1. das Mandat des gegnerischen RA anzweiflen, bis diese Adresse vorliegt.
  20. Ich würde denen per Post eiskalt die Lizenz von Debian Lenny zusenden und drunter schreiben wie blöd sie eigentlich sind.
  21. virtual2 schrieb:
    Ich würde denen per Post eiskalt die Lizenz von Debian Lenny zusenden und drunter schreiben wie blöd sie eigentlich sind.


    Das würde diese "Anwäte" nur noch noch mehr reizen und wär Beleidigung.

    Wer sind Sie Shual?


    Das ist eine gute Frage, auf jedenfall einer der hier Unsicherheit reinbringen will. Da hat harrybotter schon recht.

    @kalina: Das hat im Bekanntheitsgrad schon gigantische Ausmaße angenommen:
    Gerade gegooglet:
    http://www.google.de/search?q=debian+abmahnung&hl=de&biw=1007&bih=433&source=lnms&ei=qfa1TecihviyBoqnvd0N&sa=X&oi=mode_link&ct=mode&cd=1&ved=0CBoQ_AUoAA&cad=cbv

    "Wir haben die Rechte an freier Software" Das ist schon ziemlich dreist und auf jeden Fall eine Strafanzeige wert. Auch wär es ratam wenn die Softwarefirma (SPI) die die Markenrechte an Debian besitzt auch rechtliche Schritte einleitet.

    Hier ein Aprilscherz von 1.4.2008 vom Debian Ableger Ubuntu
    http://ikhaya.ubuntuusers.de/2008/04/01/aprilscherz:-ubuntu-deutschland-e.v.-wurde-abgemahnt/

    Das haben sich die Herren aus Holland, die sonst nur Pornofilmchen (knallhart recherchiert bei Google) drehen und Coffeeshop-Dauerkarten besitzen wohl zu ernst genommen und es ein bisschen abgewandelt.

    @alle Anzweifler
    Diese Geschichte anzuzweifeln finde ich einfach unfair.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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