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aufzeichnung
bild
direkte schriftliche genehmigung
erläuterung
garantierten informationsfreiheit
inhalt
musik
quellenangabe
radio
sekunde
sofer
tvs
umfang
urheberrechtsgesetz
verbreitung
vervielfältigung
veröffentlichung
zitat
öffentliche wiedergabe
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Hi Leute!
Ich mach's kurz: Kann man ein Bild aus einer Aufzeichnung des Free-TVs mit einer Quellenangabe weiterveröffentlichen(ohne direkte schriftliche Genehmigung)?
Danke schonmal im voraus für Antworten
ratle -
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Ich glaube schon.
Ein Bild aus einer Video-Aufzeichnung mit der Quellenangabe ist ein Zitat, und Zitieren darf man eigentlich immer. -
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lcorcunov schrieb: Ich glaube schon.
Ein Bild aus einer Video-Aufzeichnung mit der Quellenangabe ist ein Zitat, und Zitieren darf man eigentlich immer.
Kann man auch Ton-Aufzeichnungen zitireren? Nur aus Interresse. -
Aus §51 des Urheberrechtsgesetzes:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
D.h. Zitieren aus Ton-Aufzeichnungen ist auch erlaubt.
Das freie Zitieren basiert sich auf der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit. -
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