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BMI sperrt Kritiker

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  1. Autor dieses Themas

    m******s

    fyi:

    gulli: Zensur - Lässt BMI Domain einer Satireseite kündigen?

    Die bereits gesetzlich beschlossene Einführung von Kinderporno-Sperrlisten in Deutschland hat bei vielen bereits die Angst aufkommen lassen, dass bald nicht nur Bilder von Vergewaltigungen hinter virtuellen Stoppschildern versteckt werden könnten. Auch Seiten der politischen Opposition könnten schnell Opfer von Zensurmaßnahmen werden. Dass es dafür nicht einmal das neue von-der-Leyen-Gesetz braucht, zeigt jetzt der Fall eines deutschen Bloggers. Ausgerechnet dessen Parodie einer Vorschaltseite des Ministeriums von Wolfgang Schäuble für gesperrte Seiten ließ das BMI nun aus dem Web entfernen.
    [...]


    Ich bin gerade mal wieder ausser mir.
    Möglicherweise erweist sich das ganze schon morgen als Ente, oder Missverständnis wie bei wikileaks.de kürzlich. Sollte das aber den Tatsachen entsprechen, wäre das eine Sauerei vor dem Herrn...

    Wer den Artikel gelesen hat (und damit die "Begründung" des BMI kennt): Laut Wikipedia ist das "Logo" als amtliches Werk gemeinfrei.
    Ich persönlch bin nicht 100% sicher, ob der §5 UrhG tatsächlich hier Anwendung findet, aber selbst wenn nicht: Ein Urheberrecht vorzuschicken (was wie im Artikel erwähnt gar nicht existieren sollte) um einen Kritiker mundtot zu machen, ist eine Schweinerei...

    Beitrag zuletzt geändert: 14.5.2009 2:41:29 von merovius
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    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Das habe ich auch auf fefes Blog gelesen und war auch ziemlich schockiert davon. Daß der Vorwand dabei vermeintliche Urheberrechte sind, wußte ich nicht, aber das macht die Sache nicht grade weniger frappierend. Kann man sich so einen Streifen + Bundesadler + kleinen Schriftzug überhaupt als geschützte Marke eintragen lassen?
    Naja viel habe ich dazu auch nicht mehr zu sagen, mal sehen, ob diese Nachrciht nicht bald wieder dementiert wird...
  4. tmb-bitterlich

    Kostenloser Webspace von tmb-bitterlich, auf Homepage erstellen warten

    tmb-bitterlich hat kostenlosen Webspace.

    Noch schlimmer wird es werden wenn die ersten Seiten unter dem Vorwand der phädophilen Inhalte gesperrt werden.
    Unsere ehemaligen Mitarbeiter der Stasi scheinen dem Rechtstaat BRD gute Dienste zu erweisen.

    LG Henry
  5. Wenn ich den Text richtig verstehe wurde die Seite ja nicht wegen Markenrechtsverletzung oder urheberechtsverstößen aus dem Netz genommen sondern aufgrund des

    Verbot[s] der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG)


    Das ist eine Ordnungswiedrigkeit und zwar schon lange, das selbe ist mal nem Motorrad Fan passiert der ne alte BMW der Polizei restauriert hat und dann damit zufällig bei nem Staatsbesuch (vieleicht auch absichtlich) herum gefahren ist, in seinem Falle wurde ihm sogar Amtsanmaßung vorgeworfen.

    Fakt ist das nicht eben mal jeder der das möchte die Symbole und Abzeichen des Bundes verwenden darf, da hätte sich der Betreiber der Seite halt im Vorfeld informieren müssen, das es jetzt gerade eine Seite ist die dem BMI nicht gefallen haben dürfte darüber sind die Herren Schäuble und Co. sicher nicht böse, aber das würde auch mit jeder anderen Seite passieren wenn dort ein derartiger Verstoß zur Anzeige kommen würde.

    Allerdings finde ich das vorgehen für eine OWI schon etwas überzogen da hätte ne Unterlassungsaufforderung ausgereicht.
  6. codenameinfinity

    codenameinfinity hat kostenlosen Webspace.

    Wenn ich demnächst eine Deutschland-Flagge auf meine HP tu, werde ich dann auch deswegen gesperrt??? ziemlicher schwachsinn, wenn ihr mich fragt.
  7. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    merovius schrieb: fyi:

    gulli: Zensur - Lässt BMI Domain einer Satireseite kündigen?

    Die bereits gesetzlich beschlossene Einführung von Kinderporno-Sperrlisten in Deutschland hat bei vielen bereits die Angst aufkommen lassen, dass bald nicht nur Bilder von Vergewaltigungen hinter virtuellen Stoppschildern versteckt werden könnten. Auch Seiten der politischen Opposition könnten schnell Opfer von Zensurmaßnahmen werden. Dass es dafür nicht einmal das neue von-der-Leyen-Gesetz braucht, zeigt jetzt der Fall eines deutschen Bloggers. Ausgerechnet dessen Parodie einer Vorschaltseite des Ministeriums von Wolfgang Schäuble für gesperrte Seiten ließ das BMI nun aus dem Web entfernen.
    [...]


    Ich bin gerade mal wieder ausser mir.
    Möglicherweise erweist sich das ganze schon morgen als Ente, oder Missverständnis wie bei wikileaks.de kürzlich. Sollte das aber den Tatsachen entsprechen, wäre das eine Sauerei vor dem Herrn...

    Wer den Artikel gelesen hat (und damit die "Begründung" des BMI kennt): Laut Wikipedia ist das "Logo" als amtliches Werk gemeinfrei.
    Ich persönlch bin nicht 100% sicher, ob der §5 UrhG tatsächlich hier Anwendung findet, aber selbst wenn nicht: Ein Urheberrecht vorzuschicken (was wie im Artikel erwähnt gar nicht existieren sollte) um einen Kritiker mundtot zu machen, ist eine Schweinerei...


    Damit müssen wir jetzt in zukunft leben. Die Zensur wurde eingeführt, jeder Jammert aber gegen das Gesetz kann man nichts mehr unternehmen. Entweder weiter im Internetbleiben oder das Netz nicht mehr nutzen.
  8. kalinawalsjakoff schrieb:
    Damit müssen wir jetzt in zukunft leben. Die Zensur wurde eingeführt, jeder Jammert aber gegen das Gesetz kann man nichts mehr unternehmen. Entweder weiter im Internetbleiben oder das Netz nicht mehr nutzen.
    [sarkasmus]Am besten ist es natürlich sich überhaupt nicht zu wehren! Das hat auch seine Vorteile: Man ist als unmündiger Bürger auch ausgesprochen unauffällig und wird mit geringerer Wahrscheinlichkeit von Schäuble überwacht als jemand, der sich kritisch äußert![/sarkasmus]
    FALSCH! Man muß sich wehren, solange es noch möglich ist. Gerade von DIR, Kalina, die du (soweit ich weiß) die DDR erlebt hast, habe ich erwartet, daß du das nicht so einfach hinnimmst. Die Petition zu unterschreiben ist der erste Schritt, den man tun kann. Außerdem finde ich, sollte man so viele Bekannte wie möglich auf die Problematik aufmerksam machen. Wegschauen und nicht benutzen ist keine Lösung! Dann würdest du nämlich genau das machen, was das BKA durch seine Zensur macht: wegschauen.
    Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, Kalina: Zu NS-Zeiten fanden es viele gut, was man mit den Juden macht, und jene, die es zwar nicht befürworteten, sagten sich häufig zumindest: Was geht mich das an, ich bin ja kein Jude.
    Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.
  9. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    sicher versteh ich was du meinst. Die Petition hab ich auch mit unterschrieben. Was mich selber nur ankotzt sind zwei punkte: Erstens wird der Bundestag nicht auf Grund einer Petition auf eines seiner Kontrollmöglichkeiten verzichten. Das haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Alle Bedenken wurden von der Regierung einfach bei seite gekehrt und das Trotzdem eingeführt. Zweitens: Wem hilft die ständige Jammerei? In der DDR hieß es: Jammerst du gehst du nach Bautezn ins Gefängnis oder wirst des Landes verwiesen. Will man effektiv für sich was gegen eine Zensur machen wandert man ab in ein Land wo diese Zensur nicht vorhanden ist. Deswegen seh ich effektiv keinen Sinn in der Tatsache in irgendwelchen Foren sich den Kopf über diese Zensur heiß zu diskutieren. Die Regierung macht wie zu DDR Zeiten mit uns eh was sie will.
  10. So ganz verstehe ich die Aufregung nicht und von Zensur zu reden, halte ich für weit hergeholt.

    Wie FatFox schon schrieb, ist die Verwendung hoheitlicher Zeichen nun mal nicht statthaft, was ich als durchaus sinnvoll erachte.
    Die Aufforderung an den Hoster ist in solchen Fällen nichts Aussergewöhnliches.

    Das der Hoster, in voreilendem Gehosam, die Domain auf eine Bitte hin sofort freiwillig gekündigt hat, ist sein Fehler.
    Um einer Mitstörerhaftung zu entgehen, mußte er zwar die Inhalte sofort vom Netz nehmen, hätte dieses aber auch auf anderem Wege tun können.
    Wäre die Domain zwischenzeitlich von anderer Seite gegrabt worden, hätte er sogar mit Schadenersatzforderungen des ursprünglichen Inhabers rechnen müssen.

    Nichts gegen Satire - Die Seite war wirklich nicht schlecht gemacht -, aber mit Verwendung eines verfremdeten Hoheitszeichens wäre die Seite vermutlich noch immer problemlos im Netz.

    Eigentlich hat Pantoffelpunk sogar noch Glück gehabt.. Wäre ein geschütztes Markenzeichen der Stein des Anstoßes gewesen, hätten er und sein Hoster vom Rechteinhaber die gleiche Aufforderung bekommen. Diese aber nicht in Form einer Bitte, sondern als Abmahnung mit Unterlassungserklärung und dicker Kostennote eines Lügenkittels, äh Anwaltes.

    Hier von Zensur und DDR-Methoden zu reden finde ich ziemlich abwegig.

    FatFreddy
  11. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun in ein Landabwandern ist etwas übertrieben gewesen von mir, aber die zunehmende Globalisierung erlaubt es für Deutsche Bürger beispielsweise auch einen Prvoider in Österreich, der Schweiz oder auch in Tschechien zu suchen die nicht zensieren.
  12. Autor dieses Themas

    m******s

    fatfox schrieb:
    Wenn ich den Text richtig verstehe wurde die Seite ja nicht wegen Markenrechtsverletzung oder urheberechtsverstößen aus dem Netz genommen sondern aufgrund des

    Verbot[s] der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG)


    Naja. §124 (1) 1. verbietet die Benutzung des Bundesadlers. Das ist zwar streng genommen zutreffend, aber schon recht arg weit hergeholt.
    Die nächsten gesperrten Seiten?

    sicher versteh ich was du meinst. Die Petition hab ich auch mit unterschrieben. Was mich selber nur ankotzt sind zwei punkte: Erstens wird der Bundestag nicht auf Grund einer Petition auf eines seiner Kontrollmöglichkeiten verzichten. Das haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Alle Bedenken wurden von der Regierung einfach bei seite gekehrt und das Trotzdem eingeführt. Zweitens: Wem hilft die ständige Jammerei? In der DDR hieß es: Jammerst du gehst du nach Bautezn ins Gefängnis oder wirst des Landes verwiesen.


    Die Wende geht aber dennoch auf die Unzufriedenheit der Bürger zurück, oder nicht?
    Das ist nämlich imho der Fehler der Argumentation der Politikverdrossenen (zu denen ich den längsten Teil meines Lebens auch gehört habe): Eine einzelne Stimme mag nichts ändern, ein einzelner Kritiker mag weggesperrt oder zensiert werden. Aber Millionen Stimmen ändern eine ganze Menge und Millionen Kritiker können nicht ignoriert werden. Aber auch eine Masse von Millionen von Kritikern sind eigentlich eine Million Individuen und nur, wenn jeder einzelne, der unzufrieden ist, mit allem was er hat, diese Unzufriedenheit der Regierung gegenüber zum Ausdruck bringt - sei es durch eine Online-Petition, die Teilnahme an einer Demonstration, oder die Wahl der Piraten - haben wir eine Chance, etwas zu bewegen.

    So ganz verstehe ich die Aufregung nicht und von Zensur zu reden, halte ich für weit hergeholt.

    Wie FatFox schon schrieb, ist die Verwendung hoheitlicher Zeichen nun mal nicht statthaft, was ich als durchaus sinnvoll erachte.


    Diese BEgründung ist mir auch neu, als der Artikel online kam, war davon noch nicht die Rede.
    Dennoch, bleibt die Argumentation weit hergeholt, denn die Seite ist klar als Satire zu erkennen. Das Verbot der Verwendung hoheitlicher Zeichen (haha, ich komm mir sogar albern vor, das zu schreiben) macht nur sinn, um zu vermeiden, dass sich jemand als Repräsentant einer staatlichen Behörde ausgibt - das ist aber bei einer klar als solchen zu erkennenden Satireseite nicht der Fall.
    (BTW: Ist der DFB also eine staatliche Behörde, oder begehen sie eine Ordnungswidrigkeit?)

    Um einer Mitstörerhaftung zu entgehen, mußte er zwar die Inhalte sofort vom Netz nehmen, hätte dieses aber auch auf anderem Wege tun können.


    Wie genau die Störerhaftung (die Teil der Eigentumsdelikte ist) nun auf "hoheitliche Zeichen" anzuwenden ist, ist denke ich fraglich.

    Nichts gegen Satire - Die Seite war wirklich nicht schlecht gemacht -, aber mit Verwendung eines verfremdeten Hoheitszeichens wäre die Seite vermutlich noch immer problemlos im Netz.


    Das mag sein. Was den Fall zur Zensur macht, ist ja auch nicht die Sache, sondern die Mittel. Was glaubst du, wie lange es gedauert hätte, bis das Zeichen "verfremdet" worden wäre, wenn einfach mal der Content-Provider angeschrieben worden wäre? Es geht darum, dass das BMI seinen Status als Behörde benutzt, um "quick and dirty" (und ohne dass der Anbieter etwas davon weiss - pantoffelpunkt hat afaik erst davon erfahren, als er auf einmal seine Seite nicht mehr erreichen konnte) Content zu sperren, nicht darum, was genau ihr Problem mit der Seite ist.

    edit fatfox: Ich habe den 2. Link mal klickbar gemacht.

    Beitrag zuletzt geändert: 17.5.2009 9:05:14 von fatfox
  13. merovius schrieb:
    Naja. §124 (1) 1. verbietet die Benutzung des Bundesadlers. Das ist zwar streng genommen zutreffend, aber schon recht arg weit hergeholt.

    Darüber läßt sich streiten. Ich sehe da durchaus einen Ansatzpunkt.

    merovius schrieb:
    Die nächsten gesperrten Seiten?

    Da wiederum sehe ich, zumindest auf der ersten Ergenbisseite keine Gründe.
    Keine Verwendung, die den "Anschein" einer amtlicher Webseite erweckt oder nahelegt.


    merovius schrieb:

    Dennoch, bleibt die Argumentation weit hergeholt, denn die Seite ist klar als Satire zu erkennen. Das Verbot der Verwendung hoheitlicher Zeichen (haha, ich komm mir sogar albern vor, das zu schreiben) macht nur sinn, um zu vermeiden, dass sich jemand als Repräsentant einer staatlichen Behörde ausgibt - das ist aber bei einer klar als solchen zu erkennenden Satireseite nicht der Fall.

    Ob klar erkennbar oder auf den ersten Blick erkennbar oder wie auch immer. Das hätten im Zweifelsfalle Gerichte zu entscheiden gehabt.

    merovius schrieb:

    (BTW: Ist der DFB also eine staatliche Behörde, oder begehen sie eine Ordnungswidrigkeit?)

    Ich vermute mal, das Bild stellt ein Trikot der Nationalmannschaft dar? (Sorry, hab keine Ahnung von Fußball)
    In wie weit diese Nutzung statthaft oder genehmigt ist, kann ich nicht beurteilen, gehe aber mal davon aus, dass ja.


    Wie genau die Störerhaftung (die Teil der Eigentumsdelikte ist) nun auf "hoheitliche Zeichen" anzuwenden ist, ist denke ich fraglich.

    Was will mir der Klammerzusatz sagen?
    Ich denke schon, daß diese hier anwendbar ist. Wann und wie sie letztendlich greift, darin sind sich, wenn man Urteile verfolgt, selbst die Gerichte uneins.


    Das mag sein. Was den Fall zur Zensur macht, ist ja auch nicht die Sache, sondern die Mittel. Was glaubst du, wie lange es gedauert hätte, bis das Zeichen "verfremdet" worden wäre, wenn einfach mal der Content-Provider angeschrieben worden wäre? Es geht darum, dass das BMI seinen Status als Behörde benutzt, um "quick and dirty" (und ohne dass der Anbieter etwas davon weiss - pantoffelpunkt hat afaik erst davon erfahren, als er auf einmal seine Seite nicht mehr erreichen konnte) Content zu sperren, nicht darum, was genau ihr Problem mit der Seite ist.

    Wie bereits gesagt, halte ich die Reaktion des Providers für falsch.

    Den genauen Wortlaut des Schreibens an den Provider kennen wir nicht. Ist dort wirklich die Löschung der Domain gefordert worden, oder war es vieleicht nur eine Aufforderung, die Inhalte vom Netz zu nehmen?

    Ob der Seitenbetreiber für ein Anschreiben erreichbar war, kann ich nicht beurteilen. Die beanstandete Seite hat kein Impressum Der WHOIS-Eintrag ist am 15.5.09 aktualisiert worden. So ist leider nicht mehr feststellbar, ob dort eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers zu finden war. Wenn ja, wäre es sicher der bessere Weg gewesen, zuerst den Betreiber direkt anzugehen. Mangels Kenntnis der Tatsachen halte ich mich daher mit einer Verurteilung der Aktion zurück.

    Andererseits nutze auch ich, im Falle mich betreffender Rechtsverletzungen, im Netz die ABUSE-Meldung an den Hoster. Zwar nicht ausschließlich, aber zumindest zeitgleich mit einem entsprechenden Schreiben an den jeweiligen Seitenbetreiber. Das spart Streß und Zeit. ;)
  14. Autor dieses Themas

    m******s

    fatfreddy schrieb:
    Da wiederum sehe ich, zumindest auf der ersten Ergenbisseite keine Gründe.
    Keine Verwendung, die den "Anschein" einer amtlicher Webseite erweckt oder nahelegt.


    Der Gesetzestext spricht von "der Verwendung des Bundesadlers" und "Darstellungen, welche ihm täuschend ähnlich sehen" (frei nach Gedächtnis), nicht von "den Anschein einer amtlichen Webseite erweckend".


    Ob klar erkennbar oder auf den ersten Blick erkennbar oder wie auch immer. Das hätten im Zweifelsfalle Gerichte zu entscheiden gehabt.


    Was wie gesagt eine andere Geschichte gewesen wäre...

    Was will mir der Klammerzusatz sagen?


    Dass es sich hier nicht um ein Eigentumsdelikt handelt. Amtliche Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt, inwiefern man also von einem Eigentumsdelikt sprechen darf, wage ich zu bezweifeln (weiss es aber wie gesagt nicht genau).

    Wie bereits gesagt, halte ich die Reaktion des Providers für falsch.


    Aber die Methode des BMI für richtig?

    Ob der Seitenbetreiber für ein Anschreiben erreichbar war, kann ich nicht beurteilen. Die beanstandete Seite hat kein Impressum Der WHOIS-Eintrag ist am 15.5.09 aktualisiert worden. So ist leider nicht mehr feststellbar, ob dort eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers zu finden war. Wenn ja, wäre es sicher der bessere Weg gewesen, zuerst den Betreiber direkt anzugehen. Mangels Kenntnis der Tatsachen halte ich mich daher mit einer Verurteilung der Aktion zurück.


    Die Seite war ein Muster. Afaik war "der Problemfall" eine Unterseite von pantoffelpunk.de. Wie gesagt, man kann den Mangel eines direkt erreichbaren Impressums rechtlich bemängeln und das auch rechtfertigen. Aber man kann den beschrittenen Weg nicht rechtfertigen mit "Wir wussten nicht, an wen wir uns zu wenden hatten", denn mit zumutbarem Aufwand lässt sich durchaus ein Impressum finden.

    Wie gesagt, ich bin leider auch nicht wirklich rechtsfirm bei diesen Angelegenheiten, hätte auch gerne nen Blogeintrag von Udo Vetter zum Thema gelesen...
  15. merovius schrieb:

    Der Gesetzestext spricht von "der Verwendung des Bundesadlers" und "Darstellungen, welche ihm täuschend ähnlich sehen" (frei nach Gedächtnis), nicht von "den Anschein einer amtlichen Webseite erweckend".

    Der Gesetzestext spricht von "benutzen". Nutzung im Gegensatz zu Darstellung als solche im Sinne von als Symbol eines hoheitlichen Auftrittes verwendet.




    Was will mir der Klammerzusatz sagen?


    Dass es sich hier nicht um ein Eigentumsdelikt handelt. Amtliche Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt, inwiefern man also von einem Eigentumsdelikt sprechen darf, wage ich zu bezweifeln (weiss es aber wie gesagt nicht genau)..

    Störerhaftung auf Eigentumsdelikt beschränkt? Dafür sehe ich keine gesetzliche Grundlage.

    Aber die Methode des BMI für richtig?

    Über die "Methode" des BMI kann ich mir kein Urteil erlauben, da ich diese, wie bereits geschrieben, nicht kenne.
    Ich kenne nur die Aussage des Providers (Der durchaus Interesse an einer, ihn positiv darstellenden Version hat.). Wenn diese der Wahrheit entspricht und der Inhaber der Domain erreichbar gewesen wäre, kann ich sagen, daß das BMI überreagiert hat. Ist aber reine Spekulation. ;)



    Die Seite war ein Muster. Afaik war "der Problemfall" eine Unterseite von pantoffelpunk.de. Wie gesagt, man kann den Mangel eines direkt erreichbaren Impressums rechtlich bemängeln und das auch rechtfertigen. Aber man kann den beschrittenen Weg nicht rechtfertigen mit "Wir wussten nicht, an wen wir uns zu wenden hatten", denn mit zumutbarem Aufwand lässt sich durchaus ein Impressum finden.

    Fakt ist: Auf Pantoffelpunk.de ist diese Seite, bezeichnenderweise als "Sperrseite des BMI", nur verlinkt. Die, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gelöschte Domain war http://bmi.pifo.biz. Auf diese bezog sich auch meine Aussage bezüglich des WHOIS-Eintrages. Dort läßt sich kein Impressum finden. Der Umkehrschluß, daß pantoffelpunk.de Betreiber der besagten Domain ist, ist reine Vermutung. Nicht zuutbarer Aufwand, sondern rechtliche Sicherheit wäre in diesem Fall das Kriterium. Und die ist faktisch nicht gegeben.


    Wie gesagt, ich bin leider auch nicht wirklich rechtsfirm bei diesen Angelegenheiten, hätte auch gerne nen Blogeintrag von Udo Vetter zum Thema gelesen...

    Den gibt es. ;) Voilà: http://blog.pantoffelpunk.de/zermatschtes/wie-das-mit-pifobiz-lief

    Hab ihn auch gerade erst gefunden und er bestätigt meine Vermutung. Es wurde nur um eine Sperrung (sic!) der Domain gebeten. Man bemerke "Bitte" und "Sperrung". Sofern das Ministerium der Auffassung ist in seinen Rechten verletzt zu sein, ein durchaus legitimes Vorgehen.

    Wie bereits vermutet, hat sich der Provider in voreilendem Gehorsam zu weit aus dem Fenster gelehnt und die Domain gelöscht.

    Hätte dieser besonnen reagiert, wäre die ganze Geschicht niemals so hochgekocht. Ich sehe hier noch immer kein Anzeichen für Zensur, höchstens für stumpfes, bürokratisches Handeln. Dieses aber nicht nur von Seiten der Bürokratie..

    EDIT(Argh: wer beim Schreiben recherchiert, sollte seinen ganzen Text vor Absendung überlesen.):
    Mit dem Auffinden des Blogeintrages bei Pantoffelpunk muß ich meine obige Bewertung der Reaktion des BMI korrigieren. Eine Aufforderung zur Sperrung finde ich ok.



    Beitrag zuletzt geändert: 18.5.2009 1:26:48 von fatfreddy
  16. Autor dieses Themas

    m******s

    fatfreddy schrieb:
    Der Gesetzestext spricht von "benutzen". Nutzung im Gegensatz zu Darstellung als solche im Sinne von als Symbol eines hoheitlichen Auftrittes verwendet.


    Ja, abe rin dem Fall ist auch jeder dran, der den Adler auf seiner Privaten Webseite zeigt.

    Störerhaftung auf Eigentumsdelikt beschränkt? Dafür sehe ich keine gesetzliche Grundlage.


    Wie wäre es mit dem entsprechenden Abschnitt, in dem der betreffende Paragraph steht? "Ansprüche aus Eigentum"?
    Aber wie gesagt, bin kien Jurist.

    Den gibt es. ;) Voilà: http://blog.pantoffelpunk.de/zermatschtes/wie-das-mit-pifobiz-lief

    1. Danke
    2. Ah, Pantoffelpunk ist also das neue Pseudonym von Udo Vetter? :biggrin:

    Hab ihn auch gerade erst gefunden und er bestätigt meine Vermutung. Es wurde nur um eine Sperrung (sic!) der Domain gebeten. Man bemerke "Bitte" und "Sperrung". Sofern das Ministerium der Auffassung ist in seinen Rechten verletzt zu sein, ein durchaus legitimes Vorgehen.


    Naja. Inwieweit das BMI in der Lage ist zu "bitten", darüber liesse sich imho streiten.

    Aber okay, lassen wir das.

    Das es zumindest rechtlich i.O. ist, kann ich einsehen. Finde den gewählten Weg immer noch nicht witzig (genausowenig wie die Ursprüngliche Beanstandung, denn imho handelt es sich eben um eine Satireseite die klar (wenn auch vielleicht nicht auf den ersten Blick) als solche erkennbar ist..)

    Übrigens: wie kann eigentlich die Domain "bmi.pifo.biz" das BMI imitieren, wenn doch die SLD so absulot überhaupt nichts mit dem BMI zu tun hat?

    Beitrag zuletzt geändert: 18.5.2009 14:13:49 von merovius
  17. merovius schrieb:

    Ja, abe rin dem Fall ist auch jeder dran, der den Adler auf seiner Privaten Webseite zeigt.

    sofern es nicht zum Zweck der Dokumentation erfolgt, sicher möglich. Wegen der Verwendung von Landeswappen hat ein befreundeter Seitenbetreiber auch schon Ärger bekommen.


    8Wie wäre es mit dem entsprechenden Abschnitt, in dem der betreffende Paragraph steht? "Ansprüche aus Eigentum"?
    Aber wie gesagt, bin kien Jurist.

    Du beziehst dich da vermutlich auf §1004 BGB
    Für die Haftung als Mitstörer wird aber auch §7 TMG in Anspruch genommen.


    2. Ah, Pantoffelpunk ist also das neue Pseudonym von Udo Vetter? :biggrin:

    Argh! Sorry war schon spät.

    Naja. Inwieweit das BMI in der Lage ist zu "bitten", darüber liesse sich imho streiten.

    Steht so zumindest wörtlich im Snippet des Schreibens im Blogartikel.
    Ob es "nur" als Bitte gemeint war ist eine andere Sache. ;)


    Das es zumindest rechtlich i.O. ist, kann ich einsehen. Finde den gewählten Weg immer noch nicht witzig (genausowenig wie die Ursprüngliche Beanstandung, denn imho handelt es sich eben um eine Satireseite die klar (wenn auch vielleicht nicht auf den ersten Blick) als solche erkennbar ist..)

    Richtig, aber letztendlich hat die ganze Aufregung der Satire doch erst zu breiter Aufmerksamkeit verholfen. Pantoffelpunk wird es vermutlich trotz der Unannehmichkeiten freuen. Die veränderte Form wird jetzt sicherlich noch häufiger verlinkt.
    Das BMI hat also, wenn eine Zensur beabsichtigt war, genau das Gegenteil des Gewünschten erreicht. *feix*

    Übrigens: wie kann eigentlich die Domain "bmi.pifo.biz" das BMI imitieren, wenn doch die SLD so absulot überhaupt nichts mit dem BMI zu tun hat?

    Das werden wir nicht ergründen können.

    BTW: Schön, daß man hier ohne Polemik sinnvoll und ausführlich diskutieren kann.:thumb:

    Ach ja, kannst Du, zwecks Übersichtlichkeit, die Quoteblöcke in deinem letzten Beitrag mal richten.
  18. Autor dieses Themas

    m******s

    fatfreddy schrieb:
    Steht so zumindest wörtlich im Snippet des Schreibens im Blogartikel.
    Ob es "nur" als Bitte gemeint war ist eine andere Sache. ;)


    Die Frage ist da weniger, wie es gemeint ist, sondern ob ein Brief, wo im Briefkopf groß "Bundesministerium für Inneres" steht, überhaupt als Bitte aufgefasst werden kann.
    Selbst ich würd vermutlich erst parieren und dann nochmal nachfragen, wenn ich sowas ins Haus bekäme...

    Ach ja, kannst Du, zwecks Übersichtlichkeit, die Quoteblöcke in deinem letzten Beitrag mal richten.

    Urx, kA, was da passiert ist...

    Beitrag zuletzt geändert: 18.5.2009 14:14:25 von merovius
  19. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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