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Einberufungsschreiben Bundeswehr

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  1. Autor dieses Themas

    p***o

    Hallo Leute...
    Ich habe heute folgendes Schreiben vom Kreiswehrersatzamt Regensburg bekommen

    Sehr geehrter Herr *zensiert*,

    erfahrungsgemäß können nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und müssen kurzfristig durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden.
    Es ist daher möglich, dass ich Sie kurzfristig zum 01.10.2008 (Dienstantritt am: 01.10.2008) einberufen muss.

    Wenn Sie jedoch bis zum 25.09.2008 keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, ist Ihre Einberufung für den Einberufungstermin 01.01.2009 (Dienstantritt am: 05.01.2009) vorgesehen.
    Soweit Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterrichten Sie bitte Ihren Arbeitgeber von Ihrer Einberufungsplanung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Der Leiter


    Was soll denn das nun heißen??? Können die mich einfach meinem Arbeitgeber wegnehmen??? Ich habe noch einen Azubivertrag bis zum 31.12.2010 zu erfüllen!
    Zudem hatte ich schon mal mit dem Leiter telefoniert und ihm wortwörtlich gesagt, dass ich Wehrdienstverweigerer bin, mein Antrag aber nicht genehmigt worden ist. Und das ich keine Lust auf seinen "Verein" habe! Er sagte mir daraufhin zu, dass ich meinen Zivildienst machen kann!!!
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  3. e**n

    Da würd ich aber mal schleunigst Klarheit schaffen.
    Denn: Ja, natürlich können die dich einfach so einberufen. Wenn du nicht freiwillig kommst, holen sie dich sogar ab.

    Also setz dich mal schnell mit "dem Leiter" in Kontakt und klär das, vor besagtem Datum.

    Gruß
  4. Du kannst das aufschieben musst das nur beim BW melden
  5. Jep genau so können die es machen es ist eine Wehrpflicht und keine Wunschveranstaltung. Telefonische Zusagen immer auch schriftlich bestätigen lassen und immer Name und Datum usw. notieren sonst kannst Du Dich ja nicht auf das Gespräch berufen.
    Deinem Arbeitgeber können sie Dich weg nehmen, denn im Gegenzug ist er verpflichtet auf wiedereinstellung nach der Wehrdienstzeit.

    Und wenn Du Wehrdienstverweigerer sein möchtest statt Zivildienstleistender dann musst Du am Ball bleiben. Damit das Du eine Ablehnung der Verweigerung stillschweigend (abgesehen von dem telefonat wo du vermutlich weder namen desjenigen noch schriftlche zusage hast) hingenommen hast, hast Du ihr automatisch zugestimmt. Du solltest das ganz schnell regeln ansonsten musst Du Deine Zeit absitzen. Nicht antreten führt unweigerlich zu Disziplinarstrafen bis hin zu Bunker. Zeiten im Bunker werden nicht angerechnet an die Wehrdienstzeit und hinten ran gehangen.

    Da gibts sicher noch mehr zu sagen zu dem Thema, aber mehr weis ich dazu nicht :-)
  6. Autor dieses Themas

    p***o


    [...] es ist eine Wehrpflicht und keine Wunschveranstaltung. [...]



    Aber ist es nicht eigentlich so, dass sie mich zu nix zwingen können??? Wenn sie mich zwingen, zum Bund zu gehen, ist das dann kein Verstoß gegen das GG (Meinungs- und Entscheidungsfreiheit) und gegen das StG (Nötigung)???
  7. r*s

    Wann muss man eigentlich angeben, dass man ersatzdienst leisten möchte?
  8. Autor dieses Themas

    p***o



    rms schrieb:
    Wann muss man eigentlich angeben, dass man ersatzdienst leisten möchte?


    Du meinst Zivildienst?? Musst du bei der Musterung angeben und dann bekommst du im Kreiswehrersatzamt noch am selben Tag alle nötigen Informationen! :biggrin:
  9. wenn du derzeit in ausbildung bist, kannst du normalerweise diese zeit hinschieben. dann wirst du aber sofort oder halt zur nächsten einberufung nach der ausbildung herangezogen.

    du kennst anscheinend nich die ernsthaftigkeit die hinter dem wort wehrpflicht steht.

    sagt dir der begriff feldjäger etwas? nein, es ist kein jäger der hasen, rehe oder sonstiges wild schießt, sondern das sind die leute, die dich holen kommen, wenn du nicht an deinem dienstantrittstermin in der kaserne eintriffst.

    ich würde mich schleunigst mit denen in verbindung setzen, und sagen das du in ausbildung bist!

    solltest du bereits einen schriftlichen kriegsdienst-verweigerer antrag gestellt haben, und du eine schriftliche absage bekommen hast, oder eine absage mit auflagen (hatte ich damals, musste das nochmal, aber "besser und ausführlicher" schreiben) bist du diesem nicht nachgekommen, hast du im grunde genommen "pech" und musst deinen wehrdienst antreten...

    und wie bftest schon sagt, telefonisch ist in solchen fällen die ungünstigste variante, um sich auf deren absprachen zu stützen....

    ruf am besten auch nochmal im kreiswehrersatzamt (war glaube damals in köln) an, und frage wegen deinem kriegsdienstverweigerer nach...


  10. [...] es ist eine Wehrpflicht und keine Wunschveranstaltung. [...]



    Aber ist es nicht eigentlich so, dass sie mich zu nix zwingen können??? Wenn sie mich zwingen, zum Bund zu gehen, ist das dann kein Verstoß gegen das GG (Meinungs- und Entscheidungsfreiheit) und gegen das StG (Nötigung)???


    wenn du schon vom GG redest, les dir auch ma §12a durch...das hebt deine § auf... :D
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