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EuGH stärkt Recht auf Vergessen - tatsächlich?

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  1. Autor dieses Themas

    mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Wenn man heute bei Google oder Bing oder.. eingibt Internet Recht auf Vergessen, dann stößt man schnell auf Nachrichten bzw. Kommentare wie diesem:
    http://www.tagesschau.de/ausland/google-urteil100.html
    in denen mit den schon genannten Schlagworten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH - also der obersten gerichtlichen Instanz in der EU) Bezug genommen wird.

    Ausgangspunkt war ein Fall, bei dem ein Spanier sich dagegen gewehrt hat, dass man bei der Eingabe seines Names bei Google auch Ergebnisse findet, die mit der Zwangsversteigerung seines Hauses zu tun haben. Gemäß EuGH-Urteil kann der Mann nun verlangen, dass derartige Links nicht mehr bei Google erscheinen.
    Wohlgemerkt: die Suchergebnisse bei Google werden korrigiert, die Internetveröffentlichungen, auf deren Basis Google die Suchergebnisse zusammenstellt, sind davon nicht betroffen.

    Nun frage ich mich, was das mit dem nicht zum ersten mal diskutierten "Recht auf Vergessen" im Internet zu tun hat? Ist das nicht vielmehr ein "Recht auf Manipulation"?
    Dazu ein Beispiel: Wenn ich den Namen Peter Graf eingebe, erscheinen in den Suchergebnissen auch deutliche Hinweise auf dessen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung 1997. Mal abgesehen davon, dass P.G. mittlerweile verstorben ist, könnte der verlangen, dass solche Ergebnisse gelöscht werden? Nach welchem Zeitraum könnte man so etwas überhaupt verlangen?

    Was haltet ihr von diesem Fall/Urteil?


    Beitrag zuletzt geändert: 14.5.2014 9:53:50 von mein-wunschname
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  3. Macht Sinn, im Sinne der Resozialisierung verdienen Leute auch eine Chance, weiter am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen. Wenn der jetzt ne Arbeit suchen würde, was meinst du, wer stellt ihn ein, wenn seine Kriminalakte online gestellt ist, weil er mal steuern hinterzogen hat oder dem Nachbarn eine Übergebraten hat im Suff? Die kriegen doch nie im Leben mehr den Fuß in irgendeine Tür... und aus dem Grund, um die Leute nciht ein Leben lang zu brantmarken, macht diese Rechtsprechung durchaus Sinn, zumal diese datensammelwut sowieso gegen das Datenschutzgesetz läuft, wenn man es mal genauer betrachtet, aber bei diesem amerikanischen Moloch go.og.le schaut man drüber hinweg... würde bei uns das einer so machen, den siehst du gleich in den Nachrichten mit 20 anderer Ermittlungsverfahren wegen anderer Geschichten, selbst wenn die ins leere verlaufen... Oder nimm mal an, jemand anderes stellt ein Partybild von dir ins netz, die Hand im Ausschnitt irgendeines Mädels, in der anderen die Flasche Wodka... jetzt bewirbt er sich auf irgendeine Stelle in einem Feministen-Verein... der wird nie eingestellt, nur weil er mal gefeiert hat...

    von daher ist meine Meinung:

    1. hat eine Datenkrake nciht das Recht, solche Daten zu behalten, wenn sie unrechtmäßig erfasst wurden, sondern die betroffenen das Recht auf Selbstbestimmung über die Daten

    2. würde es die Zukunft der leute extrem einschränken, würde man wirklich jeden Mist der mal veröffentlicht wurde, unlöschbar machen...



    Ich bin zwar in der Informatik tätig, aber an der Stelle sag ich: um die Integrität und Eigenständigkeit der Personen zu gewährleisten, sollten die Persönlichkeitsrechte der Leute auch gewahrt werden!
  4. Bei uns wird jeder Bankrott, Firma oder Privatperson und deshalb auch Zwangsversteigerungen öffentlich alle 2 Wochen als PDF bekannt gegeben. Und dieses PDF zeigt Google natürlich an. Keine Ahnung wie das sonst wo ist, wie ist das denn in Deutschland? Also in der Schweiz macht das jeder Kanton und in meinem Land mit 38k Einwohner einfach das Land selbst.

    Gibt viele private Informationen die man über Google findet. Wenn es einen an einem Neustart hindert, wie sebulon geschrieben hat, bin ich auch dafür. Aber wenn jeder unangenehme Dinge vom Google Index entfernen will, dann können sie ihre Mitarbeiter verdoppelt.

    Ich seh das Fallspeziefisch und den kenne ich nicht. Aber dieser Fall mit der Steuerhinterziehung, das sind News und in diesem Fall geht es um 28 Millionen. Wenn ich bisschen was hinterziehen würde, interessiert das kein Mensch, ich habe keine extremen Mengen an Geld. Ich find unsere ganzen Unterhaltungsmedien, wenn ich das mal so nennen darf sowieso völligen Quatsch. Dazu zähl ich auch solche Zeitungen oder TV-Programme. Vor allem dieser Promischwachsinn, dass manche alles über Personen wissen wollen, die sie nicht mal kennen. Da finde ich meinen Nachbarn, den ich nicht mal mag interessanter. Deshalb will ich solche Zeitungsartikel nicht umbedingt gut heissen, aber sowas kommt oft vor.

    Und ich denke das Gericht entscheidet auch nur so, wenn es die Person beeinträchtigt. Speziell bei solchen Konkursfällen ist eine Wiedereingliederung vorgesehen. Das ist eigentlich noch übertrieben, wird gefordert. Deshalb liegt es auch im Interesse aller, wenn ihm eine Wiedereingliederung vereinfacht wird, indem man ihn nicht durch solche Dinge belastet.

    Aber ich denke Steuerhinterziehung und sowas sind zwei komplett andere Dinge und da wird das Gericht auch anders entscheiden.

    tagesschau.de schrieb:
    [...] dass die von Google gezeigten Links sich auf veraltete oder irrelevante Informationen bezögen, erklärten die Richter.

    Bei deinem Beispiel, ist das 15 Jahre her und deshalb veraltet und nicht mehr relevant. Wie schon gesagt, kommt eben immer auf den Fall drauf an.

    Beitrag zuletzt geändert: 14.5.2014 17:40:08 von c143
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