kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Festanstellung+Kleinunternehmer

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    karpfen

    Kostenloser Webspace von karpfen

    karpfen hat kostenlosen Webspace.

    Moin zusammen,

    ich arbeite fest angestellt bei einer tag/firma">Firma und überlege aber nun, mich nebenbei noch dem Kleinunternehmertum zu widmen.
    Gibts hier evtl. jemanden, der in dieser Konstellation lebt und mir diverse Auskünfte geben kann?

    Vor allem interessiert mich, ob dies für meinen Arbeitgeber negative Folgen haben kann. (Mit der Ausnahme, dass ich mich nicht auf den Job konzentriere).

    MFG
    karpfen
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo karpfen :wave:

    Also da ich ja auch Kleinunternehmer bin :thumb: kann ich da sagen:

    1. Solange es eine andere Branche als Deine "feste" Arbeitsstelle ist und
    2. Du Dich auf Beides gut konzentrieren kannst,

    denke ich: kein Problem! Aber Deinen Arbeitgeber musst Du darüber schon informieren. Den Papiertechnischnischen Kram kennst Du ja ;-)


    LG
    Webdesignerin :angel:
  4. Autor dieses Themas

    karpfen

    Kostenloser Webspace von karpfen

    karpfen hat kostenlosen Webspace.

    Aber du gehst keiner festen Arbeit nach und kannst dies nicht mit Sicherheit sagen?
  5. b******r

    karpfen schrieb:
    Moin zusammen,

    ich arbeite fest angestellt bei einer Firma und überlege aber nun, mich nebenbei noch dem Kleinunternehmertum zu widmen.
    Gibts hier evtl. jemanden, der in dieser Konstellation lebt und mir diverse Auskünfte geben kann?

    Vor allem interessiert mich, ob dies für meinen Arbeitgeber negative Folgen haben kann. (Mit der Ausnahme, dass ich mich nicht auf den Job konzentriere).

    MFG
    karpfen

    Ich hatte mal ein Nebengewerbe.
    Richtig, du darfst deiner Firma keine "Konkurrenz" machen.
    Deinen Arbeitgeber musst du informieren, außer es handelt sich um Kunt und dergleichen (Bilder malen und verticken geht :wink: )
    Wenn du Rechnungen schreibst, schreibe immer INCL. MWST von 19% und klammer diese nicht aus !!! um der Vorsteuer zu entgehen. Du weißt ja noch nicht was du einnimmst oder? Ich hatte es gut gemeint und in die MwSt. ausgerechet und mit aufgeschrieben.
    Daher wurde ich Vorsteuerpflichtig obwohl ich die ersten 2 Jahre unter dem Steuerpflichtigen Satz geblieben war.
    Gewerbeschein musst du annehmen wenn du Werbung machst oder etwas verkaufst.
    Die Einkünfte müssen beim Finanzamt über die Steuererklärung angegeben werden, sind aber bis zu einem gewissen Satz Steuerfrei.
    Noch Fragen? - Jederzeit! :wink:

    Beitrag zuletzt geändert: 21.4.2009 12:54:37 von bewahrer
  6. Autor dieses Themas

    karpfen

    Kostenloser Webspace von karpfen

    karpfen hat kostenlosen Webspace.

    bewahrer schrieb:
    Ich hatte mal ein Nebengewerbe.
    Richtig, du darfst deiner Firma keine "Konkurrenz" machen.
    Deinen Arbeitgeber musst du informieren, außer es handelt sich um Kunt und dergleichen (Bilder malen und verticken geht :wink: )
    Wenn du Rechnungen schreibst, schreibe immer INCL. MWST von 19% und klammer diese nicht aus !!! um der Vorsteuer zu entgehen. Du weißt ja noch nicht was du einnimmst oder? Ich hatte es gut gemeint und in die MwSt. ausgerechet und mit aufgeschrieben.
    Daher wurde ich Vorsteuerpflichtig obwohl ich die ersten 2 Jahre unter dem Steuerpflichtigen Satz geblieben war.
    Gewerbeschein musst du annehmen wenn du Werbung machst oder etwas verkaufst.
    Die Einkünfte müssen beim Finanzamt über die Steuererklärung angegeben werden, sind aber bis zu einem gewissen Satz Steuerfrei.
    Noch Fragen? - Jederzeit! :wink:


    Danke, derzeit scheint mir so, als gäbe es neben den von mir vermuteten Auswirkungen keine gesetzlichen und/oder steuerlichen Besonderheiten für meinen Arbeitgeber, so dass dieser eigentlich kein Problem haben sollte, dem zuzustimmen.
  7. webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo :frown:

    Das mit der Steuer stimmt so nicht.

    Ein Kleinunternehmen ist gemäß § 19 UStG von steurlichen Abgaben befreit.


    LG
    Webdesignerin :angel:
  8. Autor dieses Themas

    karpfen

    Kostenloser Webspace von karpfen

    karpfen hat kostenlosen Webspace.

    Das ist nun aber wirklich zu viel OFFTOPIC :wink:

    Spass beiseite.

    Ich bin mir diverser Pflichten und Dinge des Kleinunternehmens selber bewusst, auch das mit der Steuer. Nur muss ich meinen Arbeitgeber ja davon überzeugen, dass es ihm egal sein kann, wenn ich da was laufen habe. Und deshalb wollte ich geklärt haben, ob es da aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen Argumente gegen ein Nebengewerbe a la Kleinunternehmertum gibt.
  9. b******r

    webdesignerin schrieb:
    Hallo :frown:

    Das mit der Steuer stimmt so nicht.

    Ein Kleinunternehmen ist gemäß § 19 UStG von steurlichen Abgaben befreit.


    LG
    Webdesignerin :angel:

    Sry, erzähl das dem Finanzamt - bei mir war es so! :wink:

    @Karpfen, Sollte dein Unternehmen dich derart beeinflussen dass du im Job nachlässt, kann dein Arbeitgeber es die auch im Nachinein verbieten. Meistens steht in der Erlaubnis "solange die Arbeit im Betrieb nicht beeinträchtigt wird".
    Also darauf achten dass du es 1. Schriftlich bekommst und 2. auf die Formulierung achten.
    Warscheinlich weißt du das, ich schreibe es nur zur Sicherheit :thumb:

    Die Steuerlichen Geschichten betreffen deinen Arbeitgeber ja nicht.
    Rechtlich gibt es meines Wissens nur Probleme wenn es in irgenteiner Weise mit deinem Job zusammenhägt. D.H. du nutzt z.B. Kunden oder Wissen deines Arbeitsplatzes für dein Unternehmen.

    Beitrag zuletzt geändert: 21.4.2009 13:17:01 von bewahrer
  10. karpfen schrieb:

    Ich bin mir diverser Pflichten und Dinge des Kleinunternehmens selber bewusst, auch das mit der Steuer. Nur muss ich meinen Arbeitgeber ja davon überzeugen, dass es ihm egal sein kann, wenn ich da was laufen habe. Und deshalb wollte ich geklärt haben, ob es da aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen Argumente gegen ein Nebengewerbe a la Kleinunternehmertum gibt.


    Zur Info: Ich arbeite nicht in dieser Kombination, sondern stehe meist auf der anderen Seite. ;)

    Es gibt durchaus rechtliche Aspekte am Nebenerwerb die auch deinen Arbeitgeber interessieren:

    1. Die gesamte Arbeitszeit in Haupt- und Nebenerwerb darf die nach Arbeitszeitgesetz zulässige Höchstgrenze von 8/h pro Tag (bzw. 10h bei Zeitausgleich) nicht überschreiten. §3 ArbZG
    2. Ausübung der Nebentätigkeit im Erholungsurlaub der Haupttätigkeit. §8 BUrlG

    Steuerlich betrifft es deinen Arbeitgeber nicht!

    Ob Du eine Zustimmung des Arbeitgebers benötigst, ist von deinem Arbeitsvertrag abhängig, Die Zustimmung verweigern darf der Arbeitgeber aber nur bei berechtigtem Interesse (z.B.: Konkurrenzausschluß, nachgewiesener Verlust von Arbeitsleistung, etc..)

    Freddy
  11. Autor dieses Themas

    karpfen

    Kostenloser Webspace von karpfen

    karpfen hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    karpfen schrieb:

    Ich bin mir diverser Pflichten und Dinge des Kleinunternehmens selber bewusst, auch das mit der Steuer. Nur muss ich meinen Arbeitgeber ja davon überzeugen, dass es ihm egal sein kann, wenn ich da was laufen habe. Und deshalb wollte ich geklärt haben, ob es da aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen Argumente gegen ein Nebengewerbe a la Kleinunternehmertum gibt.


    Zur Info: Ich arbeite nicht in dieser Kombination, sondern stehe meist auf der anderen Seite. ;)

    Es gibt durchaus rechtliche Aspekte am Nebenerwerb die auch deinen Arbeitgeber interessieren:

    1. Die gesamte Arbeitszeit in Haupt- und Nebenerwerb darf die nach Arbeitszeitgesetz zulässige Höchstgrenze von 8/h pro Tag (bzw. 10h bei Zeitausgleich) nicht überschreiten. §3 ArbZG
    2. Ausübung der Nebentätigkeit im Erholungsurlaub der Haupttätigkeit. §8 BUrlG

    Steuerlich betrifft es deinen Arbeitgeber nicht!

    Ob Du eine Zustimmung des Arbeitgebers benötigst, ist von deinem Arbeitsvertrag abhängig, Die Zustimmung verweigern darf der Arbeitgeber aber nur bei berechtigtem Interesse (z.B.: Konkurrenzausschluß, nachgewiesener Verlust von Arbeitsleistung, etc..)

    Freddy



    Das ist dann mal ein wirklich interessanter Beitrag.
    Das heisst, wenn ich bei meiner Festanstellung 8 h am Tag arbeite, so kann ich gar keinen Nebenerwerb ausführen?
  12. b******r

    fatfreddy schrieb:
    Es gibt durchaus rechtliche Aspekte am Nebenerwerb die auch deinen Arbeitgeber interessieren:

    1. Die gesamte Arbeitszeit in Haupt- und Nebenerwerb darf die nach Arbeitszeitgesetz zulässige Höchstgrenze von 8/h pro Tag (bzw. 10h bei Zeitausgleich) nicht überschreiten. §3 ArbZG
    2. Ausübung der Nebentätigkeit im Erholungsurlaub der Haupttätigkeit. §8 BUrlG

    Steuerlich betrifft es deinen Arbeitgeber nicht!

    Ob Du eine Zustimmung des Arbeitgebers benötigst, ist von deinem Arbeitsvertrag abhängig, Die Zustimmung verweigern darf der Arbeitgeber aber nur bei berechtigtem Interesse (z.B.: Konkurrenzausschluß, nachgewiesener Verlust von Arbeitsleistung, etc..)

    Freddy


    Krasse Sache, ich war einmal 2 Jahre und einmal 3 Jahre "Kleinunternehmer". Darauf hat mich damals niemand hingewiesen und es hat niemanden gestört.
    Sorry Karpfen für die Fehlauskunft.
    Danke fatfreddy für die Infos - zumal ich gerade vorhatte einen dritten Versuch zu starten.

    Oder kann es Sein das für Gewerbetreibene andere Regelungen gelten?
    Es handelt sich doch um eine Regelung zum Schutz des Arbeitnehmers, Nebengewerbe ist doch freiwillig?


    Beitrag zuletzt geändert: 21.4.2009 14:06:41 von bewahrer
  13. karpfen schrieb:

    Das heisst, wenn ich bei meiner Festanstellung 8 h am Tag arbeite, so kann ich gar keinen Nebenerwerb ausführen?


    Nicht ganz. Normalerweise wird in einer 5-Tage-Woche gearbeitet. Bei 8h pro Tag hieße dies 40h pro Woche.

    Das Gesetz bezieht sich aber auf WERKTAGE und derer gibt es normalerweise sechse die Woche.
    Ergo bliebe aus juristischer Sicht ein Zeitfenster von 8h pro Woche für deinen Nebenerwerb.
    Mehr willst Du doch garicht arbeiten, oder? :biggrin:

    BTW: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

    EDIT:

    bewahrer schrieb:

    Oder kann es Sein das für Gewerbetreibene andere Regelungen gelten?
    Es handelt sich doch um eine Regelung zum Schutz des Arbeitnehmers, Nebengewerbe ist doch freiwillig?


    Aus Sicht des Gewerbetreibenden mag das funktionieren, da er im Nebenerwerb nicht den Status des Arbeitnehmers hat.
    Aus Sicht des Arbeitgebers kann es anders sein, denn schließlich steht im Gesetz nur Arbeitszeit. des Arbeitnehmers.
    Ob es einen Unterschied macht, in welchem Status der Arbeitnehmer nebenberuflich arbeitet, kann nur ein Jurist beantworten.

    Aber wie gesagt, will man natürlich NIE länger als acht Stunden pro Woche seinen Nebenjob ausführen. Allein schon um nicht die normale Arbeitsleistung zu gefährden.:biggrin:
    Freddy

    Beitrag zuletzt geändert: 21.4.2009 14:19:02 von fatfreddy
  14. Autor dieses Themas

    karpfen

    Kostenloser Webspace von karpfen

    karpfen hat kostenlosen Webspace.

    Auf jeden Fall schon mal Danke für all die interessanten Einwürfe :smile:
    Bringt mich schon mal ein gutes Stück weiter und auch haben mir die Gesetzestexte durchaus weiter geholfen.
    Normalerweise sollten die 8 Stunden samstags ausreichen.
  15. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!