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Fotografieren im öffentlichen Straßenraum = Schwerverbrechen

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  1. 2:12, 23.2.2011
    Autor dieses Themas

    Offline oepnv-bremen

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    Hallo,

    in letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass das Fotografieren im öffentlichen Straßenraum immer schwieriger wird. Zum einen Durch das sogenannte "Beiwerk" (§23 KunstUrhG), also die Leute die um ein Gebäude herumstehen sich immer mehr über das "Recht am eigenen Bild" (§22) aufkeksen, obwohl sie in solchem Fall das Gebäude das Motiv ist. (auch Panoramafreiheit). Dann gibt es da aber noch:

    a) private Sicherheitsdienste, die Fotografieren nur im Rahmen des Hausrechts untersagen können, sofern es in der Hausordnung untersagt ist. Es gab aber auch schon Fälle, wo sie sich "wichtig" gemacht haben und es auf öffentlichem Gelände verbieten wollten,
    b) oberkorrekte Bürger, die keine Ahnung von dt. Gesetzen haben,
    c) die Polizei, weil manche noch nie was von "Panoramafreiheit" oder dem KunstUrhG gehört haben.

    Da ich Hobbymäßig Bus- und Bahnbilder mache kenne ich das, auf öffentlichen Gelände meckern Straßenbahn, Busfahrer das sei "verboten", obwohl es ein öffentliches Verkehrsmittel ist.

    Bei der DB ist es in der Hausordnung für private Zwecke erlaubt, hier hatte ich bisher keine Probleme.

    Das war jetzt nur ein kurzer unübersichtlicher Überblick, weil alles was ich bisher erlebt habe, ziemlich viel Platz bräuchte...
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  3. 2:26, 23.2.2011

    Offline dks

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    Leute die in einem bestimmten Bereich ungebildetet sind, mit dem man sich gerade beschäftigt sind oft eine Plage. Kenne das aus eigener Erfahrung, wenn Leute völligen Mist erzählen und uneinsichtig sind das dies falsch ist. Dagegen kann man leider nichts tun gibts eben und wird es auch immer geben.
    Die Sache mit Street View ist auch sehr lächerlich. Die Medien (bestimmte Boulevardblättter) haben das so hochgeschaukelt das vermehrt Proteste hervorgegangen sind und Häuser unkenntlich gemacht wurden.
  4. 9:15, 23.2.2011

    Offline milchreis

    Knappe

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    Ist einer der Gründe warum ich seltenst Bilder von Menschen in Deutschland mache.
    Wann etwas als Beiwerk zählt ist ja auch nicht klar formuliert, (wie auch), bzw. Auslegungssache.

    Du hast natürlich den ganz dunklen Peter in der Hand, weil es dir ja nicht mal um die Menschen geht (also wirklich nur Beiwerk).

  5. 10:43, 23.2.2011

    Offline fgern

    Knecht

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    Jaja, mit dem Fotografieren ist das hier in Äthiopien auch so ne Geschichte und die fahren richtig aus der Haut. Hier geht's schon damit los, dass Leute denken, dass sie auf dem Bild sind, wenn sie irgendwie die Linse sehen. Zudem dürfen Regierungsgebäude/Soldaten/Polizisten etc. offiziell nicht fotografiert werden (kann man teilweise durch ein Tele trotzdem machen ohne das es auffällt^^)
  6. 11:38, 23.2.2011

    Offline bewahrer

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    Wenn mich nicht alles täuscht ist das Fotografieren von Menschen an öffentlichen Plätzen nicht verboten, nur die Veröffentlichung.
    Da sollte es aber keine Probleme geben wenn man die Gesichter und Autokennzeichen usw. verfremdet.
  7. 12:16, 23.2.2011

    Offline heirah

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    Ketzerin

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    Ich glaubte auch zu Wissen wenn man zum Beispiel eine Straße, Platz, Gebäude usw. fotografiert und nicht gezielt auf einen Menschen fokussiert, dann darf man das Foto auch veröffentlichen.

    LG
    heirah


    Beitrag zuletzt geändert: 23.2.2011 13:39:08 von heirah
  8. 12:33, 23.2.2011

    Offline rotuganda

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    oepnv-bremen schrieb:
    Hallo,

    in letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass das Fotografieren im öffentlichen Straßenraum immer schwieriger wird. Zum einen Durch das sogenannte "Beiwerk" (§23 KunstUrhG), also die Leute die um ein Gebäude herumstehen sich immer mehr über das "Recht am eigenen Bild" (§22) aufkeksen, obwohl sie in solchem Fall das Gebäude das Motiv ist. (auch Panoramafreiheit). ....


    Ja das ist wirklich ein wenig nervig. Einerseits veröffentlicht Hinz und Kunz alle Daten bei Facebook und Co und andereseits regt man sich wahnsinnig über "Das Bildrecht" auf. Letztlich ist es aber recht einfach, wenn Personen Beiwerk sind verlieren Sie das Recht am eigenen Bild. Und sollte das mal nicht direkt bei der Aufnahme der Fall sein kannst du ja auch im nachhinein noch Bildelemente entfernen oder Personen unkenntlich machen - dann bist du rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
    Und sonst ist es halt wirklich so das auf "Privatgrund" keine Bilder gemacht werden dürfen, man darf Gebäude dann bspl. immer nur aus einer Sicht fotografieren die immer, ständig und Jedem zugänglich ist. Sind Hilfsmittel nötig (oder auch entsprechende Brennweiten) ist es nicht mehr zulässig.
    Schon ganz schön nervig dieser Rechtsjungle der auch nicht recht weiß was er will, darf oder kann :)!
  9. 22:35, 24.2.2011

    Offline borisjutz

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    ich empfehle entweder mit einer kleinen kamera unbemerkt zu fotografieren oder halt extra offensichtlich mit "schwerem geschuetz" bilder zu machen. das sieht sehr professionell aus und viele leute fuehlen sich dann doch geschmeichelt, wenn sich ein prfi fuer sie interessiert. so macht es ja auch das fernsehen. die machen immer einen riesenradau um ihre existenz und werden ganz selten in die schranken gewiesen...
  10. 11:11, 23.3.2011

    Offline devastatingenemy

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    borisjutz schrieb:
    ich empfehle entweder mit einer kleinen kamera unbemerkt zu fotografieren oder halt extra offensichtlich mit "schwerem geschuetz" bilder zu machen. das sieht sehr professionell aus und viele leute fuehlen sich dann doch geschmeichelt, wenn sich ein prfi fuer sie interessiert. so macht es ja auch das fernsehen. die machen immer einen riesenradau um ihre existenz und werden ganz selten in die schranken gewiesen...

    ist mir im videobereich genauso aufgefallen...
    macht einen unterschied ob du mit der DSLR filmst oder mit dem großen, veralteten fernsehkamera-kasten :D
  11. 15:58, 25.3.2011

    Offline rorambur

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    Wenn ich in unserer Stadt Videos und Fotos von öffentlichen Ereignissen mache, wo sich ja zwangsläufig immer viele Leute aufhalten, hatte ich nie ernsthafte Probleme. Im Gegenteil : Manche wollen einem nicht durchs Bild laufen, um nicht zu stören, bücken sich oder gehen außen rum, selbst wenn ich erst mögliche Motive fixiere.

    Es kam auch schon vor, daß einem der OB die Hand reicht, sobald er antanzt - auch anderen - aber er kennt einen dann eben schon. Ganz anders war es noch vor Jahren, als ich Videos bei öffentlichen Ratssitzungen machte bzw. machen wollte. Da kannte mich kaum jemand und als ich entdeckt wurde, kam ein Verbot. Aber von dem, was ich bereits aufgenommen hatte, verlangte keiner, daß ich es lösche. Es wollte auch keiner sehen. Ich habe das aber später selber den Fraktionen auf DVD zukommen lassen.

    Anderes Beispiel : Videos von einer linken Flashmob-Demo, weil Nazis Aktionen angekündigt hatten. Erst wurde der Demonstrationszug geschickt in eine Nebenstraße umgelenkt und alle folgten der entsprechenden Polizei-Anweisung wie die Kälber zur Schlachtbank. Am Schluß wurden die paar letztlich noch übrig gebliebenen Demonstranten von der Polizei gefilzt. Ein Polizist kam auf mich zu und wollte wohl meine Video-Kassette. Sein Vorgesetzter ( der Einsatzleiter ) kam dazwischen. Dem reichte zu sehen, was ich aufgenommen hatte. Ich spulte zurück und als er sah, daß es ganz allgemeine Übersichten und Schwenks waren, also keine Großaufnahmen von Beamten, reichte ihm das und er war beruhigt. Die Sorge, sein Personal könnte irgendwo im Internet identifizierbar auftauchen, war verständlich. Aber er hat ja völlig korrekt reagiert. - Keine Stuttgart 21-Verhältnisse . . .

    Fazit : Zwar weiß ich, daß manche Leute denken, es ginge ausgerechnet um sie, wenn man irgendwo Fotos macht. Aber selbst wenn Personen ganz gezielt im Fokus stehen, ist das nicht immer gleichbedeutend damit, daß man ihre Persönlichkeitsrechte veletzen würde. Das trifft meiner Meinung nach nur dann zu, wenn die Fotos entwürdigend und/oder beleidigend sind. Meine Fotos von Nazis habe ich beispielsweise der Kripo und der Presse zur Verfügung gestellt und da dürfte man sich - Persönlichkeitsrechte hin oder her - wohl eher gefreut haben. Von der Presse wurden die Gesichter der Täter ( Angriff auf einen Fotografen ) unkenntlich gemacht.

    Ansonsten könnte ( wie so oft ) Tante Google vielleicht weiterhelfen : persönlichkeitsrecht fotos

    Zum Tipp mit kleinen unauffälligen Kameras : Das muß nicht so sein ! Mit großen Geräten wird man mitunter als Profi eingestuft und dadurch evtl. eher akzeptiert, wie borisjutz schon selbst treffend beschrieb.
  12. 10:23, 16.6.2011

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    Oft hilft es auch, sich nicht zu lange als Photograph zu erkennen zu geben um Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

    Hingehen, alles checken was nötig, Kamera auspacken, Bilder, Kamera weg, Photograph weg.
  13. 10:35, 16.6.2011

    Offline sckstef

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    Hallo,

    wie immer ist es so, Fotos kannst du im Öffentlichen Raum machen so viel du möchtest, und davon abhalten kann dich keiner. Und wenn dir jm. an Kragen möchte, einfach weitergehen und ignorieren. Wenn er dann nach dir greift, dann darfst du die Grünen holen und den Greifer anzeigen.

    Mit der Veröffentlichung ausserhalb vom Freundeskereis fangen die Probleme an, ausser es handelt sich hier um ein Ereignis das als Veranstaltung anerkannt / angemeldet wurde, ( Demo / FlashMob / Öffentliche Veranstaltung usw. ) oder es ist auf dem Bild ersichtlich das die Abgeblidete Person für dein Bild in Pose gegangen ist.

    Grüße,

    Stéphane

  14. 21:48, 16.6.2011

    Offline mysteriousdreams

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    Ich habe mal eine Frage:
    Was wenn jemand im Foto zu 100% kein Beiwerk ist? Reicht dann eine mündliche Erlaubnis es veröffentlichen zu dürfen oder braucht man immer etwas schriftliches?

    Hatte die Dame direkt nach der Aufnahme gefragt ob ich es veröffentlichen und damit an einem Fotografie-Wettbewerb teilnehmen dürfe und sie meinte sofort "Na klar" und gab mir auch ihre Email Adresse an die ich die Fotos schickte. Leider antwortete sie dann nicht mehr...
  15. 20:23, 23.6.2011

    Offline risk-magazin

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    Fotografieren im Öffentlichen Straßenraum ist gestattet, sofern keine Hilfsmittel verwendet werden (Leiter o.ä.) Das war auch einer der Gründe, weswegen Google in der Kritik stand.
  16. 11:17, 24.6.2011

    Offline riffaquaristik

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    Wenn ein Mensch wirklich in der Mitte und mit dem Gesicht in der Kamara und groß ist würde ich ihn lieber mal fragen aber wenn man nur den verwackelten Hinterkopf an der rechten Seite klein im Bild hast ist es nach meiner Ansicht nicht nötig.
  17. 12:11, 9.7.2011

    Offline henning-b

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    Wenn man angesprochen wird, am besten einmal erklären was man macht und warum man fotografieren darf. Ich habe die Erfahrung gemacht, viele die erst Motzen zeigen dann Verständnis und finden sich zumindest mit der Erklärung ab.
  18. 10:20, 11.7.2011

    Offline p***************r

    entweder so wie henning-b machen oder einfach mal ganz dreißt lügen und behaupten man sei Tourist und, das fotographierte Objekt wäre einem ins Auge gestochen und man hätte es so gut gefunden, dass man es einfach als Andenken fotographieren musste.
  19. 18:05, 11.7.2011

    Offline clanxray

    Bettler

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    Solange die Bilder privat sind, kann der betroffene überhaupt nichts erzielen, aber wenn die Bilder im öffentlichen erscheinen sollten, dann könnte es zu einer ermahnung kommen. Ich denke zu viel mehr, als das Bild verschwinden zu lassen wird es nicht kommen. Andereseits werden damit Rechte eines Menschen verletzt, u.A. das Recht auf privatsphäre.Bitte korrigiert mich wenn ich damit falsch liege.
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