kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Private Sicherheitsdienste, die das Gesetz übertreten

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. Autor dieses Themas

    oepnv-bremen

    Kostenloser Webspace von oepnv-bremen

    oepnv-bremen hat kostenlosen Webspace.

    Da es in letzter Zeit immer wieder private Sicherheitsleute gibt, die meinen die dürften Polizei spielen (im Kaufhaus, Einkaufcenter) und meinen sie dürfen willkürlich Taschendurchsuchungen durchführen (ist ein Polizeirecht), oder die Kunden der Läden schikanieren, oder Unterstellungen aussprechen, wollte ich mal fragen, was man gegen solche (dürften etwa 10% der Branche sein) machen kann. Ich weiß nur, dass ich mal das Center-Management eines Einkaufscenters angeschrieben hatte, und der betreffende jetzt sehr kleinlaut ist. Aber fakt ist, dass ich sowas nicht mitmache und beim nächsten mal die Obrigkeit einschalte (tun sie ja auch ständig). Nötigung, Falsche Verdächtigung ist immer noch strafbar!

    Ich wollte mal wissen ob ihr mal Ähnliches erlebt habt, weil ich mir von den Vögeln nicht alles gefallen lasse (90 % der Sicherheitsleute sind ganz normale, nette Leute)

    Guten Abend
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. r******r

    Vielleicht nicht direkt vergleichbar, aber doch in der Richtung :

    1.) Das ist lange her, war in einer Bank. Es war noch kein Geschäftsschluß. Ich kam vom Schalter und wollte ganz normal zum Ausgang raus. Da kamen aber welche vom Geldtransporter rein. Ich wurde gepackt und zum Nebenausgang geschleppt.

    2.) Vor paar Jahren, Wahlkampfzeit. Ich bin parteipolitisch tätig. Ein Parteikollege und ich verteilten im Bereich zwischen den Geschäften einer "Einkaufsmeile", aber auf offenem Gelände, Infomaterial. Er wollte sich das alles mal ansehen, also gingen wir dorthin. Da kamen zwei Typen und meinten, selbst das Außengelände wäre Privatbesitz und haben uns rausgedrängt.

    Nun ist zwar richtig, daß es sich dabei um Hausrecht handeln dürfte, wie auch bei dem, was Du schilderst. Aber es ist doch letztlich auch die Art und Weise, wie mit einem umgegangen wird.

    Ich sah mal vor paar Jahren, wie eine Frau von zwei Männern regelrecht gehetzt wurde, bis sie erschöpft und weinend nicht mehr weiter konnte. Die Typen hatten sie u.a. auch mit einem Kleinwagen der städtischen Verkehrsgesellschaft gejagt. Später kam ein Krankenwagen. Ich vermute, die Frau war als Schwarzfahrerin ( sowas macht man ja auch nicht ) erwischt worden und geflohen. Die Verfolgung allerdings finde ich absurd.

    Aber nun kommt es : Ich sprach mit einem Kommunalpolitiker darüber und der war gar nicht entsetzt, sondern fand das im Gegenteil sogar gut und richtig, daß die Frau gejagt worden war. Er verwies mich auf die Gesetzeslage.

    Natürlich steht im Gesetz nicht, daß man sich dann so rabiat verhalten soll und es bleibt die Frage, wieweit Schwarzfahren das Strafrecht betrifft. O.K., habe ich gefunden : 265 a StGB – Erschleichen von Leistungen

    Ich finde jetzt, was das Festhalten betifft, auf die Schnelle das Gesetz nicht, aber es geht drum, daß jeder in bestimmten Situationen berechtigt ist, Straftäter festzuhalten. Ich hatte es im StGB vermutet, finde es aber dort momentan nicht. ES könnte BGB sein. Wenn ich es gedruckt nicht finde, suche ich in PDFs - ich habe die wesentlichsten Gesetze gespeichert. Kann paar Tage dauern, aber wenn ich es habe, melde ich mich.

    Ansonsten könnten §§ 32 bis 35 StGB für Dich von Interesse sein ( Notwehr und Notstand )
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

    Ach, gerade sehe ich noch was. Was sind "Vollstreckungsbeamte" ? §§113, 114 StGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

    Jedenfalls nicht die "privaten Sicherheitsdienste" ! Ich recherchiere noch ein wenig und melde mich spätestens morgen wieder, ggf. per PN. :wave:

    Ach, nimm erst noch mal diese Google-Suchlinks für Firefox :
    "befugnisse privater sicherheitsdienste"
    "festhalten von dieben" ( zur Ergänzung wie von mir geschildert )
    oder such auch mal "Hausrecht" oder "taschenkontrolle" ( immer sehr, sehr viele Ergebnisse ) oder was auch immer . . .

    Beitrag zuletzt geändert: 6.4.2011 22:59:53 von rorambur
  4. Man darf eine Person nur so lange festhalten, bis
    a: man ihre Personalien hat, um später Kontakt auf zu nehmen (z.B. bei einem Verkehrsunfall ganz wichtig).
    b: die Person keinen Widerstand mehr leistet.
    oder c: die Polizei eintrifft und die Sache in die Hand nimmt.
  5. r******r

    Kennst Du zufällig den/die §§ ?
  6. rorambur schrieb:
    Kennst Du zufällig den/die §§ ?


    §127 StPO

    FF
  7. r******r

    Danke für die schnelle und korrekte Antwort. :thumb::wave:
  8. also ich habe im sicherheitsdienst gearbeitet und das in einem kaufhaus auch taschendursuchungen anstehen ist normal. Wir haben es so gemacht wenn es bei einem gepiept hat obwohl er bezahlt hat, haben wir uns mit einem Caffegutschein bei ihm entschulödigt. Und das mit dem Festhalten ist §127 STPO. Die Leute die in einem Kaufhaus (edeka, Baumärkte...) als ladendetektive arbeiten, haben einen Test hinter scih in dem sie beweisen muessen, dass sie die gesetze wissen.

    es gibt 2 arten.

    Unterrichtung nach §34a Gewerbeordnung
    und die dazugehörige Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung

    ist eine nicht so einfache Prüfung

    die meisten die in diesem beruf arbeiten wissen was sie dürfen und was nicht. zumindest steht deren beruf auf dem spiel.

    aber wo kein kläger da kein richter
  9. also ich habe im sicherheitsdienst gearbeitet und das in einem kaufhaus auch taschendursuchungen anstehen ist normal. Wir haben es so gemacht wenn es bei einem gepiept hat obwohl er bezahlt hat, haben wir uns mit einem Caffegutschein bei ihm entschulödigt.


    Gute Sache, da liegt mir als Kunde ja auch was dran, dass das Ding entschärft wird. Passiert gerade in der Hektik mal, dass ein Kleidungsstück vergessen wird. Ich hatte es sogar mal, dass ich einen Kosmetik-Artikel aus England bestimmt drei Monate durch Deutschland getragen habe und der dann irgendwann bei REWE mal gepiept hat. Erstmal freiwillig alles ausgepackt, weil kein Plan, was das sein könnte :confused: Das ist für mich aber was anderes als eine spontane Taschenkontrolle am Ausgang nur auf blauen Dunst.
  10. Also wenn so ein Hilfssheriff meint er muss mich durchsuchen ruf ich doch lieber die Polizei damit die das macht und dem dann die Meinung geigt. Sonst die zuständige Firma anrufen und dich dort beschweren. Der verliert zu 100% seine Arbeit.
    Hab sowas noch nicht erlebt und würde mir das auch nicht gefallen lassen.
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!