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Gewerbe beantragen

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  1. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo.
    Wisst ihr zufällig, ab wieviel Jahren man ein Gewerbe beantragen kann?
    Bin leider noch minderjährig aber würde Werbung auf meiner Website schalten.
    Vielen Dank ;)
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  3. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Ein Gewerbe anmelden ist auch U18 möglich, allerdings ist das ganze etwas komplizierter als bei Volljährigen. Du benötigst zunächst einmal die Zustimmung Deines gesetzl. Vertreters (Eltern). Zusätzlich ist die Genehmigung des Familien-/ Vormundschaftsgerichts erforderlich.

    Ablauf einer Gewerbeanmeldung für Minderjährige:
    Der Minderjährige entwirft einen Plan davon, was er tun will und nennt darin auch realistische Werte für Zeitaufwand, Kosten und Einnahmen.

    Die Eltern geben ihr Einverständnis; z. B. mit Datum und Unterschrift auf dem o. g. Plan.
    An das Vormundschaftsgericht wird ein formloser Antrag gestellt, in dem die Eltern darum bitten, dass ihr Kind ein Gewerbe eröffnen kann. Dieser Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

    Der Vorgang kann beim Vormundschaftsgericht ein paar Wochen dauern. Sollte es noch Fragen haben, schickt es den Eltern entsprechende Anfragen. Danach wird der Minderjährige eventuell vorgeladen. Er muss sein Vorhaben schildern. Das Vormundschaftsgericht will überprüfen, ob sich der Minderjährige seiner Pflichten bewusst ist, ob er sich in Sachen Recht und seinem Vorhaben auskennt.

    Wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt, kommt ein entsprechender Bescheid, und die Gewerbeanmeldung kann stattfinden. (Bescheid und Eltern zum Unterschreiben mitnehmen!) Anleitung dazu gibt es z.B. hier: https://unter18unternehmer.de.

    Weiterführende Informationen und Planungshilfen zur Unternehmensgründung gibt es z.B. hier http://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Checklisten-Uebersichten/E-Business/inhalt.html Damit kannst Du Deine Planung aufwerten und zeigst, dass Du Dich mit der Sache intensiv beschäftigt hast.

    Beitrag zuletzt geändert: 9.3.2018 14:41:16 von invalidenturm
  4. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Danke für deine sehr ausführliche Antwort. Du hast mir sehr damit geholfen. Fettes Plus dafür!
    Denke, ich werde es dann mit meinen Eltern besprechen.
    Einfacher wäre es, wenn ich noch 2 Jahre warte. Ich werde auch erst ein Gewerbe beantragen, wenn ich mehrere Nutzer auf meiner Website habe.
  5. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Am einfachsten ist es, Du erstellst erst einmal eine vernünftige Webseite und schaust wie viele Besucher Du hast. Nach meiner Erfahrung lässt sich mit Werbung kein großer Reichtum generieren.

    Allerdings genügt schon die Gewinnerzielungsabsicht um zu einer Gewerbeanmeldung verpflichtet zu sein. Bruchpilot´s Vorschlag im Impressum-Thread so was über eine UG zu realisieren hat einiges für sich, eine UG ist nämlich haftungsbeschränkt und gerade mit Bildnutzung auch von Bildern aus dem Creative Commons Bereich kann man sich schnell Ärger einhandeln...
  6. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin momentan dabei, eine Website aufzubauen. Werbung mache ich jetzt hier nicht, aber ihr könnt euch die Adresse anhand meines Usernamen erschließen. Ich möchte dort Produkte reviewe, die ich selber gekauft habe oder von Herstellern geschickt bekommen habe. Nun, wie sieht es dann mit dem Gewerbe aus, wenn man die Produkte kostenlos bekommt, aber kein Geld?
    Danke im Vorraus
  7. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Ganz einfach, da sich der Tester zum Testen des Produkts und zu einer entsprechenden Rezension verpflichtet und als Gegenleistung das besprochene Produkt behalten und nutzen darf, findet eine Art Vergütung statt. Insoweit handelt es sich also um steuerpflichtige Einkünfte des Produkttesters. Demnach müsste also auch ein Gewerbe angemeldet werden und unter Umständen auch Gewerbesteuer abgeführt werden.

    Wird der Produkttester nur ab und zu tätig, stellen die überlassenen Produkte sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz dar – zumindest, wenn die überlassenen Sachwerte – abzüglich etwaiger Werbungskosten – mindestens 256 Euro im Kalenderjahr betragen.:wink:
  8. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    Solltest du ein Gewerbe gründen wollen glaube ich https://firma.de wäre was für dich. Die erledigen den Papierkram soweit ich weiß. Jede form des Gewerbes die hier Beantragt werden kann sind dort möglich. Wie gesagt wenn du unter 18 bist solltest du das dann über einen elternteil laufen lassen.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.3.2018 12:16:27 von bruchpilotnr1
  9. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    bruchpilotnr1 schrieb:
    Wie gesagt wenn du unter 18 bist solltest du das dann über einen elternteil laufen lassen.


    Das muß er sogar da er nur beschränkt geschäftsfähig ist!
  10. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Danke für die Antworten.
    Also, wenn ich nur abundzu Produkte bekomme, brauche ich kein Gewerbe. Ich brauche erst eins, wenn ich Konstanz Produkte bekomme oder Einnahmen wie z.B Werbung habe?

    @bruchpilotnr1 Danke für den Link, die Seite merke ich mir.
    Ist die Seite viel teuerer, als wie wenn man ein Gewerbe ohne diese Seite beantragt?

    Und wie sieht es mit großem/kleinen Gewerbe aus. Ab wann braucht man das große?
  11. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    darvin schrieb:
    @bruchpilotnr1 Danke für den Link, die Seite merke ich mir.
    Ist die Seite viel teuerer, als wie wenn man ein Gewerbe ohne diese Seite beantragt?

    Und wie sieht es mit großem/kleinen Gewerbe aus. Ab wann braucht man das große?


    Zu frage 1: Ja das wäre billiger aber wenn man sich nicht mit den Formalitäten auseinander setzen will wesentlich stressfreier. Das Personal übernimmt sämtliche wege für dich du gibst denen nur den Auftrag in deinen Namen eine Firma zu eröffnen. Der Papierkram, der wirklich nicht überschaubar ist bleibt dir erspart. Ebenso wie alle Amtswege etc

    zu frage 2. wurde schon des öfteren hier beantwortet...

    Beitrag zuletzt geändert: 20.3.2018 16:26:33 von bruchpilotnr1
  12. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    darvin schrieb:

    Und wie sieht es mit großem/kleinen Gewerbe aus. Ab wann braucht man das große?


    normales Gewerbe oder Kleingewerbe ist lediglich für das Finanzamt relevant. Wenn Du mit Jahreseinnahmen unter 17500 € rechnest hast Du die Möglichkeit ein Gewerbe gemäß Kleinunternehmerregelung zu beantragen womit Du vom Abführen und Ausweisen der Mehrwertsteuer befreit bist. Du mußt dies aber auf Deinen Rechnungen vermerken.
    Liegst Du über diesem Satz von 17500 €/Jahr mußt Du dies wohl!
    Ausserdem ist die Buchführung bei Kleinunternehmern vereinfacht möglich während Du bei einem "großen Gewerbe" da mehr Aufwand zu betreiben hast!

    Und wie ich bereits in einem anderen Beitrag schrieb ist ein Gewerbe ( bzw. die Meldung als freiberuflich Tätiger - je nach Berufszweig ) bei JEDER Erzielung von Einkommen aus selbstständiger Arbeit Pflicht!

    Beitrag zuletzt geändert: 20.3.2018 18:13:31 von turmfalken-nikolai
  13. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Danke für eure Antworten.
    Diesmal kann ich das Gesetz nachvollziehen, da der Staat so über alle Geberbetreiber den Personen informiert ist und evt. steuern einziehen kann. Auch gut: Nicht jeder Bengel kann infach irgendwie Geld verdienen ;)

    Aber dann muss ich wohl noch warten, bis ich Werbung etc. schalten kann. Über meine Eltern ist mir das zu kompliziert.
    MfG
  14. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    darvin schrieb:
    Danke für eure Antworten.
    Diesmal kann ich das Gesetz nachvollziehen, da der Staat so über alle Geberbetreiber den Personen informiert ist und evt. steuern einziehen kann. Auch gut: Nicht jeder Bengel kann infach irgendwie Geld verdienen ;)

    Aber dann muss ich wohl noch warten, bis ich Werbung etc. schalten kann. Über meine Eltern ist mir das zu kompliziert.
    MfG


    Das ist es nicht. Frag einen Elternteil ob er etwas zeit hat mit dir ein Gewerbe anzumelden und dann hast du dein Gewerbe. Dann bekommst du ne Steuernummer und sofern du unter 17500€ bleibst brauchste keine MwSt. entrichten oder anzugeben.

    Klingt komplizierter als es ist. Wie gesagt ansonsten firma.de beauftragen und die daten eines elternteils angeben sofern er einverstanden ist. Fertig. Den Rest erledigt die Firma.de :D
  15. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    bruchpilotnr1 schrieb:


    Klingt komplizierter als es ist.


    Naja den steuerlichen Aspekt sollte man nicht unterschätzen! Ich habe gestern grad die Steuererklärung für mein Nebengewerbe gemacht! Ist schon ganz schön verwirrend was die da alles wissen wollen! Und wehe da stimmt was nicht! Dann kann das Finanzamt einem ganz schnell Steuerhinterziehung unterstellen und das ist kein Kavaliersdelikt!

    Beitrag zuletzt geändert: 22.3.2018 22:40:25 von turmfalken-nikolai
  16. bruchpilotnr1

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    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    bruchpilotnr1 schrieb:


    Klingt komplizierter als es ist.


    Naja den steuerlichen Aspekt sollte man nicht unterschätzen! Ich habe gestern grad die Steuererklärung für mein Nebengewerbe gemacht! Ist schon ganz schön verwirrend was die da alles wissen wollen! Und wehe da stimmt was nicht! Dann kann das Finanzamt einem ganz schnell Steuerhinterziehung unterstellen und das ist kein Kavaliersdelikt!


    Ja wenn das nicht stimmt dann hat man echt ein problem. Das stimmt wohl. Jedoch sollte das Finanzamt auch darüber nachdenken, dass Menschen fehler machen können und falls es Ungereimtheiten gibt sollte das Finanzamt einfach mal freundlich nachfragen ob das alles korrekt angegeben ist. Das du gleich ne Anzeige und ne Anklage wegen Steuerhinterziehung bekommst ist eher unwahrscheinlich. Das wird jeder Richter so sehen.
  17. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Nee, wenn Du dazu nicht selbst in der Lage bist mußt Du Dir halt nen Steuerberater nehmen. Das Gesetz sieht vor das Du zur wahrheitsgemäßen Angabe in der Steuererklärung verpflichtet bist. Das unterschreibst Du auch auf der Steuererklärung! Spätestens damit bist Du dann auch haftbar! Aber das ist ein anderes Thema und somit OT!

    Beitrag zuletzt geändert: 22.3.2018 23:03:02 von turmfalken-nikolai
  18. bruchpilotnr1

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    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    Nee, wenn Du dazu nicht selbst in der Lage bist mußt Du Dir halt nen Steuerberater nehmen. Das Gesetz sieht vor das Du zur wahrheitsgemäßen Angabe in der Steuererklärung verpflichtet bist. Das unterschreibst Du auch auf der Steuererklärung! Spätestens damit bist Du dann auch haftbar! Aber das ist ein anderes Thema und somit OT!


    Dafür sind steuererklärer ja da. Oder was auch seit neuestem gemacht wird ist steuererklaerung.de also online Steuererklärungen. Ich glaub da ist auch genauestens und alles erklärt bis ins kleinste Detail.

  19. invalidenturm

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    turmfalken-nikolai schrieb:Das muß er sogar da er nur beschränkt geschäftsfähig ist!
    Mit Genehmigung durch ein Vormundschaftsgericht ist unbeschränkte Geschäftsfähigkeit hinsichtlich des angedachten Gewerbes gegeben. Zur Notwendigkeit ein solches anmelden zu müssen, kann eine Anfrage beim Gewerbeamt, sowie beim Finanzamt hilfreich sein.

    Also als ersten Schritt eine möglichst gute Beschreibung des Vorhabens erstellen, und damit vielleicht mal bei Gewerbeamt und Finanzamt vorsprechen.

    Übrigens, ehe man über einen Steuerberater nachdenkt, sollte man erst mal Gewinne in größerem Ausmaß erwirtschaften. Die Realität wird doch so aussehen, dass man die Buchführung per Einnahmen/Überschussrechnung machen kann, und wenn alles gut läuft am Jahresende nicht im Minus ist.

    Ich würde eher über mögliche rechtliche Konsequenzen von Produkttests nachdenken. Weil das ist verdammt dünnes Eis,
    Wann ist ein Test ein Test?
    Selbstverständlich gibt es Anforderungen der Rechtsprechung, die bei Durchführung von Tests beachtet werden müssen. Denn wo Test draufsteht, sollte natürlich auch ein Test drin sein. Elementare Eigenschaften die einem Test innewohnen sollten, sind einerseits die Systematik des Tests und andererseits die tatsächliche Überprüfung einzelner Produkteigenschaften. Zu den Grundvoraussetzungen eines Tests zählt zudem insbesondere, dass der Test objektiv, neutral, sachkundig und repräsentativ durchgeführt wurde.
    siehe https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/fake-test-seiten-was-gilt-rechtlich-71096/ Wenn also ein Plasmafeuerzeug als umweltfreundlich bezeichnet wird, könnte es schon problematisch werden, weil was ist an der Herstellung von Lithium-Ionen Akkus umweltfreundlich, jedes Benzin oder Gasfeuerzeug ist da umweltfreundlicher.


    Beitrag zuletzt geändert: 23.3.2018 1:18:19 von invalidenturm
  20. Guten Abend,

    Klar das ist möglich, allerdings musst du hier ein paar Sonderregeln beachten.
    Dadurch ist es unter 18 Jahren etwas komplizierter also über 18, aber dennoch möglich.

    Diese Dinge gibt es zu beachten:
    - die Genehmigung der Eltern
    - Genehmigung vom Vormundschaftsgericht

    Ansonsten wird das Gewerbe normal beantragt werden & danach ist man auch als Minderjähriger vollgeschäftsfähig.
  21. Du kannst ein Gewerbe eigentlich auch beantragen wen du minderjährig bist... Du brauchst dazu aber Hilfe deiner Eltern die unterschreiben und dies genehmigen müssen.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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