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Arbeitslosengeld nach ZIVILDIENST verweigert - Erfolg bei Prozess??

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  1. Autor dieses Themas

    ec-lugau

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    Hallo,
    Ich bin ZIVI und je l?nger ich meinen Urlaub genie?e desto w?tender werde ich ?ber den Staat, das Rechtssystem und die Bundesanstalt f?r Arbeit.

    Ich habe 2003 im Juni Abi gemacht und mich dann sofort arbeitslos gemeldet. Dann habe ich mich schleunigst um eine Zivistelle bem?ht, da ich dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollte und Geld verdienen wollte. Ein Freund von mir ging die ganze Sache ruhiger an und lag zu Hause erstmal 4 Monate herum und hat nichts getan.

    Nun, wo mein Zivildienst am 30.05. endet fragte ich in K?ln nach, ob man danach Arbeitslosengeld bekommt, zumindest bis Oktober, dann n?mlich beginnt mein Studium.
    Doch man verwies mich an das Arbeitsamt. Also fragte ich dort nach und mir wurde dort folgendes gesagt:

    "Tut mir leid, Sie werden nichts bekommen. Kein Arbeitslosengeld, dazu h?tten Sie vor dem Zivildienst 4 Monate arbeitslos gemeldet sein m?ssen." Auf die Frage hin wovon ich leben solle gab es eine klare Antwort: "Ihre Eltern k?nnen Sie sicherlich unterst?tzen!"

    Ich liege dem Staat ungern auf der Tasche aber es kann doch wohl nicht sein, dass jemand der sich immer um eine ordentliche schulische Ausbildung und einen Ziviplatz gek?mmert hat derartig abgespei?t wird! Mein Freund den ich oben erw?hnt hatte bekommt ?brigens demn?chst vom Staat Arbeitslosengeld, er war halt 4 Monate vor dem Zivildienst arbeitslos - ich nur 2!

    Man darf halt nicht immer so eifrig sein und das Beste f?r den Staat wollen, man wird dann derartig bestraft! Nun sitze ich 6 Monate da, bekomme keinen Cent. Kindergeld w?rde ich bekommen (bzw. meine Eltern) wenn das Studium innerhalb von 4 Monaten beginnen w?rde - tut es nicht, von daher gibt es nicht mal die 154 Euro Kindergeld. Wovon ich leben soll bzw. wie ich mein Auto finanzieren soll, wei? ich nicht.

    Naja, was ich eigentlich fragen wollte:
    Gibt es bei euch ?hnliche F?lle?
    Sind Wehrpflichtige (sprich Bundis) ebenfalls so dran oder haben die Sonderregelungen?!

    An wen k?nnte ich mich wen k?nnte ich mich wenden f?r Beschwerden?! Die Leute auf dem Arbeitsamt sagten mir nur "Sie k?nnen sich gern beschweren, Erfolg werden Sie nicht haben!"

    Das kann doch ales nur ein schlechter Traum sein, oder?!

    MfG Andreas

    P.S.: Bekommt man eigentlich Prozesskostenbeihilfe als Zivi? H?tte ich Aussicht auf Erfolg als Zivi? Ich h?tte richtig Lust das Ding vor Gericht zu bringen, es kann einfach nicht sein!
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  3. n******i

    Das ist echt ne sauerei!!! Ich weiss noch net, ob ich zum bund geh, oder net, aber fals ich zivildienst mache, werde ich vorher 4 monate arbeitslos bleiben, und ich werde allen sagen, dass sie das auch tun sollen! Soll der staat mal sehen, was er davon hat!
  4. ich glaube nich dass eine klage erfolg h?tte
    mir war die regelung bekannt, deshalb hab ich mich damals vorsichtshalber sofort nach dem abi arbeitslos gemeldet
    ich war 4 monate arbeitslos und bin dann zum bund und h?tte danach geld bekommen

    das warn irgendwie 12 monate die man voll haben muss und da h?tten bei mir damals auch 2 monate vorm bund gereicht, weil ich ja noch 10 monate dienst hatte
  5. ?hm soviel ich wei? muss man auch davor 1jahr gearbeitet haben oder?
  6. naja 2 monate arbeitslos gemeldet + 10 monate bund = 12 monate = 1 jahr
    aber genau das meinte ich
  7. Was hast du bis jetzt f?r den Staat geleistet - eine gute Ausbildung und Bund oder Zivi sind selbsverst?ndlich - au?erdem hat der Staat dir die M?glichkeit gegeben ein Abitur zu machen und eine Universit?t zu besuchen .. dann bekommst du evtl. noch BAF?G...was verlangst du mit deinen vielleicht 20 Jahren vom Staat wenn du noch nie im Leben richtig gearbeitet hast ...(Ferienjobs gelten nicht)

    nicht Sauer sein - aber es ist doch so --- oder lieg ich falsch

  8. Soweit ich das System verstehe beikommst Du niemals Arbeitslosengeld.

    Denn

    a) Du hast nie gearbeitet
    und
    b) Du hast nie etwas in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

    Du bekommst maximal Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
    DAS wirst Du aber nur bekommen, wenn Du Ausgaben hast,
    die zum Leben n?tig sind (Miete, Lebensunterhalt, Heizung, etc).
    Wenn Du zuhause wohnst, Deine Eltern ausreichen Geld haben,
    dann sind sie Unterhaltspflichtig gem. Sozialamt.
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