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  1. hallo zusammen,

    ich bin neu hier und haben den thread nicht zu 100% gelesen, aber ich hätte eine Frage diesbezüglich.

    momentan bin ich noch ganz "normal" unselbsständig erwerbstätig und zahle SEHR viel lohnsteuer :)
    wenn ich mir jetzt ein gewerbe anmelden muss und online nebenbei erstmal ein taschengeld verdiene zählt dann die einkommenssteuergrenze für mein 2. einkommen oder werden beide einkommen aus unselbstständig und selbstständig zusammengezählt und davon der steuersatz berechnet?

    hoffe das ist in österreich gleich wie in deutschland da ich aus österreich komme ;)

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
    was ich so gehört habe werden die steuerfreibeträge jeweils für unselbstständig und selbstständig eigens betrachtet.
    sprich wenn man 10000€ selbstständig und 10000€ unselbstständig verdient ist man immer unter der steuerpflichtigen grenze und zahlt somit keine steuern :)

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  3. fatfreddy schrieb:... belege deine Einschätzung bitte mit nachvollziehbaren Quellen. Ansonsten kann man sich jede Diskussion mit dir sparen.

    Und erneut irrst du dich.
    Es kann nur etwas belegt werden, was auch existiert. Die Nichtexistenz von etwas kann nicht und muss nicht belegt werden.
    Selbstverständlich soll ein Gewerbetreibender sein Gewerbe auch anmelden. Das ist logisch.
    Nur eben - weder eine Kleinanzeige in der Lokalzeitung noch eine Verkauf bei Ebay noch eine Veröffentlichung einer Annonce in einer Internetseite stellt ein Gewerbe dar.
    Wenn jemand das dennoch glaubt, dann mag dieser bitte das Gesetz nennen, in dem steht, dass auf Internetseiten veröffentlichte Werbebanner den Besitzer der Seite gewerbepflichtig machen.
    Bitte keine Urteuile zu speziellen Einzelfällen, sondern das Gesetz, dass dies für jedermann vorschreibt.
    Gibt es nicht?
    Sag ich ja.
  4. kevinmeyer schrieb:
    Joa, aber, ich z.B. bin 16 Jahre - darf somit kein Gewerbe anmelden, aber will auch nich 30¤ im Monat zahlen fürn Server und nichts einnehmen...

    Ok, Eltern.. und wenn die das nicht machen?

    Muss man bei einem Kleinstgewerbe Steuern zahlen? Wenn man z.B. 100¤ im Monat verdient....

    Darf man sich die umkosten (muss man natürlich beweisen können) nicht wieder einnehmen? Ok, wenn es zuviel is dann is das n prob...

    Nuja...

    Mit freundlichen Grüßen eines nicht schlafen könnenden Kevins....


    Du musst dir lediglich für 20€ Diesen Steuerschein da holen und das Anmelden. Unter diesen 7000 nochwat € brauchst du eh keine Steuern zahlen.
  5. dano1985 schrieb:
    hallo zusammen,

    ich bin neu hier und haben den thread nicht zu 100% gelesen, aber ich hätte eine Frage diesbezüglich.

    momentan bin ich noch ganz "normal" unselbsständig erwerbstätig und zahle SEHR viel lohnsteuer :)
    wenn ich mir jetzt ein gewerbe anmelden muss und online nebenbei erstmal ein taschengeld verdiene zählt dann die einkommenssteuergrenze für mein 2. einkommen oder werden beide einkommen aus unselbstständig und selbstständig zusammengezählt und davon der steuersatz berechnet?

    hoffe das ist in österreich gleich wie in deutschland da ich aus österreich komme ;)

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
    was ich so gehört habe werden die steuerfreibeträge jeweils für unselbstständig und selbstständig eigens betrachtet.
    sprich wenn man 10000€ selbstständig und 10000€ unselbstständig verdient ist man immer unter der steuerpflichtigen grenze und zahlt somit keine steuern :)




    Das war auch meine Annahme bevor ich mich genauer damit auseinander gesetzt habe. Aber Einkommen ist Einkommen, ob nun selbständig oder nicht selbständig erworben ist dabei irrelevant. Für selbständig erworbenes Einkommen wird Einkommensteuer (ESt) fällig, für unselbständig erworbenes Einkommen Lohnsteuer (LSt).

    Hat man nun ein unselbständig erworbenes Einkommen, wird dies bereits vom Arbeitgeber mit LSt belastet. Wird jetzt zusätzlich zu diesem Einkommen ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erworben, zählen beide als Gesamteinkommen und es wird ESt fällig. Die bereits durch den Arbeitgeber abgezogene LSt wird dabei bei der Besteuerung durch ESt berücksichtigt und verringert den ESt-Abzug.

    Einkommen bis zu EUR 11.000 sind steuerfrei! Weiters kann zu einem unselbständig erworbenen Einkommen bis zu EUR 730,00 steuerfrei dazu verdient werden (zB durch Werbung auf seiner Homepage).
  6. Hab ich das jetzt richtig verstanden:
    Solange ich diese 400€ - Gewinngrenze nicht übersteige, muss ich kein Gewerbe anmelden? Oder muss ich dafür bloß keine Steuern zahlen?
  7. Also ich habe versucht die steuerliche Frage von dano1985 zu beantworten. Ob nun eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, ist eine andere Frage. Aber nach dem Gründerleitfaden der Wirtschaftskammer ist jedes Gewerbe anzumelden, wenn

    Für jede gewerbliche Tätigkeit brauchen Sie
    eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde
    (BH, Magistrat) ausgestellt
    wird („Auszug aus dem Gewerberegister“, früher
    Gewerbeschein“). Gewerbsmäßigkeit
    liegt vor, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig,
    regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn
    zu erzielen, durchführen.


    Links:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung#Gewerbeanmeldung_in_.C3.96sterreich
    http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?DocID=196910&AngID=1

    Am sichersten ist es aber, wenn man sich an der entsprechenden Stelle der Wirtschaftskammer befragt. Die Beratung ist kostenlos!

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2010 7:37:36 von wagnerm
  8. Danke für die antwort!!
    das hab ich mir leider so vorgestellt, obwohl meine professorin an der FH das gegenteil behaupt hat!!!
    und die wär eigentlich studierte in der finanzbuchhaltung :D

    => wenn ich schon mehr als 11000€ unselbstständig verdiene muss jeder cent den ich über selbstständige tätigkeit erwirtschafte voll versteuern muss (Einkommenssteuer) ohne eben einen freibetrag zu haben!
  9. Hallo,

    Also ist ein intressantes thema den ich beschäfftige mich auch schon ewig mit der frage was darf ich und was nicht.

    Ich hab mir das hier mal so durchgelesen und es hört sich auch alles logisch an bzw liest sich so.

    Aber wie sieht es aus wenn man nun einen online shop hat dies aber mit einer virtuellen währung bezahlen lasst gibt ja mitlerweile einige sachen.

    Wie sieht es aus wenn ich über den shop sagen wir eine cd verkaufe für die cd verlange ich nun 100 Gulden ;) so diese gulden sind nun eine virtuelle währung diese kann ich widerrum bei ebay oder in foren verkaufen.

    Wie sieht es dann aus brauch ich dann auch ein gewerbe oder zählt dies unter kleingewerbe die steuer frei sidn also wenn ich sagen wir mal im jahr nicht mehr wie 300 euro daran verdiene

    ich hoffe ihr versteht was ich mneine

    mfg
  10. Sind die CDs gebraucht aus deiner CD-Sammlung, die du auflösen möchtest? Oder rein zum Wiederverkauf gedacht, wo du als Zwischenhändler tätig bist?

    Wenn Ersteres zutrifft, dann, denke ich, ist das ein Geschäft zwischen zwei Privaten und da gibt es keine Steuern! Bei Zweiterem handelt es sich ziemlich sicher um ein gewerbliche Tätigkeit, wofür du eine Gewerdeberechtigung brauchen würdest.

    Aber da du die CDs gegen virtuelles Geld tauschen willst, habe ich keine Ahnung wie der Hase läuft. Da würde ich mich schon an Spezialisten wenden.
  11. wow oO

    An sowas hab ich noch nicht mal im Entferntesten gadacht.

    vielen vielen dank für den post :thumb:
  12. THX, für deine Beitrag, bzw. eure beuträge, haben mir sher weitergeholfen...

    Werde mir aufjedenfall so eien GewerbeSchein holen !!
  13. und wa sist eigentlich wenn man ein linktausch macht also 0€ gewinn hat? muss man dann auch ein gewerbe haben?
  14. aplikon schrieb:
    und wa sist eigentlich wenn man ein linktausch macht also 0€ gewinn hat? muss man dann auch ein gewerbe haben?


    Relevant ist die unternehmerische Absicht, nicht, ob man tatsächlich Gewinn hat.
  15. also wenn ich jetzt als hobbyprojekt ein browsergame machen würde was nur 10-100 spieler haben würde und dabei einige linktausch-partner finden würde
    sprich(sie fügen ein banner von mir auf ihre seite und ich eine von ihnen)

    und dabei hat es nichts mit geld zu tun

    dann brauch ich also ein gewerbeschein?
  16. Nein. Zumindest solange Du kein Geld für die Links bekommst, die Du auf deiner Seite einbaust, das Tauschen also auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn Du aber einen Dienst, wie z.B. Backlinkseller nutzt, sieht die Sache anders aus.

    FF
  17. Solange du keine Absichten hast Geld zu verdienen (egal ob nur Umsatz oder mit Gewinn) brauchst du natürlich keinen Gewerbeschein. Sobald du aber Einnahmen hast, solltest du dich beim Finanzamt genauer informieren.
  18. ok thx für die antworten dann kann ich ja ruhig weiter proggen... kannst du mri noch sagen was ein "backlinkseller" ist?
  19. Ich finde das aber nicht okay von Vater Staat das man nur 410€ im jahr machen darf wenn es mehr währe würde das vielen Usern bestimmt gefallen^^so 800 im jahr oder 20 im monat .... XD
  20. wenn man 1000€ im jahr durch werbung gewinnt wie viel muss man dann an steuer abgeben?
  21. Muss ich das dann auch in der Steuererklärung schreiben?
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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