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  1. Autor dieses Themas

    phyroad

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    phyroad hat kostenlosen Webspace.

    Sorry ich muss auch mal "arbeiten" :biggrin:. Mal zu deiner Frage wegen dem Gewerbe:

    -Machste das selbständig und nicht nur für kurze zeit (nachhaltig)? JA
    -Hast du die absicht Gewinn zu erzielen? JA
    -Bietest du deine Dienste dem allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr an? JA

    Also würde ich ein Gewerbe anmelden. Gibt viele die nur drauf warten einen beim Ordnungsamt/Finanzamt anzuschwärzen.

    Und 50¤ x12 sind 600¤ und das ist nicht wenig und ggf steuerrelevant.
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  3. Autor dieses Themas

    phyroad

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    also ich checks nicht ganz

    7.664EUR
    410EUR
    17.500,- Eur/Jahr

    bei diesen beträgen muss man kein steuern zahlen???
    und warum 3 verschiedne?

    und muss man fürn gewerbeschein 20¤ einmalig ode maonatlich löhnen?


    Die haben alle nix miteinander zu tun das sind nur 3 zahlen von mehreren dutzend freibeträgen, freigrenzen, Pauschbeträgen und Pauschale-WK... usw die es im steuerrecht gibt.

    Bei einem zu versteuerndes Einkommen bis zu 7.664¤ (siehe ESt-Grundtabelle) fallen keine steuern an. (gilt für ledige, dauernt getrennt lebende Ehepartner,...)

    Denn betrag von 410EUR kenne ich nur bei der Härtefallreglung.

    Und die 17.500 gilt nur für die USt und ist eine besondere reglung um kleine unternehmen zu entlasten.

    Aber all diese Punkte stehen ganz am Anfang im meinem Beitrag erklärt.

    PS: gewerbeschein kostet einmal 20¤

    Beitrag geändert: 12.6.2007 12:20:54 von phyroad
  4. e********z

    Naja mit 16 so ne sache, hab ich allerdings schon schlau gemacht, ist ein nicht ganz leichert weg wenn man noch keine 18 ist.

    Also danke für deine Antwort und geh du mal wieder Arbeiten :)
  5. Autor dieses Themas

    phyroad

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    Ihr müsst das so sehen. Man will euch nicht ärgern weil ihr keine 18 seit. Viele sind mit 16 reifer als so manche 30-jährige Gäste bei Oli, britt oder Arabella.
    Es geht um den schutz der Kunden und der Geschäftspartner!!!

    Man ist mit 17 laut GESETZ nicht voll geschäftsfähig. Die geschäftsfähigkeit/reife kann man sich aber durch das Gericht bestättigen lassen. (siehe letzte Beiträge)

    Man will damit die Kunden schützen. Wenn zB ein Geschäftsmann für seine Kunden zu Weihnachtsn präsente bei einem bestellt der 17 ist und es ausgemacht worden ist das die bis zum 22.12.2007 geliefert werde müssen.
    Kann der normalerweise Schadenersatz fordern wenn der sie zu spät oder garnicht bekommt. Wenn er bei einem 17 Jährigen kauft ist der Kaufvertrag von anfang an nichtig gewesen, so das er keinen Schadenersatz fordern kann weil ja überhaupt kein KAufvertrag zu stande gekommen ist.


    Quelle: ICH :cool:
  6. e********z

    Was soll das heißen? oO

    Auch als minderjähriger kann man ein Gewerbe haben, jedoch muss man da erstmal vom Vormundschaftsgericht eine genehmigung bekommen, soll ein sehr langer weg sein der etwas zeitaufwendiger ist. Des weiteren bedeutet das das man in allen Geschäften die das Gewerbe betreffen mit Voller geschäftsfähigkeit agiert, heißt also wenn man jemanden in seinem Gewerbe betrachtet steht er wie ein volljähriger da, und kann genauso zur haftung gezogen werden.

    MfG
    easyplayz
  7. Autor dieses Themas

    phyroad

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    Genau so ist es. Wenn man einfach so ein Gewerbe betreibt ohne berechtigt zu sein kann man richtige Probleme bekommen. Natürlich nur alles zum schütze der Gläubiger und Kunden. :slant:
  8. Aber Werbung Wofür Man Kein Geld Bekommt Ist Legal Ohne Gewerbe Oder?
  9. Autor dieses Themas

    phyroad

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    Es geht darum o.a. eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben. Wenn du kein Geld nimmst wie beim Bannertausch ist es egal. Du kannst dich auch an die Kreuzung stellen und Frontscheiben für lau waschen das stört ja auch keinen^^
  10. f***********e

    Also, aber wer kein einkommen hat und bissl nebenbei verdient durch affiliate muss aber kein gewerbe anmelden oder
  11. Autor dieses Themas

    phyroad

    Kostenloser Webspace von phyroad

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    Falsch. Es geht nicht darum ob man schon irgendwo ein Einkommen hat zB als Azubi, aus Kapital oder sonstiges es geht nur darum ob die Voraussetzungen aus §15 Abs 2 erfüllt werden: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html

    -nachhaltige Betätigung
    -mit der Absicht, Gewinn zu erzielen
    -Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Und man beachte §15 Abs 2 Satz 3
    "Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

    Der Vorteil wenn man keine weiteren Einkünfte hat, liegt nur darin das man mehr Gewinn erziehlen kann bevor man Steuern zahlt.
  12. f***********e

    Bis wieviel kann man im Monat verdienen wenn man arbeitslos ist?
  13. Autor dieses Themas

    phyroad

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    phyroad hat kostenlosen Webspace.

    Das musst du mit deinem Arbeitsamt abklären...
    Wenn du das getan hast, wäre es nett von dir, wenn du hier das ergebniss posten könntest.
  14. nochmal zum mitschneiden
    wenn ich mir auifkleber auf mein auto batsche und dafür sagen wir 5 euro im monat bekomme muss ich eine firma gründen die mich 30 euro im monat kostet

    ~.~\'

    was soll ich denn davon halten (unwirtschaftlich)
    vor allem wenn ich ne firma hab - hab ich dann überhaupt noch ein recht auf sozial leistungen vom amt ~*??!!?*~~
    als selbstständiger jedenfalls nicht nie und nimmer da muss man selber sich versichern
    keine rente kein hartz 4 garnischt nur privat

    kleinst einkommen sind das denn nicht sowas wie privates nebeneinkommen
    privat halt ich nix von ner firma zu führen

    und was is wenn ich mein auto verkaufe
    oder bei ebay
    das is alles wirr mit der ganzen bürokratie wer da keinen knall kriegt
    für 50 cent ne gmbh gründen oder wie --\'
    aber ich seh schon es sind hier sehr viele die ähm steuerhinterzieher hier

    ne irgendwas haut da nicht hin
    ich hab mal gegoogelt hab nur angebote gefunden
    nirgends steht das man ne firma gründen muss
    müssten sie das den nicht den wenn so is
    kann mir einer mal son text zeigen falls ihr einen gesehen habt
    da steht immer nur \"mach werbung auf deiner privaten homepage und du kriegst kohle\"
    so frei überstezt
  15. Autor dieses Themas

    phyroad

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    t23 schrieb:
    nochmal zum mitschneiden
    wenn ich mir auifkleber auf mein auto batsche und dafür sagen wir 5 euro im monat bekomme muss ich eine firma gründen die mich 30 euro im monat kostet


    Erklären müsstest du die 60 € theoretisch schon.
    Eine Firma muss du ja keine gründen vor allem weiss ich nicht wie du aus 30/monat kommst


    was soll ich denn davon halten (unwirtschaftlich)
    vor allem wenn ich ne firma hab - hab ich dann überhaupt noch ein recht auf sozial leistungen vom amt ~*??!!?*~~


    Das muss man auf jedenfall mit dem Amt abklären


    als selbstständiger jedenfalls nicht nie und nimmer da muss man selber sich versichern
    keine rente kein hartz 4 garnischt nur privat


    Das ist ja blödsinn. Wenn man als Arbeitnehmer beschäftigt ist zahlt man automatisch in die Rentenversicherung ein, die dann im Alter die Rente zahlt. Ich rede ja hier von minimalen € beträgen durch Werbung auf der HP, Aufkleber auf Autos etc...
    Ist man allerdings nur selbständig tätig dann muss man sich natürlich selber versichern.


    und was is wenn ich mein auto verkaufe
    oder bei ebay


    Fällt ja nicht unter §15 weil ist ja nicht nachhaltig.


    das is alles wirr mit der ganzen bürokratie wer da keinen knall kriegt
    für 50 cent ne gmbh gründen oder wie --\\\'
    aber ich seh schon es sind hier sehr viele die ähm steuerhinterzieher hier


    Du brauchst für sowas keine GmbH. Das ist ja nur eine mögliche Unternehmensform


    ne irgendwas haut da nicht hin
    ich hab mal gegoogelt hab nur angebote gefunden
    nirgends steht das man ne firma gründen muss
    müssten sie das den nicht den wenn so is
    kann mir einer mal son text zeigen falls ihr einen gesehen habt
    da steht immer nur \\\'mach werbung auf deiner privaten homepage und du kriegst kohle\\\'
    so frei überstezt


    Kla das die nicht schreiben was du alles zu beachten hast. Aber wenn man sich einen Grill, Wurst und Ketchup holt und im Park Wurst verkauft dann sagt dir auch keiner das du ein Gewerbe anmelden musst. DU musst es selber tun und dich infomieren.

    Ich kann dir auch einen guten Text empfehlen.

    http://bundesrecht.juris.de/estg/index.html
  16. Wenn ich Werbung auf ner Hp hab.. und mich dann sagen wir bei Layer-ads oder ähnlichem auszahlen lasse, dann kann ich mir doch die Umsatzsteuer mit auszahlen lassen und die auch selbst abführen oder?
    bzw. in welcher Form müsste ich über Umsatzsteuer abführen?

    Hab hier nicht alles gelesen.. nur Seite 1-3... evt kam ja die Frage schon dran.. wenn ja, dann bitte ich schonma vorsorglich um verzeihung!

    LG
  17. WIe siehts den aus, wenn man auf seiner Homepage den Useren eine möglichkeit des schenken einräumt? also so gesehen eine Spende bzw schenkung muss die angegeben werden bzw muss man da erst auch noch ein gewerbe für gründen? also ist nur mal so am rande gefragt, weil ein kollege meinte da müsste man das nicht aber wollte mich da mal informieren was da tatsächlich zählt.

    MfG
    Michael
  18. Autor dieses Themas

    phyroad

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    phyroad hat kostenlosen Webspace.

    Ich möchte mich gerne noch mal selber bezügl. der 410€ Zitieren :biggrin::


    Da es bei manchen Finazämtern auslegungssache ist wie man bei solchen Fällen verfährt habe ich mal unverbindlich bei meinem örtlichen Finanzamt nachgefragt.

    Phyroad schrieb:
    Dabei ist rausgekommen das man sich bei meinen Finanzamt an die Härtefallregelung \"klammert\" §26 EStG. Dabei wird ein verdienst bis zu 410€/jahr nicht berücksichtigt. Erst ab einem Gewinn von mehr als 410€ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.

    Diese angaben gelten nur für eine Homepage die nicht ausschließlich dafür gemacht würde Werbung zu schalten und Geld zu verdienen.

    Denn wird eine Homepage nur betieben um einnahmen zu erziehlen, ist eine Gerwerbeanmeldung und eine meldung beim Finanzamt in jedem falle erforderlich.

    Ich kann aber nur raten mal beim zuständigen Finanzamt/Gewerbeamt nachzufragen.


    Beitrag geändert: 8.6.2008 15:42:12 von phyroad
  19. Das beruhig mich jetzt schon sehr, weil bis ich 410€ Gewinn habe dauert es eh noch eine Weile :-)
  20. ist das den ein Monats oder JAhres gewinn von 410 €?
  21. Autor dieses Themas

    phyroad

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    Auf ein Kalenderjahr gesehen.

    Wie gesagt das ist unverbindlich ggf beim zuständigen Finanzamt nachfragen.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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