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  1. kann man, wenn man schon ein gewerbe hat, noch ein zweites oder drittes parallel laufen lassen?
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  3. Musst Du nicht. Es reicht, wenn Du beim Gewerbeamt die zusätzlichen Betriebstätigkeiten nachtragen läßt.
  4. tc-koendringen

    tc-koendringen hat kostenlosen Webspace.

    Blöde frage aber wie ist das wenn man in einem Verein ist? Also eine Vereins Webseite? Müsste man dann auch zusätzlich ein Gewerbe anmelden?
  5. b******r

    tc-koendringen schrieb:
    Blöde frage aber wie ist das wenn man in einem Verein ist? Also eine Vereins Webseite? Müsste man dann auch zusätzlich ein Gewerbe anmelden?
    Ein Eingetragener Verein ist meines Wissens nach Steuerfrei.FF sollte es allerdings besser Wissen.
    sg2 schrieb: Also ich finde diesen thread echt Klasse.

    Also wen man weniger als 410 € im Jahr verdient muss man nix anmelden richtig ?´

    So habe ich das jetzt auf jedenfall verschtanden.

    danke für aufklärung
    lg Sg2
    Tja, Solange du über einen bestimmten Satz bleibst ist es Steurfrei, heißt aber nich das es nicht ANMELDEPFLICHTIG ist.
    Sowie du Werbung schaltest bist du dazu verpflichtet. So war es jedenfalls bei mir damals.
    Der Anruf kam nach der ersten Werbung.
    Solange du nach §19 USTG kleingewerbe betreibst, musst du weder Steuern zahlen noch kannst du was absetzen. Aber Gewerbe-Anmeldung MUSS sein, Inet IST Werbung.
  6. bewahrer schrieb:
    ]Ein Eingetragener Verein ist meines Wissens nach Steuerfrei.

    Nicht, solange er nicht als gemeinnützig anerkannt ist. Und dann gibt es recht stringente Auflagen, um diesen Status zu erhalten.

    [offtopic]
    bewahrer schrieb:
    FF sollte es allerdings besser Wissen.

    Die Vermutung ehrt, ist aber falsch. Sollte er nicht, muß er auch nicht, da in keinem Verein. ;) Meine Äußerungen beruhen zu einem guten Teil auf Erfahrungswerten, Suchergebnissen und der Angewohnheit, Begriffe, gerade bei solch heiklen Fragen, auf die Goldwaage zu legen.
    [/offtopic]

    bewahrer schrieb:Solange du nach §19 USTG kleingewerbe betreibst, musst du weder Steuern zahlen noch kannst du was absetzen.

    Auch Kleingewerbetreibende sind steuerpflichtig. Sie sind, sofern beantragt, ausschließlich von der Umsatzsteuer befreit.

    Meiner Meinung nach sollte dieser Thread gelöscht werden. Die zum Teil sehr unklaren, undifferenzierten und/oder widersprüchlichen Äußerungen einiger Poster (Nein Bewahrer, Du bist damit nicht gemeint) tragen eher zur Verwirrung, denn zur Aufklärung der Fragesteller bei.

    Alternativ wäre eine fundierte Abhandlung zum Thema empfehlenswert, die hier aber niemand, ohne sich dem Risiko der nicht erlaubten Rechts- und Steuerberatung, sowie eventueller Regessansprüche wg. Fehlberatung,auszusetzen, geben wird.


    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 15.7.2009 2:12:55 von fatfreddy
  7. Autor dieses Themas

    phyroad

    Kostenloser Webspace von phyroad

    phyroad hat kostenlosen Webspace.

    @fatfreddy

    Ich habe leider nicht so viel Zeit hier regelmäßig rein zu schauen. Maches Halbwissen aus dem Internet, welches so manche User an den Tag bringen ist schon fast erschreckend.

    Manchmal wünsche ich mir für diesen Thread eine Editierfunktion so das man einzelene Antworten löschen könnte.

    Aber so bleibt nur zu sagen das nur die Leute Posten sollen die etwas Wissen und nicht die, die etwas glauben.

    Mfg
  8. n*************h

    phyroad schrieb:
    Ich möchte ich darauf Hinweisen das man bei geschalteter Werbung - mit der Geld verdienst wird - auf einer HP idR ein Gewerbe angemeldet werden MUSS!!!
    Je nachdem wieviel man mit dieser Werbung verdient und je nach persönlicher Situtation, kann ganz schnell der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben sein. Vater Staat versteht da keinen Spass.

    Was Kostet ein Gewerbeschein?
    Ein Gewerbeschein kostet idR bei der Stadt 20,- EUR (Ausserdem kommt man damit auch in die Metro^^)

    Warum ist eine HP mit Werbung ein Gewerbe?
    Die grundlage finde man im § 15 Abs. 2 EStG
    "(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

    Mehr zum Gewerbe siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

    Ab wieviel € muss ich ein Gewerbe Anmelden
    Laut der Auskunft meines zuständigen Finanzamtes wird ein verdienst bis zu 410€/jahr nicht berücksichtigt. Erst ab einem Gewinn von mehr als 410€ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.
    Dieses gilt nicht überall und ein nachfragen beim Wohnsitz-Finanzamt kann nie schaden und kostet nichts!

    Wie sieht es Steuerlich aus?
    Wird ein Gewerbe angemeldet bekommt das zuständige Finanzamt eine Mitteilung.
    Das Alter spielt dabei keine Rolle. Das Einkommen eines 15 Jährigern ist genau so Steuerpflichtig wie das eines 20 Jährigen.

    Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 7.664EUR bezahlt man eh keine Steuern zudem gibt es nach §26 EStG eine Regelung bei dem ein Gewinn aus diesem Gewerbe nicht berücksichtigt wird, wenn dieser unter 410EUR bleibt dies geht aber nur wenn man noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.

    Eine Umsteuererklärung und die USt-Voranmeldungen braucht man bei einem Umsatz von bis zu 17.500,- Eur/Jahr nicht abzugeben da greift die Kleinunternehmerreglung §19 UStG.

    Welche folgen können noch eintreten?
    Sollte man noch Kindergeld bekommen, kann dieses gestrichen werden wenn man wenn das Einkommen 7.664EUR übersteigt.

    Was passiert bei einem Verlust?
    Sollten bei dieser HP Verluste entstehen weil die Aufwendungen höher sind als die der Einnahmen, können diese Verluste in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Verlust mindert das Einkommen und es gibt meist Geld vom Finazamt zurück. Vorrausgesetz man hat überhaupt Steuern bezahlt.
    Sollten die Verluste mehrere Jahre andauern (5-8 Jahre) kann das Finanzamt diese Tätigkeit als Liebhaberei (Hobby) einstufen, somit ist die HP steuerlich vorerst abgehakt.

    Wie erfährt das Finanzamt von nicht erklärten Umsätzen?
    Jedes Unternehmen ist verpflichtet kaufmännische Unterlagen bis zu 10 Jahre aufzubewahren. D.h. jede Benachrichtigung über Guthaben oder Gutschriften die überwiesen werden, werden Jahrelang gespeichert. Wird nun ein Unternehmen z.B. ein Affiliate-System steuerlich geprüft - das passiert regelmässig - so werden "Kontrollmitteilungen" an das zuständige Finanzamt versendet. Man ist dann beim Finanzamt gespeichert, gibt man nun seine Erklärung ab sieht der Beamte sofort das da noch Einnahmen zugeflossen sind. Wurden diese nicht angegeben hat man ein Problem.

    Gewerbeschein als Minderjähriger
    Etwas schwer wird es für die, die noch keine 18 sind aber trotzdem einen Onlineshop oder ähnliches eröffnen wollen. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Gesetz "beschränkt geschäftsfähig" und somit dürfen diese eigentlich kein Gewerbe anmelden.

    Es gibt aber eine Möglichkeit trotzdem ein Gewerbe anzumelden dafür braucht man:

    1. Eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten".

    2. Wie hier schon zum teil erwähnt bracht man dazu noch eine Bestätigung des Vormundschatsgerichts. Dieses "prüft" ob man sich bewust ist welche verantwortung man durch dieses Gewerbe hat.

    Hat man beides erledigt steht einem nichts mehr im Weg.

    Sollten noch fragen sein bin jetzt des öfteren hier anzutreffen... =)
    Des Weiteren werde ich diesen Betrag in nächster Zeit ausführlicher gestallten.


    UPDATE 13.03.2009



    Du schreibst, ab 410€/Jahr müsse man Gewerbe anmelden.
    Bist su sicher?
    Nicht 410€/Monat?
    Wäre meiner Ansicht nach logischer...:biggrin:
  9. nico-stuhlfauth schrieb:
    Du schreibst, ab 410€/Jahr müsse man Gewerbe anmelden.
    Bist su sicher?
    Nicht 410€/Monat?
    Wäre meiner Ansicht nach logischer...:biggrin:


    Das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich, aber es kommt schon so ungefähr hin !
  10. f-bieberstein

    f-bieberstein hat kostenlosen Webspace.

    Also ich würde heutzutage ab den 1.euro schon ein gewerbe anmelden. denn die abmahnanwälte die sich die sich damit ne goldene nase verdienen sind ja mittlerweile weit verbreitet.

    Falls man das nich will, würd ich eben auch zum Finanzamt gehen udn fragen und wenn die einem wat erzählen brauchste kein gewerbe wenn nur so und soviel euro, dann alles schriftlich geben lassen.


  11. f-bieberstein schrieb:
    Also ich würde heutzutage ab den 1.euro schon ein gewerbe anmelden. denn die abmahnanwälte die sich die sich damit ne goldene nase verdienen sind ja mittlerweile weit verbreitet.


    Könntest Du bitte mal näher erklären, wie eine Gewerbeanmeldung vor Abmahnungen schützen soll?
    Es ist wohl eher umgekehrt. Sobald ich gewerblich handele, greift das zusätzlich Wettbewerbsrecht und somit steigt das Risiko, abgemahnt zu werden.

    FF
  12. f-bieberstein

    f-bieberstein hat kostenlosen Webspace.

    Ok abmahnung war das falsche wort in bezug auf gewerbe oder nicht, ich meinte halt stress mim finanzamt weil dich n geldhai oder sonst wer anschwärzt.
    wobei du vor richtigen abmahnungen wegen wettbewerbsrecht oder markenrecht als privtperson nicht mehr geschützt bist als wenn du ein gewerbe hast.

    Aber ich würde trotzdem ein gewerbe anmelden, weil du somit eine absicht hast geld zu verdienen. (Einahmen > Ausgaben) Wenn man nur werbung macht um einen teil der homepage zu finanzieren(also null gewinn) kann es auch als liebhaberei oder hobby angesehen werden, aber ich würde da einfach vorsichtig sein.
    Denn man weiß ja nich wie gut das ganze läuft und sobald du einen cent über den homepagekosten bist machst du gewinn. und wenn einen einer anschwärzen will dann kanns schnell viel viel ärger geben, denn dann ist das steuerhinterziehung.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.8.2009 12:37:58 von f-bieberstein
  13. b********u

    Hallo zusammen,

    Meine erfahrung:
    Ein gewerbe muss immer angemeldet werden sobald es das ziel ist geld zu verdienen.(Was ein Geschäft angeht. Werbung glaub nicht)
    Der UST-freibetrag liegt bei 17.500€/Jahr (erzählte und der Herr beim Gewerbeamt)
    Im Finanzamt haben wir das selbe angesprochen und da wurde uns gesagt: "hmmmm, ja"
    Verdutzte blicke und keine klare antwort. Da machst echt was mit hier unten in der ecke!

    MfG
  14. blunts4you schrieb:

    Der UST-freibetrag liegt bei 17.500€/Jahr (erzählte und der Herr beim Gewerbeamt)

    Da hast Du wohl etwas falschverstanden oder falsch formuliert.
    Einen Umsatzsteuerfreibetrag gibt es nicht. ;)

    FF
  15. b********u

    Ja das hab ich falsch erklärt. Ich meinte das ist die Grenze fürs melden der USt und was drunter ist muss nicht gemeldet werden. :)
  16. e********t

    Du brauchst kein Gewerbeschein bei Werbe einblendungen, du musst 14 sein, und bei Affilinet funktioniert das.
  17. b**********n

    Gewerbeschein ist kein Problem

    einfach zum Ordnungsamt gehen,
    Gewerbeschein für nebenberufliche Tätigkeit beantragen (ein Formular)

    kostet nur einmalig eine Bearbeitungsgebühr (je Stadt unterschiedlich zwischen 20 und 50 Euro)

    in der Steuererklärung eine Seite dazu: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
    fertig

    meist kann man bei Affiliate auch einstellen "auszahlung ohne MwSt"
    dann muss man nichtmal die MwSt beachten, einfach die "Gewinne" in Steuererklärung angeben


  18. businessplan schrieb:

    meist kann man bei Affiliate auch einstellen "auszahlung ohne MwSt"
    dann muss man nichtmal die MwSt beachten, einfach die "Gewinne" in Steuererklärung angeben

    Vorsicht!
    Das geht nur, wenn entweder kein Gewerbe angemeldet ist, oder die Kleingewerberegelung nach §19 UStG in Anspruch genommen wird.

    blunts4you schrieb:

    Ja das hab ich falsch erklärt. Ich meinte das ist die Grenze fürs melden der USt und was drunter ist muss nicht gemeldet werden. :)

    Auch das kann nicht stimmen. Wenn Umsatzsteuer vereinnahmt wird, ist diese auch abzuführen!

    FF


    Beitrag zuletzt geändert: 16.9.2009 10:55:02 von fatfreddy
  19. Hallo, ne Frage zu den Google Ads, muss da auch ein Gewerbe angemeldet werden? Habe ein paar ads geschaltet bis jetzt gibts aber noch kein Geld zu verzeichnen, wann sollte man das Gewerbe anmelden?

    Danke schonmal im Vorraus, :wazzup:
  20. neuesforum schrieb:
    Hallo, ne Frage zu den Google Ads, muss da auch ein Gewerbe angemeldet werden? Habe ein paar ads geschaltet bis jetzt gibts aber noch kein Geld zu verzeichnen, wann sollte man das Gewerbe anmelden?

    Danke schonmal im Vorraus, :wazzup:


    Frag bei deinem Finanzamt nach, bis wieviel du kein Gewerbe benötigst. Sowas ist von mal zu mal etwas unterschiedlich!
  21. b********u

    Also was ich jetzt sicher weiß ist:
    Als Kleingewerbe kann man doch nur die Vorsteuer zahlen und beruft sich auf die Kleinunternehmer regelung.
    Damit fällt schonmal die Mwst weg oder man füllt ein Formular aus wo man darauf besteht Mwst abzugeben damit bekommt man
    die Vorsteuer zurück.

    gruß

    Beitrag zuletzt geändert: 23.9.2009 19:58:32 von blunts4you
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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