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Todesstrafe für Kinderschänder?

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. bewahrer schrieb:
    Das ist Richtig, ich hatte ja lediglich auf einen Beitrag geantwortet.
    Nun sagst du zum Thema Todesstrafe, dass auch unschuldige Hingerichtet werden könnten. Und das niemand das Recht hat diese Entscheidung zu treffen.
    Weitere Meinungen sind dass Lange Haftstrafen "schlimmer" sind als die Todesstrafe.
    Was denkst du welche Lösung die beste ist?
    Ist eine "echte" Lebenslange Strafe nicht genauso Barbarisch wie "schnipp schnapp" oder die Todesstrafe?
    Wie wollen wir unsere Kinder in Zukunft vor rückfälligen Straftätern schützen und gibt es "Abschreckende" Strafen?


    Hab ich eigentlich schon mal irgendwo hier im Thread geschrieben. Im Gegensatz zu Kopf an oder "Schnipp Schnapp" lässt sich eine Haftstrafe bei erwiesener Unschuld aufheben und sich dieser Irrtum zumindest ansatzweise korrigieren. (Auch wenn ein Unschuldiger nach einer so langen Haftstrafe nicht mehr komplett entschädigt werden kann. Von so etwas bleibt sicherlich immer etwas hängen.)

    Ich bin dafür, dass man diese Verbrecher lebenslang und nicht lebenslänglich (15 Jahre) wegsperrt und vor allem die Irrtümer behebt, dass jemand freigelassen wird, der laut Gutachten nicht als "geheilt" gilt.
    Sollte man im Nachhinein, auch aufgrund veränderter Ermittlungstechniken in der Zukunft, die Unschuld erweisen können, dann kann man den Menschen wenigstens den Rest seines Lebens auf freien Fuss setzen.
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  3. b******r

    karpfen schrieb:
    Hab ich eigentlich schon mal irgendwo hier im Thread geschrieben. Im Gegensatz zu Kopf an oder "Schnipp Schnapp" lässt sich eine Haftstrafe bei erwiesener Unschuld aufheben und sich dieser Irrtum zumindest ansatzweise korrigieren. (Auch wenn ein Unschuldiger nach einer so langen Haftstrafe nicht mehr komplett entschädigt werden kann. Von so etwas bleibt sicherlich immer etwas hängen.)

    Ich bin dafür, dass man diese Verbrecher lebenslang und nicht lebenslänglich (15 Jahre) wegsperrt und vor allem die Irrtümer behebt, dass jemand freigelassen wird, der laut Gutachten nicht als "geheilt" gilt.
    Sollte man im Nachhinein, auch aufgrund veränderter Ermittlungstechniken in der Zukunft, die Unschuld erweisen können, dann kann man den Menschen wenigstens den Rest seines Lebens auf freien Fuss setzen.

    Sorry, muss ich überlesen haben...
    Klingt annehmbar!
    Was ist denn mit einem Käuschheitsgürtel? Ok, passt nich in unsere Zeit - aber sehr wirkungsvoll.
    Oder Elektrische Fußfesseln - beides könnte bei (geheilten) Tätern eine sinnvolle, wenn auch z.T etwas antiquare Möglichkeit sein...
    Und ist auch nicht so "entgültig".
  4. Ich bleibe bei meiner Ansicht, wir sind ein Rechtsstaat und haben uns über Jahrhunderte bemüht, solche Methoden abzuschaffen.
  5. kalinawalsjakoff

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    Manchmal würde ich auch Gutachter oder die Psychologen wegsperren wenn die meinen "Der Verbrecher ist geheilt und kann Hafturlaub kriegen oder Freigelassen werden" und der Verbrecher wird nach einer gewissen Zeit wieder rückfällig. Meiner Meinung sind gerade Sexualstraftäter für mich tickende Zeitbomben. Es gibt für solche Leute immer einen Grund daß sie pädophil sind oder vergewaltigen und ich denke, ohne irgendjemanden diskriminieren zu wollen, daß man diesen Trieb nicht wirklich ausschalten kann, sei es mit Hilfe der Psychologie oder mit Medikamenten.

    Es gibt so einen Film der heißt "Einer flog übers Kukuksnest". Da geht es darum, daß ein Mann, ein mehrmals verurteilter "Verbrecher" der jemanden niedergeschlagen hatte und etliche Diebstähle aufm Kerbholz hatte in eine Psychatrie eingewiesen wird. Dort freundet er sich mit den dortigen "Insassen" an und versucht denen das leben dort angenehmer zu machen. Er mutiert dort quasi zum Rebellen. Es wird wirklich gut gezeigt, wie man gewisse Behandlungsmethoden an ihm durch zieht (beispielsweise die Elektroschocktherapie) und daß das alles eigentlich nicht wirklich hilft und ihn im seinen Tun Rebellion zu üben eigentlich bestärkt.
  6. Wenn man bedenkt, daß ein Gefängnisplatz den Steuerzahler im Monat runde 10.000 Euro kostet und wenn man dann noch in den vordergrund stellt, daß diese triebtäter den kindern das ganze leben versauen, kann ich die todesstrafe nur für richtig sehen.
  7. bewahrer schrieb:
    Sorry, muss ich überlesen haben...
    Klingt annehmbar!
    Was ist denn mit einem Käuschheitsgürtel? Ok, passt nich in unsere Zeit - aber sehr wirkungsvoll.
    Oder Elektrische Fußfesseln - beides könnte bei (geheilten) Tätern eine sinnvolle, wenn auch z.T etwas antiquare Möglichkeit sein...
    Und ist auch nicht so "entgültig".


    Ich sehe, du hast meinen Gedankengang jetzt verstanden :smile:
    Keuschheitsgürtel ist tatsächlich antiquar würde aber meiner Meinung nach nicht wirklich was bringen. Das einzige was er verhindern kann ist die Durchführung des "normalen" Geschlechtsaktes. Nicht aber die einer sexuellen Handlung, denn du weisst ja sicherlich, dass man dafür auch andere Körperteile hernehmen kann. Für das Kind ist es also so gesehen wahrscheinlich gleich traumatisch, wie der sexuelle Akt durchgeführt worden ist. Man muss vielleicht wirklich "nur" überdenken, wie solche Gutachten für einen "Heilungsprozess" durchgeführt werden.
  8. g********e

    Der Vater eines Jugendreundes war Lehrer. Ein Mädchen aus seiner Klasse hat ausgesagt, er habe sie mißbraucht. Er hat seine Unschuld beteuert und gekämpft, bis er nicht mehr konnte und sich erhängt hat.
    Nach seinem Tod hat das Mädchen gestanden, daß sie "ihm eins auswischen" wollte, weil er ihr eine schlechte Note gegeben hat.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.5.2009 15:21:08 von greenslade
  9. u**r

    Ich bin eigentlich absolut gegen die Todesstrafe. Sicher würde ich am liebsten den Kerl am nächsten Baum hängen sehen. Aber gibt es eine 100%ige Schuldzuweisung. Wieviele Unschuldige mußten schon daran glauben, weil einige Zeugen glauben den erkandt zu haben.

    Wenn man es zu 100% feststellen könnte - wäre der Galgen schon gerichtet.
  10. Irgendwie schon deprimierd, dass die thread regelmäßig rausgekrammt wird.

    Nochmal kurz warum ich dgegen bin:


    <-- ausgangspunkt-->

    Kinderschänder --> angeborenes bzw. psychisch bedingtes fehlverhalten/ krankheit
    Kinderschänder --> Personengruppe

    <-- schlussfolgerung-->

    Personengruppe die Lebensberechtigung entziehen --> zerstören der grundrechte
    Staat in dem personengruppen kein recht auf leben hat --> kein staat (siehe definition staat; z.B. 3. reich wäre dafür das berühmteste bsp.)

    <-- zusammfassung -->
    eine Personengruppe hat kein recht uf leben --> wer hat eigentlich das recht auf leben?

    <-- abschließende worte -->

    Da die Totesstraffe ein sehr beliebtes Thema von rechten Gruppen ist (irgendwie möchte man j wieder die berechtigung zum sinnlosen morden erhalten) bin ich der Meinung, dass ein Mod diesen Thread einfach mal schließt. Es wurde alles gesagt, was zum Thema gesagt werden SOLLTE. Vermeiden wir einfach das noch mehr hinzukommt.

    -_-
  11. b******r

    goldeneye schrieb:

    &lt;-- zusammfassung -->
    eine Personengruppe hat kein recht uf leben --> wer hat eigentlich das recht auf leben?



    Ok, habe meine Meinung aufgrund einiger guter Argumente hier geändert.
    Aber - es ist doch gängige Praxis Leute wegen ihrer Taten langfristig in ihren Rechten einzuschränken.
    Fahre ich dauernd zu schnell, kann mir der Lappen für immer abgenommen werden.
    Hast du mal Mist gebaut, bekommst du keinen Waffenschein.
    Bist du überführter Hacker, darfst du keinen PC benutzen.

    Aber, vergehst du dich an Kindern - bist du ein armer Kranker... Jeder weiß das es immer ein Teil von dir ist - aber irgend so ein "toller" Psychologe erklärt dich als geheilt, und du bekommst einen Job als Kindergärtner...
    Auch wenn es eine Krankheit sein sollte - Konsequenzen müssen sein.
    Also Lebenslang weg!
    Todesstrafe geht nicht, die Möglichkeit das der Täter doch unschuldig ist sollte man nicht ausschließen.
    Aber es kann nicht sein das diese Ar...gesichter wieder freigelassen werden weil sie Geheilt sind. Und wenn doch - muss der Psychologe welcher gesagt hat "der ist geheilt", gleich mit in den Knast.

    Eine Grausamkeit als Krankheit durchgehen zu lassen ist eine Frechheit gegenüber der geschändeten Kinder.



    Der Thread sollte nicht geschlossen werden. Es reicht schon das der Staat die Augen verschließt indem er Sperren einrichten will. Wir müssen die Augen deshalb nicht verschließen.
  12. webdesignerin

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    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hi

    Ich bin der Meinung dass...

    1. KEINEM Mensch das Recht obliegt über Leben oder Tod zu entscheiden
    (Ausnahmefälle sind hierbei, finde ich, z.B. Sterbehilfe auf Wunsch des Betroffenen hin)

    2. Ein Leben mit seelischen "Qualen" oder "Sinnlosigkeit" viel schlimmer ist, als ein normales mit einem kurzen Prozess am Ende.


    Anstatt darüber nachzudenken, die Täter in Therapien zu stecken oder mickrige Haftstrafen zu vollstrecken - bei der dann die Hälfte wegen guter Führung viel früher rauskommt - sollte man darüber nachdenken, lebenslange bzw. SEHR lange Haftstrafen (25 Jahre) in derartigen Fällen mit nachweislicher besonderer Härte zu verhängen, bei denen es KEINE Möglichkeiten der frühzeitigen Entlassung gibt.

    Es wäre in Ordnung, wenn der Täter psychologisch betreut werden würde - in vielen Fällen hilft das ja wirklich - aber viel wichtiger ist, dass es keine Todesstrafe, sondern sehr lange Haftstrafen ohne vorzeitge Entlassung gibt und keiner wegen Unzurechnungsfähigkeit davon kommt.


    MfG
    Webdesignerin :angel:
  13. b******r

    webdesignerin schrieb:
    Hi

    Ich bin der Meinung dass...

    1. KEINEM Mensch das Recht obliegt über Leben oder Tod zu entscheiden
    (Ausnahmefälle sind hierbei, finde ich, z.B. Sterbehilfe auf Wunsch des Betroffenen hin)

    2. Ein Leben mit seelischen "Qualen" oder "Sinnlosigkeit" viel schlimmer ist, als ein normales mit einem kurzen Prozess am Ende.


    Anstatt darüber nachzudenken, die Täter in Therapien zu stecken oder mickrige Haftstrafen zu vollstrecken - bei der dann die Hälfte wegen guter Führung viel früher rauskommt - sollte man darüber nachdenken, lebenslange bzw. SEHR lange Haftstrafen (25 Jahre) in derartigen Fällen mit nachweislicher besonderer Härte zu verhängen, bei denen es KEINE Möglichkeiten der frühzeitigen Entlassung gibt.

    Es wäre in Ordnung, wenn der Täter psychologisch betreut werden würde - in vielen Fällen hilft das ja wirklich - aber viel wichtiger ist, dass es keine Todesstrafe, sondern sehr lange Haftstrafen ohne vorzeitge Entlassung gibt und keiner wegen Unzurechnungsfähigkeit davon kommt.


    MfG
    Webdesignerin :angel:

    :thumb:das ist mal eine gute Aussage!
    aber wie bringen wir die Richter dazu so zu urteilen?


    EDIT zum Post unter diesem:
    Anders ist die Regierung auf das neue Gesetz zur Überwachung von Kinderpornographie ja auch nicht gekommen.

    Und was soll dieses Gesetz bringen? - Antwort hier: http://www.lima-city.de/thread/petition-gegen-die-internetzensur-der-bundesregierung


    Beitrag zuletzt geändert: 7.5.2009 18:36:24 von bewahrer
  14. webdesignerin

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    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    Nun, Richter kann man zu Nichts bringen. Sie sind nur die Ausührenden. Das war schon immer so und wird auch so bleiben. Viel wichtiger ist doch das Volk - die Auftraggeber - ohne das der Richter auch Nichts wäre! Ergo rate ich ALLEN Betroffenen: Bei Härtefällen bis in die höchste Instanz gehen und (das gilt auch für Nicht-Betroffene) Unterschriften sammeln, Aktionsstände machen und Aufmerksamkeit erregen. Anders ist die Regierung auf das neue Gesetz zur Überwachung von Kinderpornographie ja auch nicht gekommen.

    MfG
    Webdesignerin :angel:
  15. Anders ist die Regierung auf das neue Gesetz zur Überwachung von Kinderpornographie ja auch nicht gekommen.


    vielleicht ist jetzt eher der ansatz, was man dagegen machen soll, auch wenn ich denke, dass einige frauen in unserer bürokratiewelt angst um ihre posten haben und deshalb blind mit unüberlegten aktionen umsichwerfen.

    Als weiteres ist deine formolierung teilweise nicht genau genug:
    es gibt kein gesetz was kinderpornographie überwacht. es gibt nur eine sperre, damit man sie nicht ansehen kann. da du dich ja mit webseiten auskennst wirst du selber wissen, dass man nicht alzulange braucht, um die sperre zu umgehen...

  16. webdesignerin schrieb:
    Nun, Richter kann man zu Nichts bringen. Sie sind nur die Ausührenden. Das war schon immer so und wird auch so bleiben. Viel wichtiger ist doch das Volk - die Auftraggeber - ohne das der Richter auch Nichts wäre!


    Der Richter muss sich jedoch an die Gesetze halten und diese Gesetze macht die Regierung. Auch wenn diese vom Volk gewählt wird, stehen die Gesetze schon fest. Und diese sorgen dafür, dass der Richter keine sehr langen Strafen verhängen kann. Und man sieht doch wie sehr das Volk die Gesetze beeinflusst: Obwohl längere Strafen sehr sinnvoll sind und das Volk auch mehrmals dieses Thema deutlich gemacht hat, hat die Regierung (meines Wissens) noch kein Gesetz in Planung, das eine nennenswerte Erhöhung der Maximalstrafe beeinhaltet. Und man sehe sich doch die Inhaftierten an: Ein Raum mit allen was man zum leben braucht, tägliche Mahlzeiten. Manche Leute die auf der Straße leben haben einen deutlichen niedrigeren Lebensstandard als SCHWERVERBRECHER! Ich denke dass das Volk in diesem Staat nur sehr wenig zu sagen hat. Es kann zwar die Entscheidung der Politiker beeinflussen doch festlegen kann es nichts!
  17. webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

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    Hallo

    Nun, da magst Du Recht haben, dass ich dass etwas ungenau formuliert habe, aber jeder weiß ja was gemeint ist und ich wollte auch nicht viele Worte darüber verlieren, da das ja ein anderes Thema in einem anderen Thread ist.


    Doch auch ich finde Deine Aussage "vielleicht ist jetzt eher der Ansatz, was man dagegen machen soll" sehr ungenau und vage. Mein Beispiel IST ja bereits eine Möglichkeit was man dagegen machen kann - Abschreckung durch höhere Strafen. Letztendlich aber wird es, um noch einmal auf die Sperre der Kinderpornographie im Internet zurückzukommen, niemals aufhören derartige Verbrechen zu geben. das abgrundtiefe Böse und Perverse liegt ebenso in der Natur des Menschen wie das Gute und Reine. Man kann einzig und allein präventiv agieren und die Quote derartiger Vorfälle durch härtere Bestrafungen, bessere Maßnahmen und höherer Aufmerksamkeit der Polizei mindern. Doch vorsicht, hier sind wir auch bald wieder beim Thema "Überwachungsstaat" unter dem halbwegs berechtigten Vorwand der Kontrolle der Kinderpornografie.

    Und wie im Internet so auch im echten Leben. Es wird für Kriminelle immer alternative Quellen für ihre Verbrechen geben. Die Kunst liegt ja darin, dass Gesetz endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen. Im Moment hängt es ja einfach in zu vielen Dingen nach...


    MfG
    Webdesignerin :angel:
  18. m******s

    Aber - es ist doch gängige Praxis Leute wegen ihrer Taten langfristig in ihren Rechten einzuschränken.
    Fahre ich dauernd zu schnell, kann mir der Lappen für immer abgenommen werden.
    Hast du mal Mist gebaut, bekommst du keinen Waffenschein.
    Bist du überführter Hacker, darfst du keinen PC benutzen.


    Der Mensch hat nuveräußerliche Grundrechte, in verschiedener Gewichtung. Jedes "Fehlverhalten" hat eine Strafe zur Folge, die diese Rechte einschränkt - allerdings gilt in einem Rechtsstaat (wo die Diskussion ihren Sinn verliert, denn schließlich leben wir nicht in einem solchen) der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
    D.h. die Frage ist hier nicht, ob man Fehlverhalten bestrafen soll, sondern, welche Strafen verhältnismäßig sind. Das Grundrecht auf Leben ist aber eines, was einem nicht genommen werden (können) darf. Denn Strafen sollen immer eine Besserung desjenigen herbeiführen, und tun das auch nicht selten, aber die Todesstrafe tut das eben nicht.

    Aber, vergehst du dich an Kindern - bist du ein armer Kranker... Jeder weiß das es immer ein Teil von dir ist - aber irgend so ein "toller" Psychologe erklärt dich als geheilt, und du bekommst einen Job als Kindergärtner...


    Naja, Kindergärtner muss nicht sein, aber es muss in jedem Fall die Chance auf Rehabilitation geben.

    mifa schrieb:
    Ein Raum mit allen was man zum leben braucht, tägliche Mahlzeiten. Manche Leute die auf der Straße leben haben einen deutlichen niedrigeren Lebensstandard als SCHWERVERBRECHER!


    Siehe Grnudrechte. Die haben auch Obdachlose. Von der Gesetzeslage ist es eigentlich klar: Jeder Obdachlose, der einen schlechteren Lebensstandard als ein Inhaftierter hat, hat das Recht, Hilfe vom staat zu beantragen und seinen Lebensstandard zu verbessern. Viele Obdachlose wollen das aber nicht.

    bewahrer schrieb:
    Auch wenn es eine Krankheit sein sollte - Konsequenzen müssen sein.


    Meine Ansichten zu dem Thema sind deutlich: Rechte und Pflichten sind in beide Richtungen fest aneinander gekoppelt.
    Das heisst, solange "kranke" in diesem Staat nicht die gleichen Rechte haben, wie jeder, sind sie auch nicht an die gleichen Pflichten gebunden.
    Davon sind wir aber noch weit entfernt. Du kannst nicht einerseits willkürlich einen Teil der Gesellschaft für Krank erklären, weil dir das so passt, ihnen ihre Rechte entziehen und sie diskriminieren, und andererseits erwarten, dass sie sich an die gleichen Regeln wie alle halten.

    Im Umkehrschluss bedeutet das auch: Gib ihnen die gleichen Rechte und sie müssen sich an die gleichen Pflichten binden.

    Das Fazit ist, dass man erst, wenn man nicht mehr von einer Krankheit spricht, auch "normale" Konsequenzen erwarten kann. Aber jeder, der "krank" ist, kann auhc "geheilt" werden und ein funktionierender Teil der Gesellschaft sein. Wenn ein Arzt also die Macht hat, jemanden als "krank" zu erklären, muss er auch die Macht haben, ihn als "gesund" zu deklarieren.
  19. kalinawalsjakoff

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    Der Mensch hat nuveräußerliche Grundrechte, in verschiedener Gewichtung. Jedes "Fehlverhalten" hat eine Strafe zur Folge, die diese Rechte einschränkt - allerdings gilt in einem Rechtsstaat (wo die Diskussion ihren Sinn verliert, denn schließlich leben wir nicht in einem solchen) der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
    D.h. die Frage ist hier nicht, ob man Fehlverhalten bestrafen soll, sondern, welche Strafen verhältnismäßig sind. Das Grundrecht auf Leben ist aber eines, was einem nicht genommen werden (können) darf. Denn Strafen sollen immer eine Besserung desjenigen herbeiführen, und tun das auch nicht selten, aber die Todesstrafe tut das eben nicht.


    Ich denke ein Mensch, der Kinder misßbraucht und damit quält, ist eher triebgestört. Und Triebe die in solchem Ausmaß hervortreten, sollten durch eine Behandlung unterbunden werden. Es hilft nix, wenn solche Menschen in den Knast oder eine geschlossene Anstalt kommen und dort von Psychologen beschwatzt werden um ihre Triebe zu verleugnen.

    Es müssen schon gravierendere Dinge sein, damit solche Leute mitkriegen, daß sie etwas falsch gemacht haben. Es gibt durchaus Präparate, die gewisse Hormone im Körper ersetzen oder deren Bildung unterdrücken und damit spezielle Triebe ausschalten. Ja das ist jetzt ne Medizinische Lösung. Sorry Männer ne krasse Lösung ist auch, daß eine Sterilisation bzw Kastration der Triebtäter in Frage kommen könnte, eher letzteres wohl, denn im Hoden und in der Prostata des Mannes werden Sexualhormone gebildet die den Trieb steuern.

    Das könnte man durchaus als Alternative zur Exekution von Verbrechern nehmen, als dauerhaften hinweis zu ihrem fehlverhalten.
  20. kalinawalsjakoff schrieb:

    Der Mensch hat nuveräußerliche Grundrechte, in verschiedener Gewichtung. Jedes "Fehlverhalten" hat eine Strafe zur Folge, die diese Rechte einschränkt - allerdings gilt in einem Rechtsstaat (wo die Diskussion ihren Sinn verliert, denn schließlich leben wir nicht in einem solchen) der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
    D.h. die Frage ist hier nicht, ob man Fehlverhalten bestrafen soll, sondern, welche Strafen verhältnismäßig sind. Das Grundrecht auf Leben ist aber eines, was einem nicht genommen werden (können) darf. Denn Strafen sollen immer eine Besserung desjenigen herbeiführen, und tun das auch nicht selten, aber die Todesstrafe tut das eben nicht.


    Ich denke ein Mensch, der Kinder misßbraucht und damit quält, ist eher triebgestört. Und Triebe die in solchem Ausmaß hervortreten, sollten durch eine Behandlung unterbunden werden. Es hilft nix, wenn solche Menschen in den Knast oder eine geschlossene Anstalt kommen und dort von Psychologen beschwatzt werden um ihre Triebe zu verleugnen.

    Es müssen schon gravierendere Dinge sein, damit solche Leute mitkriegen, daß sie etwas falsch gemacht haben. Es gibt durchaus Präparate, die gewisse Hormone im Körper ersetzen oder deren Bildung unterdrücken und damit spezielle Triebe ausschalten. Ja das ist jetzt ne Medizinische Lösung. Sorry Männer ne krasse Lösung ist auch, daß eine Sterilisation bzw Kastration der Triebtäter in Frage kommen könnte, eher letzteres wohl, denn im Hoden und in der Prostata des Mannes werden Sexualhormone gebildet die den Trieb steuern.

    Das könnte man durchaus als Alternative zur Exekution von Verbrechern nehmen, als dauerhaften hinweis zu ihrem fehlverhalten.


    keine schöne vorstellung aber bin ich mit einverstanden.
    aber das dürfte nicht -wie vorhin bereits beschrieben- auf eine definierbare Persongruppe sondern nur für einzeltäter möglich sein.

    bin da nen bissel kleinkarriert, aber wenn sich die NPD die ausrottung einer personengruppe auf die fahnen schreibt möchte ich zumindest dagegnhalten.

    Hier wäre jetzt aber die frage wonach du urteilen würdest, ab wann "bestraft" wird und wann nicht...
  21. kalinawalsjakoff

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    Also für mich ist schon ein Triebtäter, der einmal ein Kind mißbraucht hat. Für einen Triebtäter gibt der Mißbrauch eine art "Kick" so wie für den Frogensüchtigen ne Dosis Herion nen Kick ausmacht. Es ist auf der einen Seite der Nervenkitzel etwas verbotenes zu tun und auf der anderen Seite Macht über jemanden auszuüben, der sich nicht wehren kann. Und wenn man das einmal erlebt hat, kaommt man nicht so schnell wieder davon los.

    Sofern es bewiesen ist, daß ein Mann ein Kind mißbraucht hat, dann einfach ab das teil zwischen den Beinen so daß er nicht mehr auf dumme Gedanken kommen kann.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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