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Emulatoren, legal oder nicht?

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  1. Autor dieses Themas

    memeshark

    Kostenloser Webspace von memeshark

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    Hi erstmal!

    Jeder kennt ja von euch sicher Emulatoren, mit denen man Spieleatomatenklassiker wie Pacman und Co spielen kann. Da ja nicht jeder Platz für einen Spieleautomaten hat, ist es ja eine ganz nette Sache. Jetzt ist meine Frage ob es überhaupt legal ist? Also bei spielen bin ich mir ja bewusst das diese illegal sind wenn man sich diese runterläd aber wie ist es bei Emulatoren. Mache ich mich Strafbar wenn ich mit ein paar Freunden eine Seite eröffne wo es die zu runterladen gibt (keine Spiele).
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  3. hackyourlife

    Moderator Kostenloser Webspace von hackyourlife

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    Emulatoren verbreiten: das muss laut der Lizenz des jeweiligen Emulators erlaubt sein.
    Aber auch wenn du die Emulatoren verbreiten darfst ist es für dich mit Sicherheit weniger Aufwand, wenn du auf die (Projekt-)Seiten der jeweiligen Emulatoren verlinkst, da du sonst immer schauen müsstest, dass du auch aktuelle Versionen bereithältst.

    Beitrag zuletzt geändert: 29.1.2014 21:22:37 von hackyourlife
  4. Selbst wenn du einen eigenen Emulator programmieren würdest, der ein altes Computersystem emuliert, wäre das vollkommen legal. Es ist schließlich deine eigene Kreation.

    Zu bestehenden Emulatoren hat hackyourlife bereits das wesentliche gesagt.
  5. Autor dieses Themas

    memeshark

    Kostenloser Webspace von memeshark

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    Danke hat mir geholfen
  6. Emulatoren sind grundsätzlich legal (solange du nicht die Rechte & Bedienungen des Herstellers verletzt).

    Das laden der Spieldateien (ROMs o.ä.) ist *eigentlich* nur erlaubt, wenn du das Spiel für die Plattform des Emulators als boxed Version besitzt (rechtlich brauchst da glaub ich sogar nen Kaufnachweis), penibel wirds auch bei den BIOS- Versionen, sofern benötigt - die *darfst* du auch nur laden, wenn du die Konsole besitzt für welche du den Emulator einsetzen willst (im Original durfte man die BIOS-Dateien ja nur selbst vom Gerät slipstreamen, erstellen, damit es *legal* war). Ist allerdings eher ne Grauzone (in Deutschland zumindest).. solang du die Finger von BIOS/ROMs lässt und diese auf der Seite nicht zum Download bereitstehen, sollte es somit keine Probleme geben.
  7. h***e

    proxymity schrieb:
    Emulatoren sind grundsätzlich legal (solange du nicht die Rechte & Bedienungen des Herstellers verletzt).

    Das laden der Spieldateien (ROMs o.ä.) ist *eigentlich* nur erlaubt, wenn du das Spiel für die Plattform des Emulators als boxed Version besitzt (rechtlich brauchst da glaub ich sogar nen Kaufnachweis), penibel wirds auch bei den BIOS- Versionen, sofern benötigt - die *darfst* du auch nur laden, wenn du die Konsole besitzt für welche du den Emulator einsetzen willst (im Original durfte man die BIOS-Dateien ja nur selbst vom Gerät slipstreamen, erstellen, damit es *legal* war). Ist allerdings eher ne Grauzone (in Deutschland zumindest).. solang du die Finger von BIOS/ROMs lässt und diese auf der Seite nicht zum Download bereitstehen, sollte es somit keine Probleme geben.



    Manche Spiele werden auch kostenlos und Legal zum download angeboten.
    Die alten Spiele bringen den Herstellern kein geld mehr darum werden sie verschenkt.
  8. hpage schrieb:
    proxymity schrieb:
    Emulatoren sind grundsätzlich legal (solange du nicht die Rechte & Bedienungen des Herstellers verletzt).

    Das laden der Spieldateien (ROMs o.ä.) ist *eigentlich* nur erlaubt, wenn du das Spiel für die Plattform des Emulators als boxed Version besitzt (rechtlich brauchst da glaub ich sogar nen Kaufnachweis), penibel wirds auch bei den BIOS- Versionen, sofern benötigt - die *darfst* du auch nur laden, wenn du die Konsole besitzt für welche du den Emulator einsetzen willst (im Original durfte man die BIOS-Dateien ja nur selbst vom Gerät slipstreamen, erstellen, damit es *legal* war). Ist allerdings eher ne Grauzone (in Deutschland zumindest).. solang du die Finger von BIOS/ROMs lässt und diese auf der Seite nicht zum Download bereitstehen, sollte es somit keine Probleme geben.



    Manche Spiele werden auch kostenlos und Legal zum download angeboten.
    Die alten Spiele bringen den Herstellern kein geld mehr darum werden sie verschenkt.


    Natürlich ausgeschlossen denen ;) die Quake Engine ist ja bspw. inkl. deren Spiele auch offen, betrifft dann auch die alten Games.. aber dennoch ist es halt eine Grauzone.. der Staat lässt sich kein Geschäft entgehen :P
  9. Hallo :wave:

    Es ist zwar nicht die feine Art das zu sagen, aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. So funktioniert eben Abandonware. Es interessiert einfach niemanden ob du jetzt ein 15 Jahre altes Spiel, das nur auf einer Konsole läuft, die nicht mehr im Handel erhältlich ist, genauso wenig wie das Spiel, emulierst. Dafür können die Leute ihre Kindheitserinnerungen nochmal sehen.

    Vor allem nicht wenn du vor 15 Jahren dafür bezahlt hast.

    Beispiel: Viele Gameboy cartridges haben schon vor Ewigkeiten den Geist aufgegeben (wusstet ihr, dass in den Dingern Batterien sind?). Dann ist man quasi gezwungen die Spiele auf einem Android Smartphone zu emulieren..


    mfg :wave:
  10. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Bei Open Source Emulatoren, beispielsweise DosBox, ist es rechtlich unbedenklich, wenn du diese auf deiner Homepage zum Download anbietest. Bist du dir nicht ganz sicher, ob ein Emulator Open Source ist, dann gibt es natürlich die Möglichkeit, daß du an irgend einer Stelle deiner Homepage auf die Herstellerseite des betreffenden Emulators verlinkst und dazu schreibst, daß dort der entsprechende Emulator gedownloadet oder erworben werden kann. Das ist denke ich die rechtlich unbedenklichste Variante. Niemand wird dir verbieten können, auf deiner Website eine Art Testbericht mit Beschreibung oder Rezension des jeweiligen Programms zu verfassen und dann einen Link zur Anbieterseite zu setzen. Achte nur darauf, daß du nur Tatsachen in deinen Bericht schreibst und deine Meinung möglichst neutral verfasst.

    Bei OpenSource ist es sogar erwünscht, wenn du die auf irgendeine Weise weiterverbreitest oder zum Emulator noch ein paar mehr Funktionen einfügst.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.2.2014 13:01:13 von kalinawalsjakoff
  11. kalinawalsjakoff schrieb:
    Bei Open Source Emulatoren, beispielsweise DosBox, ist es rechtlich unbedenklich, wenn du diese auf deiner Homepage zum Download anbietest. Bist du dir nicht ganz sicher, ob ein Emulator Open Source ist, dann gibt es natürlich die Möglichkeit, daß du an irgend einer Stelle deiner Homepage auf die Herstellerseite des betreffenden Emulators verlinkst und dazu schreibst, daß dort der entsprechende Emulator gedownloadet oder erworben werden kann. Das ist denke ich die rechtlich unbedenklichste Variante. Niemand wird dir verbieten können, auf deiner Website eine Art Testbericht mit Beschreibung oder Rezension des jeweiligen Programms zu verfassen und dann einen Link zur Anbieterseite zu setzen. Achte nur darauf, daß du nur Tatsachen in deinen Bericht schreibst und deine Meinung möglichst neutral verfasst.

    Bei OpenSource ist es sogar erwünscht, wenn du die auf irgendeine Weise weiterverbreitest oder zum Emulator noch ein paar mehr Funktionen einfügst.

    Falsch. Open Source im Sinne von "ich kann den Code sehen" heißt nicht gleich, dass ich damit alles machen darf, was ich möchte. Für viele OpenSource-Projekte gibt es zum Beispiel Dual-Licensing (heißt zum Beispiel, dass Privatanwender alles damit machen dürfen, sobald es aber um kommerzielle Einsatzzwecke geht muss man eine Lizenz kaufen). Diese Art der Open Source wird oft auch als "Shared Source" bezeichnet.

    Des weiteren ist es je nach Lizenz eben nicht erlaubt, den Code "auf irgendeine Weise weiter zu verbreiten", denn oftmals muss man Namen nennen und Verlinkungen einfügen.

    Bevor du also Emulatoren zum Download anbietest lies dir deren Lizenz durch.

    Zum Thema legal oder nicht legal kann dir nur ein Anwalt eine verbindliche Antwort geben, auch wenn der wohl nur das gleiche sagen wird, wie es hier schön erwähnt wurde. Wenn du dir also wirklich noch unsicher bist solltest du einen solchen aufsuchen.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.2.2014 14:31:10 von tchab
  12. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    tchab schrieb:
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Bei Open Source Emulatoren, beispielsweise DosBox, ist es rechtlich unbedenklich, wenn du diese auf deiner Homepage zum Download anbietest. Bist du dir nicht ganz sicher, ob ein Emulator Open Source ist, dann gibt es natürlich die Möglichkeit, daß du an irgend einer Stelle deiner Homepage auf die Herstellerseite des betreffenden Emulators verlinkst und dazu schreibst, daß dort der entsprechende Emulator gedownloadet oder erworben werden kann. Das ist denke ich die rechtlich unbedenklichste Variante. Niemand wird dir verbieten können, auf deiner Website eine Art Testbericht mit Beschreibung oder Rezension des jeweiligen Programms zu verfassen und dann einen Link zur Anbieterseite zu setzen. Achte nur darauf, daß du nur Tatsachen in deinen Bericht schreibst und deine Meinung möglichst neutral verfasst.

    Bei OpenSource ist es sogar erwünscht, wenn du die auf irgendeine Weise weiterverbreitest oder zum Emulator noch ein paar mehr Funktionen einfügst.

    Falsch. Open Source im Sinne von "ich kann den Code sehen" heißt nicht gleich, dass ich damit alles machen darf, was ich möchte. Für viele OpenSource-Projekte gibt es zum Beispiel Dual-Licensing (heißt zum Beispiel, dass Privatanwender alles damit machen dürfen, sobald es aber um kommerzielle Einsatzzwecke geht muss man eine Lizenz kaufen). Diese Art der Open Source wird oft auch als "Shared Source" bezeichnet.

    Des weiteren ist es je nach Lizenz eben nicht erlaubt, den Code "auf irgendeine Weise weiter zu verbreiten", denn oftmals muss man Namen nennen und Verlinkungen einfügen. Damit verändert er das Programm nicht selbst und verbreitet es auch nicht auf eigenen Wegen breiter. Er hilft nur dabei, daß das jeweilige Programm schneller für andere Zugänglich wird und trägt damit zur Meinungsbildung bei.

    Und viele Open Source Projekte leben gerade von aktiven Communities, die Plugins und Code beisteuern, oder eben alles auf eigenen Systemen austesten und Feedback geben.

    Bevor du also Emulatoren zum Download anbietest lies dir deren Lizenz durch.

    Zum Thema legal oder nicht legal kann dir nur ein Anwalt eine verbindliche Antwort geben, auch wenn der wohl nur das gleiche sagen wird, wie es hier schön erwähnt wurde. Wenn du dir also wirklich noch unsicher bist solltest du einen solchen aufsuchen.


    Kann sein, daß die Verbreitung von Open Source an gewisse Richtlinien geknüpft ist, von mir aus auch an Namensnennung des ursprünglichen Autors. Aber auf jeden Fall kann der Threadersteller auf seiner Homepage, oder in einem Forum eine Linksammlung einfügen, die auf entsprechende Software oder Emulastoren verweist, das gepaart mit Testberichten oder Rezensionen. Zumindestens da bewegt er sich in keiner Grauzone.

    Gerade bei Testberichten oder Meinungsäußerungen zu einem Programm so nach dem Motto "Dosbox find ich nicht wirklich toll weil diese oder jene Funktion fehlen" oder in der Art gehörts zum guten Ton auch einen Verweis auf die Projekthomepage zu geben.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.2.2014 23:44:36 von kalinawalsjakoff
  13. kalinawalsjakoff schrieb:
    Bei Open Source Emulatoren, beispielsweise DosBox, ist es rechtlich unbedenklich, wenn du diese auf deiner Homepage zum Download anbietest.

    Falsch! es mag sein,daß der Emilator unter einer entsprechenden Lizenz veröffentlicht wurde. Das heißt aber nicht zwangsläufig, daß dieser Emulator rechtlich unbedenklich ist. Ist z.B. das ursprüngliche Betriebssystem der Konsole nicht open Source, ist es rechtlich fraglich, ob die Nachbildung dessen Funktionen durch einen Emulator rechtlich abgesichert ist. vermutlich ist das sogar eher unwahrscheinlich. Recht ist manchmal komplizierter, als persönliches Bauchgefühl. :wink:

    Insofern ist "open source" bei den Emulatoren, was die rechtliche Wertung betrifft, eher zweitrangig.

    Hinzu kommen die Spiele,, die mit dem Emulator zur Ausführung kommen. Auch hier ist die rechtliche Seite recht komplex. dummerdings sind die Nutzungsbedingungen für alte Konsolenspiele heute kaum noch im Netz verfügbar. Vermutlich waren sie aber derart gestaltet, daß der Käufer das Spiel auf der entsprechenden Konsole nutzen durfte. dies nu als zusätzliche, rein theoretische Betrachtung, denn niemand, der so ein Spiel gebaucht erworbben hat, hat sich den Nutzungsbedingungen des Anbieters unterworfen. Drüber nachdenken sollte man trotzdem.


    Bist du dir nicht ganz sicher, ob ein Emulator Open Source ist, dann gibt es natürlich die Möglichkeit, daß du an irgend einer Stelle deiner Homepage auf die Herstellerseite des betreffenden Emulators verlinkst und dazu schreibst, daß dort der entsprechende Emulator gedownloadet oder erworben werden kann. Das ist denke ich die rechtlich unbedenklichste Variante. Niemand wird dir verbieten können, auf deiner Website eine Art Testbericht mit Beschreibung oder Rezension des jeweiligen Programms zu verfassen und dann einen Link zur Anbieterseite zu setzen. Achte nur darauf, daß du nur Tatsachen in deinen Bericht schreibst und deine Meinung möglichst neutral verfasst.

    *hüstl* Ein Link mit Downloadhinweis auf ein illegales Produkt manifestiert die Haftung des Webseitenbetreibers. Ich vermute, Du beziehst dich mit deiner Formulierung "Testbericht" auf das bekannte Heise-Urteil. dem zu folgen ist einem privaten Websitebetreiber nicht zu empfehlen! Eventuell bekommt er, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, in irgendeiner Instanz Recht. Das mag sein. Der Weg dorthin ist aber im Zweifelsfalle sehr Zeit und kostenintensiv. Darauf sollte man ihn zumindest hinweisen. :wink:


    Bei OpenSource ist es sogar erwünscht, wenn du die auf irgendeine Weise weiterverbreitest oder zum Emulator noch ein paar mehr Funktionen einfügst.

    Noch ein Satz, den man nicht unkommentiert stehen lassen kann. Manchmal/häufig ist es so, wie Du es sagst. Eine Rechtssicherheit gibt es dafür aber nicht! Es gibt z.B. durchaus open source Lizenzen, die eine Modifikation explizit verbieten.


    Es ist grob fahrlässig und gefährlich, Fragesteller mit Halbwahrheiten (oder im schlimmeren Fall mit Halbwissen) in trügerische Sicherheit zu wiegen.
  14. Im Grunde hilfst du dem Hersteller durch die Entwicklung eines Emulators ja:
    Das Proggi ist dann plattform-übergreifender als vorher, oder? ;D
  15. Emulatoren sind legal, aber nicht alle Dateien die du mit Emulator (kostenlos!) Spielen kannst.
  16. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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