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  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von baxter

    Meines Wissens nach liegt Augsburg in Bayern...
    Der Bekannte (aus Baden Württemberg)

    Dein Bekannter ist aber nicht zufällig Anwalt, oder!?

    :-) (Spaß)
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von baxter

    ... du bist MIR keine Rechenschaft schuldig. Weißte auch selbst. Selbstverständlich ist das deine (Privat-)Sache.

    Ist doch schon 'n komischer Zufall, daß er quasi "ins Blaue" Anfang Januar und die Datei Debian 5 auswählt.

    Wie dem auch sei: Keine Bange, ich frag' auch nix mehr...auch nicht, wie lange er denn im Osterurlaub war. Denn wenn der Brief am Samstag kam, dann hätte er ihn ja am Donnerstag (21.04.) einsenden müssen. Er war nicht zufällig in Augsburg im Urlaub (Scherz)...

    Kannst ja mal nachsehen, wo der Brief frankiert wurde, wenn du Lust hast.

    Alles Gute und Gruß aus Kölle, Baxter
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von baxter

    @kalinawalsjakoff:

    Und woher wusste dein "Bekannter", wann genau du denn Debian 5 geladen hattest?
    EDIT: Du hattest doch geschrieben, daß du tatsächlich an dem Tag Debian 5 gezogen hattest...
    Wie kommt er ausgerechnet auf diesen niederländischen "IT-Dienstleister" ?
    Zufälligerweise hat(te) nämlich der eigentliche "Haus-und-Hof"-IT-Dienstleister der besagten Kanzlei tatsächlich auch holländische Firmen, die nicht im HR gelistet sind.


    Alles sehr kurios...

    Gruß, Baxter

    --------------------------------------------------------------------
    NACHTRAG:

    Deine Worte (vom 23.04.2011):

    Hallo Community,

    heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg.
    [...]
    Dazu steht daß ich die Software Anfang Januar (7. Januar 2011) um 14 Uhr 22 und 20 Sekunden unter meiner IP (die ich hier nicht nenne) heruntergeladen habe und gleichermaßen auch wieder zum Download angeboten habe. Naja das stimmt ja soweit, ich habe Anfang Januar zu Testzwecken Debian 5 gezogen und auch über BitTorrent.


    'N bißchen spät für'n "Aprilscherz", oder!?
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von baxter

    Man kann also hier im Grunde nur folgendes machen: Strafanzeige erstatten, wenn man nachweisen kann, dass rechtsmissbräuchlich und in betrügerischer abgemahnt wurde (Achtung: Im vorliegenden Falle kann man das nicht!) und bei Einstellung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Staatsanwaltschaft bzw. den bearbeitenden Staatsanwalt erstatten.

    Und wieso sollte man das in dem vorliegenden Fall nicht nachweisen können?
    Liegt doch anscheinend alles vor: Vollmacht, Kostennote etc. . Auftraggeber und Auftragnehmer stehen fest - ein Rechteinhaber ist dagegen weit und breit nicht erkennbar. Tja! Doof für die, denn es werden auch noch ausgerechnet Verwertungsrechte geltend gemacht... Nebenbei kann ich übrigens diese Firma auch nicht im Niederländischen handelsregister finden. Ihr etwa?

    Dies ist z.B. meine Meinung dazu: http://board.gulli.com/thread/1650748-abmahnung-fuer-linux-distribution-erhalten-kann-man-debian-raubkopieren/?p=13870580&viewfull=1#post13870580

    @alle davon Betroffenen, 3 Fragen bitte auf die Schnelle:

    1. Lag dem Abmahnschreiben eigentlich der richterliche Auskunftbeschluß bei? Wenn die Antwort hier irgendwo geschrieben steht, dann hätte ich es schlicht überlesen...
    2. Steht in dem Abmahnschreiben bzgl. der Kosten irgend 'was, daß nach RVG abgerechnet wird. Zum Beispiel "1,3 RVG"?
    3. Wäre es möglich das Abmahnschreiben einzuscannen / mit der digicam abzufotografieren und zu veröffentlichen? Damit man das 'mal besser analysieren / helfen könnte? Natürlich entpersonalisiert (also persönliche Daten geschwärzt - Logo!)

    shual schrieb:
    "negative Feststellungsklage"/Betrug

    Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.

    Halllooooo!? So 'ne Chance kommt so schnell nicht wieder! Selbst wenn die ihre pisselige Witz-Abmahnung zurückziehen, bleiben die strafrechtlichen Sachverhalte! Schließlich ist gemäß § 263 StGB bereits der Versuch strafbar!
    Oder biste etwa wieder dabei deine Abmahnwahn-Erhaltungs-Anwälte zu vermitteln? Davon kann ich in diesem konkreten Fall nur ernsthaft abraten!

    In diesem Fall sollte der Anwalt meiner persönlichen Meinung nach sowieso ein Strafrechtler sein! Zivilrechtlich hat man doch sowieso NÖX mit der Abmahnung als solches zu tun, da man zivilrechtlich in dem Fall definitiv NICHT schadensersatzpflichtig ist! Egal wie man es dreht und wendet. Man braucht schlicht und einfach keinen Zivilrechtler, da es zivilrechtlich für die Betroffenen nix zu regeln gibt!
    Es wird in meinen Augen hingegen schlicht und einfach versucht, die Betroffenen ganz plump abzuzocken! Und dafür sollte es endlich 'mal die Quittung geben. Bzgl. etwaiger Kosten bin ich mir ziemlich sicher daß eine Spendenaktion erfolgreich wäre. Wir reden sowieso über den Strafrechtsanwalt, denn die Staatsorgane zahlt die Allgemeinheit!

    Oder welche Kosten sollten da diesbzgl. auf einen zukommen? Im Gegenteil: Man bekommt die Kohle von denen eh zurück. Oder?

    So! Das war meine Meinung dazu...

    Gruß, Baxter

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