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  • in: Frühzeitige Entlassung von RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt

    geschrieben von braegler

    Hallo zusammen,
    als neues MItglied (und auch etwas politisch intressiert) möchte ich die Gunst der Stunde wahrnehmen und meinen Senf hierzu abgeben.

    Ich sehe durchaus ein, das die Freilassung Unmut erzeugt. Jedoch sollte man bedenken, das die deutsche Rechtssprechung auf dem Prinzip der Verhältnismässigkeit aufgebaut ist (oder zumindest sein sollte).
    Vor diesem Hintergrund ist für mich eine vorzeitige Entlassung durchaus angebracht.
    Wenn in einem Staat Kinderschänder nach 3 Jahren wieder in die Freiheit entlassen werden ist eine 24 jährige Strafe IMO genug.

    Das Strafrecht beruht ja auf dem Prinzip der Resozialisierung und nicht der Rache. Für die Familien der Opfer mag es ein Schlag ins Gesicht sein,das der/die MörderIn ihres Angehörigen freikommt, jedoch muss ich gestehen, das ich es trotz allem für vertretbar halte.
    Es sind 24 Jahre vergangen, sie ist über 8000 mal im Gefängnis aufgewacht und hatte genug Zeit, sich mit den Folgen ihrer Tat zu beschäfftigen.
    Und solange es, wie bereits geschrieben, Täter die sich an Kindern vergangen haben nach wenigen Jahren wieder freikommen entspricht es nur der Verhältnismässigkeit nach 24 Jahren eine 2. Chance zu geben.
    Dies besonders in Anbetracht, das sie keien Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.
    Bei der Verurteilung eines Schwerverbrechers geht es ja schleisslich um den Schutz der Allgemeinheit und nicht um die Befreidigung der Rachegefühle der Opfer oder deren Hinterbliebenen.

    Gruß
    braegler

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