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  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von briangriffin

    Er erkundigte sich, und schickte eine modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben zurück.

    Seitdem hat er nix mehr gehört. :wink:


    Das mag bei klassischen Abmahnungen im Bereich Filesharing ein guter Tipp sein, wenn man tatsächlich beim Up-/Download erwischt wurde, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen.

    Bei $FreierSoftware hingegen ist eine ModUe ein Schuss mit Anlauf von hinten ins Knie. Und zwar mit einem Granatwerfer.

    Und zwar schlicht ergreifend, weil man sich gegenüber einem bis zum Zeitpunkt der Abgabe völlig unbeteiligten Gegner verpflichtet, die $FreieSoftware nicht mehr hoch/runterzuladen (und vsl. genau das tut, was der Gegner beabbsichtigt)? *PENG*

    Und zwar, sofern nicht anders vereinbart (was keine gegnerische Kanzlei mit machen lässt) ein Leben lang (andere behaupten 30 Jahre, tatsächlich gibt es aber keine klar definierte Höchstgrenze). Verstößt man die lebenslang gültige Erklärung, wird in der Regel eine durch den Gegner festzusetzende Vertragsstrafe fällig.

    Wie dumm kann also sein, für $FreieSoftware eine ModUe abzugeben?

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