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  • in: Darf man in einem gewerblichen Objekt wohnen?

    geschrieben von chrislc

    Hallo Ihr Lieben,
    sehr interessant Eure Beiträge und super spannend für mich.
    Ich habe gerade exakt die gleichen Fragen/Probleme.
    Ich habe ein Objekt erworben welchen im Grundbuch als Teileigentum (Gewerbefläche)
    eingetragen ist. In diesem Objekt wird aber schon sein 2 Jahren gewohnt und es hat eigentlich keinen
    Interessiert. Alle Angaben mache beruhen auf meinen eigenen Recherchen.

    1. Du kannst dich bei dieser Aderesse nicht behördlich melden da es kein Wohnraum ist!
    - richtig oder falsch?

    2. Wohnen kannst du dort schon und es dürfte solange keine Probleme geben,
    wie du mit der Eigentümergemeinschaft keine Probleme hast.

    3. Um dort "sauber" Wohnen zu können müsstest du eine Nutzungsänderung beantragen und wenn das
    Objekt alle nötigen Kriterien deine Bauverordnung umfasst, wird da in der Regen auch zugestimmt.
    Es ist viel Problematischer, bis unmöglich, Wohnungseigentum einer gewerblichen Nutzungsänderung zu unterziehen.

    3. Um die steuerlichen Aspekte kümmere ich mich auch gerade, wenn jemand einen Tip hat wie man das am besten Lösen kann
    bitte ich um Rat!

    ... gerne auch alle andere, geschriebenen Aspekte kommentieren! Wie Ich schon sagte, meine Aussagen basieren auch nur auf Recherche.

    Viele Grüße
    chris





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