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  • in: Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung - Fragen.

    geschrieben von gerhardfrank

    loma schrieb:
    Beispiel:
    Ich habe schreibe in meinen Rechnungen und ins Impressum LaLeLu Media Inh. Max Mustermann lass es aber nicht eintragen. Ist das erlaubt? (Deutschland)


    Hallo,

    kann dir da leider keine Auskunft dazu geben;
    ich würde aber einfach, nachdem irgendwann der Name + Bezeichnung feststeht, den Bearbeiter bei der zuständigen Behörde (bei der du den Gewerbeschein abgeholt hast) anrufen und nachfragen ob ein Nachtrag/Zusatz erforderlich ist.

    Gruß
  • in: Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung - Fragen.

    geschrieben von gerhardfrank

    Hallo,

    noch 3 kurze Anmerkungen von mir

    1) Steuerabzugsbeträge sind z.B. Kapitalertragsteuern, u.ä.

    2) Die Angaben zu den Einkünften (nichtselbständiger Arbeit, etc.) würde ich machen, da die Einkommensteuer nunmal nicht linear ansteigt und die (evtl.) Vorauszahlungen korrekt vom Finanzamt berechnet werden können.
    Ggfs. entnimmt das Finanzamt diese Angaben aber auch aus der abgegebenen Steuererklärung von 2009 (denke ich mir mal so ;-) ).

    3) Wenn Du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst = Zeile 122 angekreuzt!
    brauchste die Fragen zu Ist/Sollversteuerung (betrifft nur die Umsatzsteuer!) nicht zu beantworten; s. dazu Hinweis in Zeile 123.

    Gruß

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