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  • in: Wann gewerbe anmelden?

    geschrieben von kigashop

    Hallo,

    du bist ab dem ersten Tag verpflichtet eine Gewerbeanmeldung zu haben, kostet in der Regel um die 20 € beim Gewerbeamt deiner Stadt.

    Ich empfehle gerade im Onlinehandel dringendst ein Gewerbe anzumelden, da die Finanzämter da auch durchforsten und dich früher oder später erwischen, und dann wirds teuer.
    Das ging vielen "Privathändlern" bei ebay so, wer da regelmäßig seine alten Socken verkauft, ist gewerblich tätig und bekommt auf den Sack.

    Also Gewerbe anmelden und du bist Safe.

    Grüßle

    Andy
  • in: eigener online shop

    geschrieben von kigashop

    Hallo,

    also eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht ob Voll oder Nebenerwerb mußt du Entscheiden.

    AGB´s sind ebenso Pflicht, am besten wie schon erwähnt von einem Anwalt Korrekturlesen lassen, dann bist du auf der sicheren Seite.

    Das mit der Kleinunternehmerregelung ist so ne Sache, da mußt du zwar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, darfst aber auf deinen Rechnungen keine MwSt ausweisen, und kannst dir auch keine Steuer vom Finanzamt zurückholen, du bezahlst ja bei jeder Ausgabe Umsatzsteuer. Ich persönlich habe auf die Regelung nach §19 verzichtet, das kann man freiwillig tun, so hole ich mir jeden Euro Umsatzsteuer den ich mehr bezahlt als eingenommen habe vom Staat wieder. Und gerade am Anfang wenn die Einkünfte noch nicht da sind kann das schon ein Sümmchen ausmachen.
    Später wenns läuft bist du ab 17500 Euro Jahresumsatz sowieso zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet.

    Grüßle
    Andy
  • in: Achtung: Werbung auf der Homepage = Gewerbe

    geschrieben von kigashop

    Hallo,

    also bis 410 Euro werden in Deutschland nicht Steuerlich berücksichtigt, das heißt du darfst bis zu dieser Grenze verdienen mußt es aber nicht beim Finanzamt angeben. Der Betrag bezieht sich aufs gesamte Jahr wohlgemerkt.

    Bis 7600 Euro sind Einkommensteuerfrei, du mußt aber in jedem Fall eine Steuererklärung machen.
    ab einem Jahresumsatz von 17500 Euro (nicht Gewinn) mußt du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, da hier die Kleinunternehmerregelung §19 wegfällt.

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer Notwendig wenn du mit der Absicht Geld mit deiner Homepage zu verdienen tätig wirst, auch wenn du nur 50 Euro im Jahr damit verdienst.

    Übrigens wer dauerhaft (in der Regel ab dem dritten Jahr) nur Verluste mit seinem Gewerbe einfährt, dem wird vom Finanzamt gerne unterstellt ohne Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) tätig zu sein und somit ist das Gewerbe futsch.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig zum Thema beitragen.

    Gruß
    Andy

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