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  • in: Bundeswehr

    geschrieben von rischyy

    Ich habe die frage so verstanden ob man in der Grundausbildung befehle verteilen kann. Nach der Grundi ja, ich war OG und hatte einen Dienstposten der normalerweise von einem Unteroffizier besetzt wäre und hatte deshalb als OG auch die rechte vom Dienstposten.
    Aber Befehlsgewalt bekommt man nach der Vereidigung also nach der Grundi.

    Wir hatten mal einen fall bei uns in der Einheit , wir waren eine Grundausbildungskompanie, da hatten paar UA und OA in der Ausbildung ihre Stubenkamaraden rumkommandiert und sogar mich als OG rumschupsen wollen, aber unser Hauptmann hat das sehr schnell unterbunden.

    Aber im Gelände zur Ausbildung kann der Zugführer einen das Führen übergeben aber das ist aber nur kurzfristig und nicht dauerhaft, nach ende der Übung ist er wieder wie die anderen.
  • in: Bundeswehr

    geschrieben von rischyy

    Es gibt zwar in der Grundausbildung Offiziersanwerter und Unteroffiezersanwärter die schon Stufsklappen tragen, haben aber wärend der Grundausbildung keine Befehlsgewalt z.B. für Stuben Kammeraden die keinen Rang bzw. nur Gefreiter sind.

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