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  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von rodorm

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Abmahnende Kanzelei:

    Rechtsanwälte Negele - Zimmel - Greuter - Beller
    BGM-Fischer-Str.12 86150 Augsburg


    Wie gesagt, du solltest deinen Anwalt unbedingt fragen, ob hier nicht auch dein Access-Provider zur Rechenschaft gezogen werden kann. Denn der hat deine personenbezogenen Daten, die bei ihm gespeichert sind, an diese Kanzlei weitergegeben. Das steht m. E. zweifelsfrei fest, denn sonst hätten die dich nicht abmahnen können. Da aber ganz offensichtlich überhaupt kein Rechtsverstoß vorliegt, da es sich um freie Software handelt, hat dein Access-Provider den Fall vor der Weitergabe der Daten mindestens nicht ausreichend geprüft und hier fahrlässig auf Zuruf personenbezogene Daten rausgerückt, die er niemals hätte rausrücken dürfen. Inwiefern sich das verwerten läßt, muß dein Anwalt klären. Auch eine Beschwerde beim für den Access-Provider zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten solltet ihr in Erwägung ziehen, denn dann drohen dem hohe Bußgelder. Ich persönlich würde auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrags wegen einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Provider prüfen lassen. Vertrauen kann man dem nicht mehr.
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von rodorm

    mrsmith85 schrieb:
    Kannst du deine IT-Fachanwältin Weiterempfehlen?



    Gerne im Bedarfsfall privat, aber nicht hier anlaßlos. Das muß ja auch örtlich passen.
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von rodorm

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Hallo Community,

    heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:

    Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5



    Das ist völliger Blödsinn. Debian ist freie Software und kann unter den Bedingungen der GPL frei heruntergeladen, weitergegeben und sogar modifiziert werden. Daß du eine GPL-Verletzung begangen hast, glaube ich nicht. Daher ist die Abmahnung gegenstandslos.

    Würde mir das passieren, hätte ich Spaß mit denen. Erstens würde ich in Erwägung ziehen, die abmahnende Kanzlei ihrerseits wegen Datenschutzverletzungen gegenabzumahnen, da der Vorwurf offensichtlich unbegründet ist und die somit nicht in meinen Daten rumzumüllen haben. Zudem würde ich in dem Fall meinem Access-Provider auf die Füße steigen, weil der dann ganz offensichtlich. wegen nix und wieder nix meine Daten rausgegeben hätte. Doch, ich hätte einen Heidenspaß, und meine IT-Fachanwältin auch. Und diese Firma würde sowas nie wieder tun.

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