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  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    fatfreddy schrieb:
    Ich sehe durchaus Ansätze, das ganze anfänglich als Nötigung und/oder Betrugsversuch zu werten.

    Wo?
    Der Nötigung fehlt es am angestrebten Zweck um die notwendige Verwerflichkeit (§ 240 StGB, Abs. 2) herzustellen. Betrug (§ 263 StGB) liegt schon gar nicht vor, da kein rechtswidriger Vermögensvorteil erzielt werden sollte.

    Es verbliebe bei der Urkundenfälschung. Hierzu wissen wir aber zu wenig, bzw. ich behaupte jetzt schon das eine Urkundenfälschung nicht in Betracht kommt. Wie im Link ersichtlich sind an eine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinn hohe Hürden gestellt. (BGH, Beschluss vom 27. 1. 2010 - 5 StR 488/ 09 - http://lexetius.com/2010,6162 ). Wenn also der Täter zum Beispiel mit dem echten Stempel der echten Video-Art-Firma hantiert hätte wäre es anders. So hat er aber eine fiktive Firma genommen und das Dokument auch noch offensichtlich urkundenfremd gestaltet (Adresse). Die Abmahnung selbst dürfte ein Produkt der lächerlichen Sorte darstellen. Und ob eine Negele-Abmahnung nun Urkundenstatus... neeee... :-)

    Das macht die Sache aber nicht besser, sondern für den Täter viel schlimmer. Man würde sich nach einem fiktiven Strafantrag auf die "Beziehungstat", also auf § 238 StGB, Abs. 1 stürzen (Antragsstraftat) und hätte eine feine runde schnelle Sache (90 Tagessätze).

    Zivilrechtlich ist die Sache gefährlicher, denn die vielen Unterlassungsansprüche würden für ordentlich vierstellige RA-Kostensummen führen.

    Das alles ist aber nur meine persönliche Meinung und kann jederzeit von einem Strafrechtsexperten verbessert werden. :-)


  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    sonok schrieb:
    Kommen da jetzt nicht noch ganz andere Probleme auf den Herren zu? Kann man denn so eine Anzeige bei der Polizei einfach wieder "deaktivieren"? Er wird doch sicher auch wegen Urkundenfälschung oder sowas ein Problem bekommen, oder?
    Es handelt sich definitiiv um eine sog. Antragsstraftat.

    Die Geschädigten müssen selbst den Antrag auf "Strafverfolgung" stellen. Es wurden ja keine richterlichen Beschlüsse usw.. gefälscht.
    Die Meinung der Geschädigten k. kennt man.

    Der Schaden für die Kanzlei selbst ist jedoch nichtig, wenn der Typ nicht massenweise Briefe verschickt hat. Wäre der Brief Dienstag gekommen wäre die Sache binnen Stunden schon bereinigt worden. Es gibt also erstmal keinen großen Grund sich hier als geschädigt zu sehen.

    Zivilrechtlich ist die Sache anders zu bewerten. Unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten bedeutet egal in welcher Form und aus welcher Motivation heraus zivilrechtliche Ansprüche auszulösen. Ein erkennbarer Schaden ist jedoch nicht da, so dass der Täter nur mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen hätte. Hierbei müßte aber die Kanzlei für den minimalen Störfall einfach zu viel investieren. Was soll sie sich um so einen Herren auf Abwegen kümmern?
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    @ kalinawalsjakoff

    Jetzt ... gehts wieder los.... :-)

    Ohne intensive Überprüfung der Orginal-Dokumente sind weitere Nachforschungen nicht möglich.

    @ Bewahrer

    Halt... Halt.... die Porno-Abmahnungen der "Videoart" sind in jedem Fall nicht nur echt, sondern auch seeeehr begründet. Zumindest ist das Abmahnpapier da geduldig und der Hausgerichtsstand der N-Teile der Pornoindustrie in München willig.

    "Video-Art" - Minimum fristgerechte Abgabe einer modiifizierten Unterlassungserklärung
    "Media-Art" - Betrug = Strafanzeige bei der örtlichen Polizei (eher besser gleich bei der STA)

    Ob es sich bei der "Media-Art"-Geschichte aber um Einzelfälle handelt und wer dahinter steckt wird sich zeigen. Wir haben in diesem Bereich auch schon viel gesehen.

    Plauderecke: Gerade geht in Hamburg ein Rechtsstreit zu Ende in dem ein Typ einem Webseitenbetreiber Downloadlinks unter dessen eigenen Namen untergejubelt hat. Nach dem Unterjubeln hat er den Webseitenbetreiber bei einer Abmahnkanzlei verpfiffen und die will jetzt "viel Geld".
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Wir hatten heute einen Termin bei unserem Anwalt gehabt. Es stellte sich heraus, daß diese Abmahnung eine Fälschung war.
    Tja... ...

    allerdings tippen auch weitere Experten aufgrund des Ausbleibens weiterer Meldungen (bei Fake-emails kanns schon hunderte hageln) auf eine "Beziehungstat" eines Einzeltäters/Gruppe, die keinen wirtschaftlichen Vorteil erzielen kann, sondern auf die Zersetzung der Reputation der Kanzlei Negele setzt. Du siehst ja selbst wie schnell die Leute (darunter auch Verdächtige -anderswo-) gleich rumschrien. "Betrüger" ist noch das Harmloseste.

    Normalerweise kann man jedoch einen solchen Täter nicht ermitteln. Er kündigt seine Tat nicht im Net an und läßt sich nicht erwischen.

    In diesem Fall wäre aber möglich nachzuforschen, da ja ein ellenlanger Text, der von einer Negele-Abmahung erkennbar abweicht geschrieben wurde. Es wäre daher (und damit man die Seiten total-geschwärzt veröffentlichen kann) immer noch ratsam sie mir einfach mal zu schicken. Scan mal alles ungeschwärzt ein ... Deinen Namen kennt ja nun auch schon jeder.

    Die Frage wie man zu Deiner Postadresse gekommen ist mußt Du selbst beantworten. Hast Du eine statische IP? Hast Du beim filesharing (das ja echt war) einen besonderen rückverfolgbaren account angegeben?

    PS: Die Polizei... das kann man leider gewöhnlich total vergessen.



  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    Zum letzten Mal und in noch schönerem Deutsch: Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen einer echten Abmahnung und einer unechten Abmahnung. Nach den bisherigen Angaben handelt es sich keinesfalls um eine "echte" Abmahnung. Weder entsprechen die Angaben einer Negele-Abmahnung, noch entsprechen sie überhaupt einer Abmahnung und zu guter Letzt... keine Adresse in der Vollmacht. Gefälschte Abmahnungen sind unter den Filesharing-Rechtsanwälten ein regelmäßig auftretendes Problem. Auf gefälschte Abmahnungen muß besonders schnell und deutlich hingewiesen werden, da es nämlich allen Ernstes Leute gibt, die sowas sofort bezahlen.

    Ist die Abmahnung jedoch echt (also ich habe nur seltsame Auszüge gelesen) ändert sich die Situation deutlich.

    Wie dem auch sei, was auch immer dieser Komplex mit einer (")Abgemahnten(") zu tun haben mag.... sie hat nun mal ein nettes Schreiben bekommen und Ostern ist ab heute eh gelaufen. Man wird sich schnell mit Negele in Verbindung setzen und einfach nachfragen, was denn nun an der Sache dran ist.

    PS: Die Frage "Wer ist Shual" ist für den Filesharingbereich .... allerdings eine interessante Frage. Zwei blogs, 5.570 Beiträge bei Netzwelt.de, eine Unmenge an Hetzkampagnen gegen den Kerl und seit mittlerweile fast drei Jahren aktiv. Wirklich... eine tolle Frage.

    Das war auch die letzte Antwort, denn ich weiß mit Sicherheit in ein paar Stunden sicher ob denn nun die Abmahung echt war oder nicht.
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Es liegt eine Generalvollmacht dabei
    Ganz sicher liegt keine Generalvollmacht bei.

    Das hier ist die Vollmacht die am besten auch formal (Adresse, Werkbezeichnung) richtig ausgefüllt beiliegen müßte:

    http://4.bp.blogspot.com/-vyp9OM9slG8/TbXk1-vRfMI/AAAAAAAAAaE/5-bCtaQ1DVU/s1600/Vollmacht.jpg

    Allerdings nach viel einfacher zu fälschen als eine .... "Unterlassungsschriften"-Abmahnung. Es muß aber eine bestimmte Adresse des angeblichen Rechteinhabers dort notiert sein. Anhand dieser Adresse kann man Näheres erforschen.



  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Gefälschte Abmahnung eher nein, die Anwaltskanzlei gibts wirklich. Es sieht eher aus wie eine unberechtigte Abmahnung. Die Rechtschutz beinhaltet Internet, Marken und Uerheberrecht unter anderem dafür zahl ich im Jahr schon genug
    Also, ich habe nächste Woche mit den Herren einen Gerichtstermin, beschäftige mich mit diesen Herren seit Ende 2008 recht intensiv, usw.../usf....

    Sowas gabs einfach noch nicht. Die gesamte Story weicht vollständig von der Normalität ab, zumal getroffene Aussagen auch nicht in das Normale passen. Bereits der von Dir gepostete Eingang passt nicht, wie schon mal einer anmerkte ("Urheberrechtsverletzung?").

    Einfach Fragen wie ... ob da nun eine Vollmacht beigelegt wurde oder nicht.... na egal.... ich les es jetzt in der Zeitung und falls nicht frag ich die Typen eben nächste Woche selber.

    PS: Eine RSV mit einer 150,00€-Selbstbeteiligung soll WAS ... schau lieber noch mal nach.
    Marken/Patenrechts-RSVs sehen so aus: http://www.priormart.com/de/rechtsschutz_versicherung

    Zu trennen ist die Sache sowieso: Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei unerlaubten Handlungen kann und wird nicht versichert werden. Die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche schon. Das heißt nichts anderes, als das die eigenen RA-Kosten bei der Abwehr der Abmahnung später als eigener Schadensersatz wohl gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Wenn die echt sind und eine Adresse haben ... sind sie es nicht zahlt niemand was, außer man selbst.

    Ein Telefonat mit der RSV morgen hilft sicher weiter.
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Unterstellungen
    Es geht um die Klärung der Frage, ob Du das Opfer
    - einer unberechtigten echten Abmahnung
    - einer gefälschten Abmahnung
    bist und es genügend Leute über Ostern gegeben hätte...

    Und bitte: Rechtschutzversicherung? Keine Rechtschutzversicherung (nach Deinen Angaben) übernimmt Filesharingfälle (Ausschlussgrund Urheberrecht + Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung), es sei denn man ist über den Kulanzweg erfolgreich.

    @ Elekon

    Man sollte im Gegenteil nur in den wenigsten Fällen einen Rechtsanwalt kontaktieren, auch wenn das die Rechtsanwaltschaft gar nicht gerne liest. Bei einer begründeten Abmahung schon gar nicht. Bei einer strittigen oder unbegründeten Abmahnung ist es immer noch oft zweifelhaft ob der Anwaltsgang etwas bringt.

    Vor allem ... immer wieder gerne die Kostenfrage. Wer soll die eigenen Rechtsanwaltskosten tragen? Etwa eine niederländische Firma die es vielleicht gar nicht gibt? Dem (rechtsanwaltlichen) Dienstleister selbts die Sache aufzubürden ist fast unmöglich.

  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    elokon schrieb:
    Ich gehe jedoch in diesem Falle davon aus, dass irgendein Lehrling diesen Satz geschrieben hat, denn das Wort "Nichtzurücksenden" kam mir noch nicht unter.
    Es ist kein Satz aus einer Negele-Abmahnung.

    "Nötigung" ist etwas lächerlich. Leider wurde die Abmahnung aber nicht zur Verfügung gestellt, so dass die Geschichte derzeit sowieso nicht einzuordnen ist. Klar ist, dass die genannte Firma nicht im Handelsregister existiert; die Firma sofern sie existieren würde keine Nutzungsrechte schon gar nicht in Deutschland an der Sache erwerben kann. Insofern ist also auch die "Glaubhaftmachung" von Rechten (Eidestattliche Versicherung) eigentlich nicht möglich und daher auch ein Auskunftsbeschluss zB am Landgericht Köln unmöglich.

    Insofern bleibts dabei: Die "Echtheit" des Dokuments kann nicht bestätigt werden. (Nun ist ja Ghandi von gulli dran. Vielleicht hat der mehr Erfolg -).) Es stimmt ja nicht mal die Seitenanzhal, denn Negele-Abmahungen bestehn aus 7 Seiten + OrginalUE + Vollmacht. Einfach Checks wie die Kontonummer, Briefkopf... kann nicht hergestellt werden.

    Man sollte also doch bitte zügig das Dokument vorlegen, nicht das man es hier mit einem geschickt gemachten Fake zu tun hat.

    PS: Verbessere mal Deinen Text. Neben vielen Kleinigkeiten (LG Bielefeld ist seit dem Umzug der Telefonica nicht mehr zuständig) sind Veröffentlichungen wie "Abmahnungen wegwerfen" natürlich nicht ok. Gerade die unbegründeten Abmahnungen sollten recht schleunig abgewehrt werden.
  • in: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    geschrieben von shual

    Tatsächlich ein interessanter Fall

    @ kalinawalsjakoff

    1. Könntest Du nicht zügig einen Scan des Schreibens herstellen. Schwärze natürlich Deine persönlichen Daten, auch AZ, usw... Die Angelegenheit ist natürlich einen schönen Bericht bei Netzwelt.de wert. Am Besten informierst Du auch mal den Steffen Heintsch von der Seite hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/ Sowas gabs schon 4,5 Jahre nicht mehr.

    2. Falls sich die Geschichte bestätigen sollte (wovon mal auszugehen ist) kann der Abgemahnte natürlich selbst/anwaltlich reagieren und die Kanzlei N. auffordern die Abmahnung zurück zu ziehen.

    Es ist jedoch zu empfehlen den richtigen Weg einzuschlagen. Die Kanzlei N. ist über ein Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gekommen. Hiergegen ist nun Beschwerde beim LG köln einzureichen.

    Vergleichsfall = http://vsberg.blogspot.com/2011/02/olg-koln-6-w-511-beschluss-vom-10022011.html

    Wenn Du für das Beschwerdeverfahren eine Kostenunterstützung benötigst ... melde Dich einfach diesbezüglich per mail. Bei erfolgreicher Beschwerde bekommst Du natürlich einen Teil Deiner Kosten vom Gegner erstattet.

    3. Kernfrage wird natürlich sein, ob man Dir Deine eigenen Rechtsanwaltskosten erstattet. Das wird nicht so einfach. Eventuell mußt Du gegen diese Leute klagen.

    Du kannst Dich zwecks allgemeiner Unterstützung und Informationsaustausch hier anmelden:
    http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/

    "negative Feststellungsklage"/Betrug

    Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.

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