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  • in: Online shop von einem minderjährigen?

    geschrieben von teamlogical

    Guten Tag, vorab is mein erster Beitrag hier ;)

    also ich hatte das Thema gerade in der 11. Klasse auf dem Wirtschaftsgymnasium.

    ungültig sind alle Rechtsgeschäfte (also JEDER Kaufvertrag = Jeder Kauf/Verkauf) die entweder von Geschäftsunfähigen (unter 7, oder geistig behindert u.a.), von beschränkt Geschäftsfähigen (7-14 Jahre) gegen den Willen der Eltern von betrunkenen oder gegen das Gesetzt verstoßend abgeschlossen wurden.

    Rückwirkend nichtig sind Rechtsgeschäfte die durch Arglistige Täuschung, durch einen Irrtum oder durch wiederrechtliche Drohung abgeschlossen wurden.

    Ein Kaufmann nach dem HGB darf nur eine Volljährige Person werden, aber als Prokurist (vertrender Geschäftsführer) kann ein Minderjähriger eingesetzt werden. (Geschieht am häufigsten durch Erbe)


    Hoffe ich konnte nen bisschen helfen..

    MfG

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