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shop eröffnen. rechte/genehmigung?

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  1. Autor dieses Themas

    muttashabubu

    muttashabubu hat kostenlosen Webspace.


    also, ich will anfang nächstes jahr ein oshop eröffnen. braucht man dafür irgendwelche genehmigungen oder rechte ausser einen gewerbeschein?

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  3. Mehr "Rechte" brauchst du nicht, aber ein Imprssum, AGB, Datenschutzerklärung und ein Wiederufsrecht musst du haben.
  4. Hm, Stichwort "erlaubnispflichtiges Gewerbe"?
    Es gibt durchaus Waren / Leistungen, die nicht einfach so online gehandelt werden dürfen bzw. spezielle Rechte / Genehmigungen für den Betrieb erforderlich sind.

    Und damit meine ich jetzt nicht nur Tabak, Drogen, Alkohol, Chemikalien, Pharma, Medis, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, FSK 18, etc... - sondern im speziellen Marken und sonstige rechtlich geschützte Werke. Das wissen nur die wenigsten, dass es Hersteller gibt, die es nur dem autorisierten Dealern erlauben, ihre Marken zu verkaufen.

    Gab ja erst vor kurzem mal wieder eine Serie von Abmahnungen von einem (Jeans?)-Hersteller, der die ganzen kleinen Shops der Reihe nach rundgemacht hat.

    Ich hoffe, dir passiert sowas nicht.

    Wie kann man das vermeiden?

    Vorher fragen... :wink:
  5. Hallo,

    ich an deiner Stelle würde mich bei einem Steuerberater beraten lassen.
    bzgl. USt kann er dir dazu mehr sagen ;)
    Du musst aber auch auf Buchführungspflichten achten, wie lange weldhe Dokumente aufzubewaren sind etc. Dazu ist der Steuerberater da.


    Sonst steht dann auf einmal ein (freundlicher) Beamter vor dir und möchte die letzten 5 Jahre prüfen. Ist dann nicht alles ordnungsgemäß und er findet was kanns teuer werden bzgl Zinsen ;)
  6. Die ursprüngliche Frage war:

    " ... braucht man dafür irgendwelche genehmigungen oder rechte ausser einen gewerbeschein?"

    Natürlich braucht man in Deutschland einen Gewerbeschein um ein Gewerbe auszuüben. Damit verbunden sind die vom Finanzamt geforderten Auflagen und Bestimmungen, alles recht eindeutig.

    Produktbezogene Genehmigungen und Rechte sind abhängig davon, was man verkaufen oder handeln will. Ich helfe gerne weiter, wenn ich weiss, worum es geht ...
  7. h*******x

    muttashabubu schrieb:

    also, ich will anfang nächstes jahr ein oshop eröffnen. braucht man dafür irgendwelche genehmigungen oder rechte ausser einen gewerbeschein?



    Vielleicht kann dir dieser Link ja weiter helfen: http://onlineshoptipps.com/
  8. Ich würde dir, wie oben bereits genannt, einen Besuch bei deinem Steuerberater empfehlen.
    Neben einem Gewerbeschein brauchst du eine Umsatzsteuernummer, ein Impressum, Datenschutzrichtlinien, AGB´s etc ..

    Lies dir das mal durch; http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  9. obsylp schrieb:
    Mehr "Rechte" brauchst du nicht, aber ein Imprssum, AGB, Datenschutzerklärung und ein Wiederufsrecht musst du haben.

    Stimmt nicht ganz! Wenn er keine AGB hat gilt eben das BGB, was jedoch ungünstiger ist und einzelne Punkte nicht eindrutig regelt...
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