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Fragen zu Paysafecard bezahlung

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  1. Autor dieses Themas

    framerate

    framerate hat kostenlosen Webspace.

    Hi,

    Mal eine frage, bezüglich Paysafecard Bezahlung,
    Und zwar möchte ich auf meiner Homepage eigene Werbung anbieten (Also nicht wie bspw. über Adsense).
    Habe mir das bisher so gedacht das derjenige der Seine Homepage für Werbezwecke einträgt einen Paysafecard-Code Hinterlässt, und nach Gültigkeitsprüfung wird die Homepage des Nutzers in entsprechenden Werbebereichen angezeigt.
    Ich hoffe das Prinzip ist soweit klar.

    Ich weiß natürlich das das keine besonders Elegante Lösung ist (und leider auch nicht besonders Seriös) aber ich denke sowohl für den Nutzer als auch für mich ist sind das die Einfachsten Lösungen, Auf Elegantere Möglichkeiten kann man ja immer noch umsteigen.

    Da es ja nun auch nicht die Offizielle Paysafecard Methode ist würde mich Interessieren was Paysafecard rechtlich dazu sagt, da ja nicht direkt über die Seite bezahlt wird.
    Zudem würde mich Interessieren was das Finanzamt dazu sagt, da letzten endlich ich damit kein Geld verdiene(So wie ich das jetzt Plane).
    Zudem, da ich damit nicht unbedingt Geld mache, verfallen diese Codes irgendwann? Und wenn ja würde es Da Probleme geben da es in diesem Fall ja ähnlich wäre als würde ich Geld verbrenne(jmd. Gibt Geld aus aber niemand bekommt es).

    Ich wollte die Werbeplätze nicht einfach "verschenken" und da kam mir die Idee um eine kleine Hürde zu schaffen auch wenn ich selbst noch nicht ganz überzeugt davon bin wollte ich mich auf jedenfall vorher mal erkundigen und ein paar Meinungen einhohlen.
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  3. Hallo,

    1. Ich schicke dir einen Code.
    2. Du prüfst den Code irgendwann später manuell.
    3. Du schaltest nach erfolgreicher Prüfung meine Werbung irgendwann frei.
    Hab ich das richtig verstanden?

    Auf jeden Fall wird sich da das Finanzamt für interessieren, da es uninteressant ist, ob du Gewinn machst oder nicht (zumindest erstmal). Du erziehlst Einnahmen und das ist wichtig. Ich denke allerdings, das du damit auf jeden Fall erstmal unter die Kleinunternehmerregelung fällst (§ 19 UStG). Denn ich denke nicht, das du damit mehr als 50.000 € Umsatz im ersten Jahr machen wirst. Aber dazu kannst du dich bei einem Steuerberater informieren!

    Ich würde allerdings nicht unbedingt einen Werbeplatz kaufen, da ich nicht wissen kann,
    1. wann ich freigeschalten werde.
    2. ob ich freigeschalten werde.

    Wichtig: Keine Rechtsberatung!

    Beitrag zuletzt geändert: 4.8.2012 16:22:29 von groovestreet
  4. Autor dieses Themas

    framerate

    framerate hat kostenlosen Webspace.

    Ja hast du soweit richtig beschrieben.

    War das nicht so das man nicht mehr als 400€ im Monat verdienen darf ? (4800€/Jahr) das mit dem 50.000€ ist mir neu.

    Und die beiden 2. die du Angesprochen hast, waren auch Punkte über die ich mir Gedanken gemacht hab, ich kann es leider schlecht garantieren das würde wie so vieles im Internet auf Vertrauens Basis funktionieren.

    Ich könnte es theoretisch so machen das ich nicht Prüfe ob der Code Korrekt ist, und die Seite automatisch eingetragen wird, und Hoffe das es sich nicht Rum spricht das der Code nicht geprüft wird bzw. Darauf hoffen das es auch einige Erliege Leute da draußen gibt.

    Auf jedenfall schon mal danke für die Antwort.
  5. browsergame-entwickler

    Kostenloser Webspace von browsergame-entwickler, auf Homepage erstellen warten

    browsergame-entwickler hat kostenlosen Webspace.

    Paysafecard wenn du noch minderjährig bist rede mit deinen Eltern!
  6. g****e

    Wende dich dafür bitte an das Finanzamt.
    Meine Anfrage zu einer ähnlichen Aktion (offensichtliche Werbung für bekannte, Komilitonen und Projekte, gegen geringes Endgeld) endete damit, dass ich auf jedenfall ein Gewerbe bräuchte, und trotz eines geschätzen "Umsatzes" von ca 5-10€ im Monat (Serverkosten dann halt) wäre es unbedingt nötig ein Gewerbe zu haben, ich würde ansonsten Steuerhinterziehung begehen (trotzdass ich 0 Steuern bezahlen würde).
    Dass man damit in die Liebhaberei gerät, und eigentlich sich strafbar macht war dem Finanzbenamten bei mir jetzt egal, aber ich hatte damals sowieso das Gefühl, der hat 0 bock auf was er macht...

    Wenn du sicher gehen willst, dann wende dich unbedingt ans Finanzamt, aber ich sag dir schon vorher: Du wirst auch für ein solch kleines Projekt interesse vom Finanzamt bestätigt bekommen.

    Die 400€ die du übrigens ansprichst ist ein MiniJob. Dann hast du einen Arbeitgeber. In deinem Szenario bist du aber kein Arbeitnehmer, sondern tatsächlich ein Arbeitgeber. So komisch das auch klingt.

    Liebe Grüße
  7. framerate schrieb:
    War das nicht so das man nicht mehr als 400€ im Monat verdienen darf ? (4800€/Jahr) das mit dem 50.000€ ist mir neu.
    Die 50.000 € nach § 19 USTG sind eine Grenze unter der du keine Mehrwertsteuer für deine Umsätze abführen musst. Es hat nichts mit anderen zu zahlenden Steuern zu tun.

    Beitrag zuletzt geändert: 4.8.2012 17:36:58 von motoernie
  8. Autor dieses Themas

    framerate

    framerate hat kostenlosen Webspace.

    Achso Okay, dann lass ich das erst mal lieber, Danke an alle.
  9. Vor allem ists jetzt ja auch so, dass Paysafecard die Funktion mypaysafecard ab einer bestimmten Summe hat und der Kunde muss dann Nutzernamen und Passwort verwenden, da geht nicht mehr nur die einfach Eintragung eines Codes - das mal erstens, zweitens ist es ja auch strafbar die Daten (also psc codes) an Dritte weiterzugeben - da handelst du dir bestimmt prinzipiell Ärger ein - warum also nicht einen rechtlich legalen Partner draus machen?
  10. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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