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Webshop, was gibt es rechlich zu beachten ?

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  1. Autor dieses Themas

    poorpeschino

    poorpeschino hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    ich wollte einen kleinen Webshop einrichten.
    Mit hilfe von Contao und dessen Shop-tool.

    Muss ich rechtich irgendetwas beachten, außer das Impressum ?
    (Gewerbe schon vorhanden)

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  3. Kommt darauf an was du verkaufst und an wen.

    Also Dienstleistungen oder Waren und an privat oder gewerblich.

    Bei Waren solltest du eine Lagerampel haben, wenn ein Produkt ausverkauft ist muss es sofort für den Endkunden ersichtlich sein, dass er das Produkt nicht mehr erwerben kann, bzw. die Lieferzeit sich erhöht.

    An Private Kunden muss immer der Endbetrag stehen also immer mit Mehrwertsteuer.

    Alle Kosten müssen immer transparent zusehen sein (Versand, Verpackung usw.) und auch die Lieferzeiten für jedes einzelne Produkt.

    AGB, Widerruf und Datenschutzerklärung wird benötigt. Verpackungsrücknahme und wenn du egal in welcher Form Batterien und Akkus verkaufst (entweder einzeln oder auch mit deinem Produkt selbst) dann auch dazu eine Rücknahmeerklärung. Eine AGB ist nicht unbedingt erforderlich, in dem Fall greifen dann die Vorschriften aus dem BGB, die du mit einer AGB ja eh nur etwas für dich auslegen kannst, aber nicht ersetzen kannst.

    Auf jeden Fall solltest du alles von deinem Rechtsanwalt direkt für deinen Shop prüfen lassen.

    Bei Dienstleistungen bedarf es nicht unbedingt einer Widerrufserklärung.

    Im Impressum muss stehen (nicht als Bild oder Grafik eingefügt, was einige ja gerne machen, aber dafür schon Abmahnungen erhalten) Name und Anschrift, Telefon und Email.
    Hast du einen Handelsregistereintrag, dann muss dort die Nummer stehen und welches Gericht diese ausgestellt hat.
    Hast du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, dann muss auch diese dort stehen. Die Steuernummer gehört da nicht rein, die braucht nur auf den Rechnungen zu stehen.

    In besonderen Einzelfällen gehört da noch mehr in das Impressum.

    Dies ist keine Rechtsberatung, es können noch Teile fehlen oder für den bestimmten Fall zuviel sein.
  4. Autor dieses Themas

    poorpeschino

    poorpeschino hat kostenlosen Webspace.

    Vielen Dank für diese Ausführliche Antwort.

    Ich wollte erstmals nur Dienstleistungen anbieten, später eventuell auch eine Handvoll Artikel,aber das steht erstmal hinten an.

    Grüße,
    poorpeschino
  5. Hi,

    Generell musst du ein gewerbe anmelden, genau auf die Artikel, welche du anbietest. Du schreibst hier Dienstleistung, das kann vieles Bedeuten. Empfehlenswert ist es, vorerst sich genau im Klaren zu sein, was man verkaufen will, dementsprechend sein gewerbe ausrichtet und anmeldet, wenn du nämlich nur deine Dienstleistung angemeldet hast, dann muss du beim Verkauf von Artikeln dein Gewerbe ummelden und den zusätzlichen Aspekt mit anmelden!
    Ansonsten musst du natürlich Impressum mit allen gesetzlichen Angaben haben! Immer abhängig darauf ausgerichtet, was du verkaufen willst, denn da gibt es gesetzlich große Unterschiede. Zudem kann ich nur empfehlen, das Impressum und AGBs ggf. mit einem Anwalt durch zu sprechen, dass du up to date bist, denn die Standardsachen greifen womöglich nicht.

    Gruss T
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