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Domain minderjährig

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  1. Autor dieses Themas

    jakk

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    Ich wollte fragen , wie das mit Domains gehandhabt wird.
    Meine Situation:

    -Ich bin Minderjährig
    -Würde mir gerne eine Domain kaufen

    Was passiert wenn ich bei der Registrierung der Domain Falsche daten angebe und was muss man sonst noch alles beacheten?
    Was muss ich dann im Impressum angeben ?

    Danke schonmal im Voraus

    Beitrag zuletzt geändert: 26.6.2013 19:14:47 von thomasba
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  3. Hallo,

    Nunja, da du bereits mit 14 Jahren Geschäftsfähig bist (ist zumindest bei Uns in Österreich so), darfst du alles erwerben, was du Dir mit deinem Taschengeld (theoretisch) leisten kannst. Also alles außer Auto, Haus, usw. => darfst du

    Bei dem Punkt gibt es eine Grauzone. Du kannst, musst aber theoretisch nicht Deine Daten eingeben. Du kannst die Daten eines Dritten eingeben (der aber zu Dir in einer Beziehung stehen muss), sprich: die deiner Verwandten, Freunde, usw. es gibt auch diverse Firmen, die das machen, siehe dem WHOIS von 9gag. Möchte hier den Link nicht posten, den siehst du in Blau auf der Seite.

    Wenn du falsche Daten eingibst und die Registrierungsstelle dich suchen will, und natürlich nichts findet, kann deine Domäne von einem Tag auf den anderen gelöscht werden.

    In Österreich, als auch Deutschland gilt eine Impressumspflicht. Dieses muss von jeder Seite mit maximal 2 Klicks erreichbar sein. Was genau rein gehört, liest du am Besten selbst im oben verlinkten Artikel von e-recht24.de

    Grüße :wave:
  4. Autor dieses Themas

    jakk

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    Danke :D

    Also wenn meine Eltern sich da eintragen und ich ein impressum angebe, dass funktioniert das ?

    PS: ich wohne in Deutschland
  5. h***e

    Eine Domain darfst du natürlich auch kaufen.
    Auch in Deutschland bist du schon Geschäftsfähig.
    Deine Eltern müssen sich nicht eintragen wenn du die Domain besitzt musst du auch deinen eigenen Namen eingeben.
  6. hpage schrieb:
    Eine Domain darfst du natürlich auch kaufen.
    Auch in Deutschland bist du schon Geschäftsfähig.
    Deine Eltern müssen sich nicht eintragen wenn du die Domain besitzt musst du auch deinen eigenen Namen eingeben.

    Da wäre ich vorsichtig. Er ist eingeschränkt geschäftsfähig.Damit darf er noch lange keinen Vertrag bei der Denic unterschreiben.
    Mit Einverständnis der Eltern, kein Problem und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber per se Erlauben ohne Einverständnis der Eltern würde ich das so nicht!

    Der Vertrag kann sonst ganz einfach widerrufen werden, weil er noch nicht volljährig war.

    Impressum auf ner rein privaten Homepage nicht. Sobald Gewinnerzielungsabsicht vom Finanzamt oder der Konkurrenz unterstellt werden kann (da zählt je nach Gericht auch schon Werbung schalten dazu oder Einnahmen jeder Art generieren) dann ja.Ebenso bei redaktionell moderierten Texten/Pressetexten etc. Mit anderen Worten eigentlich auf jedem Blog. Und sobald Gewinnerziehlungsabsicht eintritt, brauchste auch einen Gewerbeschein. Und den bekommste mit u18 schonmal nicht. (Jaja die ganz schlauen versuchen sich das vor Gericht zu erstreiten...geht oft schief, ist verdammt teuer und man fragt sich ob der Gewinn den man erziehlt durch das ein paar Jahre eher starten so viel größer ist.)

    Ich bin kein Jurist. Meine Postings stellen keine juristische Beratung dar

    Beitrag zuletzt geändert: 2.7.2013 22:09:37 von qbuut
  7. h***e

    qbuut schrieb:
    hpage schrieb:
    Eine Domain darfst du natürlich auch kaufen.
    Auch in Deutschland bist du schon Geschäftsfähig.
    Deine Eltern müssen sich nicht eintragen wenn du die Domain besitzt musst du auch deinen eigenen Namen eingeben.

    Da wäre ich vorsichtig. Er ist eingeschränkt geschäftsfähig.Damit darf er noch lange keinen Vertrag bei der Denic unterschreiben.
    Mit Einverständnis der Eltern, kein Problem und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber per se Erlauben ohne Einverständnis der Eltern würde ich das so nicht!

    Der Vertrag kann sonst ganz einfach widerrufen werden, weil er noch nicht volljährig war.


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    Da er eingeschränkt Geschäftsfähig ist darf er das und der Vertrag kann nicht widerrufen werden solange er es sich leisten kann.
    Ein Vertrag kann nur dann widerrufen werden wenn ein minderjähriger sich etwas kauft das er sich nicht leisten kann oder es sehr viel Geld kostet.
  8. Ist denke ich n Bereich, der für den Händler gutgehen kann, aber nicht muss.

    Natürlich hast du Recht, dass über das Taschengeld verfügt werden kann.

    Aber und das ist der Haken:
    Hinterher können Eltern immer behaupten, dass gerade das Geld nicht zur freien Verfügung war und das Kind sich über die Konsequenzen nicht bewusst war.
    Das ist ja auch der Grund warum man mit seinen minderjährigen Kindern immer aus den komischen Abos wieder rauskommt.
    Bei ner Domain kann da schlicht und ergreifend die Veröffentlichung der privaten Adresse bei der Denic sein.

    Einziger Haken damits kein Freifahrtsschein für alle Minderjährigen wird: Aufsichtspflichtsverletzung steht bei besonders schweren Fällen im Raum ;-) Aber hatte hier ja keiner vor das auszunutzen.

    Naja das wird hier jetzt auch alles zu juristisch. Ich bin kein Jurist. Meine Postings stellen keine juristische Beratung dar. Ich klinke mich aus ;-)
  9. t**k

    Zum dem Thema hatte ich mal bei einen Registrar angefragt, dieser hatte mir gesagt, dass das ohne Erlaubnis der Eltern geht, wegen des Taschengeldparagraphen. Kann aber auch bei denen sein, da man Prepaid hat, was aber bei Lima so gesehen auch der Fall ist (nicht direkt Prepaid, aber wird nicht einfach abgebucht).

    Wenn es nicht Prepaid ist, kann ich mir vorstellen, dass das anders aussieht, da man da ja sogesehen schon in irgendwas komisches reingeraten kann.

    Jedoch ist die Erlaubnis kein Problem, da diese auch nachträglich gegeben werden kann.

    Zu guter Letzt: Das ist keine Rechtsauskunft, sondern nur eine Auslegung dessen, was mir bekannt ist, aber ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit.
  10. r****y

    Also das kaufen der Domain ist eigentlich ohne Probleme machbar, auch für minderjährige. Ins Impressum sollte Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail. Bei kommerzieller Nutzung (Gewinn machen) sollte noch die Umsatzsteuernummer rein.
  11. d******0

    runway schrieb:
    Also das kaufen der Domain ist eigentlich ohne Probleme machbar, auch für minderjährige. Ins Impressum sollte Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail. Bei kommerzieller Nutzung (Gewinn machen) sollte noch die Umsatzsteuernummer rein.


    Kann ich nur so bestätigen, allerdings sollte man doch vorher Absprache mit den Eltern halten, zum Thema Haftbarkeit.
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