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Illegale Bilduploads - Handlungsbedarf?

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  1. Autor dieses Themas

    paddy-herrmy

    Kostenloser Webspace von paddy-herrmy

    paddy-herrmy hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    ich hab nur ne kurze Frage, weil ich mir momentan nicht sicher bin, wie ich handeln soll,
    Seit einiger Zeit betreibe ih eine Bilderupload seite, auf der man einfach bilder Hochldaden kann.

    momentan habe ich mit em Problem von Illegalen Bildern zu kämpfen.
    (Ziemlich heftige minderjährige Pornografische Bilder)
    Natürlich lösche ich die Illegalen Bilder sofort, aber muss ich noch weiteres beachten?

    muss ich den Vorfall melden? (Die IP beim Upload wird gespeichert und in den AGB deutlich erleutert)

    Muss ich sonst irgendwas beachten?


    LG Paddy
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  3. Wie immer ist Lima-City keine Auskunft für Rechtsfragen. So weit ich weiss, musst du solche Vorfälle wenn du davon weisst direkt löschen, machst du ja wahrscheinlich auch. Solange du nichts davon weisst, bist du selbst auch nicht haftbar, so weit ich weiss, bin mir da aber echt kein bisschen sicher.

    Von Melden hab ich noch nie was gehört. Falls du da was findest, wo du das machen könntest, schadet das nie.
  4. h***e

    Ich habe mir die Nutzungsbestimmungen auf deiner Seite durchgelesen.

    Normalerweiße dürfte dir nichts Fehlen da.

    Ich würde sie aber trotzdem leicht ändern dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Du hast auch ein paar form Fehler drin.
    Illegale Bilder und Bilder die gegen das Deutsche Gesetz verstossen


    Illegale Bilder sind Bilder die gegen das deutsche Gesetz verstoßen.
    verstoßen schreibt man mit ß
    deutsche schreibt man klein

    Ihre IP Adresse wird beim Bilder Upload aus rechtlichen Gründen gespeichert.

    Das gehört unter Datenschutz.



    In deinen AGB heist es
    Illegale Bilder und Bilder die gegen das Deutsche Gesetz verstossen sind verboten
    (pornografische, rassistische oder in irgendeiner Weise verbotene / rechtswidrige Bilder).
    Durch Ihre Bilder darf die Privatsphäre anderer nicht verletzt werden.


    Ich habe mal ein Beispiel geschrieben wie du das anders schreibe,
    Du kannst es gern verwenden ich habe nichts dagegen.

    Bilder die gegen das deutsche Recht verstoßen (rassistische, pornografische oder in irgendeiner Weise rechtswidrige Bilder) sind verboten.
    Bilder dürfen nicht gegen das Urheberrecht verstoßen oder die Privatsphäre anderer verletzen.





    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2014 22:46:26 von hpage
  5. m******e

    Hey paddy-herrmy,

    ein paar Worte von meiner bescheidenen Seite.

    Einst wollte ich gutmütigerweise allerlei Dienste zur Verfügung stellen.
    Alles Mögliche hatte ich im Sinn, überwiegend Soziales, wie Smilie-Generatoren, Weiterleitungsdienste (Kurz-URLs), Online-Proxys, usw., und es lief auch.

    Über Twitter flüsterte ich per PN einen Programmierer an; er solle sich das mal anschauen. Er aber berichtete darüber mit Hinweis auf @TWITTERNAME offiziell.
    Es dauerte keinen Tag, da war für mich vom Anbieter alles gesperrt; ich konnte auf nichts zugreifen. Grund: "Rechtliche Bedenken".

    Darüber hinaus wurde ich öffentlich verspottet, wo denn meine Dienste verblieben seien.
    Welch Glück, dass ich nicht abgemahnt wurde.

    Daraufhin hab' ich den ganzen Shyce aufgegeben. Hatte nun wirklich keine Lust, alles einzeln überprüfen zu müssen, oder überprüfen zu lassen.

    Fazit?
    Einige soziale Dienste weniger im Internet. Ich habs aufgegeben.

    In deinem Fall kann ich Dir nur raten, gute Kontakte zu guten Anwälten zu pflegen, oder dich eben anderweitig vertreten zu lassen. Zumindest dann, wenn Du im deutschen "Hohheitsgebiet" irgendwelche Webseiten anbietest.

    Aber auch im europäischem Raum werden jetzt die Daumenschrauben grundsätzlich nach und nach angezogen. Wer von uns "Privaten" hat schon noch Bock, das ganze Gedöns an Gesetzen ewig zu studieren? Rhetorische Frage.

    Wie gesagt, ich habs aufgegeben, und konzentriere mich nun auf andere Aufgaben.

    Just my 2 Cent.
  6. Es ist natürlich schade, dass immer wieder solche Dienste missbraucht werden. Insofern Du aber nicht das Geld hast Dich dort in rechtssicherem Raum zu bewegen, würde ich empfehlen solche Dienste einzustellen. Das ist den Ärger nicht wert, den man sich damit einhandeln kann.

    Alternativ kann man natürlich jedes Bild einzelnd prüfen und freigeben, ob das dann dem Sinn der Sache entspricht ist wieder ein anderes Ding.

    Grundsätzlich sollte man sich aber im Internet nicht in unsichere Gefilde begeben. So meine Meinung. Es gibt sicher andere Möglichkeiten und Nischen sich im Web auszuleben, die mit weniger Ärger und Stress einhergehen.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2014 7:37:19 von karpfen
  7. paddy-herrmy schrieb:
    Hallo,

    ich hab nur ne kurze Frage, weil ich mir momentan nicht sicher bin, wie ich handeln soll,
    Seit einiger Zeit betreibe ih eine Bilderupload seite, auf der man einfach bilder Hochldaden kann.

    momentan habe ich mit em Problem von Illegalen Bildern zu kämpfen.
    (Ziemlich heftige minderjährige Pornografische Bilder)
    Natürlich lösche ich die Illegalen Bilder sofort, aber muss ich noch weiteres beachten?

    muss ich den Vorfall melden? (Die IP beim Upload wird gespeichert und in den AGB deutlich erleutert)

    Muss ich sonst irgendwas beachten?


    LG Paddy


    Mit diesem Problem hat wohl jeder zu kämpfen, der solche Seiten betreibt, egal ob simpler Image- oder umfangreicher Filehoster. Irgendwann werden sie alle zu pornographischen Zwecken mißbraucht.

    Wie meine Vorredner schon erwähnten: Kontakte mit guten Anwälten. Am Besten auch mal einen spezialisierten Medien-Anwalt konsultieren, der Dir die AGBs vielleicht wasserdicht macht.

    Und auf alle Fälle die betroffenen IPs an die Polizei weiterleiten ...
  8. m******e

    domaindroid schrieb:
    Am Besten auch mal einen spezialisierten Medien-Anwalt konsultieren, der Dir die AGBs vielleicht wasserdicht macht.

    Und auf alle Fälle die betroffenen IPs an die Polizei weiterleiten ...
    Nützt aber doch nicht wirklich was, wenn doch z.B. über einfache Web-Proxys oder eben solche Dienste und/oder solche netten Erweiterungen Inhalte Bilder nach Herzenslust hochgeladen werden können? Für mich wären das nur ein paar Klicks. Sekundensache.

    Und in z.B. Russischen/Chinesischen Hohheitsgebieten haben wir Westlichen so rein gar nüscht zu melden. Stelle da mal ne Anfrage nach ner IP wegen Adult-Inhalten.. ;)
  9. h***e

    karpfen schrieb:
    Es ist natürlich schade, dass immer wieder solche Dienste missbraucht werden. Insofern Du aber nicht das Geld hast Dich dort in rechtssicherem Raum zu bewegen, würde ich empfehlen solche Dienste einzustellen. Das ist den Ärger nicht wert, den man sich damit einhandeln kann.

    Alternativ kann man natürlich jedes Bild einzelnd prüfen und freigeben, ob das dann dem Sinn der Sache entspricht ist wieder ein anderes Ding.

    Grundsätzlich sollte man sich aber im Internet nicht in unsichere Gefilde begeben. So meine Meinung. Es gibt sicher andere Möglichkeiten und Nischen sich im Web auszuleben, die mit weniger Ärger und Stress einhergehen.

    Der Betreiber einer Webseite ist für den upload der user nur in besonderen umständen mitverantwortlich.
    Z.B. Bei eine Tauschbörse die für Raubkopien gedacht ist.
    Das ist bei ihm nicht der Fall und wenn es trotzdem was sehr unwahrscheinlich ist einen Rechtsstreit gibt reicht würde eine Rechtsschutzversicherung alle kosten übernehmen.
  10. m******e

    hpage schrieb:
    Der Betreiber einer Webseite ist für den upload der user nur in besonderen umständen mitverantwortlich.
    Z.B. Bei eine Tauschbörse die für Raubkopien gedacht ist.
    Das ist bei ihm nicht der Fall und wenn es trotzdem was sehr unwahrscheinlich ist einen Rechtsstreit gibt reicht würde eine Rechtsschutzversicherung alle kosten übernehmen.
    Sorry hpage, aber deine Informationen sind sachlich einfach falsch.

    Wenn jemand Nackt-Bilder seiner Ex-Freundin - oder fremdkopierte Bilder - oder Adult-Inhalte - sprich Pornobilder über seinen Dienst für jedermann frei zugänglich macht, kann er - nach deutschem Recht - dafür auch voll Haftbar gemacht werden. Das Stichwort in dem Falle heißt "grobe Fahrlässigkeit". Und die ist schnell gegeben, wenn keinerlei Überprüfung stattfindet. Selbst wenn er Angabepflicht einer eMail-Addresse zwecks Verifikation einführen würde, lässt sich das mit Tausenden von Tempmails umgehen.

    Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen, ist eine Art Melde-Button, und eine permanente Prüfung neuer Inhalte. Und es nützt ihm so gar nix, wenn er vom Uploader nur gefakte IP/Browserangaben usw. vorweisen kann.

    Und: Greift eine Rechtsschutzversicherung eigentlich bei grober Fahrlässigkeit?
    Und wer hat schon Lust auf möglichen, immer wiederkehrenden Rechtsstreit? Wäre nämlich nur eine Frage der Zeit.

    Außerdem solltest Du deine Schreibweise mal überdenken, die einer Rechtsauskunft sehr nahekommt.
  11. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    hpage schrieb:
    ....einen Rechtsstreit gibt reicht würde eine Rechtsschutzversicherung alle kosten übernehmen.


    Das macht der Versicherer aber vermutlich nur 1 bis 2 Mal mit
  12. r**n

    mein-wunschname schrieb:
    hpage schrieb:
    ....einen Rechtsstreit gibt reicht würde eine Rechtsschutzversicherung alle kosten übernehmen.


    Das macht der Versicherer aber vermutlich nur 1 bis 2 Mal mit

    Wohl eher kein einziges mal. Die meisten Rechtschutzversicherungen schließen Vergehen im Internet kategorisch aus.

    Alles in allem würde ich es lassen, gerade wenn du schon merkst das dein Dienst missbraucht wird. Es gibt so viele dieser Dienste im Netz, spar dir die Probleme und erfreu dich an den anderen.
  13. Autor dieses Themas

    paddy-herrmy

    Kostenloser Webspace von paddy-herrmy

    paddy-herrmy hat kostenlosen Webspace.

    Also,


    erstmal danke für eure Antworten und Tipps!

    Habe mich zwischenzeitlich auch etwas in das Thema eingelesen.
    Die AGB und das Impressum habe ich nun insofern modifiziert, dass ich mich rechtlich etwas sicherer fühle.

    Springender Punkt ist wohl:
    §§ 8 bis 10 aus dem Telemediengesetz!
    Dort heist es:

    § 10
    Speicherung von Informationen

    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
    1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
    2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
    Quelle.


    menschle schrieb:
    Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen, ist eine Art Melde-Button, und eine permanente Prüfung neuer Inhalte. Und es nützt ihm so gar nix, wenn er vom Uploader nur gefakte IP/Browserangaben usw. vorweisen kann.

    Neue Inhalte werden von uns permanent geprüft!
    Dies geschieht meist recht zeitnah, da von mehreren Personen durchgeführt und eine Mobile administration über Smartphone möglich ist.

    Sollte jemand ein Bild melden (demnächst auch einfacher über Formular), reagieren wir idr. sehr schnell.

    Direkt "einstellen" will ich das Projekt jetzt nicht, da ich ja "noch" keine rechtlichen Probleme hatte, und sehr viel Herzblut und Geld^^ darin steckt ;-)

    LG, Patrick


  14. paddy-herrmy schrieb:
    Neue Inhalte werden von uns permanent geprüft!

    DAS solltest Du niemanden wissen lassen. (Hier geschrieben = zu spät)
    Sofern Du auch nur einmal die Prüfung schleifen läßt und dir ein pöses Bild halt nicht sofort auffällt, hägst Du am Fliegenfänger.

    warum:

    Als Betreiber haftest Du für alles, was auf deinem Webspace passiert.
    Einschränkend gilt nur die Regelung "ab Kenntnis"
    Wer von sich behauptet, alle Inhalte immer zeitnah zu prüfen, muß sich die Kenntnis anrechnen lassen und kann sich nicht mehr auf die Unkenntnis berufen. Gerade bei kleineren Webseiten haben Richter schon häufiger den Faktor der "Kenntnis" außen vor gelassen und behauptet, daß dort dem Betreiber die zeitnahe Kontrolle zuzumuten wäre. Strittige Meinung? Sicher, aber will man das vor Gericht durchprügeln?


    hpage schrieb:
    Der Betreiber einer Webseite ist für den upload der user nur in besonderen umständen mitverantwortlich.

    Falsch! der Betreiber ist immer verantwortlich, es sei denn, eine der genau spezifizierten Ausnahmen (s.o.) greift.




    Edith hat Quotes repariert.

    Beitrag zuletzt geändert: 29.4.2014 2:08:57 von fatfreddy
  15. r**n

    Habe auch noch gerade zwei kleine Sachen in deinen AGB gefunden:
    Bilder die gegen das deutsche Recht verstoßen (rassistische, pornografische oder in irgendeiner Weise rechtswidrige Bilder)
    sind verboten.
    Seit wann sind pornografische Bilder rechtswidrig bzw. verstoßen gegen das deutsche Recht? Das würde ich seperat anführen, denn du dröselst das ganze hier so auf, als wäre das ebenfalls ein Rechtsverstoß.

    Dann noch eine Sache, die mir wirklich sauer aufstößt.
    Mit welchem Recht begründest du folgendes:
    Sollte ein Verstoß vorliegen geben wir die Daten an den Geschädigten weiter.
    Ich denke, das ist so nicht okay. Solltest dich möglicherweise an der Stelle mal ins BDSG reinlesen, ob solche, kritischen und personenbezogenen Daten, wirklich "mir nichts, dir nichts" an dritte Weitergegeben werden können und dürfen.
  16. ra1n schrieb:Seit wann sind pornografische Bilder rechtswidrig bzw. verstoßen gegen das deutsche Recht? Das würde ich seperat anführen, denn du dröselst das ganze hier so auf, als wäre das ebenfalls ein Rechtsverstoß.

    Als Laie in Rechtsfragen ist man, wenn man sich schon darauf einläßt,,sich auf deutsches Recht zu berufen und die Gültigkeit dessen hervorzuheben, immer besser daran, dieses nicht in Form von geklammerten Erläuterungen zu spezifizieren. Im Zweifelsfalle wird dem Autor der Erläuterung ein derartiges, juristisch eventuell missglücktes Ansinnen immer zum Nachteil ausgelegt. :biggrin:



  17. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    ra1n schrieb:
    Habe auch noch gerade zwei kleine Sachen in deinen AGB gefunden:
    Bilder die gegen das deutsche Recht verstoßen (rassistische, pornografische oder in irgendeiner Weise rechtswidrige Bilder)
    sind verboten.
    Seit wann sind pornografische Bilder rechtswidrig bzw. verstoßen gegen das deutsche Recht? Das würde ich seperat anführen, denn du dröselst das ganze hier so auf, als wäre das ebenfalls ein Rechtsverstoß.

    Dann noch eine Sache, die mir wirklich sauer aufstößt.
    Mit welchem Recht begründest du folgendes:
    Sollte ein Verstoß vorliegen geben wir die Daten an den Geschädigten weiter.
    Ich denke, das ist so nicht okay. Solltest dich möglicherweise an der Stelle mal ins BDSG reinlesen, ob solche, kritischen und personenbezogenen Daten, wirklich "mir nichts, dir nichts" an dritte Weitergegeben werden können und dürfen.


    Pornografie ist ein recht weitgefasster Begriff, der unteranderem auch Kinderpornografie, Inzest und Pornografie mit Tieren einschließt. Und alles dreies ist in Deutschland verboten. Meiner Meinung nach sind illegale Inhalte an die betreffenden Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft etc) meldepflcihtig, sofern man davon Kenntnis erlangt. Natürlich sind illegale Dinge wie Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen wie Filmpiraterie zu unterbinden, in dem du diese Dateien zeitnah löschst.

    Was ganz normale Pornografie angeht, also irgendwelche pimpernde Leute in Schmuddelfilmchen wie "Lenny Holt den Depp Ian heraus" zum beispiel, so ist diese hinter einer Barriere zu verstecken, die eine sichere Altersverikation (beispielsweise Postident) verlangt, da das meiste doch ab 18 Jahren freigegeben ist.
  18. e*******s

    Zu dem Thema kann ich nur den Youtube-Kanal der Kanzlei WBS empfehlen. Sonntags beantwortet der Solmecke immer Nutzerfragen. Da war das schon öfter dabei.
    Der Melde-Button muss sein, aber ich sehe da noch ein Problem. Wenn ein Bild bereits gemeldet wurde und du hast es gelöscht, musst du sicher stellen, das es nicht noch einmal hochgeladen wird. Dazu gab es inzwischen mehrere Urteile gegen Filehoster und gegen Youtube. Laut deutschen Gerichten ist es den Plattformen zuzumuten, einen Filter zu basteln, der diese Inhalte herausfiltert.
    Für Profis mag das machbar sein, für den Laien eher nicht. Das Abmahnrisiko wird von daher immer bestehen. Du musst wissen, ob es dir das wert ist. Ansonsten musst du dich halt wirklich mal von einem Anwalt beraten lassen.
  19. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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