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Impressums Anschrift Pflicht

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  1. Autor dieses Themas

    c********k

    Hallo,
    muss man im Impressum die Anschrift hinterlassen (Adresse). Ich habe auf vielen Websiten gesehen, dass die eine Anschrift haben. Ich habe auch Recherschiert und dies gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html. Aberr da ich nur eine kleine und eine Private Homepage habe kann ich dafür eine Strafe bekommen oder so??
    Danke schon einmal im Voraus.:thumb::wave:
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  3. Solltes du einen Anwalt fragen, aber wo kein Kläger da kein Richter. Klagen könnte im Prinzip jeder, wenn deine Seite öffentlich zugänglich ist, denn:

    Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht


    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2016 16:28:50 von autobert
  4. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    cybercrack schrieb:
    Hallo,
    muss man im Impressum die Anschrift hinterlassen (Adresse). Ich habe auf vielen Websiten gesehen, dass die eine Anschrift haben. Ich habe auch Recherschiert und dies gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html. Aberr da ich nur eine kleine und eine Private Homepage habe kann ich dafür eine Strafe bekommen oder so??
    Danke schon einmal im Voraus.:thumb::wave:


    Ich wäre in der Beziehung vorsichtig.
    Es gibt Anwaltskanzleien die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Die beschäftigen sich ausschließlich damit, Gesetzesverstöße im Internet zu recherchieren und dann abzumahnen.
    Könnte also nach hinten losgehn!
  5. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    cybercrack schrieb:
    Hallo,
    muss man im Impressum die Anschrift hinterlassen (Adresse). Ich habe auf vielen Websiten gesehen, dass die eine Anschrift haben. Ich habe auch Recherschiert und dies gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html. Aberr da ich nur eine kleine und eine Private Homepage habe kann ich dafür eine Strafe bekommen oder so??
    Danke schon einmal im Voraus.:thumb::wave:


    Klein ist nicht definiert.

    Privat heisst sinngemäß, dass deine Website komplett passwortgeschützt ist und somit nur du und ein paar andere Leute, die das PW kennen, da ran kommen.
  6. Die Impressumspflicht gilt (in Deutschland) nur für kommerzielle Seiten. Bei solchen muss die Adresse angegeben werden:
    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1.
    den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, [...]

    - §5 TMG

    Für private Seiten wird laut TMG kein Impressum benötigt.
  7. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Das ist so nicht ganz richtig. Wird beispielsweise eine private Website über Werbeeinblendungen oder Werbebanner finanziert besteht sehr wohl eine ( eingeschränkte ) Impressumpflicht.

    http://www.impressum-recht.de/impressum-pflicht-homepage-html.html?PHPSESSID=75cd7ac39d534b890e1437d038cd67e3

    Dort steht unter anderem:

    "Eine eingeschränkte Impressumspflicht haben Telemedien, die weder privater oder familiärer Natur sind, aber auch nicht geschäftsmäßig betrieben werden (also z.B. keine Werbung beinhalten oder kostenfrei sind)."

    und:

    "Wenn sich eine Webseite durch Werbebanner und -anzeigen finanziert, besteht definitiv auch nach der neuen Regelung immer eine umfassende Impressumspflicht. Es kommt dabei nicht darauf an, wie hoch der Gewinn ist oder ob dieser nur zur Kostendeckung verwendet wird. "

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2016 21:36:53 von turmfalken-nikolai
  8. Hallo zusammen!
    Ein Impressum muss jeder Betreiber einer Seite haben. Sobald Inhalte ins Netz geladen werden, muss es dafür in Deutschland einen Ansprechpartner geben, der auch auf der entsprechenden Seite mit Anschrift genannt werden muss. Dabei ist es egal wie "klein" oder groß die Seite ist oder um was es dabei inhaltlich geht.
  9. kommunikationskonzepte

    kommunikationskonzepte hat kostenlosen Webspace.

    Das ist richtig.
    Es ist sogar nicht ausreichend eine Mailadresse zu hinterlegen, da diese keine ausreichende Erreichbarkeit gewährleistet.
    Weiß ja nicht in welcher Welt die leben...
  10. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    afdisa schrieb:
    Hallo zusammen!
    Ein Impressum muss jeder Betreiber einer Seite haben. Sobald Inhalte ins Netz geladen werden, muss es dafür in Deutschland einen Ansprechpartner geben, der auch auf der entsprechenden Seite mit Anschrift genannt werden muss. Dabei ist es egal wie "klein" oder groß die Seite ist oder um was es dabei inhaltlich geht.


    Stimmt definitiv so nicht! Siehe Artikel im Link oben!!

    Dort steht:

    "Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes. "

    Natürlich mit der Einschränkung was die werbefinanzierten Privatseiten angeht!

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2016 22:16:38 von turmfalken-nikolai
  11. Webseiten mit Werbung sind natürlich kommerzielle Seiten (da damit Gewinn erzielt wird), für die nach §5 TMG eine Impressumspflicht besteht.

    Für nicht-kommerzielle und nicht-private Seiten gibt es nach §5 TMG keine Impressumspflicht, nach §55 RStV allerdings schon. Ich bin nicht sicher, was davon jetzt gilt.

    Es wird auch noch behauptet, dass §55 RStV nur für journalistische Inhalte gilt:

    Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

    http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

    Vieles ist nicht eindeutig geklärt, dazu kommt noch, dass es nicht einfach ist, einen Seitenbetreiber ohne Impressum zu identifizieren. Der für eine Abmahnung nötige Aufwand kann doch sehr hoch sein.


    Mal abgesehen von der rechtlichen Situation wollen viele aus Datenschutzgründen keine öffentlichen Angaben zur privaten Adresse oder Telefonnummer machen, was ich auch verstehen kann bei den ganzen Spammern und "Hatern", die es im Internet gibt. Nicht einmal Whois-Daten sind vor Spammern sicher, obwohl diese ausdrücklich nicht für Spam verwendet werden dürfen. Dazu kommen noch die ganzen Dienste wie registrieren">Domaintools.com, die Whois-Daten einfach speichern und noch Jahre später gegen Geld herausgeben. Andere Länder, andere Gesetze...
    Darum verwende ich jetzt eine eu-Domain, aber das ist ein anderes Thema.
  12. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    creepermania schrieb:

    Vieles ist nicht eindeutig geklärt, dazu kommt noch, dass es nicht einfach ist, einen Seitenbetreiber ohne Impressum zu identifizieren. Der für eine Abmahnung nötige Aufwand kann doch sehr hoch sein.
    .


    Darauf möchte ich mich nicht verlassen! Aber jeder muß selber wissen welche Risiken er dahingehend einzugehen bereit ist. Ich würde es nicht riskieren!
  13. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Wie man aus diesem Kommentar
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

    (zitiert nach http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html)
    erkennt, liegt der Knackpunkt ja vermutlich darin, zu beurteilen, ob eine Website privat ist.
    Allein schon die Tatsache, dass in den Kommentaren mal von privaten Inhalten und mal von privaten Zwecken gesprochen wird, macht deutlich, dass im Grunde nur ein Anwalt, der den Inhalt der Website des TE kennt, abschließend beurteilen kann, inwieweit die Website der Impressumpflicht unterliegt oder nicht.
  14. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Deswegen schrieb ich ja dass das im Endresultat Auslegungssache ist.
    Schlußendlich kann ein Richter das noch ganz anders werten als ein Rechtsanwalt.
  15. j*********r

    creepermania schrieb:
    Vieles ist nicht eindeutig geklärt, dazu kommt noch, dass es nicht einfach ist, einen Seitenbetreiber ohne Impressum zu identifizieren. Der für eine Abmahnung nötige Aufwand kann doch sehr hoch sein.


    Es mag zwar noch einige strittige Punkte geben, jedoch sind die meisten Fälle von Abmahnungen doch sehr eindeutig.

    Tatsächlich ist es i.d.R. sogar sehr einfach, einen Seitenbetreiber ohne Impressum zu identifizieren. Die meisten Seiten haben immer noch eine eigene Domain und das heißt, dass bei dem dementsprechenden Registrar mit Whois-Abfrage ganz einfach Adressdaten von diesem ermittelt werden können. Und für einen Abmahn-Anwalt ist der Aufwand definitiv nicht zu hoch - die verdienen schließlich ihr Geld damit.

    Generell empfiehlt sich: Lieber ein Impressum zu viel als zu wenig. Wie bereits schon erwähnt wurde, ist dieses für private Zwecke nicht nötig. Sobald man sich jedoch an die Öffentlichkeit oder eine größere Leser/Zuschauerschaft richtet, würde ich empfehlen, das Impressum aufzunehmen.

    Was die Bedenken betrifft bezüglich der Spambots: Das lässt sich einfach nicht vermeiden, jedoch haben dieses Problem alle. Es helfen nur ein guter Spamfilter und eine extra-Mail nur als öffentlich einsehbare Mail für die Website anzulegen. Ggf. hilft es auch ein bisschen kreativ zu sein (@-Zeichen als Bild, leere HTML-Tags zwischen verschiedenen Buchstabengruppen etc.), jedoch sind die Bots mittlerweile leider so gut, dass sie die meisten dieser Tricks durchschauen.

    MfG
    Jonas
  16. jonas-bayer schrieb:
    Tatsächlich ist es i.d.R. sogar sehr einfach, einen Seitenbetreiber ohne Impressum zu identifizieren. Die meisten Seiten haben immer noch eine eigene Domain und das heißt, dass bei dem dementsprechenden Registrar mit Whois-Abfrage ganz einfach Adressdaten von diesem ermittelt werden können. Und für einen Abmahn-Anwalt ist der Aufwand definitiv nicht zu hoch - die verdienen schließlich ihr Geld damit.

    Stimmt, aber wer eine Domain mit öffentlich einsehbaren Whois-Daten hat, wird diese Daten auch in ein Impressum schreiben.
    Ist zum Beispiel nur eine lima-city-Subdomain vorhanden, ist das ganze nicht mehr so einfach. Erst muss Lima die IP des Seitenbetreibers herausgeben (Adressdaten haben die ja gar nicht). Falls die Abmahner die IP bekommen, müssen sie beim ISP den Besitzer des Internetanschlusses ermitteln. Die Provider sind meistens nicht sehr kooperativ (Aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass die deutschen Provider nicht mal was gegen Nationalsozialismus machen). Mit viel Glück haben sie dann die Daten einer Person. Jetzt muss erst bewiesen werden, dass der Besitzer des Internetanschlusses der Seitenbetreiber ist.
    Und falls jemand noch (ausländische) Proxys/VPNs nutzt, wird es noch komplizierter bis unmöglich.

    Zurück zum Thema Impressum: Natürlich ist es für die meisten Leute am einfachsten und sichersten, einfach ein Impressum zu schreiben, da sich nicht einmal Anwälte und sogar Richter einig sind.
    Wer Wert auf Datenschutz legt, wird seine Seite in Ländern ohne Impressumspflicht hosten, Domains ohne Whois-Pflicht verwenden und dafür sorgen, dass seine IP nirgends angezeigt wird.

    Für mich als Österreicher ist die Situation übrigens nochmal eine andere.
  17. Autor dieses Themas

    c********k

    Hallo ich habe auf YouTube ein Video gefunden wo dies gut erklärt wird:


    Da ich noch nicht Volljährig bin und meine Eltern mir nicht Erlauben meine Anschrift und Telefonnummer preiszugeben und ich auch kein Geld mit YouTube/Website verdiene bin ich dann trotzdem in der Plicht??
  18. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Das kommt auf den Inhalt Deiner Seite an. Wenn es zum Beispiel eine Seite nur über Deine Familie ist brauchst Du das nicht. Ist es eine informelle Seite wie meine zum Beispiel brauchst Du es schon!

    www.turmfalken-nikolai-spandau.de

    Im Endresultat kann das wahrscheinlich nur ein Anwalt genau sagen!

    Beitrag zuletzt geändert: 11.4.2016 15:14:25 von turmfalken-nikolai
  19. Ich glaube es ist egal ob es deine Eltern erlauben, oder nicht. Als minderjähriger darfst du so oder so nicht dort drinnen stehen. Du müsstest voll geschäftsfähig sein.
    Hier http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-13/text/2010_06.php3 unter § 55 Informationspflichten und Informationsrechte -->3. kannst du es nachschlagen. Das wirst du auch auf vielen anderen Seiten finden, google einfach mal nach "Impressumspflicht Minderjährige".


    So gut ich weiß ist es so: mit 14 Jahren Recht auf eigene Domain, mit 16 Eigener Website(für einen PSC Account, braucht man ja zum Zahlen), mit 18 auf eine eigene Website.
  20. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    user012 schrieb

    So gut ich weiß ist es so: mit 14 Jahren Recht auf eigene Domain, mit 16 Eigener Website(für einen PSC Account, braucht man ja zum Zahlen), mit 18 auf eine eigene Website.


    Na das ist eher unwahrscheinlich da Du erst mit 18 voll geschäftsfähig bist und demnach mit 14 gar keine eigene Domain registrieren kannst ohne Einverständnis der Erziehungsberechtgten

    Beitrag zuletzt geändert: 11.4.2016 15:24:29 von turmfalken-nikolai
  21. Ja, aber wieso sollten die Eltern gegen den Besitz einer Domain sein? Man kann ja, wenn man haben möchte, dass die Daten nicht im Internet zu sehen sind, (ich bin mir nicht sicher ob das auch bei .de Domains geht) eine sogenannte "whois Protection" verwenden(statt den eigenen Daten werden die Daten des jeweiligen Anbieters angezeigt, dieser gibt die Daten aber meines Wissen wenn man eine Anfrage per Email macht wieder weiter, aber darauf, dass man das darf muss man zuerst drauf kommen und ich glaube nicht, dass das wirklich viele wissen.

    Aber mit eEnverständnis der Eltern darf laut denic jeder eine Domain haben: http://www.domain-recht.de/domain-recht/faq#frage5

    Das Alter wird bei einer Domain Registrierungs ja eigentlich nicht abgefragt, streng genommen können ja die Eltern gar nicht wissen, ob ihr Kind eine Domain kauft oder nicht.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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