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Klassenarbeiten ins Netz stellen - Erlaubt ?

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  1. Autor dieses Themas

    silvesterwurm

    silvesterwurm hat kostenlosen Webspace.

    Eine Frage :

    ist es rechtlich erlaub die Klassenarbeiten meiner Schulzeit ins Netz zu stellen oder is da copyright oder sonst was drauf ?

    danke
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  3. s****a

    Steht ein Copyright auf dem Blatt drauf? Wenn Nein brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Es gibt viele Klassenarbeiten im Netz. Au?erdem sind das ja deine Werke, wenn sie von dir stammen.
  4. es w?re nicht illegal sie ins netz zu stellen sofern es sich nicht um lange vom lehrer eigens geschriebene texte sind
    es w?re allerdings besser deinen lehrer vorher zu fragen
  5. s****a

    Ich hab noch nie was davon geh?rt, dass es da irgend welche schwierigkeiten gab. (Au?ernat?rlich, die Klausur wurde bevor sie geschrieben wurde ver?ffentlich. :)

    Bei uns an der Uni ist das gang und gebe.
  6. Also ich bin mir auch nicht sicher.Auf jeden Fall darf man ZK's nicht ver?ffentlichen,weil da stehts auf jeden Fall drauf.Aber oft sind die Frage bei Klassenarbeiten ja aus Leerb?chern,die bestimmt ein gewisses Copyright haben.
  7. Schreib die fragen ab formulier sie um und ?nder wom?glich noch die reihenfolge dann k?nnen dich alle anderen mal .. :xyxthumbs:
  8. t*****t

    Ich m?chte es mal anders herum formulieren, weil ich gerade solch einen Fall gehabt habe:
    Ihr k?nnt als Sch?ler immer gerne Hausarbeiten/Klausuren, etc. aus dem Netz laden, um anhand dieser zu lernen. Es wird nur f?r Euch schlimm werden, wenn Ihr diese dann f?r eine Klausur benutzt, bzw. f?r Hausarbeiten nutzt. Exakt aus diesem Grunde wurde gerade einem Sch?ler eine 6 verpasst, sowie ein Schulverweis angedroht. Man sollte Lehrer in dem Falle nicht immer f?r vollkommen verbl?det halten. Nicht alle sind ?ber 50 und kennen sich mit dem www nicht aus! Auch die Nutzung an Unis ist, wenn es herauskommt, extremst unangenehm. Ich habe f?rher an der Uni als Tutor extra, im Auftrag eines Profs, das Netz durchsucht, um solchen "S?ndern" das Handwerk zu legen.
    Also, zum Lernen, ok; sonst, lasst die H?nde davon.

    Zum Thema selber:
    Lehrern ist, selbst wenn Copyright besteht, die Verwendung von Texten aus Lehrb?chern gestattet, allerdings d?rfen diese von Sch?lern niemals im www ver?ffentlicht werden. Dies w?re dann wieder ein Versto?. Ich w?rde auch nicht empfehlen, von Lehrern erstellte Klausuren ins Netz zu stellen. Dies kann unangenehme Folgen haben, wenn diese es heraus bekommen.
  9. Also, ich denke mal, was wirklich nicht gestattet ist, w?re eine Matheklausur online zu stellen oder so, da man hier ja nur rechnen muss und der Hauptbestandteil wohl die Aufgaben sein werden. Au?erdem w?re das ohnehin sinnlos, da sich Aufgaben ja ver?ndern, sobald eine Zahl ausgetauscht wird.
    Anders sieht das schon bei Textanalysen oder Materialanalysen aus, denke ich. Wenn man nun zum Beispiel in Deutsch eine Klausur schreibt, so darf man diese online stellen, da die Klausur ja aus der eigenen Kreativit?t heraus entstanden ist. Der Lehrer hat hierbei praktisch nur die Rahmenbedingungen gegeben und konkretisiert. Genauso ist es auch bei der Erdkunde. Es ist im Grunde genommen egal, ob ich nun die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Rahmen einer Klausur heraus arbeite, oder ob ich dies nun freiwillig mache, weil ich nichts besseres zu tun habe und es dann online stelle. Wenn die Klausur wirklich gut ist, wird aus eurerm Text auch immer automatisch die Fragestellung ablesbar sein, auf die ihr eingehen m?sst.
    Ich w?rde mir, dort wo es wirklich Sinn macht, keine Gedanken machen.
  10. t*****t

    An alle Studierenden:

    Schutz f?r Klausuren
    Universit?ten steht an ihren "Multiple-Choice-Klausuren" das Urheberrecht zu und sie d?rfen die Verbreitung der Pr?fungstexte durch andere untersagen; Klausuren sind urheberrechtsf?hig, da sie durch Auswahl und Zusammenstellung der Fragen sowie Erarbeiten falscher Alternativantworten eine "pers?nliche geistige Sch?pfung" darstellen (Urteil des Landgerichts K?ln, Az.: 28 O 161/99).
    Quelle: Ratgeber Recht 24 (http://www.ratgeber-recht24.de/Urheberrecht_Teil_2/Urteile.html?urteile)

    Dies gilt im ?bertragenen Sinne auch f?r die allgemein bildenden Schulen.
    Im Endeffekt habe ich allerdings elten erlebt, dass ein Lehrer, und ich spreche aus Erfahrung :wink: , einen Aufstand gemacht h?tte. Es sei aber nochmal gesagt:
    Die Klausuren d?rfen unter keinen Umst?nden, also die Antworten, in der eigenen Klausur genutzt werden. Diese z.B. vorher aufzuschreiben, weil man das Thema kennt, und dann die Zettel innerhalb der Klausurstunde auszutauschen, gilt als T?uschungsversuch und kann extrem unangenehme Folgen nach sich ziehen. (Auch hier sei auf die pers?nliche, geistige Sch?pfung hingewiesen).
  11. Soweit ich weis gehen die Rechte an den Arbeiten mit dem Abgeben zur Bewertung an die Schule ?ber. Dieses Problem hatte ich mal mit meine Infolehrer er?rtert, der mir dann erkl?rt hat, dass alle Rechte an meinen Progs an die Schule ?bergehen, wenn ich sie zur Bewertung einreiche. (an Unis genau das gleiche) Bez?glich der Klausuren ist mir zwar kein Grundsatzurteil bekannt, aber wenn man das von thornet angesprochene Urteil mit in Betracht zieht, ist es wohl besser, vorher den Lehrer zu fragen.


    Edit (by Thornet): Ich gebe zu bedenken, das Urteil bezieht sich nur auf Multiple-Choice-Klausuren an Universit?ten, allerdings d?rfte hier ein Urteil an Schulen nicht gro?artig anders ausfallen....
  12. g****6

    ihr sagt alle online stellen aber w?re es nicht m?glich denn auch verboten wenn er sie per mail verschickt ?
  13. Klassenarbeiten ins Internet zu stellen ist Gesetzlich verboten wenn du das machst und sie erwischen dich dann mu?t du mit einer Strafanzeige wegen "verbreitung datenschutz urheberrechtlichen schriften" rechnen. Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
  14. k.a. obs illegal is, aber unsere schule, bzw nen paar sch?ler wollten mal ne commnuity aufbauen wo alle arbeiten der lehrer geuppt werden .... von wegen lernen und so :D

    aber egl w?re es doch mal ne lustige idee so ne commnuinty auf die beine zu stellen, denkt ihr net ?
  15. Hm, wird verboten sein.

    Aber wenn es die Arbeit eines einzelnen Lehrer f?r ein bestimmtes Fach sein wird...und das im gro?en weiten I-net? Ich denke das wird niemanden kratzen ausser vielleicht dem Lehrer selber :biggrin:

    MfG
    Skullmoon
  16. t*****t

    Das reicht ja schon. Wenn es den betreffenden Lehrer st?rt und er die Arbeit finden sollte (man sollte nicht alle Lehrer f?r PC/Internet-Deppen halten), k?nnte es zumindest unagenehme Nachfragen nach sich ziehen. W?rde die Arbeit dann auch noch f?r eine Arbeit an der selben Schule genutzt werden,... Na ja.
  17. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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