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Strafe für Filesharing

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  1. Autor dieses Themas

    flirt

    flirt hat kostenlosen Webspace.

    Aktuell wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) der neue Gesetzesentwurf f?r eine Reform des Urheberrechts vorgestellt. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Mi?brauch von Urheberrechten, insbesondere das illegale Herunterladen von Musik- und Filmdateien noch st?rker bek?mpft werden soll.

    Privatkopien bald verboten?

    Bereits mit der Neufassung des Urheberrechts im Herbst 2003 wurden die M?glichkeiten des legalen Kopierens eingeschr?nkt. Diese ?nderungen sollen erweitert und genauer gefasst werden.

    Recht auf Privatkopie?

    Viele denken, dass es in Ordnung ist, wenn man Privatkopien von Datentr?gern herstellt, die man selbst gekauft hat. Tats?chlich greift aber auch das derzeit erlaubte private Kopieren in die Urheberrechte des jeweiligen K?nstlers bzw. der Verwertungsfirmen ein. Man hilft sich hier mit folgendem Kunstgriff:

    Um die Rechteinhaber f?r die Privatkopien zu entsch?digen, werden besondere Geb?hren f?r Ger?te und Speichermedien erhoben, mit denen man die Kopie hergestellen kann. Der Verbraucher merkt davon nichts, weil diese Geb?hren im Kaufpreis enthalten waren. Die Erl?se wurde nach einem besonderen Schl?ssel an die Urheber verteilt.

    Schon in der letzten Reform des Urheberrechts wurde beschlossen: Die digitale Kopie bleibt erlaubt, wenn das Original nicht mit einem Kopieschutz ausgestattet ist. Die Umgehung des Kopierschutzes ist jedoch verboten. Weist das Original einen Kopierschutz auf, ist das anfertigen von Kopien daher immer verboten!

    Strafbar durch Teilnahme an Musik-Tauschb?rsen?

    Aktuell gilt f?r die Teilnahme an Musik-Tauschb?rsen folgendes:
    - Das Kopieren von Musik auf den Computer ist zu privaten Zwecken zul?ssig (Privatkopie).
    - Unzul?ssig ist das Anbieten der Kopien f?r Dritte.
    - Der Download der im Internet angebotenen Musik war zivilrechtlich unzul?ssig, aber strafrechtlich umstritten, da die Kopie auf dem Angebots-Computer nicht rechtswidrig hergestellt war, sondern eine zul?ssige Privatkopie.

    Die Neufassung soll die Rechtslage klarer fassen:
    - Weiterhin k?nnen ohne Umgehung des Kopierschutzes private Kopien gemacht werden.
    - Das Angebot zum Download bleibt unzul?ssig.
    - Der Download selbst bleibt unzul?ssig und ist zudem strafbar, wenn die Vorlage offensichtlich illegal ist.

    Da man grunds?tzlich davon ausgehen kann, das angebote Musik oder Filme mit Urheberrechten behaftet sind, wird im Zweifel jeder Download als offensichtlich illegal anzusehen sein. Eine Ausnahme ist nur vorstellbar, wenn der Rechtsinhaber ausdr?cklich verzichtet hat, z.B. eine Band ihre Musik frei zur Verf?gung stellt oder die Schutzrechte nach Jahrzehnten abgelaufen sind.

    Was ist erlaubt, was ist strafbar?

    Was ?ndert sich in der Praxis?

    Bisher haben sich die wenigsten um die Verbote des Urheberrechts gek?mmert. Die Tauschb?rsen wurden weiterhin flei?ig genutzt. Auch die rechtliche Grauzone des Downloads hat die Musikindustrie abgehalten, noch massiver gegen Internetnutzer vorzugehen. In Zukunft werden illegale Nutzungen von Musik und Filmen in Tauschb?rsen noch effektiver bek?mpft werden:


    - Durch anonyme Anzeigen k?nnen Musikfirmen die Staatsanwaltschaft und Polizei aktivieren.
    - Die Ermittlungsbeh?rden k?nnen dann Provider zur Herausgabe von Kundendaten auffordern.
    - Die Kundendaten gelangen in die H?nde der gesch?digten Musikfirmen.
    - Die Musikfirmen k?nnen nunmehr gegen die illegale Nutzung auch zivilrechtlich durch kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen gegen illegale Nutzer vorgehen.
    - Der Nutzer muss die strafrechtlichen Konsequenzen und die anwaltlichen Kosten der Unterlassungsaufforderung bezahlen.

    Die Wahrscheinlichkeit, wegen illegaler Nutzung von Internetangeboten verurteilt oder zu zivilrechtlichen Unterlassungen gezwungen zu werden, kann sich damit erheblich erh?hen. Zwar sollen Mi?br?uche im Bagatellbereich straffrei bleiben, dies soll jedoch wirklich nur dann gelten, wenn Nutzer ganz vereinzelt Musiktitel heruntergeladen haben.

    Beim zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gibt es auch weiterhin keinen Bagatellbereich, es kann jede Zuwiderhandlung mit Unterlassungsforderungen der Rechteinhaber belegt werden. Die Anwaltskosten, die eine Unterlassungsaufforderung nach sich zieht, k?nnen dabei leicht im Bereich von 1.000,00 Euro liegen.
    -----------------------------------
    quelle: freenet.de
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  3. Also ich muss sagen, dass ich diese Gesetze eigentlich ziemlich gut finde. Die Deppen, die sich Musik & Programme illegal besorgen, sollen ruhig bestraft werden.
    Jedoch bin ich mit dem Gesetz, welches die Privatkopien (oder auch "Sicherungskopien") umfasst, nicht einverstanden. Ich habe mir schon oft wertvolle CDs gekauft, die ich auf keinen Fall in meinen CD-Player legen w?rde, weil sie limitiert sind und keinen einzigen Kratzer haben d?rfen.
    Deshalb finde ich, dass das Gesetz, welches Sicherungskopien, die Kopiersch?tze umgehen, verbietet, Schwachsinn.
    Ich kopiere viele CDs und benutze auch oft emule, aber halt nur, um mir legale Sachen herunterzuladen. Als z.B. SuSE Linux zum download erschienen ist, waren die Server all lahm und da habe ich mir die gleiche Kopie halt per emule gezogen - ganz legal (und nat?rlich habe ich dann das ISO auch auf eine CD gebrannt).
    Im Endeffekt bezahlt man ja sogar Geb?hren, wenn man sich Rohlinge kauft. Die kann man sich aber wiederholen (ich glaube 5ct pro Rohling), wenn man nachweisen kann, das man nichts illegales Kopiert hat (z.B. Fotos, Linuxprogramme, Freeware, Backups,...). Wiedas gehen soll (und wer die Zeit hat sich mit der GEMA deswegen herumzustreiten), weiss ich aber nicht.

    Zusammengefasst:
    illegale Kopien und Filesharing f?r illegale Zwecke: NEIN
    Sicherungskopien: JA (auf jeden Fall)
  4. Es macht ja wohl jeder, sich irgendwas kopieren, seien es nun Bilddateien oder Spiele. Und wenn man das Gesetz bringt, dann stehen eben bei den Homepage-tickern der Crackhomepages 500000 statt 5000 dran. Also sollten die sich wirklich ?ber wichtigeres den kopf zerbrechen, als ?ber son Schrott, der eh wieder durch zahlreiche andere Auswege umgangen werden kann, oder selbst wenn es weiterhin ignoriert wird, wird so gut wie niemand ertappt.
  5. f*********s

    zum thema musik: falsch...

    wer die urheberrehctsklausel (glaube UrhG ? 51) genauer liest, wei?,
    dass das downloaden von musik nur legal ist, wenn die gewownloadete vorlage
    schon rechtlich beshcafft wurde....

    soooo, also wenn ihr was runterladet...dann von mehreren quellen
    (gehe jetzt vom esel aus)..wer hat das legal kopiert, wo auf fast jeder cd ein
    kopierschutz ist und die eselmusik meist eh im voraus vor release entwendet
    wurde...

    Die deutschen rechtsverdreher haben mit dieser klausel shcon fr?h genug
    f?rs verbot gesorgt...das neue recht w?rde dann lediglich die ausformulierung
    dieser versteckten klausel werden.

    mfg
  6. Hallo

    In der Schweiz ist es noch legal mann darf den sound und die filme f?r den eigengebrauch nutzen doch nicht zum Geld verdienen


    MKessi
    Swissnoch
  7. t***r

    Ich finde es sehr am?sant das die Strafe f?r das "Raubkopieren" mit dem der Vergewaltigung oder ?hnlichen Delikten gleichgesetzt wird. Heutzutage ist man also das selbe wie ein Vergewaltiger, oder M?rder wenn man fremde Daten von einem Server herunterl?d, damit sich diverse Leute nicht mehr 5, sondern nurnoch 3 Ferraries im Jahr kaufen k?nnen...

    Hmm, ich find es sehr interessant das die deutsche Justiz so unausgelastet ist, dass sie sich so unglaublich wichtigen Themen widmen kann. *daumen hoch* Weiter so!


  8. fallentimes schrieb:
    zum thema musik: falsch...

    wer die urheberrehctsklausel (glaube UrhG ? 51) genauer liest, wei?,
    dass das downloaden von musik nur legal ist, wenn die gewownloadete vorlage
    schon rechtlich beshcafft wurde....

    soooo, also wenn ihr was runterladet...dann von mehreren quellen
    (gehe jetzt vom esel aus)..wer hat das legal kopiert, wo auf fast jeder cd ein
    kopierschutz ist und die eselmusik meist eh im voraus vor release entwendet
    wurde...

    Die deutschen rechtsverdreher haben mit dieser klausel shcon fr?h genug
    f?rs verbot gesorgt...das neue recht w?rde dann lediglich die ausformulierung
    dieser versteckten klausel werden.

    mfg

    naja, wie soll man sowas denn nachweisen? selbst wenn ich bei itunes oder t-online musik LEGAL donwloade, kann ich doch nicht nachweisen, woher die stammt?!

    was ich auch interessant finde: die musikbranche will die kostenpflichtigen mp3-downloads jetzt verteuern, da die jetzigen angebote einstiegspreise zum etablieren des ganzen projektes sind. d.h., wenn "ich" jetzt eine ganze CD runterlade und diese insgesamt genauso teuer ist wie eine echte CD mit besserer qualit?t im laden, dann steige "ich" doch lieber wieder auf "meine" tauschb?rse um! kann man das als firmenboss nicht vorraussehen?

  9. eigentlich schliesse ich mich da ganz direx anschliesse.


    ...wohne halt auch in der schweiz....
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