kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Veröffentlichungsrechte!?!?

lima-cityForumDie eigene HomepageInternet Allgemein

  1. Autor dieses Themas

    m16

    Kostenloser Webspace von m16

    m16 hat kostenlosen Webspace.

    Moin Leute,

    ich kenne Leute, die haben eine eigene Homepage und dort lustige Fotos aus meiner Klasse dort ver?ffentlich.
    Aber,

    ich m?chte nicht auf dieser Seite als Bild bzw. mit Namen, Adresse, etc. stehen. Ich habe Ihnen das gesagt. Wenn sie das jetzt aber nicht ?ndern, ist das dann nicht strafbar?

    Mfg

    m16
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. um von dir bilder etc. zu ver?ffentlichen bedarf es deiner zustimmung.
    wenn du das also nicht willst m?ssen diese leute dich zumindest auf den bilder unkentlich machen.

    sollten sie es nicht tun w?de ich einen anwalt fragen was man dagegen tun kann.
    soweit ich wei? ist die 1 beratungssitzung bei vielen anw?lten umsonst.

    mfg

    edit: kann heute net tippen^^

    Beitrag ge?ndert: 14.10.2006 16:03:25 von devar
  4. Autor dieses Themas

    m16

    Kostenloser Webspace von m16

    m16 hat kostenlosen Webspace.

    Kann ich aber nicht auch verlangen, das das Bild ganz weg muss und nicht nur mein Gesicht unkenntlich gemacht werden soll? Geht das auch?
  5. Wenn die dort ungefragt deinen Namen und deine Adresse stehen haben.
    Und du ihnen gesagt hast, dass du das nicht möchtest dann machen sie sich auf jeden Fall strafbar.

    Bilder von dir zu veröfentlichen ist dann erlaubt, wenn es sich um eine Gruppe handelt. Was jetzt eine Gruppe ist, ist nicht so genau definiert. Man kann so ungefähr sagen ab drei Personen handelt es sich um eine Gruppe. Und wenn keiner bei den Bild herforgehoben wird, dann darf man es veröffentlichen. Allerdings ist das nennen des Namens eine Herforhebung. Und dies ist ohne deien Zustimmung nicht erlaubt.

    Jens
  6. Hallo,

    Die Verbreitung von Photos, die dich Darstellen setzen deine Einweilligung vorraus, es sei denn du bist eine Person der Zeitgeschichte (kurz: Prominent), ein Beiwerk (gestalterisches element) einer Bildkomposition, wurdest bei einer Demo, Versammlung u.Ä. aufgenommen oder die die Bilder dienen dem höheren Interesse der Kunst.

    Dazu interessenant ist das "Gesetz betreffend das Urheberrechtsgesetz an Werken der Bildenden Künste und der Photographie" kurz Kunsturheberrechtsgesetz. http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html
    So besagt z.B. §22:


    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.




    Eine Unkenntlichmachung dürfte soweit ich mich jetzt mal durchgegoogelt habe in ordnung sein, habe aber keinen konkreten gesetzestext gefunden.
    Leider sind deine angaben zum Bild selbst zu dürftig
  7. Autor dieses Themas

    m16

    Kostenloser Webspace von m16

    m16 hat kostenlosen Webspace.


    Leider sind deine angaben zum Bild selbst zu dürftig


    Ok, also:

    ich bin darauf zu sehen, wie ich mit einem Kumpel

    1. im Chemieunterricht sitze
    2. in einem Bus sitze
    3. in einem Zug sitze

    Alles im allem langweillige Bilder, aber dennoch möchte ich nicht, das sie gezeigt werden.

    Hoffe das war jetzt etwas genauer.

    Ach ja, man kann auf allen Biler mein Geschicht klar und deutlich erkennen.
  8. t*****b

    Das sollte dir weiterhelfen:
    http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
  9. Eine Nennung deiner persönlichen Daten (Adresse, Tel.-Nr. etc.) ist ohne deine Zustimmung in jedem Fall unzulässig. Ein Bild, auf dem du eindeutig als du zu erkennen bist, darf ohne deine Zustimmung ebenfalls nicht veröffentlicht werden. Ausnahmen bilden AFAIK nur Aufnahmen von großen Menschenmengen, aber da ist man ja meist eh nicht genau erkennbar (siehe Gesetzestexte von sebbel oder trueweb).
    Bist du mit der Veröffentlichung deiner Fotos nicht einverstanden, solltest du die Leute erstmal bitten die Fotos zu entfernen. Wird das ignoriert, bleibt der Gang zum Anwalt. Wenn der was macht, kann das allerdings teuer werden. Vielleicht solltest du vorher erstmal selbst ganz korrekt und "offiziell" mahnen: Schreibe einen Brief (ausdrucken und mit eigenhändiger Unterschrift versehen) in dem du auf die Rechtsverletzung aufmerksam machst und erkläre eindeutig, dass du mit der Veröffentlichung nicht einverstanden bist. Das ganze steckst du in einen Briefumschlag, bringst es zur Post und schickst es als _Einschreiben_ zum Websitebetreiber. Ist bissl teurer als ein Standard-Brief, aber billiger als ein Anwalt.
    Der Sinn dahinter: Ein Einschreiben wird vom Postboten persönlich übergeben und du bekommst einen Beleg, der Empfänger kann sich später nicht mit "ich hab den Brief nie bekommen" herausreden. Wenn dann immer noch nicht reagiert wird, macht er sich auf jeden Fall strafbar (vor. die Fotos sind so, dass er deine Einwilligung braucht!) und du kannst immer noch zum Anwalt gehen.
    (Ein echtes Einschreiben wirkt manchmal auch schon bissl abschreckender als 'ne einfache eMail)

    MfG,
    thw
  10. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!