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Gewerbe anmelden als minderjähriger

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  1. Autor dieses Themas

    s*******e

    Hey!
    Ich bin noch 14 Jahre alt (werde im Sommer 15) und möchte ein Gewerbe anmelden.
    Erkundigt im Internet habe ich mich auch schon (ob so etwas überhaupt geht, ...).
    Hat hier jemand damit Erfahrung? Worauf muss ich mich vorbereiten?
    Freue mich über alle Antworten :)

    PS: Ich fande die Seite http://www.hast-recht.de/gewerbeanmeldung/artikel.html sehr gut zum Informieren^^

    (Ich hoffe mal, dieses ist die richtige Kategorie ;) Wenn nicht => verschieben.)
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  3. d*****s

    Gewerbe anmelden geht im dem fall nur mit zustimmung eines erziehungsberechtigten von dir ! der auch für dein "gewerbe" soviel ich weis denn auch haftbar gemacht wird ! ansonsten sollte es aber kein problem sein !

  4. Gewerbe anmelden geht im dem fall nur mit zustimmung eines erziehungsberechtigten von dir ! der auch für dein "gewerbe" soviel ich weis denn auch haftbar gemacht wird ! ansonsten sollte es aber kein problem sein !


    UND mit Zustimmung eines Vormundschaftsgericht. Zumindest in Deutschland. Da reicht nicht nur die Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) aus!!!
  5. Etwas mehr Informationene wären nötig! Du wirst doch keine AG machen wollen... ;)
  6. a******9

    Besser wäre es, auch eine GmbH zu gründen, weil du sonst mit deinem kompletten Privatvermögen haftbar bist bzw. vielleicht sogar deine Eltern.

    Beitrag geändert: 5.6.2007 19:52:39 von andy2309

  7. Besser wäre es, auch eine GmbH zu gründen, weil du sonst mit deinem kompletten Privatvermögen haftbar bist bzw. vielleicht sogar deine Eltern.

    Beitrag geändert: 5.6.2007 19:52:39 von andy2309


    Man hat ja auch immer mal schnell 25000 Euro parat :)
  8. andy2309 schrieb:
    Besser wäre es, auch eine GmbH zu gründen, weil du sonst mit deinem kompletten Privatvermögen haftbar bist bzw. vielleicht sogar deine Eltern.
    Beitrag geändert: 5.6.2007 19:52:39 von andy2309


    Noch ist das Gesetz nicht durch dass eine niedrige einlage für eine GmbH zulässt, und 25.000¤ hat ein 14 Jähriger normalerweise nicht so leicht auf der Hand.

    Zudem Setzt dass anmelden eines Gewerbes wenn ich mich nicht irre Volljährigkeit voraus ... dass heißt es können höchstens die Eltern ein Gewerbe anmelden ... und dann darf er auch nur eine begrenzte Zeit arbeiten (Jugendschutz). Zudem Tragen deine Eltern dass volle Risiko deiner Unternehmung, d.h. sie stehen mit ihrem Vermögen dafür ein. Dass ist auf den Ersten Blick noch recht Harmlos,
    allerdings bist du bei Aufträgen haftbar für dass was du Produzierst, und wenn ein Server aufgrund eines Programmierfehlers deinerseits Lahmgelegt wird, und sich auf eben diesem noch sehr viele andere u.a. Geschäftliche Seiten befinden kann es ganz schnell ziemlich teuer werden.
  9. Zum teil hört man sehr geile antworten von euch... :biggrin: Das mit der GmbH ist das beste was ich bis jetzt gehört hab. Vielleicht schlägt jemand noch eine AG vor das wär auch noch was.
  10. phyroad schrieb:
    Zum teil hört man sehr geile antworten von euch... :biggrin: Das mit der GmbH ist das beste was ich bis jetzt gehört hab. Vielleicht schlägt jemand noch eine AG vor das wär auch noch was.

    <nicht ernst zu nehmen>
    Ne KG währe doch auch noch was, oder ne Genossenschaft
    </nicht ernst zu nehmen>
  11. Autor dieses Themas

    s*******e

    Wenn ich nun ein Gewerbe anmelden sollte, und das Vormundschaftsgericht sowie meine Eltern zustimmen (Eltern würden es tun, Vormundschaftsgericht weiß ich ja noch nicht ;) ), werde ich voll geschäftsfähig. Also werde wie ein Volljähriger behandelt. Ich wäre dann auch mit meinem Vermögen haftbar, wie es hier schon welche geschrieben haben. Aber ob meine Eltern dann noch mit verantwortlich sind weiß ich nicht. Ich glaube eher nicht, da ich ja wie ein Volljähriger behandelt werde. (Ich dürfte mich dann z.B. auch, im Sinne der Firma, bei eBay anmelden oder PayPal, obwohl diese beiden Dienste ab 18 sind ;) )
    Mein Vater hat nun mal bei jmd. von unserer Stadt angerufen. Diese von unserer Stadt wusste das auch nicht genau, wie das mit minderjährigen ist. Aber sie wollte sich informieren. Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt.
  12. sneerfire schrieb:
    Wenn ich nun ein Gewerbe anmelden sollte, und das Vormundschaftsgericht sowie meine Eltern zustimmen (Eltern würden es tun, Vormundschaftsgericht weiß ich ja noch nicht ;) ), werde ich voll geschäftsfähig.

    Ja und nein. Da gelten sehr enge vorgaben dass das zugelassen wird. D.h. es muss ein triftiger Grund vorliegen warum du und nicht deine Eltern dieses Unternehmen gründen.


    Also werde wie ein Volljähriger behandelt. Ich wäre dann auch mit meinem Vermögen haftbar, wie es hier schon welche geschrieben haben.

    Da ist der Nächste Punkt. Bist du dir dessen überhaupt bewusst was dass für dich bedeuten kann?
    Wass da an Arbeit dahinter steckt? (Umsatzsteuer, Buchführung etc.)
    Und genau dass wird sich ein Vormundschaftsgericht auch fragen, ob du die "geistige Reife" besitzt und einschätzen kannst was für Folgen dass nach sich ziehen kann.


    Aber ob meine Eltern dann noch mit verantwortlich sind weiß ich nicht. Ich glaube eher nicht, da ich ja wie ein Volljähriger behandelt werde.

    Nein du wirst wie ein Voll geschäftsfähiger behandelt, nicht wie ein Volljähriger. Dass heist nur dass du z.B. mit deiner Unterschrift rechtskräftige Verträge unterzeichnen kannst und darfst. Du darfst ja auch nicht deshalb jetzt schon den Führerschein machen.


    (Ich dürfte mich dann z.B. auch, im Sinne der Firma, bei eBay anmelden oder PayPal, obwohl diese beiden Dienste ab 18 sind ;) )

    Ja und nein. Wenn die die AGB an das Alter und nicht an die Geschäftsfähigkkeit binden ist es egal ob du geschäftsfähig bist oder nicht, eine Altersbeschränkung wird dadurch nicht aufgehoben.

    Mach dir die Rechtsfolgen übrigends mal bewusst.
    Du besitzt hoffentlich nicht die Arroganz zu denken "ich mache doch keine Fehler" denn dass ist in so einem Fall tödlich. Wenn du mist baust und du eine GBR oder etwas ähnliches angemeldet hast stehst du mit deinem Vollen Vermögen ein, und dass nicht nur zu dem Zeitpunkt an dem ein Anspruch geltend gemacht wird, sondern selbst wenn du Konkurs anmeldest noch einige Jahre danach. Will heisen du bisst dann eine Ganze weile selbst wenn du Arbeit hast irgendwo am Existenzminnimum.
    Das ist das eine. Dass zweite ist wie gesagt, eine saubere Buchhaltung(Einnahmen, Ausgaben, Investitonen) ist das A und O eines Gewerbes auch wenns blos eine einfache GuV rechnung ist. Dann kommen da noch so sachen wie Abschlag ans Finanzamt für die Umsatzsteuer etc. ...
    Jetzt kannst du dir ein bisschen vorstellen was da auf dich zukommen würde,
    Am besten ihr setzt euch vorher mal mit einem Rechtsanwalt zusammen, und schaut dass alles in trockenen Tüchern ist, bevor du dich in ein unkalkulierbares Risiko begibst.
  13. anmerkung:

    ich weiß ja nicht wie groß deine firma7imperium? werden soll. wenn du mehr als 7860¤ (genaue zahl weiss ich gerade nicht) verdienst, verlierste den Kindergeld anspruch (12 x 154¤) sind auch nicht schlecht, müsste sich also schon lohnen, die Summe zu überschreiten!

    Was für ein "Unternehmen" strebste denn an?
  14. wieso willst du n gewerbe mit 14 anmelden ?????

    ich übin selbst 14 und arbeite am Samstag mit nem heizungsbauer schwarz, das gibt mir 60¤ pro samstag und das sind dann 240¤ pro monat, 120¤ tun meine eltern auf ein spar-konto, die anderen 120 geb ich für jeden scheiß aus ....
    das alles ist steuerfrei, im gegensatz werde ich so mehr geld machen als du mit einer firma denke ich.
  15. *reusper hust*

    GmbH <- villeicht in einem anderen deutschland
    GbR <- schon eher, allerdings auch viel bürokratie
    keine rechtsform <- das zutreffenste

    den gang zum vormundschaftsgericht musst du trotz allem antreten.
    falls die dich wirklich durchlassen und du deinen gewerbeschein hast, musst du buchhaltung führen. einnahmen, ausgaben pinibel genau registrieren und dem finanzamt vorlegen.

    mach mal ne kosten/nutzenrechnung ich denke das geht bei einem 14 jährigen niemals auf. auch weil er nicht wirklich vertrauenswürdig wirkt.
    ich selbst habe mit 18 meine GbR aufgemacht und solange du keine 200¤+ gewinn machst(umsatz dementsprechend höher), lohnt sich das nicht.

    eine frage am rande, für was willst du als 14 jähriger ein gewerbe anmelden?
    ich weiß aus erfahrung, dass die meisten 14 jährigen nichtmal in der lage sind die deutsche bürokratie zu durchschauen, geschweige denn ein gewerbe anzumelden.

    solange du mir keinen triftigen grund nenne kannst, fällt das bei mir in die kategorie "Wunschdenken".

    MFG
    andy
  16. Zudem ist man dann auch nur mehr oder weniger berechtigt Geschäfte in der dafür vorgesehenen Branche zu tätigen. Alles was dein Unternehmen betrifft darfst du machen, aber dann wirds auch schon wieder mager. Also voll geschäftsfähig bist du dann definitiv auch noch nicht.
  17. Autor dieses Themas

    s*******e

    andy schrieb:
    [..]eine frage am rande, für was willst du als 14 jähriger ein gewerbe anmelden?
    ich weiß aus erfahrung, dass die meisten 14 jährigen nichtmal in der lage sind die deutsche bürokratie zu durchschauen, geschweige denn ein gewerbe anzumelden.

    solange du mir keinen triftigen grund nenne kannst, fällt das bei mir in die kategorie 'Wunschdenken'.

    MFG
    andy


    Ich kenne mich sehr gut in PHP/MySQL/.. aus.
    Am Anfang werde ich wohl eher ein Script von mir verkaufen, welches ich bald fertig habe. (Exklusivwert würde ich sagen 4.000-5.000EUR, damit ihr wisst wie groß das Script so ist) Interesse an dem Script besteht auch wohl großes würde ich sagen ;). Preis/Lizenz: ca. 100EUR
    Und so ein Script kann ich wohl schlecht ohne Gewerbe verkaufen.
    Aber ich denke ich würde erst einmal ein Kleingewerbe anmelden, dann muss ich ja keine MwST mit Berechnen. Muss ich dann trotzdem noch irgendetwas an den Staat abgeben? Eigentl. nein oder?


    PS: So einer 'ich mache doch keine Fehler' bin ich auch nicht. ;)
  18. n********r

    Gründe eine Ltd.
    Da musst du dich zwar in England anmelden, kostet aber nur 1 Pfund startkaptila und du hast die gleichen Rechte und den gleichen Schutz wie bei einer GmbH.
    Und du haftest nur mit einem Pfunde.
    Ist doch auch mal was :D

  19. Gründe eine Ltd.
    Da musst du dich zwar in England anmelden, kostet aber nur 1 Pfund startkaptila und du hast die gleichen Rechte und den gleichen Schutz wie bei einer GmbH.
    Und du haftest nur mit einem Pfunde.
    Ist doch auch mal was :D


    Und genau das wissen auch deine Geschäftspartner. Der Ruf der Ltd ist nicht sonderlich gut, jeder wird sich mehrfach überlegen, ob es gut ist mit dir Geschäfte zu machen ;)
  20. n********r



    Gründe eine Ltd.
    Da musst du dich zwar in England anmelden, kostet aber nur 1 Pfund startkaptila und du hast die gleichen Rechte und den gleichen Schutz wie bei einer GmbH.
    Und du haftest nur mit einem Pfunde.
    Ist doch auch mal was :D


    Und genau das wissen auch deine Geschäftspartner. Der Ruf der Ltd ist nicht sonderlich gut, jeder wird sich mehrfach überlegen, ob es gut ist mit dir Geschäfte zu machen ;)


    Dann mach halt eine Limited & CO KG
    Dann kann dir nichts mehr passieren und du hast auch gleich noch einen besseren ruf und deien Gesellschafter haben nicht mal wirklich Rechte :D
  21. Autor dieses Themas

    s*******e

    Hat niemand hier Erfahrung damit gemacht?

    PS: In England will ich nix anmelden^^
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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