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MP3 player hören auf dem Fahrrad verboten??

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  1. Autor dieses Themas

    boddah000

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    boddah000 hat kostenlosen Webspace.

    Ich hab mal gehört, dass es verboten sein soll, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Ein Freund von mir wurde auch schonmal angehalten, wiel er ein headset aufgehabt hat und eigentlich musik gehört hat, aber er hat so getan, als würde er telefonieren und das schien in Ordnung zu sein. Wie ist es nun? Was ist alles verboten und was nicht und warum? Und welche Strafen gibt es?? Denn ich fahre eigentlich immer mit MP3 player Fahrrad und da wäre es schon blöd, wenn ich deshalb Strafe zahlen müsste...
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  3. t*****b

    Soweit ich weiß, ist es mit einem Stöpsel im Ohr erlaubt, mit beiden jedoch verboten. Ich denke aus dem Grund, dass man den Verkehr nicht allzu schlecht mitbekommt. Beim Autofahren ist glaube ich beides verboten. Aber ich bin mir da nicht 100%ig sicher. Ich würd lieber einen Stöpsel draußen lassen, ein Freund wurde bei einem unbeschrankten Bahnübergang von der Bahnm erwischt weil er Musik gehört hat (zum Glück nichts schlimmer passiert, wurde 100 Meter mitgeschleift und sonst nur Prellungen, hätte aber auch anders änden können).
  4. hk1992

    Moderator Kostenloser Webspace von hk1992

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    Ich fahre auch immer mit beiden stöpseln, allerdings ist es morgens im dunkeln nicht zu sehen, also werde ich nicht erwischt, aber auch wenns hell ist hab ich meistens den MP3Player an...
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es verboten ist, zumindest mit beiden. Ich glaube dadrauf liegt eine strafe von 5-15€, mehr nicht. Ich kann mich mit dem aber auch irren.
  5. Autor dieses Themas

    boddah000

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    boddah000 hat kostenlosen Webspace.

    trueweb schrieb:
    Ich denke aus dem Grund, dass man den Verkehr nicht allzu schlecht mitbekommt.


    --> NICHT allzu SCHLECHT --> minus mal minus = + --> man bekommt es gut mit?? ^^

    Naja man versteht ja, was du meinst. Hab grad in nem forum gelesen, dass es 10 öcken kostet, wenn man aufm fahrrad erwischt wird und 5, wenn man zu füß unterwegs is. des mit dem zu fuß ist mir jedoch neu aba is ja eigentlich des selbe. aufm fahrrad kostets wahrscheinlich mehr, weil man halt schneller unterwegs ist und daher auch ein größeres unfall risiko besteht. aber wenn einen die bullen anhalten, kann man doch immer schnell mal einen stöpsel raus tun, oder? die regelung erscheint mir ein wenig komisch...


    Beitrag geändert: 3.12.2007 17:15:49 von boddah000
  6. Im Auto darf man einen Stöpsel im Ohr haben (Wie die tragbaren Bluetooth-Headsets im Ohr). Genauso beim Fahrrad: Zwei Stöpsel verboten, einer erlaubt.
    Zu Fuß sind beide Stöpsel erlaubt.
  7. benutzernaemelchen

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    Ich hätte eigentlich auch beide drin. Nur ist grad einer kaputt :D
    Ich achte eigentlich immer gut auf den Verkehr, mir ist noch nie was passiert, und ich kuck auch, dass ich Radwegen/Gehwegen oder feldwegen fahre. So kann man das Risiko eben möglichst gering halten.
  8. Jaja, diese paradoxen Gesetze...

    Also:

    2 Stöpsel (vollständige Abkapsleung des Gehörs nach außen) = verboten

    1 Stöpsel = erlaubt


    Im Auto per Boxen Musik hören = erlaubt, solange Lärmschutzgrenzen nicht überschritten werden.


    Off-Topic
    Schauen wir uns mal, welche Auswirkungen die 3 Beispiele haben:

    Bei 2 Ohrhörern ist klar, dass man nur eingeschränkt hören kann, dies ist aber Wahrnehmungs- & Lautstärke-abhängig.
    Bei 1 Ohrhörer bleibt ein Ohr uneingeschränkt aktiv, durch Aufmerksamkeits-Prioritäten (gedankliche Fokussierung auf das Musik-hörende Ohr)
    Beim "Gehen" verbessert sich die Wahrnehmung im Vergleich zum Auto, der Reaktionsweg ist außerdem erheblich kürzer.

    Hört man hingegen im Auto Radio & fährt 50 km/h, so sind beide Hörorgane eingeschränkt, die gesamte Wahrnehmung des Fahrers wird deutlich mehr beansprucht & dass bei deutlich größerem Reaktionsweg & Gefahrenpotential.

    Hier trägt offensichtlich der Faktor "Mensch" einen entscheidenden Teil zur Verkehrssicherheit bei (s. die Beispiele von benutzernaemelchen und trueweb).

    Rein statistisch gesehen sind solche Strafen meiner Meinung nach schwachsinnig. Aber sie bringen dem Staat Geld.
    Und die Strafen sollen potentielle Unfallopfer/-veruracher besser schützen.

    MfG humfras
  9. das problem hierbei ist: du könntest die umgebung nicht mehr voll wahrnehemn, warnsignale, hupende autos etz. können überhört werden... dies kann zu einem unfall führen und daraus kann man dir dann sicher einen strick drehen
  10. Ich denke auch, dass ein Stöpsel erlaubt ist.
    Aber:
    Ich habe das Problem nicht! aus meinem linken Ohr fallen die stöppel sowieso immer raus, nur im rechten halten sie. deshalb kann ich gar nicht in versuchung geraten, mit beiden stöpseln zu fahren. hat auch was gutes^^

    PS: ist leider meistens aber ziemlich scheiße, ich muss mir nochmal richtige köpfhöhrer zulegen, nicht nur diese stöpsel
  11. wie ist es eigentlich .....
    bekommt man eine strafe wenn man nur einen stöpsel im ohr hat...
    den aber in dem Ohr welches zur Straße zeigt

    ... ich mein eigentlich würde ein normaler Mensch immer das Ohr freihalten
    welches zur Straße ist aber mal rein aus interrese
  12. die seite ist, denke ich egal. wenn man auf einem ohr musik hört, dann kann man eh nichtmehr so gut die richtung bestimmen, aus dem das geräusch kommt. außerdem wärs ja n riesen aufwand, wenn man auf die andere seite fährt, immer umzustöpseln. wie isses eig, wenn man lautsprecher ans fahrrad baut? Also halt so kleine ohne extrige stromversorgung.
  13. ich weis nicht obs verboten ist ich machs auch immer. aber ich weis dass es gefähtlich sein kann. weil da ein mädchen mal mit inlinern musik gehört hat ist über ein bahnübergang drüber und wurde vom zug überfahren weil se nix gehört hat und die leute haben noch gerufen aber die hatte es zu laut. also man sollte es nicht übertreiben mit lautstärke und vieleicht nur einen kophörer drinne haben.
  14. f****y

    ich denke das es mit einem stöpsel erlaubt ist, mit beiden weis ich nicht ^^

    im dorf oder in der stadt fahr ich immer mit einem aber im wald fahr ich mit voll beschallung :biggrin:

    müsste man mal irgendwie nachfragen oder so, wüüste auch nicht wo das stehen könnte was wie und wo erlaubt ist O.O
  15. Hier mal ein Artikel zum Thema:
    http://www.n-tv.de/765777.html

    Danach liegt die begründung im §1 und §23 StVO.

    §1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

    PS: Fahrzeug bedeutet auch Fahrrad

    Also ist es nicht verboten, beim Radfahrern Musik zu hören, doch muss laut StVO sichergestellt sein, das man nicht durch die Musik beeinträchtigt wird.

    Früher habe ich zwar auch auf dem Fahrrad Musik gehört aber ausschließlich nur auf einem Ohr und nur bei normaler Lautstärke. Ich empfinde es nähmlich auf dem Fahrrad mehr als unangenehm wenn man nicht mehr mitbekommt was um einem passiert (Auto von hinten etc.)

  16. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass diese \"In-Ear\" Ohrstöpsel auf dem Fahrrad äußertst unangebracht sind; wenn man 2 davon auf hat, bekommt man wirklich _nichts_ mehr mit.
    Die halten zwar wirklich gut im Ohr, aber das wars auch schon mit den Vorteilen.
  17. Also ich wurde bis jetzt noch nicht erwischt :D
    Einen Kumpel von mir wurde schonmal angehalten seine Kopfhörer rauszunehmen, er musste aber zum Glück nichts bezahlen.
    Nen anderer Kumpel musste schon Mal 10 Euro bezahlen deswegen.

    Einer erlaubt, Zwei nicht.
  18. m***********e

    Zu dem Auto-Vergleich:
    Soweit ich weiß, ist man auch nciht mehr auf der sicheren Seite, wenn es zu einem Unfall kommt und Zeugen bestätigen können, dass die Musik im Auto so laut war, dass man seine Umwelt nicht mehr vollständig und richtig wahrnehmen konnte.
    Die Problematik zeigt sich außer im Schadensafll außerdem, wenn man zB einen Rettungswagen etc. mit Martinshorn nicht rechtzeitig wahrnimmt.
    Denn: §1 StVO als Generalklausel der StVO greift als Auffangtatbestand, wenn ein Verkehrsteilnehmer dem Verkehr nicht die erforderliche Sorgfalt zukommen lässt (\"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.\"). Ständige Vorsicht und der Ausschluss, das andere Verkehrsteilnehmer in keinster Weise mehr als nötig gefährdet werden, sind mit zu lauter Musik nicht mehr zu realisieren.

    Von daher ist laute Musik auch im Auto ncht grundsätzlich erlaubt.
  19. r***r

    Ich wurde auch schonmal angehalten und der Polizist meinte dass es verboten sei, aber da ich nur einen drin hatte meinte er wäre es noch okay. Wie es genau rechtlich festgelegt ist hat er nicht gesagt..Wurde auch eigentich wegen was anderem angehalten, aber das tut nix zur Sache hier:blah:

    mfg
    Ra3eR

  20. Ich wurde auch schonmal angehalten und der Polizist meinte dass es verboten sei, aber da ich nur einen drin hatte meinte er wäre es noch okay. Wie es genau rechtlich festgelegt ist hat er nicht gesagt..Wurde auch eigentich wegen was anderem angehalten, aber das tut nix zur Sache hier:blah:

    mfg
    Ra3eR

    Musstes du Strafe bezahlen?

    Letztens kam zu uns in die Schule ein Polizist, er hat gemeint wie Trueweb es oben erwähnte ... Ein Stöpsel ist erlaubt falls es nicht laut ist... 2 jedoch sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden und strafbar!
  21. Autor dieses Themas

    boddah000

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    ja schon ein stöpsel ist erlaubt und 2 verboten. find ich toll, dass da jemand zu euch in die schule kommt. ich musste da ewig bei google suchen. ich finds beschissen, dass wir so viele gesetze haben, aber über so wenige GENAU informiert werden. genau wie mit bier etc. ab 18.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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