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Auf das eigene Bild verklagt.

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  1. Autor dieses Themas

    kevsworld

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    War heute nachmittag bischen am googlen und habe das gefunden:
    Wurde auf mein eigenes Bild verklagt


    Hallo ich habe heute eine Unterlassung der Fotonutzung und Schadensersatzanspruch seitens eines Anwalts bekommen, weil ich auf MEINER Homepage ein BILD VON MIR VERÖFFENTLICHT HABE.

    Das Bild wurde damals in einer Modelangantur von mir geschossen. Einen Vertrag mit dem Fotografen hatte ich aber nicht. Dann hat mir die Agentur die Bilder nach ca. 1 Jahr mal zu geschickt udn sagte sind meine.

    Nun will der Fotograf 1800 € kosten und noch ca 700 € Anwaltskosten haben.

    Weil ich seinen Namen nicht genannt habe und weil ich die Bilder ohne seine Zustimmung genutzt habe.

    Eine Unerlassungserklärung soll ich auch noch unterzeichnen. 6000 € im falle das es wieder passiert. Streitwert über 8000 €

    IST DAS ALLES SO NORMAL ?! WENN ICH KEINE ABMACHUNG ODER SONST WAS MIT DEM FOTOGRAFEN HABE ?! BIN STUDENTIN UND KANN MIR DAS BEI WEITEM NICHT LEISTEN. WÄRE ÜBER SCHNELLE HILFE DANKBAR.

    Quelle: http://www.123recht.net/Wurde-auf-mein-eigenes-Bild-verklagt__f72637.html


    Also wie ich finde eine sehr komische Sachen !
    Ich finde nicht, dass wen ich ein bild mit photoshop oder so verändere das es direkt meins ist und nicht der Person die man auf dem Bild sieht.

    Was haltet ihr von dieser Sache?
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  3. g*********e

    Mhhhh ohne Vertrag ist das immer schlecht. Ich meine ich habe gelesen, dass dem, der das Foto gemacht hat es ihm auch gehört. Aber wenn er auch gesagt hat es gehört Dir, dann muss es auch so sein. Aber ohne Vertrag, bzw was schriftliches ist alles sehr unklar.
  4. kochmarkus

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    Das Urheberrecht an dem Foto hat halt nunmal der, der das Foto gemacht hat.
    Allerdings darf der Fotograf das Bild auch nicht ohne die Zustimmung des Fotografierten online in sein Portfolio stellen, weil es eine Verletzung des Perönlichkeitsrechts wäre.
    Es muß also immer die Erlaubnis des jeweils anderen eingeholt werden, bevor das Bild irgendwo öffentlich verwendet wird. (Ausnahme sind Prominente (Die Personen des öffentlichen Lebens sind
    http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens )
  5. Das Recht liegt beim Fotografen, das wurde sogar vor kurzem bei \"Wiso\" gesagt.
    Aber die Unterlassungserklärung solltest du auf keinen Fall unterschreiben. Da kommen nur noch weitere Schwierigkeiten auf dich zu.
    Laß dich von einem Anwalt beraten, was du tun kannst.
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