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Gefakter USB-Stick, angebliche 16GB, aber nur 128 MB

lima-cityForumHeim-PCHardware

  1. Autor dieses Themas

    effektfabrik

    effektfabrik hat kostenlosen Webspace.

    Bin so blöd gewesen und hab mir nen 16GB Stick bei ebay ersteigert.

    Es sollte sich um originalverpackte, qualitativ hochwertige Neuware aus laufender Produktion handeln. Sogar zertifiziert, jedoch kein Originalzubehör.

    Wie erhielt ich heute den USB-Stick: lose in eine Versandtasche gelegt aus Thailand, welcher nicht originalverpackt war.
    Für mich galt originalverpackt als nicht geöffnet und somit auch nicht manipulierbar und somit funktionierende Ware.

    Als ich den USB-Stick schon gekauft hatte wurde ich auf einen Artikel aufmerksam:
    http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/707/153316/

    Dieser beunruhigte mich noch umso mehr. Hier wurde ich aufmerksam gemacht, dass es auch USB-Sticks gibt, die eine bestimmte Größe nur anzeigen, aber nicht wirklich diese Größe haben. Mit verlinkten Programm (http://www.heise.de/software/download/h2testw/50539) überprüfte ich den USB-Stick und meine Vermutung bestätigte sich leider auch, wie im folgenden zu sehen:

    Der Datenträger ist wahrscheinlich defekt.
    109,8 MByte OK (225024 Sektoren)
    15,8 GByte DATEN VERLOREN (33294592 Sektoren)
    Details:
    15,8 GByte überschrieben (33294592 Sektoren)
    0 KByte leicht verfälscht (< 8 Bit/Sektor, 0 Sektoren)
    0 KByte mit Datenmüll (0 Sektoren)
    2 KByte mehrfach genutzt (4 Sektoren)
    Erster Fehler bei Offset: 0x0000000006de0000
    Soll: 0x0000000006de0000
    Ist: 0x0000000006ddfa00
    H2testw Version 1.3


    Also statt 16 GB nur 128 MB!
    Habe für das Teil 35 € + 6€ Versandkosten geblecht.

    Versuche gerade das Teil zu reklamieren, jedoch noch keine Antwort erhalten!


    Also fallt nicht auf diesen scheiß rein!
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  3. x*****k

    Hallo!

    Schade, denn das für so viel Geld bekommst du wirklich gute USB Sticks.
    Wer den Chipnewsletter abonniert oder c\'t liest, wusste das schon vor anderthalb Monaten ...

    Reklamieren kannst du da nicht gross, vor allem nicht, wenn du das schon bezahlt hast.

    Das beste was du wahrscheinlich tun kannst ist, andere Leute davor warnen und dem User schlechte Bewertungen schreiben.

    mfg x-bLack :cool:
  4. Autor dieses Themas

    effektfabrik

    effektfabrik hat kostenlosen Webspace.

    Lese außerdem regelmäßig Chip und ct jedenfalls online ;), aber ist mir leider entgangen...
  5. Danke für den warnung leider wen der firma den sitz in ausland hat hat man auch rechtlich nicht viel möglichkeit.

  6. b*******h


    Danke für den warnung leider wen der firma den sitz in ausland hat hat man auch rechtlich nicht viel möglichkeit.




    Das einzige was er machen kann is das Teil bei ebay als Betrug anzumelden, damit die Typen wenigstens gesperrt werden! geld kriegste nach 2 monaten von ebay wieder abzüglich 25eus bearbeitungsgebühr oder so ähnlich
  7. Boah krass eh... :eek:

    Und du hast einen Speicherstick vom anderen Ende der Welt gekauft? Von einer Firma aus Thailand?
    Also wenn ich für 16 GB bei einem Deutschen Onlineshop für 70,- € zahle dann muss einen das doch misstrauisch machen wenn man nur die hälfte zahlt oder?

    Asien schön und gut aber es ist nicht wirklich viel billiger dort Elektronik zu kaufen als in Deutschland die Konkurenz in D ist riesig und die Gewinnspannen (wenn überhaupt) sind winzig.

    Entweder dein Händler hat ein \"Schnäppchen\" gemacht und die Dinger selber billig bekommen und die dann billig weiterverkauft
    oder
    Er hat die sachen Billig bekommen und bewusst mit einer Riesigen Gewinnspanne Leute wie dich Betrogen.

    Wie heißt der VK bei Ebay?
  8. michaelkoepke

    michaelkoepke hat kostenlosen Webspace.

    Wenn du regelmäßig c´t oder Computerbild liest findest du auch in jeder Ausgabe
    einen Artikel zu USB-Sticks. Mindestens einer is immer drinn! Aber das nächste mal´
    solltest du die Bewertungen vom Verkäufer durchlesen! Wenn auch nur eine negativ ist
    rate ich dir du solltest es nicht kaufen!

    MFG Michael
  9. gibts da keine möglichkeit den verkäufer zu verklagen?

    der typ ist ja bekannt - die daten muss ebay ja haben...
    da muss sich doch was mit ner anzeige machen lassen...
    denn das beschriebene produkt wurde ja eindeutig nicht verkauft...

    ich kann ja auch nicht sagen:
    ich verkaufe ein auto um 16.000 €
    und dann kaufts wer, und ich shcicke ihm ein fahrrad - pech gehabt :P
    ^^

    kanns ja echt nicht sein, oder?

    lg
    Sincer

    //EDIT: auch wenn der verkäufer im ausland ist kann man ihn verklagen oO

    Beitrag geändert: 8.3.2008 14:51:58 von sincer
  10. michaelkoepke

    michaelkoepke hat kostenlosen Webspace.

    Na es könnten ja auch der Verkäufer bei E-Bay falsche angaben gemacht haben!
    Und so ist es recht Sinnlos wenn man dann eine Anzeige gegen unbekannt macht!
  11. monis-papierwerkstatt

    monis-papierwerkstatt hat kostenlosen Webspace.

    Ich würde sagen, dass das bestraft werden sollte.
    Einfaches Rezept:
    - Schick deinen Bekannten eine E-mail mit dem Namen von dem Anbieter, in der drinsteht was der für einen Blödsinn macht und bitte sie darum, die Sache Weiterzu erzählen
    - Wenn du eine Webseite hast, schreib einfach rein was dieser Anbieter gemacht hat.
    - Schlechte Bewertungen schreiben
    - und alles andere was dem Ruf dieses Anbieters schaden könnte

    Effekt:
    Dem Typ fallen (wenn du Glück hast) die Verkaufszahlen in den Keller.

  12. Ich würde sagen, dass das bestraft werden sollte.
    Einfaches Rezept:
    - Schick deinen Bekannten eine E-mail mit dem Namen von dem Anbieter, in der drinsteht was der für einen Blödsinn macht und bitte sie darum, die Sache Weiterzu erzählen
    - Wenn du eine Webseite hast, schreib einfach rein was dieser Anbieter gemacht hat.
    - Schlechte Bewertungen schreiben
    - und alles andere was dem Ruf dieses Anbieters schaden könnte

    Effekt:
    Dem Typ fallen (wenn du Glück hast) die Verkaufszahlen in den Keller.


    Damit wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig!


    „Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


    Mehr dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung
  13. glaube kaum das sich betrüger rechtlich zur wehr setzen!
    nagut, firmen wie SCO mal ausgenommen ;)

    wenn du nur die wahrheit sagst kann dir keiner was, in diesem fall ist die rechtslage eindeutig!
    mit verleumdung hat das ganze dann nichts zu tun...

    (aber illegale aktionen wie spam/hacks usw. bleiben auch illegitim wenn man sich gegen betrüger zur wehr setzt, dass sollte klar sein!)
  14. Und es liegt auch nicht daran, dass der USB-Stick erst formatiert werden muss? Ich meine, ich habe auch schon welche gehabt, die haben mir nur eine bestimmte Speicherkapazität angezeigt, nach dem Formatieren war die komplette Speicherkapazität vorhanden. Ich meine, das war jetzt so mein erster Gedanke. Aber klar, wenn das Ding nicht mal original verpackt war, kann es natürlich durchaus möglich sein, dass das Teil schon Schrott ist ...
  15. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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