kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Arbeitsverweigerung bei Raubkopie???

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    behueter-des-ohm

    behueter-des-ohm hat kostenlosen Webspace.

    Hallöchen,

    ich muss eine Hausaufgabe machen in der folgender Rechtsfall geschildert ist. Ich hab auch schon den Aufwand betrieben in Suchmaschinen danach zu suchen, bin jedoch nicht fündig geworden.

    Folgender Fall ist beschrieben:

    Du arbeitest als Administrator bei der Firma Illegal GmbH.
    Dein Chef will nun neue Software benutzen und schlägt vor, diese einfach aus dem Internet zu laden und illegaler Weise auf den Firmenrechnern zu installieren.
    Zu klären ist, wie die Rechtslage ist.
    Ist das Verweigern diese Arbeit durchzuführen mit einer Arbeitsverweigerung gleichzusetzen, die ein Kündigungsgrund darstellt???
    Wenn der Chef schriftlich klarstellt, dass diese Anordnung nur auf seine Verantwortung hin durchgeführt wird, er sprich die volle Verantwortung dafür unternimmt, bist du als Administrator und Angestellter dann aus dem Schneider???

    So mal die Aufgabe im Überlick.
    Würde mich freuen, ein paar Aussagen MIT Quellenangabe zu bekommen, so dass ich mich da mal einlesen kann :)

    Danke schon mal.
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. nein, du musst das sogar verweigern, da du der administrator bist, also bist du auch für das netz verantwortlich und wirst dann zur rechenschaft gezogen, wenn du nicht nach deutschem recht handelst oder eben das copyright \"absichtlich\" verletzt. das ist auch kein kündigungsgrund für dich, eher einer für deinen chef dann.
    falls du dann doch gekündigt werden solltest, dann hast du noch die möglichkeit ihn vor gericht fertig zu machen, weil er dich ja gefeuert hat, weil du das gesetzt befolgen wolltest.
  4. Autor dieses Themas

    behueter-des-ohm

    behueter-des-ohm hat kostenlosen Webspace.

    Danke für die Antwort schon mal, aber ich bräuchte für die Begründung die gesetzlichen Grundlagen. Kannst du mir grob sagen, wo sowas zu finden ist?
  5. weiß ich nicht genau, musst du mal nachschauen im Urheberrechtsgesetz.
  6. Autor dieses Themas

    behueter-des-ohm

    behueter-des-ohm hat kostenlosen Webspace.

    Jo, dank dir trotzdem schon mal, vielleicht hat ja jemand anderes Ahnung, wo ich so Rechtstexte bzw. Urteile davon bekomme!
    Würde mich sehr freuen.
  7. t*****b

    Ich bin Systemadmin bei einer Firma und es ist eher so, dass die Angestellten (nicht die von der EDV/IT-Abteilung) sagen \"du, ich hab da ein Programm, kannstes mir installieren?\", aber sie keine Lizenzen bzw. keine Lizenzen für den kommerziellen Gebrauch haben. Dann frag ich mich schon manchmal, ob sie das wissen oder ob es unwissentlich verlangt wird. Ich installiere die Software dann natürlich nicht, aber man muss da eben streng sein. So viel zur Praxis und meinen Erfahrungen ;)

    Aber nun zu der Aufgabe: Grundsetzlich haftet der Cheff dafür, was der Angestellte macht. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Darum überprüfe ich immer, ob noch genügen Lizenzen frei sind und kann das Programm dann ggf. nicht installieren. In meinen Augen (ich bin jedoch kein Jurist) hat das nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun, da man nicht illegale Sachen machen darf, nur weil der Cheff dies verlangt (man kann zB auch keine Bank überfallen, nur weil der Cheff das will, hört sich zwar banal an aber ist im Grunde das selbe). Es ist also rechtlich kein Kündigungsgrund, wenn man einer Aufforderung etwas illegales zu machen nicht nachgibt. Ich denke viel mehr, der Cheff findet dann andere Gründe um dich heraus zu schmeißen. Also vor Gericht würde ich denken, dass dem Arbeitnehmer recht gegeben wird und die Kündigung somit nicht gelten wird. Wenn man die Software aber trotzdem installiert, wenn man weiß, dass sie illegal ist, könnte der Angestellte ebenso dran sein. Kommt natürlich auch drauf an, ob das im Aufgabenbereich des Angestellten liegt oder ob der Cheff dafür verantwortlich ist. Bei ersterem ist der Cheff fein raus aus der Sache, bei letzterem ist er selber dran statt des Angestellten.

    Es gibt natürlich auch Situationen, da passiert sowas unabsichtlich. Zum Beispiel kackt ein PC ab und man muss diesen formatieren, konnte die Softwarelizenz aber nicht mehr deaktivieren. Also installiert man den PC neu, verbraucht quasi eine neue Lizenz (je nach Lizenztyp) und schon könnte man mit dem Softwarehersteller in Konflikt geraten (da man die Software aus dessen Sicht auf zwei verschiedenen PCs installiert hat). Aber meistens ist es dann so, dass die Firmen mit sich reden lassen, wenn man sich bei denen meldet und ihnen den Sachverhalt erklärt. Ist mir einmal passiert, nachdem ich ein PGP-Programm ausversehen bei jemand falschen installiert hatte und somit keine neue E-Mail-Adressen (von dem wo das Programm eigentlich drauf sollte) registrieren konnte. Der Hersteller des Programmes war da aber relativ korrekt drauf und hat uns eine weitere Lizenz zur Verfügung gestellt.

    Aber bevor ich jetzt stundenlang weiter erzähle, mach ich an dieser Stelle mal schluss. Einen Sachverhalt zur Rechtslage kann dir nur ein Anwalt geben, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist (Kostenpreis Erstberatung ~20-100€). Ob es dir das für eine Hausaufgabe wert ist, sei mal dahin gestellt. Ich vertrete meine Meinung, aber vor Gericht kann dies dann wieder ganz anders aussehen und niemand außer einem Anwalt kann dir da mehr zu sagen also wie man persönlich darüber denkt.

    Beitrag geändert: 13.3.2008 13:40:29 von trueweb
  8. Autor dieses Themas

    behueter-des-ohm

    behueter-des-ohm hat kostenlosen Webspace.

    Danke für deinen sehr ausführlichen Beitrag :)
    Ich hab nun zwar nach wie vor keine rechtlichen Quellen, aber ich denke im Prinzip genauso.

    Beitrag geändert: 13.3.2008 14:13:52 von behueter-des-ohm
  9. t*****b


    Danke für deinen sehr ausführlichen Beitrag :)
    Ich hab nun zwar nach wie vor keine rechtlichen Quellen, aber ich denke im Prinzip genauso.


    Im Grunde helfen dir da auch keine rechtlichen Quellen, da der Richter entscheidet ;)

    Vlt. solltest du da den Sachverhalt besser erläutern, denn ohne Tat kein Gesetz:

    - Der Cheff hat ihm gekündigt: Arbeitnehmerschutzgesetz
    - Der Angestellte hat die Software installiert: Urheberrecht(?) (weiß auch nicht, welches Gesetz da greift).
  10. du könntest deinen chef anzeigen
    denn das ist anstiftung zu einer straftat und dann auch noch vorsätzlich(naja bei anstiftung^^)
  11. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen Dienstvertrag i.S.d. § 611 BGB.

    Der Arbeitgeber übt das sogenannte Direktionsrecht aus.

    Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht, ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, Weisungen zu erteilen. Im Grunde genommen wird damit die Pflicht des § 315 BGB konkret bestimmt.

    Das Direktionsrecht ist vom Arbeitgeber nach billigem Ermessen auszuüben. Siehe analog § 106 GewO.

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird unzulässig ausgeübt, wenn die Weisungen über den Gehalt des Arbeitsvertrages hinweg gehen. Des Weiteren dürfen sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Teil des BGB, hier §§ 134, 138 BGB. Wird eine solche Weisung nicht befolgt, besteht kein Kündigungsgrund, da für den Arbeitnehmer keine Verpflichtung besteht, einer unzulässigen Weisung Folge zu leisten. Werden dennoch Sanktionen (Abmahnung, Kündigung) wegen der Nichtbefolgung einer unzulässigen Weisung ausgesprochen, so verstoßen diese gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB.

    Eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB ist insofern nicht möglich. Die durch die Rechtssprechung geprägte Abmahnung ebenfalls nicht.

    Soweit zur Theorie. In der Praxis würde das ein Arbeitgeber aber auch wissen. Es würde dann ggf. Mobbing geben oder eine fristgemäße betriebsbedingte Kündigung aus ominösen Gründen erfolgen, welche nach § 1 Abs. 1 KSchG möglich ist.

    Wenn so ein Fall vorkommen sollte, wäre das also eine Sache die das zuständige Arbeitsgericht klären müsste.

    (Alle Angaben ohne Gewähr.)

    Beitrag geändert: 15.3.2008 22:37:43 von thoba
  12. agentorange996

    agentorange996 hat kostenlosen Webspace.

    So genau kenn ich mich nicht aus :D, allerdings geht es hier ja nur um eine Verletzung des geltenden Rechts durch eine Arbeitsanweisung eines Vorgesetzten.

    Ich arbeite im Rettungsdiensts, und bei uns gings darum Nachts nicht mit Horn zu fahren da sich die Nachbarschaft beschwert hat. Der Betriebsrat ist dann gegen die Geschäftsleitung vorgegangen mit der rechtlichen Rückendeckung, dass Arbeits- und Dienstanweisungen die gegen geltendes Recht verstoßen generell nicht zu befolgen sind.
  13. Ich bin zwar noch kein Arbeitnehmer, aber sollte etwas illegal sein was ich machen müsste, würde ich diese arbeit verweigern und wenn der Arbeitgeber mit Kündigung etc. drohen würde, würde ich mir einen Anwalt suchen und darüber nachdenken einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, weil die Arbeitsatmosphäre sollte angemessen sein.
  14. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!