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Gewerbeschein - und dann?

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  1. Autor dieses Themas

    hts

    hts hat kostenlosen Webspace.

    Hallo.

    Nach einer kurzen Anfrage beim örtlichen Ordnungsamt wurde mir nun mitgeteilt, "dass das Führen eines „Weblogs“ durchaus ein Gewerbe (selbständige, erlaubte, auf Dauer ausgeübte Tätigkeit mit Gewinnerzielung) darstellen kann. So wie Sie mir den Fall darstellen, würde es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handeln."

    Folglich möchte ich vermutlich bald für die Führung meines Weblogs (evtl. Einbau von Werbung, Verkauf von Links, Erstellung von Text-Reviews - Angebote liegen mir vor) ein Gewerbe anmelden.

    Vorher stellt sich für mich aber die Frage, was die Folge davon ist. Die Gewerbeanmeldung führt dazu, dass weitere Ämter (Finanzamt) informiert werden und ich dann einen Fragebogen zum Ausfüllen erhalte. Dort kann ich das Ganze dann als Kleinunternehmen anmelden. (soweit richtig?)

    Was habe ich aber danach noch zu beachten? Die Buchführung bei einem Kleinunternehmen soll recht einfach sein? Was muss ich genau bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung angeben? Was muss ich noch beachten? Ich habe bisher keine Ahnung von einer Steuererklärung. Bisher bin ich Schüler und trete im August meinen Zivildienst an. Muss ich dann zum Ende des Jahres bereits eine Steuererklärung abgeben? Und noch irgendetwas Anderes irgendwo angeben?


    Vielen Dank und in der Hoffnung auf kompetente Antworten
    Hannes
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  3. t*****b

    hts schrieb:
    Nach einer kurzen Anfrage beim örtlichen Ordnungsamt wurde mir nun mitgeteilt, "dass das Führen eines „Weblogs“ durchaus ein Gewerbe (selbständige, erlaubte, auf Dauer ausgeübte Tätigkeit mit Gewinnerzielung) darstellen kann. So wie Sie mir den Fall darstellen, würde es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handeln."


    Ein Weblog oder eine andere Internetseite stellt noch kein Gewerbe da, solange du nichts damit verdienst.


    Folglich möchte ich vermutlich bald für die Führung meines Weblogs (evtl. Einbau von Werbung, Verkauf von Links, Erstellung von Text-Reviews - Angebote liegen mir vor) ein Gewerbe anmelden.


    Ab diesem Zeitpunkt ist es eine gewerbliche Tätigkeit.


    Vorher stellt sich für mich aber die Frage, was die Folge davon ist. Die Gewerbeanmeldung führt dazu, dass weitere Ämter (Finanzamt) informiert werden und ich dann einen Fragebogen zum Ausfüllen erhalte. Dort kann ich das Ganze dann als Kleinunternehmen anmelden. (soweit richtig?)


    Jap, das stimmt soweit.


    Was habe ich aber danach noch zu beachten? Die Buchführung bei einem Kleinunternehmen soll recht einfach sein? Was muss ich genau bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung angeben? Was muss ich noch beachten? Ich habe bisher keine Ahnung von einer Steuererklärung. Bisher bin ich Schüler und trete im August meinen Zivildienst an. Muss ich dann zum Ende des Jahres bereits eine Steuererklärung abgeben? Und noch irgendetwas Anderes irgendwo angeben?


    Du musst viele Dinge beachten, zB darfst du bei einer nebengewerblichen Tätigkeit (Nebengewerbe) nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Stunden die Woche arbeiten. Sollte du dennoch mehr Stunden abrechnen, als du darfst, fühlt sich das Finanzamt hintergangen, da du dann ein Hauptgewerbe anmelden müsstest. Dem kannst du ausweichen (wenn du mehr arbeitest), indem du zB pauschal abrechnest und nirgendwo steht, wie viel Stunden du gearbeitet hast. Aber da du das eh nur nebenher machst, solltest du da keine Probleme haen.
    Der Aufwand ist je nachdem wie groß die Anzahl deiner Ausgaben und Einnahmen sind unterschiedlich hoch. Du solltest dich auf jeden Fall einen Steuerberater wenden, dann bist du auf der sicheren Seite und die verlangen meist nicht so viel wenn man am Anfang steht, wollen aber dann später wenn du "wächst" natürlich auch mehr haben.
    Im Grunde reicht eine Steuererklärung pro Jahr aus, musst aber aufpassen, dass du noch genug Geld übrig hast, falls du diese im Vorraus abgibst und der Staat Nachzahlungen haben will. Darum empfiehlt es sich, die Steuerklärung nicht im Voraus zu machen.


    Vielen Dank und in der Hoffnung auf kompetente Antworten
    Hannes


    Kein Problem, aber achte in Zukunft bitte darauf, dass du nicht so viel fett markierst, das erschwert die Lesbarkeit.
  4. Hi,
    Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt und folgende Antwort bekommen:


    die Vergütungen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Sofern Ihre Vergütungen mehr als 17500 Euro betragen, ist auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ein Gewerbe ist bei der Stadt anzumelden. Bzgl evtl. Gebühren wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
    Mit freundlichen Grüßen


    Meinen Gewerbeschein habe ich auch schon abgeholt.
  5. w******s

    Da hätte ich auch gleich noch en paar Fragen:
    1.) Sobald man Werbung auf seiner Seite platziert handelt es sich um Gewerbe? Es ist ja zunächst mal keine Dienstleistung und ich denke im Allgemeinen werden die Werbeeinnahmen auch nicht sehr groß sein.

    Man bietet auf seiner Seite eine Dienstleistung an. Das heißt man muss ein Gewerbe anmelden.
    2.) Erhält man dabei eine Steuernummer? Und wofür braucht man die?
    3.) Muss man dafür bezahlen, dass man ein Nebengewerbe hat?
    4.) Wie sieht es mit den Abgaben aus? Gibt es einen Freibetrag?

  6. Sobald du mit der Werbung geld verdienst ist ein Gewerbe nötigt, weil du ja umsatz machst.
    Der Gewerbeschein kostet je nach dem zwischen 20 und 25 euro und freibetrag kann ich dir bis jetzt nur sagen was die dame vom Finanzamt mir geschrieben hat:

    mcpersen schrieb:
    Hi,
    Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt und folgende Antwort bekommen:


    die Vergütungen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Sofern Ihre Vergütungen mehr als 17500 Euro betragen, ist auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ein Gewerbe ist bei der Stadt anzumelden. Bzgl evtl. Gebühren wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
    Mit freundlichen Grüßen


    Meinen Gewerbeschein habe ich auch schon abgeholt.


    Wenn ich weiteres weiß, kann ich euch gerne auf dem laufenden Halten. Werde aber erst nächste woche mehre wissen, dann habe ich einen termin beim Gewerbeamt.
  7. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Also wenn du auf deinem Blog Werbung anbietest, für die du Geld einnimmst mußt du dir einen Gewerbeschein holen. Aber das bringt dir natürlich auch einige sagen wir Finanzielle Belastungen: Als Kleinstunternehmen darfst du wohl ca 10000 Euro (bitte korrigiert mich wenn ich zu hoch oder zu niedrig mit der Zahl liege) im Jahr verdienen. Du hast wie schon erwähnt einen bestimmten Stundensatz den du arbeiten mußt. Alle Einnahmen die du hast sind zu versteuern und mit Hilfe der Buchführung gegen die Ausgaben aufzurechnen.
  8. t*****b

    werktags schrieb:
    Da hätte ich auch gleich noch en paar Fragen:
    1.) Sobald man Werbung auf seiner Seite platziert handelt es sich um Gewerbe? Es ist ja zunächst mal keine Dienstleistung und ich denke im Allgemeinen werden die Werbeeinnahmen auch nicht sehr groß sein.


    Nein. Gewerbliche Tätigkeit bedeutet, dass du für irgendetwas (egal ob Dienstleistung oder Produkt oder sonst etwas, wobei es da nicht mehr gibt ;) ) Geld verdienst bzw. ein Einkommen hast. Dann kann man noch differenzieren, ob mit den Einnahmen nur das Projekt finanziert wird, aber meist lassen sich die Einnahmen und die Ausgaben nicht genau decken und somit wird das problematisch. Bei Spenden sieht es wiederum anders aus, dann dürfen diejenigen, die zahlen keine Vorteile gegenüber denen haben die nicht zahlen.


    Man bietet auf seiner Seite eine Dienstleistung an. Das heißt man muss ein Gewerbe anmelden.
    2.) Erhält man dabei eine Steuernummer? Und wofür braucht man die?


    Diese gibst du in deinem Impressum, auf Rechnungen, Angeboten etc. an. Dadurch kann dich das Finanzamt kontrollieren. Zum Beispiel Firma X zahlt dir einen Betrag und überweist dir diesen Betrag inkl. Mwst. Firma X kriegt diesen Betrag am Ende vom Monat zurück, du jedoch musst diesen an das Finanzamt zahlen, da es nicht dein Geld ist. Kommen nun Finanzprüfer zu Firma X und gehen die Rechnungen durch, sehen Sie, dass du dieses Geld (+ die Steuern, die nicht dir gehören) erhalten hast und können über die Nummer relativ schnell sehen, ob du dieses Geld gezahlt hast. So in etwa, ist natürlich noch viel komplexer.


    3.) Muss man dafür bezahlen, dass man ein Nebengewerbe hat?


    Jap, die Anmeldung, ca 20€


    4.) Wie sieht es mit den Abgaben aus? Gibt es einen Freibetrag?


    Wenn du das gescheit managed ja. Meldest du zB gleich ein Hauptgewerbe an, musst du von Anfang an volle Steuern zahlen. Meldest du erst ein Nebengewerbe an und änderst dieses als Hauptgewerbe um, wenn die Geschäfte gut laufen, hast du Vergünstigungen. Dazu würde ich mich aber an einen Unternehmensberater wenden (wir haben einen sehr guten, wodurch wir sehr sehr viele Vorteile in viele Hinsichten haben). Auch gibt es einen "Freibetrag", den du nicht versteuern brauchst. Ich bin jetzt auch nicht so der BWLer und kenn mich damit auch nicht gut aus, ich würde da auf jeden Fall einen Profi hinzufügen da du dadurch a) sehr viele Vorteile hast und b) auf jeden Fall auf der sicheren Seite bist.
  9. Autor dieses Themas

    hts

    hts hat kostenlosen Webspace.

    trueweb schrieb:
    Der Aufwand ist je nachdem wie groß die Anzahl deiner Ausgaben und Einnahmen sind unterschiedlich hoch. Du solltest dich auf jeden Fall einen Steuerberater wenden, dann bist du auf der sicheren Seite und die verlangen meist nicht so viel wenn man am Anfang steht, wollen aber dann später wenn du "wächst" natürlich auch mehr haben.
    Im Grunde reicht eine Steuererklärung pro Jahr aus, musst aber aufpassen, dass du noch genug Geld übrig hast, falls du diese im Vorraus abgibst und der Staat Nachzahlungen haben will. Darum empfiehlt es sich, die Steuerklärung nicht im Voraus zu machen.

    Gleich einen Steuerberater, damit ich die vllt. 50 Euro im Monat behalten darf? ...
    Meine Einnahmen würden ja im Verhältnis gering bleiben. (100 € im Monat wären ein großer "Erfolg" - und auch das halte ich nur für die spätere Zukunft für möglich).
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich außer der Steuerklärung zum Jahresende und einer ordentlichen Buchführung selbst nichts direkt machen? Nur bei der Höhe der Gewinne muss ich aufpassen und darauf achten, in der Steuererklärung alles richtig anzugeben? Ich würde dann ja von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und mir dementsprechend einigen "Stress" ersparen. Die Folge davon wäre, dass die Einnahme-Überschuss-Rechnung zum Jahresende genügt? Und dass ich mit der Umsatzsteuer nichts zu tun habe und die auch nicht angeben darf?


    mcpersen schrieb:
    Hi,
    Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt und folgende Antwort bekommen:

    die Vergütungen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Sofern Ihre Vergütungen mehr als 17500 Euro betragen, ist auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

    Meinen Gewerbeschein habe ich auch schon abgeholt.

    Also kommst du ohne Steuerberater aus? ... Ich habe bisher keine Ahnung von der Einkommensteuererklärung ...


    Vielen Dank soweit schonmal für euere Antworten!
  10. mcpersen schrieb:
    Hi,
    Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt und folgende Antwort bekommen:

    die Vergütungen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Sofern Ihre Vergütungen mehr als 17500 Euro betragen, ist auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

    Meinen Gewerbeschein habe ich auch schon abgeholt.

    Also kommst du ohne Steuerberater aus? ... Ich habe bisher keine Ahnung von der Einkommensteuererklärung ...


    Vielen Dank soweit schonmal für euere Antworten![/quote]

    Ich versuche zur zeit mir Infos darüber beim Finanzamt zu holen und im Internet. Und mit einem Steuerberater werde ich mich auch einmal Unterhalten,aber werde keinen Beauftragen mir die Erklährung zu machen,denn dann hab muß ich nachher noch draufzahlen wenn der sein Honorar haben will dafür. Aber ein einmaliges Beratungsgespräch werde schon machen.
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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