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Illegaler Download von Musik

lima-cityForumSonstigesSpam und sonstiges Unvergütetes

  1. Autor dieses Themas

    n0x3l

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    Hallo, ich bin auf etwas in den MSN Nachrichten gestoßen.

    Hier könnt ihr selber mal lesen.
    http://tech.de.msn.com/galerie.aspx?cp-documentid=147553702&imageindex=1

    Findet ihr nicht, das das nicht normal ist so eine hohe Strafe?
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  3. Das ist eben typisch USA. Dort werden teilweise symbolische Strafen verhängt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen, wenn es denn dann auch so stimmt. In Deutschland wird man bei der Anzahl der Lieder sicherlich mit deutlich geringerer Zahlung zu rechnen haben. Wer illegal downloadet ist sich normalerweise der Straftat bewusst und muss mit sowas rechnen.
  4. Autor dieses Themas

    n0x3l

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    Ja, ich verstehe die Strafe ja, aber 2 Millionen ist schon ein bisschen übertrieben.
    Ich hätte mit höchstens 10 000 gerechnet.
  5. Wenn man das Strafgeld in Freiheitsentzug umrechnet wurde die Frau höher bestraft, als ein Kinderf*cker...

    Traurig, oder?

    Aber in Zeiten von Zensursula, rollstuhlfahrenden Innenministern und weiblichen Bundeskanzlern ist eh alles möglich :sauer:
  6. bunkerwelten schrieb:
    Wenn man das Strafgeld in Freiheitsentzug umrechnet wurde die Frau höher bestraft, als ein Kinderf*cker...

    Traurig, oder?

    Aber in Zeiten von Zensursula, rollstuhlfahrenden Innenministern und weiblichen Bundeskanzlern ist eh alles möglich :sauer:


    Das ist ein Vergleich der etwas hinkt, da der Fall sich in den USA abgespielt hat und nicht in Deutschland, wo all diese Personen auftreten, die du genannt hast. Um dir den Fall des Kinderschändens auf die USA umzulegen, auch dort werden sehr krasse Strafen durchgeführt, nämlich das Veröffentlichen von Bildern und Wohnort der jeweiligen Straftäter im Internet.

    Man darf nach wie vor nicht die Strafmaße der USA mit denen in Deutschland vergleichen, da dort immer noch ein himmelweiter Unterschied vorhanden ist.
  7. Nagut, das stimmt. Mich würde jetzt aber mal interessieren, wieviel Strafe die Dame in Deutschland hätte bezahlen müssen...
  8. Ich zitiere da einfach mal das erste Suchergebnis, welches ich bei Tante Gogel gefunden habe...

    Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/659936


    Meist enden solche Fälle dem Experten zufolge mit einem Vergleich: Geht es zum Beispiel um 100 Songs, würden häufig Vergleichsangebote in Höhe von etwa 5000 Euro gemacht. Landet ein solcher Fall vor dem Richter, müsse sich der Internetnutzer auf eine weitaus höhere Summe einstellen - die aber trotzdem bei weitem nicht die Dimensionen des aktuellen Falls aus den USA erreichen würde.
  9. Autor dieses Themas

    n0x3l

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    Puhhh....ein Glück das wir in Deutschland wohnen.
    Aber trotzdem sollte man lieber die Finger davon lassen.
  10. n********r

    ähm.
    Naja dafür kannst du aber in Amerika auch ein Unternehmen verklagen, wenn zum Beispiel deine Katze in der Microwelle gestorben ist und kein Aufkleber drauf war, das man da keine Katzen rein machen darf.

    Und schon bekommst du 25.000.000 Dollar.
    So ist das dort drübern.

    Deswegen, wer in die Staaten fährt, nie jemandne helfen der eien Autopanne hat, er kann dich verklagen, das wegen die alles schlimmer geworden ist und unter Stres steht wegen dir.
    Kann teuer werden!
  11. b******r

    bunkerwelten schrieb:
    Wenn man das Strafgeld in Freiheitsentzug umrechnet wurde die Frau höher bestraft, als ein Kinderf*cker...

    Traurig, oder?

    Aber in Zeiten von Zensursula, rollstuhlfahrenden Innenministern und weiblichen Bundeskanzlern ist eh alles möglich :sauer:

    Was ist das Probleim an einer "weiblichen Bundeskanzlerin"?
    Die Politik von Frau Merkel mal außen vorgelassen, hat es sicher nichts mit dem Geschlecht zu tun.
    Herr Schäuble gefällt mir auch nicht - aber der wär auch unzurechnungsfähig wenn er 5 nutzbare Beine hätte.

    Was den Thread betrifft - die spinnen die Amis, ob ich mir die Musik aus nun dem Internetradio aufzeichne(legal) oder runterlade, Kohle bekommen sie eh keine.
    Selbst unser gieriger Herr Bohlen hat mal gesagt "wir haben die Musik früher untereinander getauscht und auf Kasette aufgenommen, die hetze auf die Downloader ist beknackt".
    Und dass als Betroffener...

    Beitrag zuletzt geändert: 22.6.2009 10:15:43 von bewahrer
  12. m******s

    newwarrior schrieb:
    Naja dafür kannst du aber in Amerika auch ein Unternehmen verklagen, wenn zum Beispiel deine Katze in der Microwelle gestorben ist und kein Aufkleber drauf war, das man da keine Katzen rein machen darf.


    Ein solcher Fall hat nachweislich nie stattgefunden, das ist eine so genannte "Urban Legend". Siehe dazu auch die Wikipedia.

    Zum Thema: Selbst die Musikindustrie findet die Strafe zu hoch. Nicht, dass das keine korrupten Geldgeilen Kapitalisten wären, aber selbst ihnen ist klar, dass sie bei 80.000 Dollar pro Song nicht mehr abschrecken, sondern sich einfach nur selber verteufeln.
    Gegen die Strafe wird auch Berufung eingelegt werden. Imho ist der Ausgang des Verfahrens sehr Zweifelhaft rechtsmäßig. Bei einer halbwegs informierten Jury hätte es nicht dazu kommen dürfen.
  13. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Finde die Strafe angemessen. Wer Unrecht begeht muß mit der Strafe dazu leben.
  14. m******s

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Finde die Strafe angemessen. Wer Unrecht begeht muß mit der Strafe dazu leben.


    Vergessen wir einmal kurz, dass die Entscheidung der Jury imho - wie bereits dargestellt - alles andere als offensichtlich an den Tatsachen orientiert ist (wer den Fall verfolgt hat, dem wird schnell klar, dass es alles andere als eindeutig ist, dass Miss Thomas-Rasset die Musikstücke tatsächlich hoch- oder runtergeladen hat und dass der allergrößte Teil der bereitgestellten Musikstücke (immerhin 1000) sich offenbar vollkommen legal in ihrem Besitz befanden).
    Bist du auch dafür, dass ein Ladendieb die Giftspritze bekommt? Oder dass man Menschen, die bei Rot über die Ampel gehen ins Gefängnis steckt? Wer Unrecht begeht, muss doch mit der Strafe dazu leben?
    In einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat muss die Angemessenheit der Strafe gegeben sein und 80.000 Dollar zu verlangen, für einen Song, der knapp einen Dollar kostet, ist verfassungswidrig. Das lässt sich auch nicht mit "Abschreckung" rechtfertigen.
    24 Songs, im Kazaa-Ordner bereitgestellt, bedeuten einen Schaden von (wenn man die Rechnung der Musikindustrie ein Download = ein entgangener Verkauf übernimmt, obwohl sie erwiesenermaßen vollkommener Unsinn ist) maximal 1000 Dollar. Wenn man schon sehr großzügig rundet. Rechnet man da dann noch die Abschreckungsstrafe drauf, unter Beachtung, dass es sich um eine alleinerziehende Mutter handelt, die nichtkommerziell und möglicherweise unwissend gehandelt hat, landet man irgendwo unter den 3000 Dollar. Alles was darüber hinausghet ist nicht zu rechtfertigen.
    Hier wurde ein treuer Kunde der Musikindustrie (und Jammie Thomas-Raset war schon eine deutlich bessere Kundin der Content-Industrie als die absolute Mehrheit hier im Forum, inklusive der "die-hat-halt-das-Gesetz-gebrochen-Fraktion") öffentlich hingerichtet (denn die wird finanziell niemals wieder die Füße auf die Erde bekommen und den Rest ihres Lebens am Existenzminimum verbringen), nur weil ein paar Menschen an der Spitze ihre Millionen und Milliarden an Jahresgewinn nicht genug sind und weil diese Menschen noch nicht begriffen haben, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind.
    Dieses Urteil erreicht eigentlich nur zweierlei: Es zeigt, dass die US-Gerichte korrput sind und es karrikiert die Argumentation der Contentindustrie, dass der Kampf gegen die Raubmordkopierer doch nur dazu dient, um dauerhaft gute Musik zu sichern.

    [edit:] Übrigens, zu der RIAA-Argumentation: Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt, dass tatsächlich über die letzten Jahre die Anzahl an produzierter Musik und produzierten Filmen deutlich gestiegen ist, trotz (oder wegen?) der Raubmordkopierer.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.6.2009 16:30:37 von merovius
  15. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    weißt du wie oft der song den sie angeboten hat von fremden heruntergeladen wurde?
  16. a**********t

    ob angemesen oder nicht, steht uns wohl nicht zu , zu beurteilen.

    A. wir haben nicht alle den fall verfolgen können.
    B. wir sind nicht in den usa und kennen uns mit deren rechtssystem nur ungenühgend aus.
    C. strafe muss sein...

    dabei möchte ich anmerken, daß illegal downloaden nicht nur der industrie schadet, sondern
    auch die ehrlichen internet-nutzer in verruf bringt. Wie oft wurde ich schon gefragt " kannst du
    mir was runterladen....hast ja internet, kennst dich ja aus"...."ne, mach mal selber, so schwer is das nicht!"

    dabei ist es heute soooo einfach legal und kostenlos an die gewünschte musik zu kommen...
  17. m******s

    kalinawalsjakoff schrieb:
    weißt du wie oft der song den sie angeboten hat von fremden heruntergeladen wurde?


    Nein. Deswegen sagte ich "großzügig gerundet" (mir ist gerade erst aufgefallen, dass ich so großzügig gar nicht gerundet habe ^^).
    1000 Dollar entspräche bei 1 Dollar pro Song ca. 42 Downloads pro Song. ist zwar keine unglaublich großzügige Rechnung mehr, aber durchaus eine realistische imho. So oder so, über die 4-stelligen Summen dürfte man auch mit großzügigeren Rechnungen nicht kommen.

    andis-heimat schrieb:
    ob angemesen oder nicht, steht uns wohl nicht zu , zu beurteilen.

    A. wir haben nicht alle den fall verfolgen können.


    Aber einige sicherlich. Der Fall hat durchaus Schlagzeilen gemacht.

    B. wir sind nicht in den usa und kennen uns mit deren rechtssystem nur ungenühgend aus.


    Das Rechtssystem spielt dabei keine Rolle. Dass das altrömische Reich ein anderes Rechtssystem hatte, machte die Sklavenhaltung und die Gladiatorenkämpfe nicht besser. Ähnliches gilt für moderne Systeme.

    C. strafe muss sein...


    Siehe oben. Strafe muss vor allem eines sein: Verhältnismäßig.

    dabei möchte ich anmerken, daß illegal downloaden nicht nur der industrie schadet, sondern
    auch die ehrlichen internet-nutzer in verruf bringt.


    Nur aufgrund der Propaganda und Lobby-Arbeit der Musikindustrie.
    Wenn Musikdownloads nicht ständig verteufelt würden, sondern als das dargestellt würden, was sie in den allermeisten Fällen sind, nämlich ein Ausdruck von Musikliebe, dann würde das dem Ruf auch nicht schaden. Und wenn die dauerhafte Lobbyarbeit der Content-Industrie für ein veraltetes System nicht wären, dann wären sie auch schon lange legal.

    dabei ist es heute soooo einfach legal und kostenlos an die gewünschte musik zu kommen...


    Bezweifel ich sehr stark. An vieles, was Bekannte eines Bekannten auf der Platte haben, ist es nicht einmal möglich, legal käuflich heranzukommen.
    Und rien vom Schaden: Wo liegt denn der Unterschied, ob man sich ein Musikstück per Bittorrent lädt, oder ob man es aus dem Radio aufnimmt (was meiner Information nach so ziemlich der einzige Weg ist, legal und kostenlos an Musik zu kommen)?
  18. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

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    merovius schrieb:
    C. strafe muss sein...

    Siehe oben. Strafe muss vor allem eines sein: Verhältnismäßig.


    naja, das sehe ich genau so. es kann eigentlich kein rechtsstaat rechtfertigen, daß er die finanzielle existenz eines bürgers vernichtet, "nur" weil dieser irgendwelche musik geladen hat. da ist ja noch nicht einmal irgendjemand anderes zu schaden gekommen, im sinne eines personenschadens. ein solches urteil ist schierer unsinn, und auch wenn man da noch berufung einlegen kann/wird, ist es ein ziemliches armutszeugnis für den staat.
    tja, ich bin ja schon für eine strafe, aber so was ist krank.
  19. Zumal selbst in den USA inzwischen von Klagen gegen Privatpersonen abgesehen werden sollte.Man wollte nur noch gegen die "ganz großen" vorgehen. Und dann sowas, einen Alleinerziehende Mutter bekommt für 24 Titel eine Strafe von 2 Millionen Dollar aufgebrummt, da läuft doch einiges falsch. Und mal zum Vergleich:

    13 500 Verfahren in Deutschland

    In Deutschland gab es bisher keine ähnlich spektakulären Urteile. Zwar geht die Plattenindustrie seit 2004 ebenfalls gegen Tauschbörsen und deren Nutzer vor. 13 500 Zivilverfahren strengte sie 2008 an – 2007 waren es noch 16 000. Doch der Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, Daniel Knöll, sagte gegenüber FOCUS Online: „Ein solches Urteil wie in den USA wäre in Deutschland nicht möglich.“

    Nach seinen Angaben musste hierzulande bisher kein Angeklagter mehr als 10 000 Euro zahlen – und das seien auch nur höchstens zehn Fälle gewesen. Bei der Mehrzahl der Klagen einige man sich auf eine Vergleichsumme zwischen 1500 und 2000 Euro, so Knöll – und „das auch nur dann, wenn die Beschuldigten den ganzen Rechner voller Musiktitel hatten“.


    Quelle

    Weiter unten in dem Artikel steht auch, dass die Plattenindustrie in Deutschland keine alleinerziehende Mutter in die Privatinsolvenz stüzen würde. Und in Deutschland hätte sie ja noch Glück, in den USA gibt es nicht so viele Sozialzahlungen. Wenn man einmal unter einen bestimmte Einkommensgrenze fällt ist man arm. Also, die Strafe ist einfach nur unangemessen und das die betroffene Person eine Mutter von vier Kindern ist darf man als Richter, bzw. Jury ruhig ein wenig Milde zeigen. Ich glube nicht das jemand was gesagt hätte.
  20. b******r

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Finde die Strafe angemessen. Wer Unrecht begeht muß mit der Strafe dazu leben.


    Tausend Träume haben Flügel
    bis der letzte Ton verklingt,
    tausend Lieder malen Bilder
    bis die Nacht im Schwarz versinkt.
    Immer wieder, immer wieder,
    immer neu und doch vertraut,
    tausend Straßen, tausend Städte,
    ich hab keinen Tag bereut.

    Puhdys

    Du nutzt einen Urheberrechtlich geschützten Text, solltest du bestraft werden?
    Nach deinen Ausführungen - Ja!
    Warum so böse, bezahl die Künstler dafür! NEIN?
    Ts, ts - mit zweierlei maß messen...
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