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Kindergeld - Werbungskosten

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  1. Autor dieses Themas

    losebettler1

    losebettler1 hat kostenlosen Webspace.

    hi,

    ich hab folgendes problem.
    im jahre 2008 habe ich während der ausbildung (2. lehrjahr) mehr als 7.680€ verdient. (grob überschlagen 9.000€)
    nun möchte die familienkasse von mir ein formular über werbungskosten ausgefüllt haben.

    nun folgende fragen:
    - es gibt bei den werbungskosten einen pauschbetrag von 920€
    --> wird dieser auf die 7.680 oben drauf gerechnet und man dürfte somit ohne probleme von der familienkasse 8.400€ verdienen?

    - was kann alles als werbungskosten angeben werden?
    --> ich habe mir von meinem ehmaligen betrieb eine übersicht ausdrucken lassen wan ich immer arbeiten war und wan berufsschule wegen kilometergeld. Pro Kilometer (mein betrieb hat dort nie etwas finanziert) gibt es ja 0,30€.
    gibt es diese nur für einen weg, oder für hin u. zurück? und selbst wen es die 0,30€ für hin und zurück gibt komm ich etwa auf 800€.

    --> Wen ich nur auf 800€ komm mit fahrtgeld, wird das dann auf die 920€ draufgerechnet oder bringt mir das gar nichts?

    gruß
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  3. t*****b

    Les dir am besten das hier durch. Sollten dann immer noch Fragen zum Ausfüllen des Formulares offen sein, setz dich am besten mit einem Steuerberater zusammen.
  4. Hi,
    das Kilometergeld gibt es für den Weg zur Arbeit nur einfach!Also nur hin oder nur zurück, was kilomertermäßig ja gleich sein sollte !:biggrin:
    Ansonsten vielleicht mal ein Steuerprogramm nehmen, anstatt einen teuren Steuerberater ! Kann da Wiso empfehlen !
    Gruß
  5. Noch einfacher:
    gehe zur Familienkasse und lasse dich dort vom zuständigen Sachbearbeiter beraten.

    An sich sollte es allerdings ausreichen, wenn du der Familienkasse den vom Arbeitgeber ausgefüllten Vordruck vorlegst.

  6. Gut ist immer eine Liste, auf die man gnadenlos alles (!) schreibt, was auch nur im Entferntesten Werbungskosten sein könnte. Auch alle Bücher mit Titel und Verlag, Schul- und Schreibmaterial, PC und Zubehör (auch Papier und Tinte für den Drucker usw.), Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen (siehe Liste von trueweb). Auch wenn der PC schon ein oder zwei Jahre vorher gekauft wurde, sollte ein Drittel davon noch gehen - versuchen kann man's jedenfalls. Was die Familienkasse nicht anerkennt, wird sie nämlich einfach streichen (so macht es das Finanzamt); es ist also in keiner Weise Betrug oder der Versuch davon, so lange du ehrlich bleibst und das Zeug wirklich angeschafft und bezahlt hast.
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