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Unbefugter grundstückbetritt

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  1. Autor dieses Themas

    linuxworld

    linuxworld hat kostenlosen Webspace.

    Ich bins wieder.

    Und bin Richtig schön sauer da, wir ein Großes grundstück haben mit eseln und dort ist unser haus auch drauf. Vor einen Halben jahr ist die AWO Schule neben us gezogen uund dort Werden die Heimkinder Betreut, jetzt sin ddie Vor 15 Min auf unserem Hof gewesen un dhaben unsere Tiere angegriffen, mit steinen geworfen:sauer:. Un dwollten auchnicht gehen, die Waren zu dritt...

    jetzt hab ich mir folgene gedanken gemacht, was darf ich alles Unternehmen wenn sie nicht verschwinden obwohl ich sie nett gebeten habe...

    Dann haben sie mich nur beleidigt... und sind dan abgehauen...

    Max
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  3. Ich denke da kannst du nur die Polizei rufen wenn sie nach mehrmaliger deutlicher Aufforderung nicht verschwinden.

    Im Grunde kannst du sie nur "bitten" zu gehen, alles andere kann dir schon Schwierigkeiten einbringen selbst wenn es nur ein leichter "Schubser" Richtung Ausgang ist.

    Wenn das öfter vorkommt würde ich mal mit dieser AWO-Schule sprechen.

    Deinen Ärger kann ich natürlich nachvollziehen.
  4. Tja, was sollst du machen, kannst du machen?

    Was du machen sollst, damit die Kids gehen, kann ich nicht sagen.
    Ich würde
    1. Die Kinder auffordern das Grundstück zu verlassen. Evtl. auch sagen/zeigen, wo das private Grundstück beginnt bzw. dass der Hof eben privat ist. Das kann man dann auch mal mit Nachdruck sagen!
    2. Wenn dann nichts passiert, kannst du nur die Polizei rufen.

    Was du nicht darfst:
    Du darfst sie nicht hinausschubsen oder sowas. Theoretisch nicht mal anfassen.
    Einzige Ausnahme wäre, wenn die eben mit Steinen nach den Tieren werfen und Gefahr für die Tiere besteht.
    Aber dann auch nur, um DAS zu verhindern.

    Edit: Oh, da war jemand schneller... :lol:

    Beitrag zuletzt geändert: 13.4.2010 18:42:03 von silverio
  5. Du kannst die Schulleitung dort kontaktieren, die Polizei kann ein Verbot zum Betreten deines Grundstückes für sie ausstellen (evtl. sogar mit x-tägigem Rückkehrverbot), aber das auch nur, wenn du nachweisen kannst, dass die Kinder etwas gemacht haben. Mit allem anderen würdest du dich unter Umständen selbst strafbar machen...
  6. Autor dieses Themas

    linuxworld

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    Okay ich hab auch vor mit der AWO Schule zu sprechen, un dunser grundstück ist mit einem zwar "nur" 1,30m hohen zaun Umzäunt und dahinter steht eine hecke, von dem her haben sie schon "kämpfen" müssen um rücber zu kommen.


    Aber ich dürfte sie nicht anfassen? Erste wenn sie mich angreifen würden stimmts?

    Max
  7. linuxworld schrieb:
    Okay ich hab auch vor mit der AWO Schule zu sprechen, un dunser grundstück ist mit einem zwar "nur" 1,30m hohen zaun Umzäunt und dahinter steht eine hecke, von dem her haben sie schon "kämpfen" müssen um rücber zu kommen.


    Aber ich dürfte sie nicht anfassen? Erste wenn sie mich angreifen würden stimmts?

    Max

    So siehts aus, eigentlich völlig bescheuert dass man nur nett bitten kann dass die Leute das eigene Grundstück verlassen aber so ist es leider.
    In den USA siehts bekanntermaßen anders aus.
  8. Autor dieses Themas

    linuxworld

    linuxworld hat kostenlosen Webspace.

    Jaa in der USA ist man was das angeht Besser daran...

    Also ich werd mit der Schule sprechen un dbeim nächsten mal die Polizei einschalten...
  9. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Was du noch tun könntest ist eine eher Präventive Maßmnahme. Du hängst gut sichtbar an deinem Gartenzau ein Schild mit der Aufschrift "Privatgrundstück, Betreten verboten" oder ähnliches auf, das ist dein gutes Recht. Gut die Kids werden sich sicherlich nicht dran halten. Aber im Prinzip kannst du dich gegenüber bei der Schule beschweren und bei Schäden durch die Jugendlichen an Tieren oder Gebäuden auf deinem Grundstück hast du natürich auch das Recht zu einem Anwalt zu gehen und mit dem vor Gericht gegenüber der AWO Schadensersatz geltend zu machen, vielleicht auch wegen Vandalismus und Sachbeschädigung das Strafrecht einzusetzen.
  10. Also Polizeirufen ist eigtl die beste Variante.
    Soweit ich aber weis (und schon miterlebt habe mehrfach) darfst du jemanden bei bedarf auch mit "Gewalt" rauswerfen wenn sie nicht nach mehrmaliger aufforderung dein Grundstück verlassen. Also damit ist jetzt nur gemeint sie rauszubefördern...
    Ansonste... Würde ich mal einen Stromzaun so in deine Hecke reintun das die es nicht sofort sehen und evtl voll rein hängen und einen schönen schlag kriegen!
  11. noxxx schrieb:
    Also Polizeirufen ist eigtl die beste Variante.
    Soweit ich aber weis (und schon miterlebt habe mehrfach) darfst du jemanden bei bedarf auch mit "Gewalt" rauswerfen wenn sie nicht nach mehrmaliger aufforderung dein Grundstück verlassen. Also damit ist jetzt nur gemeint sie rauszubefördern...
    Ansonste... Würde ich mal einen Stromzaun so in deine Hecke reintun das die es nicht sofort sehen und evtl voll rein hängen und einen schönen schlag kriegen!


    Das geht denke ich auch nicht so einfach, aber wenn dus ausweist, dass da ein Zaun mit Strom sit und die kriegen trotzdem eine gewischt, sind sie selbst schuld. Allerdings ist das auch eine Kostenfrage. Vieleicht, kannst du auch mit einer Kamera das Verhalten der Jugendlichen filmen. Dann hast du gleich einen Beweis und kannst auch im Nachhinein noch die einzelnen Übeltäter bestimmen.
    Wenn du das dann dokumentierst und die einfach nicht ablassen wollen muss die Polizei oder die Schule dann einfach auch was unternehmen, denn die Polizei selbst kann da auch nicht groß weiterhelfen, außer die vom Grundstück zu begleiten, außer natürlich sie beschädigen etwas, aber das ist ja nicht wünschenswert.
  12. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Besitzschutz

    Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist normalerweise rechtswidrig, es sei denn, dass die Entziehung oder Störung ausnahmsweise gesetzlich gestattet ist. Ein solcher Rechtfertigungsgrund ist zum Beispiel Notstand (vgl. § 228, § 904 BGB und § 34 StGB) oder Selbsthilfe (vgl. § 229 BGB). Ob dem Entziehenden bzw. Störer jedoch ein Recht zum Besitz oder sogar das Eigentum an der Sache zusteht, ist unerheblich. So darf der Eigentümer nach Ablauf der Mietzeit dem Mieter nicht einfach die Sache wegnehmen, sondern muss gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der verbotenen Eigenmacht darf sich der unmittelbare Besitzer mit Gewalt erwehren (Besitzwehr). Einen bereits gebrochenen unmittelbaren Besitz darf er zeitlich unmittelbar anschließend wieder mit Gewalt herstellen (Besitzkehr). Der Ladeninhaber darf deshalb den Dieb gewaltsam an der Wegnahme hindern und ihm die erbeutete Sache auch sofort wieder mit Gewalt abnehmen.


    BGB

    Sprich um deinen Besitz, in diesem Falle deine Esel, vor Beschädigung durch Steine zu schützen darfst du gewaltsam gegen diese Kinder vorgehen. Bedenke allerdings die Verhältnismäßigkeit. Sprich du darfst nicht mit der Schrotflinte auf die Kids losgehen...

    Beitrag zuletzt geändert: 13.4.2010 21:31:12 von davidmuc
  13. Um deinen Privatgrund von "Eindringlingen" frei zu halten, hast du dir mit Deutschland wirklich das schlechteste Land heraus gesucht. In anderen Ländern darf man auf Privatgrund als Volljähriger (in manchen sogar als Minderjähriger, da gehört die genannte USA aber nicht mehr dazu) eine Waffe führen und Randalierer damit rechtens bedrohen. In Deutschland ist jede körperlich angreifende Aktion eine Straftat. Es gibt aber Ausnahmen. Wie schon gesagt wurde, darfst du jeden, der auch körperlich gegen dich oder andere Personen, Tiere oder Objekte vorgeht, mit angemessenen Mittel davon abhalten. Das habe ich im Gesetzbuch gelesen, da das Thema recht interessant ist. Jetzt kommt aber auch noch eine andere Sache: Du darfst Personen davon abhalten zu gehen, bevor du ihre Personalion (so viel wie nötig ist) hast. Das beinhaltet, dass du einen oder auch mehrere körperlich festhalten darfst. Da Kinder aber keinen Ausweis ö.Ä. bei sich tragen musst du eine andere Möglichkeit suchen. Die nächstgelegene und in dem Fall auch angemessene Möglichkeit dazu ist, mit den Kindern "im Gepäck" einen Lehrer / Betreuer oder den Schulleiter / Heimleiter der Schule / des Heims auf zu suchen, und diesen nach persönlichen Daten (vorallem dem Namen) zu fragen. Das hat weiter den Vorteil, dass diese Personen sofort informiert sind. Wenn du zur Polizei gehen willst, dann geht das auch alleine, jedoch währe ein Zeuge oder eine Videoaufnahme als Beweismittel angebracht.
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