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Schüler erstellen nebenbei Websites - illegal?

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  1. Autor dieses Themas

    aklasse

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    Hi Leute,
    da ich mich schon lange mit Programmierung und Webdesign auseinandersetze und darin ganz gut bin :D habe ich schon einige Websites für Firmen und Bands usw. erstellt... Da frage ich mich, ob das überhaupt legal ist?

    Ich bin Schüler (15 Jahre - bald 16) und mache das nebenbei. Es gibt hier natürlich keinen Arbeitsvertrag o.Ä.. Ich Designe und erstelle die Website und bekomme dann eben nach einen vorher definierten Stundensatz mein Geld...
    Ist das legal so wie ich es mache?

    Wie macht ihr das?

    Ich sollte noch dazu sagen das ich aus Österreich bin... vermute es wird nich anders als in Deutschland sein.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2010 0:13:28 von aklasse
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  3. Das kann man auf der Grundlage deiner bisherigen Schilderung nicht klar sagen, da es auf den Jahresumsatz ankommt! Wenn du mir die Info noch gibst kann ich es dir genau sagen!
  4. ich glaube, bei unter 400€/Monat ist das so legal wie dus machst
  5. Ich kann hier nur für Deutschland sprechen.

    Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, erfragt man am besten beim Finanzamt. Wenn man in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, ohne 18 zu sein, muss, meines Wissens, das Amtsgericht seine Zustimmung dazu geben.

    Ich denke auch, dass man auch in Österreicht seine Einnahmen zu versteuern hat, von daher, einfach mal die Finanzbehörde fragen.

    Bezüglich der 400€ im Monat, meines Wissens gibt es auch hier regionale Unterschiede, aber auch die beantwortet die zuständige Finanzbehörde.

    So wie du es machst, erscheint es mir nach Schwarzarbeit.

    Das ist eine rein persönliche Aussage und hat keinerlei Anspruch auf rechtliche Stimmigkeit!

    Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2010 12:11:13 von karpfen
  6. In Österreich nennt sich das schlichtweg Pfusch, was du da machst.
    Es gibt im Prinzig 2 legale Möglichkeiten, das zu legalisieren.

    1. Die Firma, der du die Homepage macht, stellt dich an (sobald du 15 Jahre bist, darf sie das - mit der Zustimmung deiner Eltern (Vormund). Eine Firma wird dich wahrscheinlich als geringfügig beschäftigt anstellen. Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 366,33 Euro (Stand: 1.1.2010) im Monat verdient oder wer bei fallweiser Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) nicht mehr als durchschnittlich 28,13 Euro pro Arbeitstag verdient.


    2. Du machst das auf selbständiger Basis. Dazu musst du dir einen Gewerbeschein besorgen. Ob du den unter 18 Jahren bekommst, weiß ich nicht. Bezweifle ich aber.

    Wegen der Steuern brauchst du dir eigentlich erst ab etwa 1.000.- Euro monatlichem Einkommen Gedanken machen. Wenn du diese Schwelle überschreitest, ist es sehr vernünftig die einen Steuerberater zu nehmen. Der kostet in der Regel weniger, als du dir an Steuern ersparst.
  7. Autor dieses Themas

    aklasse

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    Wie macht ihr das denn, wenn ihr Websites erstellt?

    So was wie ein Arbeitsvertrag kommt zumeist nicht in Frage, da ich ja kein fixes Gehalt bekomme und meistens nur für 1-3 Wochen an einem Projekt arbeite... Es muss doch auch andere Möglichkeiten geben?
  8. Möglichkeiten wurden doch von workhappy genannt. Auch unter 18 kann man, zumindest in Deutschland, ein Gewerbe anmelden. Halt mit Einverständnis des Vormundschaftsgerichtes.

    Ich selber bin volljährig und kenne dieses Problem deshalb nicht. :wink:

    Ich habs bei Wikipedia gefunden, obs stimmt ist ne andere Sache. Gewerbe geht erst mit Erreichen der Volljährigkeit:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung#Gewerbeanmeldung_in_.C3.96sterreich

    Somit wäre dein Tun also wohl als illegal einzustufen.

    Das ist eine rein persönliche Aussage und hat keinerlei Anspruch auf rechtliche Stimmigkeit!

    Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2010 13:09:57 von karpfen
  9. Ich habe nochmals etwas recherchiert. Für eine Gewerbeanmeldung in Österreich musst du unbedingt mindestens 18 Jahre sein. Habe ich auch angenommen, da du erst mit diesem Alter volle Geschäftsfähigkeit hast. Und als Selbständiger kommen in der Regel relativ viele Entscheidungen auf einem zu, in denen du voll handlungsfähig sein musst. Zum Beispiel Abshluss von Verträgen.

    In der Wirtschaftskammer findest du Infos zur Gewerbeanmeldung.
    Direkt anmelden musst du das Gewerbe bei der für deinen Wohnsitz, oder Arbeitsstättensitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, also Bezirkshauptmannschaft, bzw. Magistrat.
  10. Wenn du nach stunden bezahlt wirst, ist eine Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Gewerbe kannst du in deutschland mit 16 anmelden, wenn diene eltern zustimmen.

    Entweder du suchst dir ein anderes Zahlungsmodell, oder es ist weiterhin illegal...

    Die Unternehmen, die das machen, beschäftigen dich somit eigentlich als schwarzarbeiter, dazu kommt vielleicht noch Kinderarbeit...

    Rechtlich bewegst du dich da auf ganz dünnem eis... wenn es hart auf hart kommt, bekommen alle Unternehmen, für die du so gearbeitet hast, einen gerichtsprozess an den Arsch....

    EDIT:

    außerdem ist es ganz praktisch, wenn du alles angibst. Je eher du anfängst, die SV-abgaben zu leisten, insbesondere die Rente, desto mehr hast du davon. besonders in jungen Jahren kann man mit relativ wenig Einkommen viele Rentenversorgungspunkte sammeln, und die brauchst du, um später ordentlich zu leben...

    Beitrag zuletzt geändert: 26.9.2010 6:53:11 von sebulon
  11. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    workhappy schrieb:
    In Österreich nennt sich das schlichtweg Pfusch, was du da machst.
    Es gibt im Prinzig 2 legale Möglichkeiten, das zu legalisieren.



    Das wäre in Deutschland nicht anders:
    - Verstoß gegen die Gewerbeordnung (du)
    - Schwarzarbeit (du und das Unternehmen, das dich beschäftigt)
    - Steuerhinterziehung (in erster Linie Umsatzsteuer, du und das Unternehmen, das dich beschäftigt)

    Ich finde es schon eine ziemliche Schweinerei, dass die Leute, die dich beschäftigen, deine Unerfahrenheit auf diesem Gebiet ausnutzen. Möglicherweise erstellst du deine Leistungen zu Dumping-Preisen.
  12. Es gibt drei wichtige Sachen:

    Erstens: Wenn du für deine Leistungen Rechnungn/Quittungen ausstellst, ohne ein Gewerbe zu haben/selbständig zu sein, dann ist das illegal.

    Zweitens: Egal wie viel du verdienst solltest du aus rechtlicher Sicht immer zusammen mit deinen Eltern das Finanzamt konsultieren, damit du gar nicht erst in die Verlegenheit kommst, eventuell eine Rechtswidrigkeit zu begehen

    Drittens: In Deutschland muss eigentlich jedes Einkommen angemeldet werden, auch wenn es steurlich nicht belastet würde.

    Ich hoffe, das hilft :/
  13. Es geht um ÖSTERREICH. Bitte erst lesen, dann denken, dann posten!
    Edit: Zudem stellt dieses Forum keine Rectsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr!

    Beitrag zuletzt geändert: 26.9.2010 18:27:09 von tibel
  14. Autor dieses Themas

    aklasse

    Kostenloser Webspace von aklasse

    aklasse hat kostenlosen Webspace.

    In Österreich, kann ich ein Gewerbe also erst ab 18 Jahren beantragen. Eine Anstellung für die kurze Zeit kommt aber auch nicht in Frage, da ich nach Stunden bezahlt werde... Gibt es keine Möglichkeit legal zu Arbeiten ohne Anstellung?


    Wie viel verlangt ihr so pro Stunde?

    Ein Vergleich der den Sachverhalt vielleicht etwas allgemeiner formuliert:
    Wenn ich für meinen Nachbarn Rasenmähe und dafür 10€ bekomme, wäre das also auch illegal?
    Auch innerhalb der Familie? Wenn ich für meinen Vater ein Logo erstelle und er mir dafür Geld gibt?

    Ist unser Rechtssystem so idiotisch?
  15. Ja, ist es. Und zwar, um Zuständen, wie sie in indien herschen, vorzubeugen... wo noch Kinderarbeit existiert... sei froh, dass du nicht arbeiten musst, um deine Familie durchzubringen....


    ach ja, zum vergleich:

    ein Kumpel von mir verdient 800-2000€ für einfachere bis leicht komplexere Webseiten zu erstellen... nur so als anhaltspunkt.. kannst du vergleichen, was du bekommen hast... da ist aber nie eine arbeitszeit von über 2 wochen dabei...
  16. Autor dieses Themas

    aklasse

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    UPDATE:
    Habe weiter recherchiert: (Folgendes gilt nur für Österreich)
    Bis 10.000€ JÄHRLICH an Einnahmen muss man kein Gewerbe anmelden und die Einnahmen nicht versteuern -> Es also nirgendwo melden!

    Ausnahmen sind Konzessionspflichtige Gewerbe
    -> Webdesigner/Programmierer ist ein freies Gewerbe hier also nicht beschränkt...

    Ausgestellte Rechnungen können sogar vom Auftraggeber in die Buchhaltung übernommen werden!


    Dies ist nur meine Interpretation der Österreichischen Rechtslage Stand 26.9.2010. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr!

    Beitrag zuletzt geändert: 26.9.2010 20:23:38 von aklasse
  17. Hallo aklasse!

    Auf Grund welchen Paragraphen und welchem Gesetzes vermeinst du kein Gewerbe anmelden zu müssen, bis Jahreseinkünfte von 10.000.-- Euronen?
  18. Autor dieses Themas

    aklasse

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    Hallo Michaela!
    Auch wenn ich es nur ungerne zugebe, ist diese Information tatsächlich nicht gesichert.
    Möglicher weise ist diese Information schon veraltet?

    Die einzige Info die ich nachweisen kann ist das Einkommen bis 10000 € (/Jahr) nicht versteuert werden muss:
    http://www.oesterreichbusiness.de/202_0/einkommen.html

    Muss ich das Einkommen trotzdem melden? Offenbar gab es in den letzten Jahren viele Reformen.

    lg,
    Stefan
  19. Autor dieses Themas

    aklasse

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    Da die 10000€ Grenze jählich ist, gehe ich davon aus das ich im ersten Monat 10000€ verdienen kann wenn ich danach keine Einnahmen mehr habe.
    Bezieht sich alles auf Österreich.
  20. Nochmals um es klar auszusprechen.

    Wenn dich die Firma nicht anstellt, dann musst du eine Rechnung schreiben. Und eine Rechnung schreiben darfst du für eine Dienstleistung nur dann, wenn du eine entsprechende Gewerbeberechtigung hast. Alles andere ist schlichtweg Pfusch.

    Und das 10.000 Euro Jahreseinkommen ist nur für das Finanzamt interessant. Das hat mit der Geweerbeberechtigung nicht unbedingt was zu tun. Das sind 2 Paar Schuhe.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.9.2010 21:48:34 von workhappy
  21. Wenn man nicht angestellt ist, dann kann man doch mit denen einen Werkvertrag machen. Dazu braucht man keinen Gewerbeschein!
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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